Beiträge von Ullie

    Also wenn ich mir die cm-Abstände und die entsprechende Kleidung ansehe, dann müsste ich mit so einer Weste gut bedient sein (ich hab schon mal einen ersten Entwurf gemacht):

    Möglicherweise lohnt es sich vorher zu prüfen, ob da ein Paragraf entgegensteht wie Amtsanmaßung oder so.

    Die HAZ berichtete diese Woche über einen ähnlichen Fall: Da hat eine Verkehrsteilnehmerin sich das Outfit der Polizei zu eigen gemacht. So was darf man, wenn man in geringfügigen Details darauf achtet, vom Original abzuweichen.

    "Das Auto von Svenja Geertz sieht auf den ersten Blick aus wie ein Streifenwagen der Polizei. Wenn andere Verkehrsteilnehmer ihr Fahrzeug sehen, halten sie sich an die Verkehrsegeln – aber darf die 25-Jährige überhaupt mit so einem Pkw auf öffentlichen Straßen fahren? (...)

    Keine Frage, Svenja Geertz macht Eindruck, wenn sie mit ihrem Auto unterwegs ist. „Niemand fährt mehr über eine gelbe Ampel und alle sind mit Tempo 50 unterwegs“, sagt die Hannoveranerin. Das liegt daran, dass ihr Audi A3 aussieht wie ein Streifenwagen der Polizei. Die Folien auf dem Pkw sind blau-, gelb- und silberfarben, auf den Türen und auf der Motorhaube prangt der Schriftzug „Police“. Unweigerlich drängt sich die Frage auf, ob die 25-Jährige mit so einem Fahrzeug überhaupt auf öffentlichen Straßen fahren darf?"

    Ist das erlaubt? Das Auto von Svenja Geertz sieht aus wie ein Polizeiwagen
    Das Auto von Svenja Geertz sieht auf den ersten Blick aus wie ein Streifenwagen der Polizei. Wenn andere Verkehrsteilnehmer ihr Fahrzeug sehen, halten sie sich…
    www.haz.de

    Unter anderem ist es der Schriftzug, der anders ist als im Original: "POLICE" statt "POLIZEI".

    Außerdem sind die aufgeklebten silbernen Streifen zwar silberfarben, haben aber keine Reflektor-Funktion.

    Heißt für den Fake-Polizei-Warnwesten-Entwurf: Besser das Blaulicht entfernen und Police statt Polizei draufschreiben.

    Mit so was macht die AfD Werbung.

    Und die AfD feierte einst den Auszug der Briten aus der EU, übt immer wieder völlig überzogene Polemik gegen die EU und verfolgt eine EU-feindliche Politik. Und dann das:

    "Im Zuge der am 30. Mai eingeleiteten Tarifvernehmlassung wurde eine neue Preisstruktur für Bewohnerparkausweise festgelegt, die sich bereits an den CO2-Emissionen orientiert. Die jährlichen Kosten der höchsten Stufe sind von 340,73 £ auf 500 £ gestiegen, mit einem zusätzlichen jährlichen Zuschlag von 140 £ für ein Dieselfahrzeug, das nicht den Abgasnormen Euro 6 entspricht."

    Owners of the most polluting cars to pay double for parking across England
    Lambeth council in London is latest to introduce emissions-based fees, with similar charges expected to be widely introduced
    www.theguardian.com

    500 £ + 140 £ = 640 £

    In London werden also gerade die Gebühren für's Anwohnerparken kräftig erhöht. Wer einen fetten Diesel-SUV fährt, der muss 640 £ (rund 750 €) für den Bewohner-Parkausweis berappen. Und in Freiburg feiert sich gerade die FDP dafür, dass sie höhere Anwohnerparkgebühren verhindert hat. Die waren in Deutschland durch ein Bundesgesetz bis vor drei Jahren auf maximal 30,70 Euro begrenzt.

    Bundesverwaltungsgericht: Wegweisendes Urteil zum Anwohnerparken
    Nachdem die bundesweite Obergrenze für Anwohnerparkgebühren gekippt wurde, hat Freiburg diese deutlich erhöht. Das Bundesverwaltungsgericht erklärte die…
    www.tagesschau.de

    Steht in den Zulassungspapieren. Aber ja, äußerlich kann man nur erkennen, dass ein Fahrzeug KEIN Wohnmobil sein kann - z.B. weil keine Stehhöhe im Inneren.

