Die Genfer Konventionen und die Haager Landkriegsordnung dienen dem Schutz der Zivilbevölkerung in einem Krieg. Hier einige Ausführungen:
"B.) Besonderer Schutz bestimmter Personengruppen
Hier werden zwei verschiedene Kategorien unterschieden:
1. Zivilpersonen im Feindesland:
Sind dann geschützt, wenn sie die Staatsangehörigkeit des Gegners haben oder staatenlos sind.
2. Zivilpersonen in den besetzten Gebieten:
Sind geschützt, wenn sie nicht die Staatsangehörigkeit der Besatzungsmacht haben, also entweder Staatsangehörige des Gegners sind oder staatenlos sind.
Rechte für beide Gruppen:
- Sie haben Anspruch auf Achtung ihrer Ehre, ihrer Familienrechte, ihre religiösen Überzeugungen und Sitten. Sie sollen menschlich und ohne Zwang behandelt werden.
- Frauen sollen vor jedem Angriff auf ihre
Ehre und vor allem vor Vergewaltigung, Nötigung zur Prostitution und jeder unzüchtigen Handlung geschützt werden.
- Sie dürfen nicht benutzt werden, um durch ihre Anwesenheit militärische Operationen von bestimmten Punkten fernzuhalten. Geiselnahme ist verboten.
- Sie können sich ungehindert an die Schutzmacht, das Internationale Komitee des Roten Kreuzes, an die nationale Rotkreuzgesellschaft oder andere Hilfsgesellschaften wenden und auch von diesen besucht werden.
- Dürfen lediglich für persönliche Übertretungen bestraft werden
==> Kollektivstrafen, Vergeltungsmaßnahmen und Plünderungen sind verboten.
Geschützte Personen in den besetzten Gebieten haben folgende Rechte:
- Sie sollen im Rahmen des Möglichen weiterhin normal, weiterleben können.
Deportationen oder Umsiedelungen sind streng verboten und auch Umsiedelung eigener Zivilbevölkerung der Besatzungsmacht ist verboten.
- Besatzungsmacht soll besonders für das Schicksal der Kinder sorgen.
- Anwerbung von Arbeitern nur nach genauen Regeln. (Unter 18 Jahren verboten, kein Zwang, keine militärischen Operationen)
- Besatzungsmacht ist für Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungs- und Arzneimittel, sowie für die Aufrechterhaltung des Gesundheitswesens verantwortlich.
- Übermittlung von Hilfssendung muss erlaubt werden und deren Transport muss erleichtert werden.
- Die nationalen Rotkreuzgesellschaften können ihre Tätigkeit gemäß den Rotkreuz - Grundsätzen fortsetzen.
- Verurteilungen nur auf Grund eines ordentlichen gerichtlichen Verfahren, erlassene Strafbestimmungen können keine rückwirkende Kraft haben und müssen der Bevölkerung in der Landessprache zur Kenntnis gebracht werden.
- Zwangsaufenthalt oder Internierung ist nur aus zwingenden Sicherheitsgründen auf Grund eines ordentlichen Verfahrens gestattet."
Quelle:
Die Vier Genfer Abkommen von Wolfgang Ullmann
https://www.bundesheer.at/pdf_pool/publikationen/ms_3_4.pdf
Russland hat bereits in der Vergangenheit mehrfach gegen die Genfer Konventionen verstoßen. Zum Beispiel im Tschetschenienkrieg. Und auch im aktuellen Krieg gegen die Ukraine gibt es Hinweise auf Verstöße gegen die Genfer Konventionen. Um so wichtiger ist es, solche Verstöße sorgfältig zu dokumentieren. Eine solche Dokumentation ist eine wichtige Voraussetzung dafür, weitere Verstöße zu verhindern und Angreifer und Verteidiger davon abzuhalten, Verstöße zu begehen.