Beiträge von Ullie

    Was soll daran schlimm oder schlimmer sein?

    Hinter dieser ganzen Angstdebatte mit all dem Radweghumbug steckt eine falsche Prämisse: Radfahren sei gefährlich.

    Es gibt so etwas wie ein allgemeines Lebensrisiko, das einfach hingenommen wird. Das Leben an sich ist lebensgefährlich. Schlimmer noch: Da ist noch keiner lebend raus gekommen. Macht man sich ernsthaft einen Kopf, wenn man zum Schwimmen geht oder Treppen steigt? Radfahren ist sicherer!

    Radwege zu bauen, macht einfach keinen Sinn. Eher sollte man die Treppenstufen polstern. Das die Angst vorm Radfahrern hochgehalten wird, dient nur dazu, dass Autofahrer ihre Radwege bekommen, dass sich Radfahrer durch die Sonderbehandlung gebauchtpinselt fühlen können und so sogar ihre eigene Diskriminierung fordern.

    Mit derselben Begründung könnte man fordern, den Bau von Bürgersteigen oder Fußwegen aufzugeben.

    Alles nur noch shared space!

    Keine Verkehrsflächen mehr für bestimmte Nutzergruppen.

    Shared Space – Wikipedia
    de.wikipedia.org

    Kann man machen! Es gibt genügend Beispiele dafür:

    "Shared Space verzichtet auf Bordsteine und Abgrenzungen und setzt stattdessen auf eine orientierende Unterteilung des Straßenraums. Im Zuge einer „Entregelung“ der Verkehrslandschaft sind keinerlei Ampeln oder Verkehrs- und Hinweisschilder vorgesehen. Die Straßenverkehrsordnungen werden reduziert auf „gegenseitiges Rücksichtnehmen“ und das Rechts-vor-Links-Gebot. Mit diesen Maßnahmen wird eine gewollte Unsicherheit erzeugt, welche die Verkehrsteilnehmer dazu zwingt, den Raum situationsbedingt durch Blickkontakt mit anderen Verkehrsteilnehmern einzuschätzen."

    Der Verzicht auf Radwegebau oder Fußwegebau entlang einer Landstraße ist jedoch nicht dasselbe wie die Schaffung eines Shared-Space-Raumes.

    Dass Fahrradfahrerinnen oder Fahrradfahrer davor zurückschrecken, auf einer Landstraße ohne wirksame Geschwindigkeitsbegrenzungen das Fahrrad zu benutzen, kann nicht einfach mit irrationaler Angst begründet werden. Und der Versuch, das Risiko beim Fahrradfahren klein zu reden, reicht nicht aus, um das Fahrradfahren attraktiv zu machen. Tatsächlich ist es sehr viel gefährlicher, Auto zu fahren als Fahrrad zu fahren. Meine Erfahrung ist: Das ist nur ganz wenigen Menschen vermittelbar.

    Seit wann liegt die Büttnerstraße im Landkreis Stade? Wollen Sie hier schon wieder das Thema kapern?

    Die Büttnerstraße ist ein Beispiel dafür, dass Autoverkehr-Teilnehmende oft geltende Verkehrsregeln ignorieren und dabei auch die Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmer*innen in Kauf nehmen. Die Hoffnung, die viele mit einem Radweg verknüpfen ist: Dieses gefährliche Autofahrer*innen-Verhalten ist weniger gefährlich für Radfahrer*innen, wenn ein Radweg zur Verfügung steht. Leider eine trügerische Hoffnung, weil neue Gefahren entstehen durch den Radwegebau. Trotzdem kann Radwegebau Sinn machen, wenn bestehende Gefahren nicht anders reduziert werden.

    Im Fall Büttnerstraße ist ein Radwegebau nicht möglich, dazu ist die Brücke nicht breit genug im Querschnitt. Mindestens aber könnten weiße statt blaue Fahrrad-Piktogramme markiert werden. Zusätzlich könnte Vz 277.1 angeordnet werden.

    https://www.stvo2go.de/wp-content/uploads/ueberholverbot-einspurige-anfang-e1616018680380.png

    Im Fall Landstraße zwischen Kammerbusch und Griemshorst könnte ein niedrigeres Tempolimit die Akzeptanz der Strecke bei Fahrradfahrenden erhöhen. Genau das habe ich gefordert, bzw. darauf hingewiesen, dass in diese Richtung viel mehr Überlegungen hätten angestellt werden müssen. Das wurde aber anscheinend nicht gemacht. Zumindest erfährt man in der Berichterstattung über den Radwegebau nichts.

    Und wenn ich dann hier lese, dass jemand ein Angsthase sei, der ein niedrigeres Tempolimit auf Landstraßen fordert, um das Radfahren zu fördern, dann frage ich mich schon, ob ich seinen Anspruch, "lebe Wild und gefährlich", teilen möchte.

    Das ist doch klar . Es müssen Autofahrer geschützt werden, wegen eines Radfahrers den Fuß vom Gaspedal nehmen zu müssen.

    Leider ist das so. Und jetzt?

    "Scheiß drauf? Muss der Fahrradfahrer halt hinnehmen, dass Autofahrer nicht den Fuß vom Pedal nehmen?

    Hier ein Mapillary-Bild von der Büttnerstraße:

    Dort ist eine durchgezogene weiße Linie auf der Fahrbahn, die wird jedoch ständig von Autofahrern ignoriert, wenn sie einen Fahrradfahrer überholen, weil der ihnen "zu langsam" fährt:

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    Das Problem ist den Verkehrsbehörden bekannt. Man wartet anscheinend darauf, dass sich das irgendwie von selbst erledigt.

    Einstweilen hat man blaue Fahrradsymbole auf die Fahrbahn aufgebracht:

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    Warum eigentlich blau und nicht weiß?

    Wie wäre es damit:

    Würde das auch ignoriert werden, wie die weiße Linie?

    Welche Maßnahmen gab es denn vorher, welche Radfahrer auf der Fahrbahn "schützen" sollten? Lass mich raten: gar keine.

    Und genau das ist der Grund, warum solche Radwege gebaut werden und dann auch wirklich freudig begrüßt werden.

    Es wird nichts gemacht, um Radfahrer auf der Fahrbahn zu schützen.

    Schlimmer noch: Es ist vermutlich auch nicht möglich, da viel zu machen.

    Bei genauer Betrachtung fällt dieses Schild am Ortsausgang von Kammerbusch auf:

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    Fahrzeuge, die schwerer sind als 3,5 t dürfen max. 50 km/h fahren.

    Ein Kleintransporter, der knapp unter 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht hat, darf also Tempo 100 fahren. Vor einem Kleintransporter, der etwas mehr wiegt, bin ich also als Radfahrer insofern "geschützt", als dass ihm eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auferlegt ist.

    Nach ca. 1 km Wegstrecke kommt eine gefährliche Kurve und erst ein Tempo-70, dann ein Tempo-50-Limit.

    Direkt nach dem Weiler wird das Tempo-50-Limit erneuert und gilt dann bis Harsefeld.

    Zumindest theoretisch, denn ich befürchte, dass dieses Tempo-50-Gebot nicht allzu ernst genommen wird.

    Es wurde also etwas mehr gemacht als "gar keine" Maßnahmen, die Fahrradfahrer auf der Fahrbahn schützen.

    Leider erfährt man nichts über Bemühungen, die Geschwindigkeit auf der Fahrbahn zu begrenzen. Ich befürchte allerdings, dass die Autofahrerschaft und ihre Lobby-Verbände da sehr genau hinschauen und dass eine Tempolimitierung davon bedroht ist, weggeklagt zu werden.

    Siehe zum Beispiel hier:

    "Potsdam - Im Streit um die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B2 am so genannten Bullenwinkel hält die Stadtverwaltung an ihrer Position fest: Es gebe für eine durchgehende Begrenzung auf Tempo 70 keine rechtliche Grundlage."

    Entschärfung des Bullenwinkels: Anwohner fordern Tempolimit auf der B2
    Forderung nach Tempo 70: Anwohner wollen ein Tempolimit auf der B2. Die Stadt sieht keine rechtliche Grundlage dafür, erwägt aber ein Wildschutzzaun am…
    www.tagesspiegel.de

    (tagesspiegel vom 1.2.2019)

    Oder hier:

    "Auf Landes-, Bundes- und Kreisstraßen darf es laut Straßenverkehrsordnung keine Tempo-30-Zonen geben. Das hat nun das Landgericht Koblenz noch einmal unterstrichen. Geklagt hatte eine Autofahrerin, die sich durch eine entsprechende Geschwindigkeitsbegrenzung auf der L 126 gestört gefühlt hatte."

    Das bedeutet: Ein Tempolimit von 30 km/h ist auch an gefährlichen Stellen, wie zum Beispiel im Bereich enger Kurven, überhaupt nicht möglich auf der Straße, an der jetzt der Radweg gebaut wurde. Würde jedoch ein Achtung Fahrradfahrer Schild aufgestellt werden, dann wäre ein Autofahrer verpflichtet in einem Tempo-50 -Bereich noch mal auf Tempo-30 zu verlangsamen.

    Wurde so was diskutiert, bevor der Radweg von Kammerbusch nach Griemshorst in Auftrag gegeben wurde? Wie wäre eine Diskussion ausgegangen? Und hätte es tatsächlich Maßnahmen gegeben, ein niedriges Tempolimit zu kontrollieren?

    Ich kann gut verstehen, dass die Freude groß ist, dass der Radweg gebaut wurde. Auch wenn es nur die zweitbeste Lösung ist.

    Das ist doch klar . Es müssen Autofahrer geschützt werden, wegen eines Radfahrers den Fuß vom Gaspedal nehmen zu müssen.

    Den Verdacht habe ich auch. Dazu müsste man genau beobachten, was aus den bestehenden Tempolimit-Stellen wird.

    Es gibt hier ein Tempolimit 70:

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    Kurz darauf verläuft die Fahrbahn vorbei an einem kleinen Weiler. Dort ist Tempo 50 angeordnet.

    Nach der Vorbeifahrt an dem Weiler steht ein Tempo 50 unmittelbar hinter einer Feldweg-Einmündung oder Grundstückszufahrt.

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    Wann endet dieses Tempo 50-Gebot?

    Ich glaube nicht, dass Autofahrer ab diesem Schild nur noch Tempo 50 fahren. Allerdings müssten sie das, weil es ja keine Einmündung oder ein weiteres Schild gibt, dass Tempo 50 max. aufhebt.

    An dieser Stelle kommt erneut ein kleiner Weiler. Dort steht noch deutlich vor den ersten Gebäuden ein Schild "Achtung Kinder" mit dem Zusatz "Fußweg".

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    Angenommen, die Tempo 50-Anordnung, wenige hundert Meter vorher, ist an dieser Stelle noch aktuell, dann müssten Autofahrer dort das Tempo auf maximal 30 km/h reduzieren. Auch dann, wenn kein Kind in Sicht ist.

    An anderen Stellen auf der Landstraße, an der der Radweg gebaut wurde, gibt es gar keine Geschwindigkeitsbegrenzungen, dort darf also Tempo 100 gefahren werden.

    Direkt in Höhe des Ortsausgangsschildes Kammerbusch steht eine Tempobegrenzung von 50 km/h, aber dieses Tempolimit gilt nur für LKW, die auf Landstraßen ohnehin nur 60 km/h fahren dürfen.

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    Ich finde es falsch, sich darüber lustig zu machen, dass hier ein Radweg gebaut wurde. Ich finde es trotzdem nicht richtig, dass er gebaut wurde, denn er hätte nicht gebaut werden müssen, wenn auf der Strecke, an der der Radweg gebaut wurde, Tempo 60 gelten würde. Und an den Gefahrenstellen, zum Beispiel Bushaltestelle, Kurven, Kreuzungen oder größere Einmündungen Tempo 30.

    Stattdessen ist zu befürchten, dass der Radwegebau dazu führt, dass bestehende Tempolimits aufgehoben werden.

    Ganz nebenbei: Die Bushaltestelle ist blanker Hohn:

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    Intuitiv würde ich raten, dass er nicht wegschwenkt und keine Furten hat, so dass er nun ein straßenbegleitender Gehweg sein könnte, der nach § 25 stets durch Fußgänger zu benutzen ist.

