Beiträge von Ullie

    Andererseits nimmt die Anzahl der Fahrräder ohne StVZO immer mehr zu, weil immer mehr Leute sich ein tolles Mountainbike kaufen. Da wird dann gerne auf eine Lichtanlage verzichtet, weil es ohne Schweinwerfer, Rücklicht und Reflektoren an Räder und Pedalen entweder wesentlich cooler aussieht oder der Händler gar keine Mountainbikes mit StVZO-Zulassung führt. Mit sowas wird dann wie selbstverständlich auch im Dunklen gefahren. Natürlich ohne Licht. Und oft natürlich auf dem Gehweg und in der falschen Richtung. Sich dann noch extra Anstecklichter zu kaufen, ist dann doch oft wirklich zuviel verlangt. Genau so, wie man für sich die StVO dann natürlich auch nicht als verbindlich ansieht.

    Es war meines Erachtens ein Fehler, dass es überhaupt zugelassen wurde, dass solche Fahrräder verkauft werden dürfen, die keine Lichtanlage haben. Man hätte zumindest den Verkauf darauf beschränken können, dass nur Radsportvereine diese Fahrräder kaufen dürfen. Und nur Radsportvereinsmitglieder diese Fahrräder nutzen können.

    Auch wenn die Verkaufsstrukturen heute so sind, dass es nur mit hohem Aufwand überhaupt noch möglich ist, Regeln zu setzen, würde sich das lohnen, stärker regulierend einzugreifen.

    Das andere "Problem" ist eigentlich Teil der Lösung. Verbesserungen bei den Leuchten und leichte Akkus legen es nahe, Klemmlichter zu nutzen. Aber es spräche auch nichts dagegen, die entsprechende Technik fest zu verbauen in Form genormter Halterungen für größenmäßig genormte Akkus, die im Bedarfsfall für kleines Geld ausgetauscht werden gegen voll geladene in Lebensmittelläden, Kiosken, Tankstellen usw.

    Was sagt Fuss e.V. zu gemeinsamen Geh- und Radwegen ohne Benutzungspflicht, die mit einem Bodenpiktogramm als solche gekennzeichnet sind?

    "Eine neue Regelung erhöht potenziell den Konflikt um Verkehrsfläche zwischen den Unmotorisierten, zum Glück ist sie noch kaum bekannt: Erst seit rund einem Jahr (Mai 2017) gibt es in der Bundesrepublik Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht. Die Vorgaben lassen ein in regelmäßigen Abständen am Boden aufgebrachtes Piktogramm zu: Oben ist das Zeichen für Fußverkehr, unten das für Radverkehr. Beide werden durch einen Querstrich getrennt, aber ohne umschließenden Kreis, der das blaue Schild (Zeichen 240) mit Benutzungspflicht kennzeichnet.

    Aus Sicht des FUSS e.V. darf ein gemeinsamer Geh- und Radweg ohne Benutzungspflicht innerörtlich allenfalls einen bisher benutzungs­pflich­tigen Geh- und Radweg mit Verkehrszeichen 240 ersetzen."

    https://www.fuss-ev.de/?view=article&…0240%20ersetzen.

    Das heißt: keine zusätzlichen gemeinsamen Geh- und Radwege, und schon gar kein Ersetzen bisheriger Gehwege mit „Radfahrer frei“. Fahrräder dürfen auf solchen Gehwegen maximal Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn Fußverkehr unterwegs ist. Diese „Höchstgeschwindigkeit“ auf keinen Fall im Rahmen der Umwidmung per Piktogramm erhöht werden." Im Prinzip heißt das, dass allenfalls ein mit Fußweg + Radfahrer frei ([Zeichen 239]+ [Zusatzzeichen 1022-10]) ausgeschilderter Wege mit dem Boden-Piktogramm Gemeinsamer Fuß- und Radweg versehen werden darf. (Aus Sicht von Fuß e.V.)