    Wohnmobil oder umgebauter VW-Bus?

    "Welche Voraussetzungen muss ich für die Wohnmobilzulassung erfüllen?

    Der Gesetzgeber hat klare Regeln festgelegt, welche Kriterien ein Fahrzeug erfüllen muss, damit es als Wohnmobil gelten darf. Du kannst also nicht einfach einen PKW oder einen LKW als Wohnmobil zulassen. Wenn du ein Wohnmobil von einem professionellen Anbieter erwirbst, kannst du dich darauf verlassen, dass es alle Voraussetzungen für die Wohnmobilzulassung erfüllt. Anders sieht es aus, wenn du einen Camper selbst ausbaust. Der Umbau von Transportern oder alten Militärfahrzeugen zum Wohnmobil liegt im Trend, ist aber mit einigen Hürden verbunden. Wenn du die Fahrzeugklasse und die Zweckbestimmung in der Fahrzeugzulassung ändern möchtest, musst du den Ausbau vom TÜV abnehmen lassen. Er überprüft die Verkehrssicherheit und achtet darauf, ob die Merkmale zur Klassifikation als Wohnmobil gemäß der Straßenverkehrsordnung erfüllt sind."

    Quelle:

    Wohnmobilzulassung: Diese 8 Tipps solltest du beachten
    Die Messe für Caravaning und Outdoor in Rendsburg
    www.caravan-und-co.de

    Das hört sich so an, als sei es nicht sehr eindeutig bestimmbar, ob es sich bei einem Fahrzeug um ein Wohnmobil handelt oder nicht. In der Quelle steht auch, dass die Wohnmobil-Zulassung steuerlich günstiger ist.

    Das Problem in Bezug auf abgestufte Gebühren für Anwohnerparken ist jedoch absehbar:

    Halter von weitgehend identisch anmutenden Fahrzeuge zahlen jenachdem die Höchstgebühr oder auch nicht. Wenn das Fahrzeug als "normales" Fahrzeug zugelassen ist, ist die Anwohnerparkgebühr entsprechend den bisherigen Vorschlägen günstiger.

    Dabei ist es möglicherweise genauso groß, und schwer.

    Beispiel:

    Wohnmobil oder nicht? Sieht nach Wohnmobil aus, ist aber vielleicht nicht als Wohnmobil zugelassen und müsste dann nicht den geplanten Höchstsatz fürs Anwohnerparken bezahlen.

    Mit 'nem "E" im Nummernschild parkt sich's rücksichtsloser?

    Zuerst war's nur ein Fahrzeug, dass das ohnehin nur sehr schmale Trottoir zuparkte:

    Verbleibender Durchgang: Knapp unter einem Meter, genau 96 cm zwischen Hauswand und Autoreifen.

    Dann gesellt sich ein zweites Fahrzeug hinzu. Und wer geglaubt hat, E-Auto-Fahrer seien die rücksichtsvolleren Autofahrer, der wird hier eines Besseren (eigentlich Schlimmeren) belehrt:

    Der Durchgang reduziert sich auf 86 cm.

    Der Einkaufstrolley passt gerade so noch durch, wenn niemand entgegenkommt:

    Beide Autos parkten dann noch eine ganze Weile im absoluten Halteverbot zur Hälfte auf dem Bürgersteig.

    Mein Tipp: Wenn die alles, vom ausgebauten Caddy bis zum 7,49-Tonner Schlachtschiff als "Wohnmobil" mit demselben Preis belegen wollen und somit für den gezeigten Bulli das 3,5-fache eines Seat Alhambra verlangen, während ansonsten nach Gewicht gestaffelt wird, geht das ganze vor Gericht und wird einkassiert.

    Im Prinzip bin ich da leidenschaftslos. Sollen doch die Wohnmobile oder Campingbusse den anderen Fahrzeugen den Parkraum streitig machen. Da steuernd eingreifen zu wollen führt im gewünschten Verlauf dazu, dass manche sich überlegen, ihr Wohnmobil oder ihren Camper auf einem privaten Stellplatz abzustellen. Und vielleicht würde der eine oder andere sein größeres und schweres Auto gegen ein kleineres und leichteres tauschen. Im Ergebnis jedoch würden dann noch mehr Autos an den Straßenrändern stehen als vorher. Es sei denn, es würden gleichzeitig Parkplätze konsequent und zuverlässig abgebaut werden. Und da müssten die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung ein hohes Maß an Durchhaltevermögen und juristischen Sachverstand aufbringen, um das umzusetzen: Parkraumbewirtschaftung mit hohen Preisen und gleichzeitig Parkplatz-Rückbau. Aber wer weiß, vielleicht reicht ja der "Wende-Enthusiasmus" auch noch für die Verkehrswende?

