tja, warum soll wohl ein zusätzliches Halteverbot (sic) nicht angeordnet werden?
a) keine Schilder lieferbar
b) Beschilderung wäre nicht zulässig, weil ohnehin durch den Schutzstreifen ein Haltverbot besteht
Es ist so, dass auch Autofahrenden viele Verkehrsregeln nicht geläufig sind, bzw. diese bewusst missachten, obwohl Autofahrerende diesen Vorwurf gerne gegenüber Fahrradfahrenden erheben, und ich es auch schon erlebt habe, dass Fahrradfahrer andere beschimpfen, sie würden die Verkehrsregeln nicht kennen oder ignorieren. Das ist einerseits richtig in Bezug auf bestimmte Verkehrsregeln und besondere Einzelsituationen, aber es ist weder bei Autofahrenden noch bei Fahrradfahrenden so, dass sie keine Verkehrsregeln kennen würden oder grundsätzlich Regeln ignorieren würden.
Ich glaube nicht, dass es unzulässig wäre ein zusätzliches Halteverbot anzuordnen. Und es wären auch sicher früher oder später möglich, die dafür notwendigen Schilder zu beschaffen. Aber ich denke, dass es mehr bringen würde, den Schutzstreifen Rot zu markieren.
Dass es zulässig ist, zusätzlich Schilder aufzuhängen, obwohl eine bestimmte Situation ohnehin klar ist, sieht man oft an Stellen, an denen eine untergeordnete Fahrbahn auf eine übergeordnete Fahrbahn mündet und an der Mündung der Fußweg in selber Höhe durchgepflastert ist, sodass der Autofahrer sowohl dem Fußverkehr als auch dem Autoverkehr jeweils in beide Richtungen Vorrang gewähren muss. Zum Beispiel hier an der Mittelstraße, die in die Calenberger Straße mündet: