Na dann wurden beispielsweise hier die 0,1% für Hannover gefunden. Bereits für den Rest dieser Kreuzung und auch den großen Rest der Stadt Hannover bezweifele ich, daß man daraus einfach Kraftfahrstraßen oder Autobahnen machen kann. Und um die geht es zunächst ja. Aber wenn sich darüberhinaus jemand dort für eine Radverkehrsfreigabe engagiert, befürworte ich das ausdrücklich.
"Als Kraftfahrstraße (umgangssprachlich auch Schnellstraße oder Schnellverkehrsstraße genannt) wird in der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung eine bestimmte Form der Autostraße bezeichnet. Sie dürfen generell nicht betreten oder mit Fahrrädern sowie Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h oder weniger benutzt werden, analog zu Autobahnen." https://de.wikipedia.org/wiki/Kraftfahrstra%C3%9Fe
Kraftfahrtstraßen dürfen zwar nicht von Fahrzeugen benutzt werden, die bauartbedingt nicht schneller als 60 km/h fahren dürfen. Aber trotzdem kann eine solche Kraftfahrtstraße auf 50 km/h Höchstgeschwindigkeit begrenzt werden. Ich fürchte in Hannover gibt es mehr als 0,1 % innerstädtische Straßen, aus denen der Fahrradverkehr mit dem Schild Kraftfahrstraße ausgesperrt wird. Zum Beispiel hier mitten in der Stadt:
Oder von der anderen Seite.
Auch hier sieht es nicht anders aus: (Ritter-Brüning-Straße)
Oder hier: (Friedrich-Ebert-Straße)
Das wird schwierig, weil das Vz 254 die gesamte Straße einschließlich der Seitenräume für den Radverkehr sperrt. Man hätte in einem solchen Fall gute Aussichten, das rechtlich anzugreifen.
In Hannover wird an mehreren Stellen das Verkehrszeichen 254
benutzt, um darauf hinzuweisen, dass ein Fahrradweg nur in eine Richtung benutzt werden darf. Bei breiten Fahrradwegen an mehrspurigen Straßen mit getrennten Richtungsfahrbahnen ist es nicht unüblich beidseitig eine Zweirichtungsradweg auszuweisen. Manchmal aber eben auch nicht und dann schafft das
Klarheit und verhindert das falsche Befahren eines Radweges.
Hier ein Beispiel:
Von der Georgstraße kommend führt ein breiter Zweirichtungs-Fahrradweg über den Aegidientorplatz auf die andere Straßenseite, wo man in die Georgstraße hineingehen kann. Aber nur als Fußgänger geht es hier direkt geradeaus weiter in die Fußgänger-Kolonnade. Fahrradfahrer*innen, die in die Marienstraße hineinfahren wollen, dürfen nicht den Fahrradweg in Gegenrichtung nutzen, sondern müssen zuerst auf die andere Straßenseite wechseln. Das geht auf dem Fahrrad fahrend, weil der Radweg am Aegidientorplatz in beide Richtungen befahren werden darf. Die Fußgänger-Kolonnade am Anfang der Marienstraße ist für den Fahrradverkehr gesperrt.
An solchen Stellen soll das Schild bewirken, dass der Fahrradweg, nicht in die falsche Richtung befahren werden soll. Auch auf dem Fußweg darf nicht gefahren werden. Das Schild
gilt dann nicht für den Fahrradweg auf der gegenüberliegenden Seite, der häufig mit VZ
ausgeschildert ist, wenn es sich nicht um einen reinen Angebotsradweg handelt.
Man könnte sich darüber streiten, ob das Schild
an der gezeigten Stelle nur für den Kolonnaden-Gang gilt und quasi das Befahren des Fahrradweges in Gegenrichtung so ganz nebenbei mit verhindert. Auf jeden Fall gilt es nicht für die gesamte Straßenbreite von Hauswand zu Hauswand, denn dann dürfte man vom Aegidientorplatz aus in diesen Abschnitt der Marienstraße nirgends mit dem Fahrrad hineinfahren.
In der StVO steht zu Zeichen 254
: "Ge- oder Verbot
Verbot für den Radverkehr und den Verkehr mit Elektrokleinstfahrzeugen im Sinne der eKFV"
Da steht aber nichts davon, ob sich das Verbot auf einzelne Seitenanlagen bezieht oder auf einzelne Fahrspuren oder Fahrbahnen oder grundsätzlich immer auf die gesamte Straßenbreite von Hauswand zu Hauswand quasi. Ist das noch woanders geregelt?
Und ab hier drehen wir uns dann im argumentativen Kreis. Bisher kann es sich nicht ändern.
Was genau sollte sich denn ändern? Ich begrüße es, wenn mehr und mehr Menschen Fahrrad fahren. Unter der gegenwärtigen Dominanz des MIV ist das bisweilen eine Zumutung. Davon handelt ja auch der bereits weiter oben verlinkte FAZ-Artikel. Das würde sich auch nicht gravierend dadurch ändern, dass man die Radwegbenutzungspflicht aufhebt. Trotzdem könnte man das machen. Die Befürchtungen seitens der Autofahrerschaft, die sich am stärksten dagegen wehrt, dass die Radwegbenutzungspflicht aufgehoben wird, sind meines Erachtens gegenstandslos.