    Diese Preistabelle wird für Hannover für's Anwohnerparken anvisiert:

    "Kleinwagen (bis zu 1,2 Tonnen) – VW up oder Skoda Fabia > 30,70 €

    PKW (bis zu 1,6 Tonnen) – VW Golf oder Seat Leon > 80,00 €

    PKW (bis zu 1,8 Tonnen) – VW Passat oder Seat Alhambra > 100,00 €

    PKW (bis zu 2,0 Tonnen) – Audi A6 > 120,00 €

    Fahrzeuge (bis zu 2,2 Tonnen) – VW Bus oder ähnliches > 150,00 €

    Fahrzeuge (über 2,2 Tonnen) – Porsche Cayenne > 250,00 €

    Wohnmobile > 350,00 €"

    aus hannover-entdecken vom 22.12.22

    Anwohnerparkplätze in Hannover sollen im nächsten Jahr deutlich teurer werden - Hannover entdecken ...
    Höhere Gebühren für Anwohnerparkplätze in Hannover. Bis zu 350 Euro im Jahr sollen die Anwohnerparkgebühren im nächsten Jahr kosten.
    www.hannover-entdecken.de

    Ich frage mich unter anderem, ob es ähnlich wie in Freiburg zu einer ablehnenden Beurteilung durch ein Gericht kommen wird, weil der Preissprung von 150 Euro unter 2,2 t auf 250 Euro über 2,2 t sehr groß ist.

    Eine andere Frage ist: Ab wann ist ein Auto ein Wohnmobil.

    Natürlich macht es sich propagandistisch gut, wenn man in Anbetracht der zahlreichen Wohnmobile in vielen Stadtteilen die Absicht verkündet, für Wohnmobile besonders hohe Anwohnerparkgebühren zu verlangen. Aber praktisch dürfte das schwer umsetzbar sein, nachzuweisen, welche Kriterien ein Wohnmobil kennzeichnen, denn im Prinzip kann jedes Fahrzeug auch als Wohnmobil genutzt werden.

    Ist das rote hier zum Beispiel ein Wohnmobil? Und das Grüne?

    „Dieses Bild wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt.“

    Die KI ist so dumm wie die Menschen, die sie füttern. Sie hat die Radwegfurt „vergessen“.

    Ist das jetzt due neue Methode, um Gruselbilder veröffentlichen zu können, ohne Gebühren für die getürkten FUD-Motive der Stockfoto-Agenturen bezahlen zu müssen?

    Vielleicht hatte die KI dieses Verkehrsschild zur Vorlage benutzt und es auf den LKW hochgerechnet?

    Dann ist es wohl an der Zeit, neben dem Abschalten des aktiven Bremsens eine weitere Funktionsstufe einzubauen: Statt ganz Abschalten des Notbremsassistenten sind auch andere Funktionsstufen vorstellbar. Zum Beispiel Abschalten der Vollbremsfunktion dafür aber ein deutliches Warngeräusch (ohne Bremsen) im Falle, dass der Notbremsassistent ein Hindernis erkennt.

    In dem beschriebenen Unfall hätte das zumindest dazu beigetragen, dass der LKW-Fahrer erkennt, dass da was nicht stimmt.

    Zu den neuen Tönen gehört wohl auch: Sobald nur ein Parkplatz gefährdet wird, gibt es keinen Radweg. Die CDU-Senatorin hat nun erst einmal alle Radverkehrsprojekte gestoppt und lässt sie hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Kraftverkehr überprüfen.

    https://www.tagesspiegel.de/berlin/sobald-…te-9992884.html

    Kein Fahrradweg vorhanden? Dann kann ja der Radverkehr auf der Fahrbahn stattfinden und wird nicht ins Abseits auf den Radweg verschoben. Ich befürchte allerdings, dass das bei vielen Fahrradfahrer*innen und solche, es gerne werden wollen, nicht als "Frohe Botschaft" ankommt.

    Gut, dass du das Thema aufgreifst, Gerhart. Mit ist es vor ein paar Wochen auch schon mal wo untergekommen, habe das aber nicht weiter verfolgt.