    Hier ein Link zu diesem Bodenpiktogramm:

    http://vcd-bayern.de/images/Geh-und-Radweg-oB.jpg

    Bild aus:

    Pressemitteilung VCD 9/2018

    VCD-PM 09/2018 - Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht können nun eindeutig gekennzeichnet werden

    Und Radfahrverbände müssen aufhören, so einen Unfug gutzuheißen.

    Das kann man so pauschal nicht sagen und es wird auch nicht von Radfahrerverbänden die Lösung Gehweg in Verbindung mit Radverkehrsfreigabe pauschal gutgeheißen.

    Das Beispiel Schiffgraben zeigt doch die ganze Schwierigkeit auf. Wenn innerhalb geschlossener Ortschaften dichter Autoverkehr stattfindet bei Tempo max. 50 km/h (gefahren 60 bis 70), dann ist es in den meisten Fällen ganz sicher nicht damit getan, bei einem vorhandenen Gehweg mit Radverkehrsfreigabe die "Radverkehr frei" Schilder abzuschrauben, um die Situation für den Radverkehr zu verbessern.

    Auf der Straße Schiffgraben führten zwei Fahrspuren stadtauswärts, eine stadteinwärts. Es ist eine stark von Autos und LKW befahrene Hauptverkehrsstraße.

    Hier ein Link zu einem Bild aus einem HAZ-Bericht vom 21.6.21, das den alten Zustand zeigt:

    https://mar.prod.image.rndtech.de/var/storage/images/haz/hannover/aus-der-stadt/schiffgraben-in-hannover-eine-autospur-kuenftig-fuer-radfahrer/771117659-3-ger-DE/Schiffgraben-in-Hannover-Eine-Autospur-kuenftig-fuer-Radfahrer_big_teaser_article_webp.jpg

    Die früher dort angeordnete Radverkehrsfreigabe war sehr zweifelhaft. Entweder wurde dem Fahrradverkehr zugemutet, auf der Fahrbahn zu fahren. Das wurde übrigens nur von wenigen praktiziert. Ich habe das selbst immer mal wieder ausprobiert, komme da allerdings nicht so häufig lang. Es war in jedem Fall ein sehr unangenehmes Fahrradfahren, selbst dann, wenn mal keiner gehupt oder "Radweg" gebrüllt hat von den Autofahrern. Ersatzweise auf dem Gehweg zu fahren, der mit Radfahrer frei ausgeschildert war, hat sicher den Fußverkehr beeinträchtigt. Aber die naheliegende Lösung, eine Fahrspur für den Autoverkehr zu sperren, und stattdessen einen Radfahrstreifen anzulegen, wurde lange Zeit hinausgeschoben. (So wie viele andere Maßnahmen zur Verbesserung des Fahrradverkehrs, insbesondere dann, wenn "Autofahrerinteressen" tangiert werden.)

    Der ADFC hat es nie gutgeheißen, dass in der Unterführung Schiffgraben der Fußweg für den Radverkehr freigegeben ist. Aber er hat sich auch nicht dafür eingesetzt, dass diese Radverkehrsfreigabe ersatzlos gestrichen wird. Und ich sehe es auch nicht als die Aufgabe eines Fahrradfahrerverbandes an, der meine Interessen als Fahrradfahrer*in vertreten soll, dass er als Verband fordert immer und überall wo die Kombination Fußweg mit Radverkehrsfreigabe angeordnet ist, das Radfahrer frei abzuschrauben.

    Dagegen ist die jetzt getroffene Lösung ein echter Fortschritt:

    Allerdings hängt auf diesem Bild vom Sommer 21 noch das "Radfahrer frei".

    Das "Radfahrer frei" [Zusatzzeichen 1022-10] kann jetzt weg. Ich hab es hier mal wegretuschiert:

    Muss beim nächsten Mal, wenn ich dort vorbeifahre doch mal darauf achten, ob das "Radfahrer frei" abgehängt wurde. Spätestens wenn der Radfahrstreifen noch durch zusätzliche Maßnahmen geschützt ist, sollte jeder erkennen, dass das Zusatz-Schild "Radfahrer frei" unter dem Gehweg-Schild hier obsolet ist.

