Aber da ist es doch eindeutig, weil es ein besonderes Lichtsignal für den Radverkehr gibt. Wenn das rot ist, muss man davor anhalten. Was ist denn daran so schwer zu verstehen, dass sich die Diskussion immer weiter im Kreis dreht?
Schauen Sie doch bitte endlich mal in § 37 StVO 2013
Da steht eben nicht ausdrücklich drin, dass es wichtig ist, auf Fußverkehr auch dann zu reagieren, wenn es eine eigene Ampel für den Fahrradverkehr gibt. Die Vorrangfrage ist eindeutiger geklärt als bei Ihrem Foto aus Stade:
Aber auch wenn die Vorrangfrage eindeutig geklärt ist, so heißt es trotzdem: Vorsichtig fahren, ggf. auch mal auf den eigenen Vorrang verzichten.
Über ein Negativbeispiel, dass der Radfahrerschaft nicht zur Ehre gereicht, wurde heute (20.10.2025) in der Lüttjen Lage, der HAZ-Glosse der Printausgabe: Die Autorin und ihr Mann besuchten ein Museum und beobachteten anschließend die Abreise einer asiatischen Schüler*innen-Reisegruppe, die den Radweg überqueren musste, um in den bereitstehenden Reisebus einzusteigen:
"Derweil hatte der am Straßenrand wartende Bus schon mal den Motor gestartet. Der fernöstliche Nachwuchs galoppierte in breiter Herdenformation auf die Türen zu. Und zwar über den Radweg, der da neben der Straße verläuft. Zeitgleich näherte sich von hinten ein E-Biker mit Helm, Warnweste - und mit ordentlich Tempo. Und offenbar ohne jede Lust, es zu drosseln. Anstatt zu bremsen oder auszuweichen, hielt er sturmklingelnd auf die Gruppe zu. Die Betreuer stießen Warnschreie aus und winkten wild. Kinder spritzten in alle Richtungen. Der Radritter raste ungerührt mitten durch."
Auch wenn dabei vielleicht etwas dramatisch zugespitzt geworden sein mag. So sollte es eben nicht ablaufen. Auch nicht, wenn Eindeutigkeit besteht.