    Unabhängig vom eigentlichen Thema, nämlich die Sicherheit von Treppenanlagen, sehe ich eine andere Gefahr, die zum Beispiel in dieser reißerischen Überschrift deutlich wird:
    "Treppenstürze gefährlicher als Verkehrsunfälle" (aus: Wohnen und Bauen vom 24.4.19)

    Treppenstürze gefährlicher als Verkehrsunfälle
    🚑 Durch Treppenstürze kommen jedes Jahr mehr Menschen zu Tode als bei Verkehrsunfällen. So können vor allem Kinder und ältere Menschen geschützt werden ➔
    www.wohnen-und-bauen.de

    Liest man jedoch den Text (der ist hinter keiner Bezahlschranke), dann wird da ausgeführt:

    "Treppenunfälle und Verkehrsunfällen im Vergleich

    Jeden Tag sterben in Deutschland mehr als zehn Personen in Folge von Treppenstürzen. Zusätzlich werden mehrere hundert Personen durch Stürze verletzt. Die Gründe, weshalb von Verkehrsunfällen in der Presse viel häufiger die Rede ist, sind vielfältig. Einerseits ergibt sich die Möglichkeit mit aufsehenerregenden Fotos das Interesse der Leser zu wecken. Anderseits betreffen Unglücke auf der Straße oft Personen jüngeren Alters. Dagegen kommt es vor allem bei älteren Menschen zu Treppenstürzen."

    Kehrt man diese Details unter den Teppich, dann hat man schnell eine reißerische Schlagzeile, die den Eindruck erweckt, die Autofahrerei und die damit verbundene Unfallgefahr sei nicht weiter dramatisch und werde zum Beispiel von Verkehrsbehörden, die Tempokontrollen (im Autofahrer-Vulgär-Jargon: "moderne Raubrittermethoden") durchführen, völlig überbewertet.

    Tatsächlich gibt es schlecht gemachte Treppen, vor allem aber: Es gibt immer noch auch in öffentlichen Verkehrsräumen zahlreiche Treppenanlagen, die einzig und alleine deshalb angelegt wurden, weil der Fußverkehr als Verkehrshindernis betrachtet wird, der dem Autoverkehr zu weichen hat.

    Dazu gehören auch die teils schier endlosen Treppenanlagen, die in U-Bahnstationen führen. U-Bahnen, die vielerorts nur deshalb gebaut wurden, weil die sehr viel älteren oft bereits vorhanden erfolgreichen Straßenbahnen als Verkehrshindernisse für den Autoverkehr verunglimpft und abgebaut wurden.

    Menschen die auf solchen Treppen verunfallen, sind keine Opfer von Treppenunfällen, sondern es sind Opfer einer einseitig an den Interessen des Autoverkehrs ausgerichteten Verkehrsplanung!

    Und dazu zähle ich auch die vielerorts an Bahnhöfen und größeren ÖPNV-Umsteigepunkten fehlenden Aufzugsanlagen. An vielen ÖPNV-Umsteigepunkten "hängt" die Barrierefreiheit oft nur an einem einzigen Aufzug. Fällt der aus, heißt es Treppen benutzen. Oft fehlt es jedoch auch an Fahrtreppenanlagen und/oder diese sind für Betroffene keine hilfreiche Alternative.

    Wie wenig sensibel Teile der Öffentlichkeit eingestellt ist gegenüber den Gefahren, die von Treppenanlagen ausgehen, lässt dieser Artikel erahnen, in dem es um beheizte U-Bahn-Treppen geht, was einige "Wutbürger" als Geldverschwendung brandmarken.

    "Bemerkt hatte der Mann die komfortable Einrichtung an der U-Bahn-Station beim Bogenhauser Krankenhaus. „Das gehört im gesamten Stadtgebiet abgeschafft.“ Denn damit werde unnötig Energie verpulvert."

    Zum Glück weist der Artikel darauf hin, dass es auch noch besonnene Bürger gibt, die sich von solchen schrägen Parolen nicht irritieren lassen und den Fortbestand der beheizten Treppen gesichert haben.

    Fakt ist: So richtig viel Energie wurde und wird dadurch verpulvert, dass U-Bahnen gebaut werden, um in der Stadt mehr Platz für den Autoverkehr zu schaffen. Bei fast allen U-Bahn-Bauvorhaben war und ist das der Grund dafür, dass U-Bahnen gebaut werden.

    Das Freiburger Urteil zum Anwohnerparken hat bundesweit Aufsehen erregt.