    In den allermeisten Fällen dürfte so eine Anordnung nicht mit der Sicherheit des Fußgängerverkehrs vereinbar und damit rechtswidrig sein. Klagebefugt ist man allerdings nur, wenn man durch die Anordnung in seinen Rechten beschränkt wird. Die Freigabe, auf dem Gehweg zu fahren, stellt jedoch für Radfahrer keine Beschränkung dar.

    Will heißen: Die Fußgänger müssen sich besser organisieren!

    Wundert mich jetzt auch nicht groß. Autofahren ist halt viel zu billig.
    Das heißt jetzt nicht, dass der ÖPNV deutlich billiger werden sollte.

    Aber das Autofahren muss endlich deutlich verteuert werden.

    Die "Avantgarde", wie der Spiegel sie nennt, hat da ein Betätigungsfeld entdeckt nach dem Motto:

    Extravaganz kann man nicht unbedingt an "Kostet viel!" festmachen. Man gönnt sich was Besonderes, weil die große Masse zu blöd ist, sich das zu gönnen, obwohl die meisten sich das locker leisten könnten.

    Die "Prolls" hocken in ihren Blechkisten und machen sich und anderen im Alltagskrieg auf den Straßen das Leben schwer.

    Wenn es einen Radfahrstreifen gibt, darf der Gehweg nicht freigegeben werden, weil Radfahrstreifen benutzungspflichtig sind.

    Ansonsten ist eine Freigabe keine Beschränkung für Radfahrer, so dass §45 (9) nicht anwendbar ist.

    Gibt es Beispiele, wo Gehweg-Freigaben von betroffenen Fußgängern erfolgreich angefochten wurden? Möglich wäre das sicherlich auf Grundlage der VwV-StVO zu den §§39 - 43, Randnummern 4 & 5.

    Das sieht auf dem Foto aber anders aus. Es hatte mich auch gewundert, dass der Radfahrstreifen angelegt wurde, aber die Radfahrfreigabe für den Gehweg trotzdem aufrechterhalten wurde. Aber vielleicht ist auch einfach noch keiner dazu gekommen, das Radfahrer frei unter dem Gehwegschild abzuschrauben.

    Was ich meinte, das ist die Situation, bevor der Radfahrstreifen angelegt wurde. In der taz wurde ja darüber berichtet, dass der Verkehrsminister keine Gefahr für Fahrradfahrer an der Stelle erkennen konnte. Wie kommt es dann aber zustande, dass der Gehweg für den Radverkehr freigegeben wurde? Das spricht doch eigentlich dafür, dass da doch eine gewisse Gefahr für das Fahrradfahren auf der Fahrbahn besteht. Oder vielmehr bestand, bevor der Radfahrstreifen dort eingerichtet wurde. Oder zumindest, dass da früher einmal die Gehwegfreigabe von Leuten angeordnet wurde, die eine Alternative zum Fahrradfahren auf der Fahrbahn als wichtig ansahen.

    Oder das Ding ist älteren Datums, als es als selbstverständlich galt, den Radverkehr von der Fahrbahn zu verdrängen, und es dafür ausreichte, den Gehweg für den Radverkehr freizugeben. Also vor 1998. Und es wurde seitdem nie dran gerüttelt. Solche Stellen gibt es schließlich auch in Hannover.

    Hier noch mal das Foto mit Radfahrstreifen und Radverkehrsfreigabe für den Fußweg:

    Die taz schrieb dazu: "Das CDU-geführte niedersächsische Verkehrsministerium hat sich eingeschaltet und den Rückbau angeordnet. Man glaubt dort, der Radfahrstreifen sei nicht durch die Straßenverkehrsordnung gedeckt, weil es sich nicht um eine ausgewiesene Gefahrenstelle oder einen Unfallschwerpunkt handelt. Zumindest habe die Stadt auf Nachfrage des Ministeriums eine solche Grundlage nicht hinreichend darlegen können."

    Wenn es so ist, dass dort keine besondere Gefahrenstelle besteht, warum darf dann an der Stelle der Fußweg für den Radverkehr freigegeben werden? Ist so eine Maßnahme nicht daran gebunden, dass eine besondere Gefahrenstelle besteht?

    Ich bin dort bereits mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn gefahren, als es noch keinen "Popup-Radweg" gab. Es ist weder auf der Fahrbahn schön zu fahren gewesen, noch auf dem viel zu schmalen Bürgersteig mit Radverkehrsfreigabe. Und so lange da der Verkehr mit Tempolimit 50 (gefahren 60-70) langbrettert, halte ich auch eine einfache Markierung für den Radfahrstreifen (Popup-Radweg") für nicht ausreichend.

    Ich sehe auch einen Unterschied darin, ob eine Verkehrsbehörde nach irgendwelchen formalen Kriterien eine Fahrbahn als "Unfallschwerpunkt" klassifiziert oder ob Fahrradfahrer*innen bestimmte Streckenabschnitte meiden, weil ihnen die Fahrt dort zu gefährlich ist.

    Die Schiffgraben-Bahnunterführung ist selbst heute noch mit ausreichend breiter Radfahrstreifenmarkierung auf der Fahrbahn vielen Radfahrerinnen ein Gräuel, und ein Streckenabschnitt, der lieber umfahren wird.

    In der Region Hannover gab es mal eine Tempo 20 Zone am Uni-Campus in Garbsen. Die hat der niedersächsische Verkehrsminister Althusmann (CDU) einkassiert. Mit der Begründung, die Stadt Garbsen müsse Millionenbeträge an Fördergeldern zurückzahlen an die Landeskasse, wenn sie darauf beharrt, dass dort Tempo 20 angeordnet ist, wurde die Stadt Garbsen gezwungen, statt der Tempo 20 Zone eine Tempo 30 Zone auszuweisen.

    "Tempo 20 am Uni-Campus: Verkehrsminister Althusmann rügt Planung in Garbsen

    Landesverkehrsminister Bernd Althusmann hat im Landtag die umstrittene Einrichtung einer Tempo-20-Zone am Maschinenbau-Campus in Garbsen gerügt. Dennoch werde man mit der Stadt zu einer Lösung kommen, sagte der CDU-Politiker." HAZ vom 18.12.19

    Tempo 20 am Uni-Campus: Verkehrsminister Althusmann rügt Planung in Garbsen
    Landesverkehrsminister Bernd Althusmann hat im Landtag die umstrittene Einrichtung einer Tempo-20-Zone am Maschinenbau-Campus in Garbsen gerügt. Dennoch werde…
    www.haz.de

    Diese "Lösung" war dann die Tempo-30-Zone.

    Es ist nicht das einzige plakative Beispiel dafür, dass die CDU in Person des von ihr gestellten Verkehrsministers solche Verkehrsmaßnahmen der Kommunen sabotiert, die Fuß- und Radverkehr begünstigen und von einzelnen aggressiven und uneinsichtigen Autofahrer*innen als "Zumutung" empfunden werden.

    Ein anderes Beispiel ist die Posse um den Radfahrstreifen am Schiffgraben, deren Beseitigung Althusmann mitten im Kommunalwahlkampf angekündigt hatte. Von der bereits beschriebenen "Autofahrertruppe" bekam er dafür mächtig Beifall. <X

    Siehe dazu auch den Artikel von Dirk Hillbrecht in der HannoRad 3/2021, Seite 14 u. 15:

    "Minister Althusmann und der Schiffgraben – Breitseite gegen Radverkehr und Verkehrswende"

    https://www.hannorad.de/wp-content/uploads/hannorad2021-3.pdf

    "Trotzdem existiert die Radfahrspur – glücklicherweise! – noch immer. Das liegt wohl daran, dass Stadt- und Landesbehörden weiterhin im Gespräch sind. Und vielleicht liegt es auch daran, dass der ganze Vorgang sicherlich noch eine zweite Ebene hat:

    Die Weisung aus dem CDU-geführten Ministerium kam „zufällig“ in der Hochphase des Kommunalwahlkampfes und richtete sich frontal gegen die vom Grünen Hannoverschen Oberbürgermeister Onay betriebene Umverteilung des Verkehrsraumes zu Gunsten von Rad- und Fußverkehr. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!"

    https://www.hannorad.de/wp-content/uploads/hannorad2021-3.pdf

    Das Foto zeigt den von Althusmann ins Visier genommene Radfahrstreifen am Schiffgraben. Die CDU lässt keine Gelegenheit aus, sich als Hardcore-Autofahrerpartei von der Sorte "unverbesserlich" zu profilieren. ?(

    Die Stadt Kiel hat jetzt sogar eine Fahrradstaffel bekommen, erst einmal für ein Jahr in Form eines Pilotprojektes. Davon erfährt man momentan offenbar nur in den gesellschaftlichen Netzwerken:

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    Die Losung lautet:

    Ich bin mir nicht sicher, was ich da zu erwarten habe — das klingt erstmal nach ausgiebigen Rotlichtkontrollen für Radlinge.

    Eine der Haupttätigkeiten der Fahrradstaffel in Hannover ist die Kontrolle, ob die Lichtanlage funktioniert.

    Ich finde es schade, dass es nicht öfter die Begleitaktionen des ADFC gibt, bei der Hilfestellung für die Reparatur der Lichtanlage geleistet wird. Manchmal ist es ja nur ein recht kleiner Aufwand. Richtig schade ist, dass die Hersteller nicht verpflichtet sind, eine wirklich robuste Lichtanlage am Fahrrad zu installieren. Immerhin ist dank der Diodenrücklichter es nicht mehr so häufig wie früher der Fall, dass Radfahrer*innen mit ausgefallenem Rücklicht unterwegs sind.

    Vorteile sehe ich im uneingeschränkten Nebeneinanderfahren und der Wirkung im Netz.

    Ich persönlich hätte einen "Verkehrsberuhigten Geschäftsbereich" bevorzugt, da dort 20 km/h gelten würde, was eher dem Radverkehrstempo entspräche...

    Insgesamt finde ich es eine oke Planung, die die Situation im Vergleich zu jetzt verbessert.

    Hier übrigens der Lageplan: https://lsbg.hamburg.de/contentblob/13…lanung-plan.pdf

    Gibt es denn das Modell "verkehrsberuhigter Geschäftsbereich mit 20 km/h" häufiger in Hamburg? Hier in Hannover will mir jetzt nicht so ein richtiges Beispiel dafür einfallen.

    Vielen Dank für den Plan.

    Es sieht so aus, dass mehrere Autoparkplätze wegfallen. Wird denn dafür in den Nebenstraßen Kurzzeitparken mit Parkscheibe angeordnet? Gibt es in der Gertigstraße kostenpflichtiges Parken mit Parkscheinautomat? Wurde das angedacht?

    Ich befürchte ähnlich wie Gerhart, dass es auf eine mehr symbolische Verbesserung für den Fahrradverkehr (zumindest erstmal) hinausläuft. Immerhin, das wäre auch schon was.

    Gibts denn kein Schild "Anlieger frei, aber Hirn einschalten! Falls Hirn nicht vorhanden oder nicht funktionsfähig, bitte Fahrerlaubnis abgeben."

    Zusammen mit sowas:

    PS: Das "Schild" wurde vor ca.10 Jahren "selbstdesigned". Wer will, kann die SVG-Datei haben und beliebig abändern. Z.B. mehrere kleinere Kinder durch die Luft wirbeln lassen (wie beim "Unfall" in Olching) oder ein Fahrrad dazu designen (wie bei vielen anderen "Unfällen"). Wetterfester Druck kostet nicht viel. Aber Achtung: Ziviler Ungehorsam ist angeblich undemokratisch. :)

    Also das Schild gefällt mir irgendwie besser:

    Das mit dem Kommentarbereich kann ich nur voll bestätigen. "Zum Knutschen!" <X

    Interessant ist in dem Artikel der Hinweis auf die "Unfallkommission, die's angeblich richten soll, aber nicht hinterherkommt. Dass sich darüber ausgerechnet ein FDP-Abgeordneter des Berliner Parlaments echauffiert, ist schon kurios, wo doch die FDP eher nicht damit auffällt, Maßnahmen zur Unfallreduzierung zu unterstützten.

    "Doch die Experten kommen aktuell nicht hinterher, wie Felix Reifschneider (FDP) mit einer Anfrage ans grüne Verkehrsressort herausbekommen hat, ..." Zitat aus Pankowitz' Link

    An anderer Stelle macht der FDP-Abgeordnete jedoch deutlich, dass er nicht ernsthaft daran interessiert ist, die Unfallgefahr zu reduzieren. Die Einführung von Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen lehnt er ab, mit der Begründung, es sollte doch dort erst mal kontrolliert werden, wo bereits Tempo 30 gilt.

    "»Für die Verkehrssicherheit wäre viel wichtiger, wenn in bestehenden Tempo-30-Bereichen das Tempolimit effektiv kontrolliert wird«, wendet Felix Reifschneider ein. Der Senat könne da sofort tätig werden, meint der FDP-Verkehrspolitiker im Abgeordnetenhaus."

    nd vom 31.1.22: Einen Gang runterschalten

    Einen Gang runterschalten (nd-aktuell.de)
    Vor über einem Jahrzehnt forderte die damalige Grünen-Spitzenkandidatin Renate Künast Tempo 30 im Wahlkampf. Das fiel ihr auf die Füße. Inzwischen hat sich der…
    www.nd-aktuell.de

    Auf ihrer Internetseite bekennt sich die Berliner Unfallkommission zur Vision Zero: "„Vision Zero“, also Null Verkehrstote und Verletzte, ist das Leitbild, dem die zuständigen Behörden beim Umbau der Verkehrsinfrastruktur verpflichtet sind."https://www.berlin.de/sen/uvk/verkeh…fallkommission/

    Ähh, unwahrscheinlich.

    Momentan siehts eher so aus, als ob in 25 Jahren alle in E-Autos im Stau stehen, die auch noch größer und schwerer sind als die aktuellen Verbrenner.

    Von keine Autos irgendwo spricht kaum jemand.

    Ist jetzt aber für mich kein Grund, nicht mehr von Fahrradstraßen zu sprechen, bzw. deren Verwirklichung einzufordern. Im Gegenteil! Denn was die vielen dicken E-Autos angeht: Es ist wirklich wichtig daran zu arbeiten, dass das nicht eintritt!

    Auch wenn es viele "dünne" E-Autos wären, wäre das nicht besser.

    Ich glaube es liegt unter anderem an der Reisegeschwindigkeit. Die Radwegfraktion ist meistens eher betulich unterwegs, da macht es nicht viel wenn man mal hinter einem Fußgänger hereiert, unübersichtliche Kreuzungen und Ein- und Ausfahrten haben so auch nicht viel Schrecken.

    Sehe ich auch so. Aber es erwächst daraus die Frage, ob es, wo nötig, besser ist, zwei Varianten der Radverkehrsführung anzubieten.

    Fände ich gut, aber es gibt Kritiker, die einwenden, es müsse stets eine klarer Verkehrsverlauf für den Radverkehr vorgegeben werden, um die Verkehrsabläufe überschaubar zu halten.

    Umgangssprachlich formulieren diese Kritiker dann gerne mal so:

    "Es kann ja wohl nicht sein, dass diese Fahrradfahrer von über all her auftauchen und überall fahren dürfen." Und es ist nicht immer ganz leicht, diesen Kritikern den Wind aus den Segeln zu nehmen. Zumal selbst Autofahrer im Bereich einer drei, vier oder fünfspurigen Kreuzungsaufstellung Radfahrer am liebsten garn nicht sähen oder nur auf einem handtuchschmalen Hochbordradweg. Autofahrer nehmen gerne mal drei, vier oder fünf Fahrspuren in Anspruch, den Radverkehr dagegen wollen sie auf eine Spur zusammendrängen oder gar ausschließlich nur auf den Bürgersteig zwingen wo sie sich den Raum mit den Fußgänger*innen teilen sollen, ganz egal, wie enges dort ist.

    Du antwortest auf den Vorschlag, vielleicht sollten dort, wo jetzt schmale Angebotsradwege bestehen, überall Fahrradstraßen eingerichtet werden.

    wo-zu?!

    Und ich antworte mal ganz knapp. Warum denn nicht.

    Die Diskussion um die Gertigstraße habe ich im Thread

    "Infrastruktur: gelungene Lösungen und positive Beispiele" fortgesetzt

    Ullie
    15. Februar 2022 um 11:59

    Um noch mal auf die Fahrradstraßen zu kommen: Was ist an Fahrradstraßen denn so schlecht, dass sie nicht möglichst überall eingerichtet werden sollen?

    Immerhin gibt es seit April 2020 sogar die Möglichkeit, Fahrradzonen auszuschildern.

    https://www.stvo2go.de/fahrradzone-re…nander%20fahren.

    Vielleicht ist es ja eines Tages so weit, dass wir alle Fahrradstraßen und Fahrradzonenschilder wegwerfen können, weil ohnehin keiner mehr Auto fährt!

    Hamburger Bestleistung: Protected Bike Lane führt ins Gerüst - oder über die weiße Linie mit § 10 ...

    https://www.mopo.de/hamburg/mopo-b…g/?reduced=true

    Warum wurde darauf verzichtet, die Protected Bike-Line weiter zu führen bis zur Haltelinie?

    Hier ist di Stelle auf streetview. Damals noch ohne Protected bike-line, dafür mit Mini-Hochbordradweg:

    Google Maps
    Mit Google Maps lokale Anbieter suchen, Karten anzeigen und Routenpläne abrufen.
    www.google.de

    Von der Haltelinie aus könnte man eine breite Markierung im Kreuzungsbereich aufbringen, die dann auf der anderen Seite der Kreuzung auf dem Hochbordradweg zuführt.

    Und von dort dann geradeaus weiter über die Kreuzung hinweg. Hinter der kreuzenden Straße könnte man am Neuen Jungfernstieg entweder die Protected bike-line auf der Fahrbahn fortsetzen oder auf den dort vorhandenen Hochbordradweg führen.

    Immerhin gibt es zwei Geradeausspuren und eine Rechtsabbiegespur im Mündungsbereich. Da reicht auch eine reine Autofahrer-Geradeausspur und eine kombinierte Spur für Geradeausfahrer und rechtsabbiegende Autos.

    Fahrradstraße Gertigstraße

    Verbesserte Radverkehr-Infrastruktur oder Mogelpackung?

    "Neue Fahrradstraße in Winterhude: Die Gertigstraße wird vom Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer entsprechend umgebaut.

    (...)

    Durch eine Zusatzbeschilderung bleibt die Gertigstraße auch mit dem Auto befahrbar."

    Hamburg 1 vom 14.2.22

    Neue Fahrradstraße in Winterhude: Veloroute 13 in der Gertigstraße
    Neue Fahrradstraße in Winterhude: Die Gertigstraße wird vom Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer entsprechend umgebaut. Damit soll sie zu einem weiteren…
    hamburg1.de

    Worin wird der Umbau denn bestehen?

    Zur Zeit gibt es sehr schmale Angebotsradwege in der Gertigstraße und auch die Gehwegfläche ist schmal, so dass sich Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen, die nicht die Fahrbahn benutzen (was in der Gertigstraße für Fahrradfahrer*innen erlaubt ist), an vielen Stellen gegenseitig behindern.

    Auf der Gertigstraße gilt Tempo 50.

    Dieses Dokument zeigt, welche Varianten für eine Neugestaltung der Gertigstraße diskutiert und verworfen wurden:

    https://lsbg.hamburg.de/contentblob/11904792/72c4f1801ab6eb5672b6c32bb02be0c2/data/veloroute-13-planung-gertigstrasse-oeffentliche-veranstaltung-november-2018-querschnitt-verworfene-varianten.pdf

    Dieses Dokument zeigt den geplanten Umbau: Die Umbaumaßnahmen führen zu einer Straße, die als Tempo 30 Zone oder als Fahrradstraße ausgewiesen werden kann. Ehrlich gesagt sind mir die Unterschiede nicht so recht deutlich geworden. Am augenfälligsten ist die Fahrbahnmarkierung für die Fahrradstraße, die bei der Tempo-Variante fehlt.

    https://lsbg.hamburg.de/contentblob/11904790/4b19b5102bf469d0b7850f85b505dd5d/data/veloroute-13-planung-gertigstrasse-oeffentliche-veranstaltung-november-2018-querschnitt-tempo-30-und-fahrradstrasse.pdf

    Auf der Internetseite des lsbg (=Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer) heißt es:
    "Die Gertigstraße soll in Zukunft den für eine Veloroute erforderlichen Standard erfüllen und dabei auch die Situation für den Fußverkehr verbessern. Dafür hat sich nach Abschluss der öffentlichen Beteiligung und im Abwägungsprozess der Planung die Einrichtung einer Fahrradstraße als geeignet herausgestellt."

    lsbg hamburg: "Umsetzung der Veloroute 13 im Abschnitt Gertigstraße"

    Gertigstraße
    lsbg.hamburg.de

    Eine Chance in der erklärten Absicht eine Fahrradstraße einzurichten, sehe ich darin, dass der ruhende Verkehr stärker dahingehend reguliert werden kann, dass die Fahrbahn auch tatsächlich über die ganze Breite genutzt werden kann, ohne dass Lieferverkehr einen Teil der Fahrbahn beim Halten blockiert. Durch die Ausschilderung als Fahrradstraße gibt es möglicherweise eine stärkere Begründung dafür, für den Lieferverkehr eigene Stellplätze auszuweisen, die effektiv kontrolliert werden, so dass die Lieferverkehr-Stellplätze nicht zum Parken missbraucht werden und der Lieferverkehr dann auf der Fahrbahn hält. So ist es jetzt leider häufiger der Fall.

    Hier zum Beispiel hält ein Lieferwagen auf der Fahrbahn:

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.de

    Hier ist ein weiteres Beispiel, bei dem man auch sieht, das bereits heute schon Lieferfahrzeug-Stellplätze ausgeschildert sind. Die werden aber von Dauerparken blockiert, so dass der Lieferverkehr auf der Fahrbahn hält:

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.de


    Aus den verlinkten Beschreibungen geht leider nicht hervor, wie der Autoverkehr in der Gertigstraße reduziert werden soll, oder ob erwartet wird, dass der Autoverkehr möglicherweise von selbst weniger wird, wenn dort Tempo 30 statt Tempo 50 gilt und wenn dort Fahrradstraßen-Schilder [Zeichen 244] stehen.

    Wenn's ganz blöd läuft, dann findet dort so viel Autoverkehr wie jetzt statt, oder der Autoverkehr nimmt sogar noch zu. Und wenn es dann zu Autostaus auf der neuen Fahrradstraße kommt, dann haben Fahrradfahrer*innen nicht einmal mehr die Möglichkeit auf einem Angebotsfahrradweg am Autostau vorbei zu fahren.

    Bei einem so schmalen Radweg findet unweigerlich Gehwegradeln statt, ebenso wie Radweglaufen. Beides nicht unbedingt als dauerhaft und bewusst durchgezogene Flächenwahl, aber das Kriterium "Vorsatz" muss für einen Regelverstoß nicht erfüllt sein.

    Wenn man drüber schimpft, und der Begriff "Gehwegradeln" geradezu als Tadel benutzt wird, dann spielt es schon eine Rolle, ob das vorsätzlich geschieht.

    Und ich glaube ebenfalls nicht, dass man jedem Vorsatz unterstellen kann, der in einer Straße wie der Gertigstraße den vorhandenen Angebotsradweg nutzt.

    Aber wie kriegt man Fahrradfahrer*innen dazu, die Fahrbahn zu nutzen? (Ohne sie als Gehwegradler zu brandmarken.) Jetzt soll dort eine Fahrradstraße eingerichtet werden.

    Es gibt ja viele Straßen wie die Gertigstraße, mit einem sehr schmalen Angebots-Fahrradweg. Vielleicht sollten dort überall Fahrradstraßen eingerichtet werden.