    Das befürchte ich auch. Ich spreche es deshalb an, weil ich es für wichtig halte, dass die Perspektive der Fußgänger*innen nicht vernachlässigt werden darf. So sehr ich Yetis Engagement für eine Aufhebung von Benutzungspflichten für schlechte Radwegen schätze, so wichtig ist es eigentlich, sich darüber einen Kopf zu machen, was danach aus den vorhandenen Wegen wird.

    Man könnte natürlich einfach feststellen, dass da sowieso nie ein Fußgänger lang geht und auch nicht gewünscht ist, dass Menschen einmal auf die Idee kommen, dort zu Fuß langzugehen, und sich dafür einen separaten Fußweg wünschen. Dann müsste man den Pfad bei nächster Gelegenheit "umpflügen" und hätte einen Beitrag zur Flächenentsiegelung geleistet.

    Dann sollte aber auf der Fahrbahn das Tempo deutlich begrenzt werden auf deutlich unter 100 km/h.

    Oder der Weg bleibt erhalten, dann sollte er aber in einen besseren Zustand versetzt werden.

    Für Rollis dürfte das mit der Unbenutzbarkeit ähnlich sein wie bei Radfahrern, mit Motor (Krankenfahrstühle nach Abs. 2) muss er sich von vorneherein nicht drum kümmern ...

    Krankenfahrstühle mit Motor müssen zwar nicht auf dem Fußweg fahren, aber sie dürfen auf dem Fußweg fahren. Und je nachdem wie schnell die Landstraße von Autos befahren wird, sind viele Benutzer von motorbetriebenen Krankenfahrstühlen sicher dankbar für einen separaten Weg.

    Unabhängig davon finde ich allerdings, dass die Motorisierung mit einem Krankenfahrstuhl eigentlich ausreichend ist für Menschen, die von sich behaupten, auf ein Auto angewiesen zu sein. Immerhin gibt es Krankenfahrstühle, die bis 45 km/h Spitze schaffen. Liegt die Höchstgeschwindigkleit bei 25 km/h darf ggf. der Fußweg mit Schrittgeschwindigkeit befahren werden.

    Das hat lange gedauert, aber wieder sind zwei [Zeichen 240] weg. Gestern kein aktuelles Foto in Gegenrichtung gemacht, aber das Blauschild auf dem rechten Bild ist ebenfalls abmontiert.

    Eigentlich macht es fassungslos, dass man sogar darüber noch diskutieren musste. Am 23.09. findet das nächste Treffen mit dem Straßenverkehrsamt des Landkreises STD statt und ich hoffe, dass ich euch darüber irgendwo berichten kann.

    Das Schild, das den Weg zu einem benutzungspflichtigen Zwei-Richtungsradweg macht, ist zwar weg. Aber welchen Status hat dann der Weg jetzt?

    Der Weg wurde nicht mit [Zeichen 239] neu ausgeschildert. (oder doch?)

    So kümmerlich und im schlechten Zustand, wie der ausschaut, ist es durchaus vorstellbar, dass er nicht einmal die notwendigen Mindestkriterien für einen Fußweg erfüllt.

    Sind denn Fußgänger in Zukunft trotzdem verpflichtet, diesen Weg zu benutzen? Oder dürfen Fußgänger in Zukunft die Fahrbahn benutzen?

    Die Frage ist durchaus nicht trivial. Wer zum Beispiel einen Rollstuhl benutzt, der ist einem Fußgänger gleichgestellt: "Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder, Inline-Skates, Rollschuhe und ähnliche nicht motorbetriebene Fortbewegungsmittel sind nicht Fahrzeuge im Sinne der Verordnung. Für den Verkehr mit diesen Fortbewegungsmitteln gelten die Vorschriften für den Fußgängerverkehr entsprechend." §24, Abs. 1 StVO

    § 24 StVO 2013 - Einzelnorm

    So wie der Seiten-Weg auf dem Foto aussieht, dürfte es leichter sein, mit einem gewöhnlichen Rollstuhl, auf der Fahrbahn zu fahren und die Gefahr in einem Schlagloch stecken zu bleiben geringer.

    Wird aber dieser Rollstuhlfahrer auf der Fahrbahn angefahren, dann wird die Frage auftauchen, ob er denn überhaupt berechtigt gewesen sei, die Fahrbahn zu benutzen.

    Und selbst ein gewöhnlicher Fußgänger könnte angesichts der Schlaglochpiste neben der Fahrbahn durchaus auf die Idee kommen, stattdessen die Fahrbahn zu benutzen, um Stürze zu vermeiden. Es ist zu befürchten, dass ihm im Falle eines Unfalls, bei dem er von einem Fahrzeug angefahren wird, eine Mitschuld vorgeworfen wird.

    Laut der BASt-Studie: "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen", die die Knotenpunkte auß er Acht lässt, beträgt der Anteil von Unfallen des Typs 500 bei Fahrbahnführung 46 % (bei Radwegführung 19 %).

    Ist das überhaupt noch aktuell? In der angegebenen Quellenangabe auf dem verlinkten Dokument steht, die Studie sei von 1994. Trotzdem können die Ergebnisse natürlich immer noch aktuell sein. Aber das sind immerhin fast 30 Jahre her.

    Warum die in der einen Straße Benutzungspficht bsteht und in der andere nicht, ist doch einfach zu sehen.

    In der Lange-Hop stören Radler auf der Fahrbahn kaum, es ist wenig Verkehr, keine Parkdruck und ausreichend Platz auf der Fahrbahn, auf der einen Seite dürfen KFZ aufgeschultert stehen. Es dürfte also praktisch nie ein Problem sein, an einem Radler einfach so vorbeizufahren.

    In der Geiblstraße sieht das ganz anders aus. Ist sicher mehr Verkehr, und viel Parkdruck. Einen Radler auf der Fahrbahn zu überholen dürfte oft einige Sekunden Zeitverlust bedeuten, weil bei Gegenverkehr definitiv nicht überholt werden kann.

    Das Erklärungsmuster trifft in vielen Fällen sicher zu. Aber in einigen anderen Fällen nicht:

    In der Blumenauer Straße, gilt ein Überholverbot für den Autoverkehr, weil die markierte durchgezogene weiße Linie in der Mitte nicht überfahren werden darf.

    Auf der in Fotografier-Richtung gesehen rechten Seite ist ein Fußweg mit Radfahrer frei.

    Auf der linken Seite ein Zwei-Richtungen-Angebotsradweg. Und das ist gut so, denn die Straße ist recht stark befahren und kann nicht so leicht an jeder beliebigen Stelle gequert werden.

    Wer will, kann aber mit dem Fahrrad die Fahrbahn benutzen, denn es gibt nur einen Angebotsradweg auf der einen Seite und einen Gehweg mit Radfreigabe auf der anderen Seite.

    Hier eine Macpillary-Mitfahrt:

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    "Autokorrektur – Mobilität für eine lebenswerte Welt

    von Katja Diehl, 2022

    Ein Plädoyer für eine inklusive und klimagerechte Verkehrswende – Mit Schwung, Know-how und Kreativität macht die Mobilitätsexpertin Katja Diehl Lust auf eine Gesellschaft, die gemeinsam eine attraktive und klimafreundliche Zukunft für alle baut. Eine Zukunft, die mehr Lebensqualität in Städten und auf dem Land bietet sowie moderne Formen von Arbeit berücksichtigt."

    S. Fischer Verlage
    S. Fischer Website
    www.fischerverlage.de

    Habe das Buch jetzt fast durch und es hat mir sehr gut gefallen. Viele Diskussionen, die auch hier im Forum geführt wurden, werden in dem Buch von Katja Diehl behandelt. Sie nimmt das Thema Verkehrswende besonders aus Sicht einer Frau in Augenschein und lässt auch viele andere Gruppen von Menschen zu Wort kommen als weiße Cis-Männer, die erfolgreich im Berufsleben stehen.

    "Cis Männer sind Männer, denen bei der Geburt das männliche Geschlecht zugewiesen wurde und die sich damit identifizieren."

    https://www.gleichstellung.tu-dortmund.de/cms/de/Themen/…entgegengesetzt.

    Es ist eine der Thesen von Katja Diehl, dass Mobilität zu einseitig von weißen Cis-Männern bestimmt wird, die erfolgreich im Berufsleben stehen.

    Mir gefällt das Buch auch deshalb gut, weil Katja Diehl schonungslos aufdeckt, dass Automobilität in eine Sackgasse führt. Sie fordert konsequent und eindringlich die Abkehr vom Auto als Mobilitätssystem. So gesehen ist der Titel etwas missverständlich. "Autokorrektur" klingt so, als müsse man am Auto nur ein paar kleine Korrekturen vornehmen und dann könne es "fröhlich" weitergehen mit der Autofahrerei. Das ist aber keineswegs so gemeint. Vielmehr besteht die Autokorrektur in einer Abwendung vom Auto als Mobilitätsform für alle, weil sich erwiesen hat, dass der Versuch, Automobilität für alle zu ermöglichen, als Mobilitäts-Falle erwiesen hat.

    Hier noch ein Link zu einem Beitrag vom Deutschlandfunk Kultur vom 9.4.22 mit einem Interview mit Katja Diehl:

    Sachbuch „Autokorrektur“ - Frau Diehl, hassen Sie Autos?

    Sachbuch "Autokorrektur" - Frau Diehl, hassen Sie Autos?
    "Autokorrektur“ hat Mobilitätsexpertin Katja Diehl ihr Buch genannt, und sie meint, was sie sagt: Diehl fordert viel weniger Autos auf den Straßen. In einem…
    www.deutschlandfunkkultur.de

    Hat noch jemand das Buch gelesen? Mag jemand noch andere lesenswerte Bücher zum Thema "Autokorrektur", Mobilitätswende usw. vorstellen?

    In dem Artikel heißt es:

    "Die Versicherung des Autofahrers hatte zunächst nur eine Haftung von 75 Prozent anerkannt. Der Radfahrer habe eine Mitschuld, weil er das parkende Auto in zu geringem Abstand passiert habe."

    Besteht im Umkehrschluss die Gefahr, dass man von Fahrradfahrern erwartet, dass sie in der Doring-Zone zu fahren haben, um dem Rechtsfahrgebot nachzukommen?

    Ich hatte dazu schon mehrfach sehr heftige Auseinandersetzungen mit Vertretern der Ordnungsmacht, die meinten, ein 90 cm Sicherheitsabstand reiche aus und es sei gerechtfertigt, wenn Autofahrer von Fahrradfahrern erwarten, dass sie entsprechend weit rechts zu fahren haben.

    "Radfahrer sollten mindestens einen Meter Abstand zu parkenden Autos halten, um nicht in Gefahr zu geraten, wenn sich eine Tür öffnet." Das empfiehlt der NDR in einem Beitrag vom 17.11.2021:

    https://www.ndr.de/ratgeber/verbr…%20zwei%20Meter.

    Mit ist das eindeutig zu wenig im normalen Fahrbetrieb. Wie weit gehen eigentlich die Autotüren auf? Wie weit ragen sie in den Fahrbahnraum? Ist die Vergleichsgröße dann Außenkante Karosserie oder Außenkante Seitenspiegel? Soll ich als Radfahrer also im Abstand von 90 cm oder einem Meter vom Außenspiegel des parkenden Fahrzeuges vorbeifahren? Oder ist der Abstand von der Karosserie selbst gemeint?

    Vage bleibt die NDR-Empfehlung auch hinsichtlich der Frage, ob die Fahrradmitte oder das Lenkeraußenende gemeint ist bei 1,00 m Abstand. Ein von Fahrradfahrern genervter Autofahrer jedenfalls, der meint, ein Fahrrad vor ihm fahre zu weit mittig auf der Fahrbahn, wird das vermutlich anders beurteilen, als ein Fahrradfahrer, der bereits einmal in einen Doring-Unfall verwickelt war, oder fast erlebt hätte, was vermutlich alle Fahrradfahrer*innen betrifft. Oder gibt es tatsächlich jemanden, der/die noch nie einem Doring-Unfall nahe war?

    Stellen Sie sich mal vor Sie besitzen ein Haus mit Garten. Dann kommt eines schönen Tages jermand daher und macht sich in Ihrem Garten breit, weil es Ihm halt dort gefällt. Vier jahre später bricht er dann die Haustüre auf und nimmt die Einliegerwohnung dahinter in Beschlag.

    Würden Sie dass dann auch so locker sehen? Nach dem Motto, kann man nichts machen, gehört mir halt nicht mehr, wohne ich einfach im Rest des Hauses?

    Ich besitze kein Haus mit Garten und halte das auch nicht für erstrebenswert, sondern bevorzuge stattdessen eine Gesellschaft und Lebensformen, in der Gärten gemeinschaftlich genutzt werden.

    Und wenn ich das übertrage auf den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine, dann sehe ich die Gefahr, dass dort auch der letzte Garten, der letzte lebenswerte Flecken Land auf Jahrzehnte oder gar Jahrhunderte hinaus zunichtegemacht wird.

    Das darf nicht passieren.

    Ich habe keine fertigen Antworten darauf, wie das verhindert werden kann. Und ich bin nicht in der Position eines Staatenlenkers oder eines Regierungsmitgliedes oder eines Diplomaten. Wenn jedoch von dieser Seite rundweg abgelehnt wird, auch nur ansatzweise sich darüber Gedanken zu machen, wie der Angriffskrieg der Russischen Föderation gestoppt werden kann, außer mit immer mehr und immer neueren und immer "besseren" und immer "stärkeren" Waffen, dann ist das ein Grund, diese Regierung dazu aufzufordern, eine andere Strategie zu verfolgen.

    Es geht nicht darum, eben mal schnell den "schlanken Fuß" zu machen, sich einfach rauszuhalten und so zu tun, als ginge das einen nichts an, wenn ein Unrecht geschieht oder eine Gefahr droht. Das ist eine perfide Polemik gegen Pazifisten, die es immer es schon gab und die auch jetzt wieder "fröhliche Urständ" feiert, wie ich es nicht erwartet hätte, dass das in dem Maß passieren könnte.

    Und deshalb begrüße ich es, dass in der Regierungspartei SPD gewählte Abgeordnete es wagen, vorsichtig Kritik an unserer Regierung zu üben, die immer wieder nur darauf verweist, dass die Ukraine den militärischen Gegner, die Russische Föderation, unverdrossen mit militärischen Mitteln bekämpfen müsse und es die "verdammte Pflicht des Westens" sei, der Ukraine dafür immer mehr Waffen zur Verfügung zu stellen.

    Och nöööö. Nicht schon wieder dieser fahrradfeindliche „Radfahrer können nur auf der extra für sie bezahlten Infrastruktur fahren“-Quatsch.

    Ich wette, die Mittel für den Fahrbahnbau haben sie nicht nur beim Fahrrad, sondern auch beim ÖPV nicht angerechnet, und dass auch der Güterverkehr die Fahrbahnen benutzt, fällt bei der Wer-kriegt-wieviel-Torte auch unter den Tisch.

    Selbstverständlich können Radfahrer fast überall fahren. Sogar auf der Autobahn:

    "Auf dem Standstreifen der A2 in Richtung Hannover ist am Samstag (28. Mai 2022) ein Radfahrer gefahren.", ;)

    wenn man sie denn fahren lassen würde. Aber:

    "Die Polizeibeamten des Jerichower Lands stoppten ihn. Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren eingeleitet."

    aus: Volksstimme vom 29.5.22

    https://www.volksstimme.de/blaulicht/burg…obahn-2-3385049 ;)

    Und warum wird gegen Autofahrende, die auf Radfahrstreifen usw. parken, nicht ebenso rustikal vorgegangen?

      ;)

    Jetzt aber "Spaß" beiseite:

    Deine Befürchtung ist gegenstandslos. In dem Text heißt es:

    "Zuerst beginnen die Forschenden mit einer Bestandsaufnahme und berechnen, wie viel die Stadt pro Verkehrsmittel aufwendet. Der gesamte Stadtverkehr wird auf seine Einzelteile untersucht; das Straßennetz etwa in Streckenabschnitte aufgeteilt. So lässt sich ermitteln, welches Verkehrsmittel welche Infrastruktur in welchem Umfang beansprucht ..."

    Die wahren Verkehrskosten in der Stadt | W wie Wissen
    Deutschlands Städte geben viel Geld für ihre Mobilität aus. Oftmals ist unklar, welche Verkehrsmittel davon tatsächlich profitieren. Verkehrsforschende können…
    www.daserste.de

    Ob dabei allerdings auch berücksichtigt wurde, dass viele Wohnstraßen gar nicht so kostenaufwendig gebaut werden müssten, wenn man sich auf wenige besonders stabile Fahrbahnen für Versorgungsfahrzeuge und ÖPNV beschränkte und dafür andere deutlich weniger kostenintensive Wege nur für Fahrradfahrende und Fußgänger*innen auslegt. Aber es will ja jeder sein eigenes dickes SUV und am besten gleich auch noch das Wohnmobil vor seiner eigenen Haustür parken können.

    Als Fahrradfahrer benötige ich keine Fahrbahnen, die für tonnenschwere SUVs und Wohnmobile ausgelegt sind. Und abgesehen von der deutlich geringeren Verkehrsfläche werden die Fahrbahnen vom Radverkehr auch nur zu einem winzigen Bruchteil des Gewichtes beansprucht.

    Uralt, unbenutzt, unberücksichtigt. Weiter so, ihr Helden der Politik.

    https://www.daserste.de/information/wi…-Stadt-100.html

    Das ist eine nicht zielführende Pauschalkritik, dieses "Weiter so, Ihr Helden der Politik."

    Was mit fehlt bei der Statistik, in der die Verkehrszuschüsse der Kommunen für den ÖPNV mit 148 Euro angegeben werden:

    Vielerorts wurde und wird der ÖPNV vor allem deshalb gefördert, damit nicht noch mehr Menschen mit dem Auto fahren, als sie das ohnehin schon tun.

    Besonders krass ist das beim U-Bahn-Bau zu beobachten.

    Und was kommt dabei heraus?
    Zum Beispiel solche "schönen" Endlostreppenanlagen wie diese hier in Hamburg in der "Hafen-City" an der Haltestelle Universität:

    Aufwendig gestaltet ist der unterirdische U-Bahnsteig, hier ein Bild von der Wikipedia-Seite:

    Den Fahrgästen des ÖPNV wird einiges zugemutet, wenn es darum geht, oben Platz zu schaffen für Autoverkehrsflächen. Da helfen auch hübsche Leuchtobjekte in den Tunnelstationen nicht, wenn der Aufzug mal wieder ausgefallen ist oder die Rolltreppen still stehen oder schlicht zu wenig Aufzug-Plätze eingeplant wurden.

    Der ÖPNV wurde damit nicht gefördert, sondern unter die Erde verbannt, obwohl oben genug Platz wäre für eine moderne Stadtbahn, wie Straßenbahnen heute genannt werden. Die Haltestellen wären dann dichter an den Zielen der Menschen und der Bau würde nur rund ein Zehntel von dem kosten, was die U-Bahn kostet.

    Die immensen Kosten aber werden der ÖPNV-Förderung angekreidet, obwohl hier eigentlich die Autos gefördert wurden.

    All deine Beispiele gehören simpel und einfach entbläut. Würde ich weder mit dem Pedelc noch mit dem Biorad nutzen.

    Es ist für mich nicht immer klar nachvollziehbar, warum manche Radwege "entbläut" werden, andere dagegen nicht.

    Der oben an der Lange-Hop-Straße ist nicht benutzungspflichtig.

    Googlestreetview:

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.com

    Der andere an der Geibelstraße ist benutzungspflichtig.

    Googlstreetview-Bild vor der Pflasterung der Bürgersteig-Ecke:

    Google Maps
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    www.google.com

    Ich hatte die Bilder vorgestellt, um deutlich zu machen, warum ich es für richtig halte, dass Pedelecs schon bei Tempo 20 und nicht erst bei Tempo 25 keine Motorunterstützung mehr liefern sollten.