    Die Autofahrer-Parteien und Lobby-Gruppen feiern es ab, als sei damit das Thema Erhöhung der Gebühren für Anwohnerparkzonen für alle Zeit vom Tisch gewischt.

    Unter anderem das ZDF berichtete:

    Anwohnerparken in Freiburg: Urteil gegen Anhebung der Gebühr
    In Freiburg ist Anwohnerparken viel teurer geworden. Das Bundesverwaltungsgericht hat das nun für unwirksam erklärt, aber nicht wegen der Summe.
    www.zdf.de

    Es wird jetzt darauf ankommen, diese Fehler, die das Gericht ankreidete, nicht zu wiederholen. Und in Freiburg entsprechend nachzubessern:

    "Erstens hätte die Stadt anstelle einer Satzung eine Rechtsverordnung erlassen müssen. Nur dazu ermächtige das Straßenverkehrsgesetz des Bundes.

    Zweitens stufte das Gericht verschiedene in dem Regelwerk enthaltene Ermäßigungen aus sozialen Gründen als unzulässig ein.

    Drittens seien die Gebührensprünge, die für unterschiedlich lange Fahrzeuge vorgesehen waren, zu groß. "Im Extremfall kann ein Längenunterschied von 50 Zentimetern zu einer Verdoppelung der Gebühren führen", sagte die Vorsitzende Richterin Ulrike Bick. Das sei ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz."

    Grundsätzlich macht es natürlich wenig Sinn, überhaupt zu versuchen, die Nutzung des Öffentlichen Raumes für den privaten KFZ-Verkehr zu steuern. Damit handelt man sich jede Menge Ärger ein, weil sich stets der eine Autofahrer gegenüber einem anderen benachteiligt fühlt. "Warum darf in dieser oder jener Straße halbseitig auf dem Bürgersteig geparkt werden, in meiner Straße aber nicht, sodass nur einseitiges Parken möglich ist, und ich keinen Parkplatz finde", um nur ein Beispiel zu nennen. Besser ist es, das Parken im Öffentlichen Raum ganz zu untersagen.

    Aber bis es dahin kommt, wird es leider nötig sein, sich solche Details, wie die aus dem Gerichtsurteil, genauer anzusehen.

    Außerorts wären es dann ja 2 m Abstand oder hab ich das Ortsschild übersehen.

    Wenn aber die Stelle stimmt und durchgezogene Linie besteht, hätte der Radfahrer nicht abbiegen dürfen. Interessant, wie dann die Schuldverteilung aussieht...

    Laut Googlemaps darf man an der Stelle links abbiegen von der Fraunhofer Straße in die Birresdorfer Straße.

    Allerdings bin ich mir nicht sicher, wie zuverlässig der googlemaps-Routenplaner in so einer Situation ist.

    Unabhängig davon frage ich mich auch, ob das bei einem möglichen Gerichtsverfahren einen Unterschied macht, ob der Fahrradfahrer da hätte links abbiegen dürfen oder nicht. Denn er hätte keinesfalls überholt werden dürfen.

    MMn sind das keine bewussten Unterbrechungen, sondern ich vermute es sind abgenutzte Stellen der Markierung, evtl durch (vermeintlich illegales) Abbiegen.

    Durchgezogene Linie darf nicht überfahren werden, daher braucht es nach meinem Laienverständnis keinen Pfeil und Zeichen 277 ist nicht zulässig, da sich das Überholverbot bereits aus der Situation ergibt.

    Wir haben hier bei uns sogar diese Variante, also Zeichen 277 in einem Bereich eines Linksabbiegestreifens.

    Da hätte es mir einmal auch wie hier in dem Fall ergehen können. Hatte mich frühzeitig links Richtung Mittelmarkierung einsortiert, weil das Überholverbot mal gar keinen interessiert und du sozusagen dicht machen musst. Habe aber nicht damit gerechnet, noch über den Linksabbieger selbst überholt zu werden. Da haben nur Bruchteile gefehlt, um nicht gemäht zu werden. War reines Glück und „ist ja nichts passiert“ wie man dann später sagen würde.

    Vorstellbar ist:

    Der Fahrradfahrer will von der Fraunhoferstraße links abbiegen in die Birresdorfer Straße.

    Er schaut nach hinten und sieht ein Auto kommen. Er gibt Handzeichen, sieht erneut nach hinten und hat den Eindruck, dass die Fahrerin seine Abbiegeabsicht bemerkt hat, weil sie ihr Fahrzeug verlangsamt. Dann biegt er unter Beachtung von Gegenverkehr links ab und wird von der Autofahrerin gleichzeitig überholt, weil die zu einem anderen Schluss gekommen ist, nämlich dass der Fahrradfahrer sie noch überholen lässt.

    Wie dem auch sei, der Fahrradfahrer ist in einem solchen Unfall derjenige, mit dem höheren Verletzungsrisiko. Aber würde ihm das zum Vorwurf gemacht werden?

    Willst du dem Fahrradfahrer vorwerfen, dass er beim Blick nach hinten ein Auto gesehen hat, und er sich keinesfalls darauf verlassen kann, dass die Fahrerin das Überholverbot beachtet? Auch dann nicht, wenn er bei Blickkontakt oder durch ein Verlangsamen des Fahrzeuges den Eindruck gewinnt, die Autofahrerin wird das Überholverbot beachten?

    Außerorts wären es dann ja 2 m Abstand oder hab ich das Ortsschild übersehen.

    Wenn aber die Stelle stimmt und durchgezogene Linie besteht, hätte der Radfahrer nicht abbiegen dürfen. Interessant, wie dann die Schuldverteilung aussieht...

    Es sind genau in Höhe der Einmündung zwei deutlich erkennbare Unterbrechungen in der weißen Linie, die das Abbiegen in die Birresdorfer Straße ermöglichen.

    Außerdem müsste ein "Vorgeschriebene Fahrtrichtung Geradeaus" Schild da stehen, wenn nicht in die Birresdorfer Straße hinein abgebogen werden dürfte. Steht da aber nicht. Oder ist es so, dass eine durchgezogene Linie ausreicht, um das Abbiegen zu verbieten?

    Wie dem auch sei. Selbst wenn der Fahrradfahrer unerlaubter Weise versucht hätte abzubiegen, hätte die Autofahrerin nicht überholen dürfen.

    Vielleicht ist das ein Fall für das neue Überholverbot-Schild?

    Zweirad-Überholverbot: Wer überholt, kassiert Punkte | AUTO MOTOR UND SPORT (auto-motor-und-sport.de)

    Gibt es. Wanderer Fahrräder hatten das als Serie.

    Ansonsten kann man Autoventilkappe mit Kettchen

    warum soll denn bei den Tetrapacks der Deckel dran bleiben? Die werden doch verbrannt.Oder seh ich das falsch?

    Die thermische Verwertung ist jedoch besser als wenn die Deckel im Restmüll landen oder gar, zum Beispiel bei einem Picknick oder ähnliches in der Natur verbleiben. Klar, wenn der Deckel ebenso wie die Flasche im Gelbe Sack Müll landet, ist es wurscht.

    Aber wie das so ist: Viele kleine Teile ergeben halt auch ein Großes und Ganzes! (So oder so ähnlich geht das Sprichwort. :/ )

    Klassische Frühform der Neuentwicklung:

    Flasche mit Bügelverschluss statt Kronkorken!

    Auf dem Mapillary Bild sehe ich eine durchgezogene Linie. Da hätte die Dame gar nicht überholen dürfen.

    Du hast recht! Habe nochmal das google-Satellitenbild von der Fraunhoferstraße (K 58) in Höhe der Einmündung der Birresdorfer Straße in Werthhoven aufgerufen:

    Zum Rheintal · 53343 Wachtberg
    53343 Wachtberg
    www.google.de

    Wenn das der Unfallort ist, an dem die Autofahrerin bei einem Überholvorgang einen Fahrradfahrer gefährlich verletzt hat, dann war es auf jeden Fall ein Überholvorgang, der gar nicht erst hätte gestartet werden dürfen von der Autofahrerin!

    Wie ist das denn genau geregelt mit dem durchgehenden Streifen und dem Überholen von einspurigen Fahrzeugen? Meines Wissens so, dass die Linie nicht, auch nicht von nur zwei von vier Autorädern überfahren werden darf. Die Google-Maps-Entfernungsmessfunktion arbeitet zwar nicht so exakt. Ich messe 6 m Fahrbahnbreite und entsprechend 3 m Fahrspurbreite. Selbst wenn der Fahrradfahrer sehr weit rechts gefahren wäre und selbst wenn die Fahrspur 3,50 m misst, hätte bei Einhaltung eines Sicherheitsabstandes von 1,50 m die überholende Autofahrerin mindestens mit zwei Rädern den durchgezogenen Mittelstreifen überfahren müssen. Das Unfallauto ist dem Zeitungsfoto zufolge ein Mercedes gewesen. So einer hat deutlich über 1,80 m Fahrzeugbreite.

    Das heißt, es ist letztlich rechtlich betrachtet unerheblich, ob der Fahrradfahrer ohne Umdrehen nach links abgebogen ist, und ob er dafür Handzeichen gegeben hat, denn die Autofahrerin hätte auf jeden Fall hinter dem Fahrradfahrer bleiben müssen.

    Kann es sein, dass die Autofahrerin die beiden Lücken in dem durchgezogenen Streifen in Höhe der Einmündung als Erlaubnis zum Überholen interpretiert hat?

    Kann es sein, dass die Autofahrerin sich verschätzt hat und überholen wollte, ohne die durchgezogene Linie zu überfahren, weil sie dachte, es sei noch genug Platz auf ihrer Seite der weißen Linie? Oder weil sie dachte, es sei nicht so schlimm, wenn sie nur mit zwei Rädern die durchgezogene Linie überfährt?

    Oder dachte die Autofahrerin, der Fahrradfahrer hätte wegen der durchgezogenen Linie gar nicht links abbiegen dürfen, weil er dazu ja die weiße Linie überfahren muss?

    Auf dem bereits verlinkten Google-Satellitenbild sieht man jedoch in Höhe der Einmündung zwei Lücken in dem weißen Streifen, die genau in Höhe der Einfahrt angeordnet sind und signalisieren, dass an der Stelle zum Abbiegen in die einmündende Seitenstraße, bzw. umgekehrt, die weiße Linie überfahren werden darf.

    Tragischer Unfall also? Die Autofahrerin denkt an Überholerlaubnis, obwohl die Lücken nur zum Abbiegen gedacht sind, also das, was der Fahrradfahrer gemacht hat. Oder ist da einfach eine rücksichtslose Autofahrerin unterwegs gewesen?

    Hier noch mal der Link zu dem Artikel über den Unfall. Auf dem Bild für den Link sieht man auch den Unfallort und kann den durchgezogenen Mittelstreifen erkennen:

    Nach Überholversuch durch Seniorin: 16-jähriger Radfahrer nach Autounfall in Wachtberg außer Lebensgefahr
    Nach einem Unfall bei Werthoven wurde ein 16-jähriger Radfahrer schwer verletzt. Eine 71 Jahre alte Autofahrerin soll versucht haben, den Jugendlichen zu…
    ga.de

    Umsetzung einer EU-Verordnung, die - wenn ich mich recht entsinne - eigentlich erst zum Jahreswechsel 23/24 in Kraft tritt.

    Aber vermutlich bezieht sich die VO nicht auf "herstellen", sondern "verkaufen". Und da Tetrapaks (ok, nicht gerade Milch...) durchaus auch mal länger als 2 Wochen im Supermarktregal stehen, fängt man wohl jetzt schon mit der Umstellung an?

    Ist H-Milch, die hält länger! (Allerdings auch nur bis 1.9.23) Trotzdem: Wow, super-Info. Vielen Dank! Werde ich bei nächster Gelegenheit verwenden, um die Vorzüge von EU-Regelungen herauszustellen.

    Im Ernst: Häufig erlebe ich, dass hinter EU-Regelungen immer nur Unrat gewittert wird. Besonders, wenn die Regelung im Zusammenhang steht mit Umweltschutz gegen gefährliche Autoabgase, wird von vielen "Autoverliebten", die Umweltschutz nicht allzu ernst nehmen, erst mal pauschal vermutet, dass sich solche Vorschriften doch ohnehin nur "die Bürokraten" aus Brüssel ausgedacht hätten und völlig weltfremd seien usw., usw. ...

    Da lohnt es sich bei passender Gelegenheit ganz unverfänglich auf Getränkeverpackungs-Deckel zu sprechen zu kommen. Und dass man festgestellt habe, dass die Deckel neuerdings nicht mehr vom Tisch fallen können, oder irgendwo unter anderen Dingen verschwinden. Und man sie immer griffbereit habe, um die Getränkeverpackung wieder zu verschließen.

    Und dann: Taa-Taa! Neue EU-Regel! Soll noch einmal einer behaupten, da säßen nur weltfremde Bürokraten. :saint: