Beiträge von Ullie

    jetzt, lieber Yeti, bewegst Du dich aber aber in riskante Bereiche. Die Straße auf dem Foto wird sicher am Tag von 1000 Fahrzeugen benutzt.

    Und von 50 Radlers.

    Puhh, das klingt gefährlich.

    Sieh's mal so: Das Ziel muss sein: 700 "Radlers" und 50 Autos (und 50 Omnibusse) und jede Menge Fußverkehr auf dem Bürgersteig, nämlich rund 300 Leute, die zu Fuß zur Bushaltestelle oder sonst wohin gehen. Dann würden da ganz von selbst die Fahrradfahrer*innen auf der Fahrbahn fahren! So weit ist es aber noch nicht. Und man kommt da auch mit einer Zwangsverpflichtung zum Fahrradfahren auf der Fahrbahn zum jetzigen Zeitpunkt nicht dahin. Befürchte ich!?(

    Statt Bushaltestelle gibt es da nur eine "Bettelbank: Bitte, bitte lieber Autofahrer, nimm mich mit!"X/

    Und noch was: Ich werde nämlich auch "in die Illegalität getrieben", wenn ich hier zum Beispiel auf der Fahrbahn fahre. Warum interessiert Sie das nicht?

    Der Unterschied zu den illegalen Gehweg-Geisterradlern ist allerdings, dass ich mit dieser Ordnungswidrigkeit selbst sicherer unterwegs bin und keine Fußgänger gefährde.

    Vermutlich wären es mehr Fahrradfahrer*innen, die hier unzulässigerweise den Gehweg benutzten, wenn das Verkehrszeichen ersatzlos abgebaut würde, als jetzt halbwegs zulässiger weise Fahrradfahrer*innen diesem Verkehrszeichen nicht Folge leisten. Denn Fakt ist ja: Es dürfte da einfach nicht stehen. Und im Falle jemand beanstandet es, dass ein Fahrradfahrer hier die Fahrbahn nutzt, dann ist es plausibel darauf hinzuweisen, dass der schmale Bürgersteig (ca. 1,70 m?) zu holprig und zu eng ist, um darauf Fahrrad fahren zu können.

    Mein Vorschlag: Ersatz durch [Zeichen 239] mit dem Zusatz [Zusatzzeichen 1000-33] in die eine und [Zeichen 239] mit dem Zusatz [Zusatzzeichen 1022-10] in die andere Richtung.

    Es ist richtig Fahrradfahrer*innen darauf hinzuweisen, dass so manche Benutzungspflicht unrechtmäßigerweise angeordnet ist. Aber es ist eine Überforderung von jedem zu erwarten, dass er zivilen Widerstand dagegen leistet. Trotzdem ist es natürlich richtig es zu tun.

    Genau so wurde nach meiner Erinnerung durchgesetzt, dass das Befahren von Einbahnstraßen gegen die Fahrtrichtung in vielen Kommunen in vielen Einbahnstraßen für den Fahrradverkehr erlaubt wurde.

    Der Unterschied ist dabei der: Wer es für richtig hielt nicht falschrum durch die Einbahnstraße zu fahren, der konnte es einfach lassen. Niemand wurde quasi zwangsverpflichtet, es durch "Akte des zivilen Ungehorsams" voranzutreiben, dass mehr und mehr Einbahnstraßen für den Fahrradverkehr in Gegenrichtung geöffnet wurden.

    Das ist bei dem Beispiel auf dem Foto anders. Würde das [Zeichen 237]+[Zusatzzeichen 1000-33] ersatzlos abgebaut, dann würdest du jeden dazu zwangsverpflichten, entweder entgegen seiner Gewohnheit und der Art und Weise, die er jahrelang für richtig hielt, dort Fahrrad zu fahren. Oder eben regelwidrig zu fahren.

    Bei [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] als Ersatz für [Zeichen 240] wäre es aber möglich, dass jeder der es für richtig hält, ganz regelkonform die Fahrbahn nutzt.

    Es gibt freilich auch Stellen, wo es sich nicht anbietet, eine Art Übergangslösung mit [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] anzubieten. In dem Fall aber habe ich den Eindruck, es ist eine Straßenstück am Ortsrand mit sehr lockerer Bebauung. Da dürfte nur sehr wenig Fußverkehr stattfinden. Auf der anderen Straßenseite fehlt der Bürgersteig. Warum also nicht zumindest übergangsweise eine duale Radverkehrslösung zulassen? Es ist ja keine Neubau-Lösung, sondern es wäre quasi eine Übergangslösung mit der Absicht Menschen davon zu überzeugen, mit dem Fahrrad die Fahrbahn zu benutzen.

    Bei der hiesigen Gehweg-Geisterradler-Truppe ist das in der Tat nicht selbstverständlich. Es wäre aber schön, wenn sich der ADFC dafür einsetzen würde, dass es selbstverständlich wird, ein Jahr ohne nennenswerte (!) Unfälle und Verletzungen zu erleben. Da es aber allenfalls um gefühlte Sicherheit geht, wird sich durch den ADFC nichts ändern.

    Dass es Sicherheitsaspekte gibt, die es nahelegen mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn zu fahren, ist unumstritten. Im Landkreis Stade ist es so, dass 73% der Landesstraßen und 88% der Bundesstraßen laut dieser Antwort der Verwaltung vom 22.6.2012 auf eine Anfrage im Nds. Landtag mit einem Fahrradweg ausgestattet sind:

    Radwegebau an Landesstraßen und Bundesstraßen in Niedersachsen | Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

    In der Regel sind das einseitige Zweirichtungs-Fahrradwege, die mit dem Verkehrszeichen 240, Gemeinsamer Geh- und Radweg ausgeschildert sind. [Zeichen 240]

    Wie heißt es so treffend: "Das Sein bestimmt das Bewusstsein." Dass das Fahrradfahren auf "Gehwegen" stattfindet ist nicht weiter verwunderlich im Landkreis Stade. Und in der Mehrheit der Landes- und Bundesstraßen, in denen es sich um so ausgeschilderte [Zeichen 240] Gemeinsame Geh- und Radwege handelt sogar geboten. Bzw. es wäre regelwidrig, die Benutzungspflicht zu missachten und stattdessen mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn zu fahren.

    Genau genommen müsste man in jedem Fall prüfen, ob diese Schilder aufgestellt sind: [Zeichen 240]

    Stehen diese Schilder nämlich nicht, dann wäre ein einzelner straßenbegleitender Weg nämlich ein reiner Fußweg und dürfte vom Fahrradverkehr streng genommen nicht benutzt werden. Und würde man die Schilder einfach abbauen, dann triebe man alle diejenigen Fahrradfahrer*innen quasi in die Illegalität, die seit Jahrzehnten darauf Fahrrad gefahren sind.

    Auf diesem Hintergrund halte ich es für fragwürdig als Fahrradfahrer*in auf andere Fahrradfahrer*innen mit dem Finger zu zeigen und sie pauschal als "Gehweg-Geisterradler-Truppe" zu bezeichnen. Zumindest wenn nicht klar dazu gesagt wird, wer denn damit eigentlich genau gemeint ist mit dieser Kritik.

    Und die gegen die Arbeit des ADFC-Stade gerichtete Pauschalkritik, er tue zu wenig um das Fahrradfahren auf der Fahrbahn zu fördern, ist m. E. auch wenig zielführend. Was genau sollte er denn an Stelle von Fahrradwege-Ausbau und Instandhaltung sowie Verbesserung des bereits vorhandenen Radwegnetzes fordern, der ADFC im Landkreis Stade?

    Schließlich ist auch der Stader-ADFC Mitglied im Bundes-ADFC. Und eine Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht ist bereits ADFC Bundesforderung und wurde zum Beispiel im Gute Straßen für Alle Gesetzesvorschlag festgeschrieben: "Mit Fahrrädern darf nebeneinander gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird; andernfalls muss einzeln hintereinander gefahren werden. Eine Pflicht, Radwege mit den Zeichen 237, 240 oder 241 zu benutzen, besteht nicht." (Seite 32 von 56 im "Gute Straßen für Alle Gesetz) https://www.adfc.de/fileadmin/user…uflage_2021.pdf

    Gibt es duale Fußverkehrs-Lösungen?

    Gemeinhin lassen sich viele Fußgänger*innen mit dem Markieren eines Zebrastreifens oder der Einrichtung eines Ampel-gesicherten Fußgängerüberwegs beeindrucken von der scheinbar Fußgänger-freundlichen Verwaltung und Politik. Fakt ist aber:

    "Dass die Verkehrslichter für Sicherheit sorgen, sei aber ein Mythos, sagt Roland Stimpel vom Lobbyverband Fuss e. V.: „Die Aufgabe von Ampeln ist es, den Verkehr von großen, schweren Fahrzeugen zu ermöglichen.“ Denn damit Autos sich in höheren Geschwindigkeiten durch die Stadt bewegen können, brauchen sie die Gewissheit, dass nicht unerwartet Fuß­gän­ge­r:in­nen oder andere Fahrzeuge auf der Fahrbahn auftauchen."*

    Und so kommt es, dass gerade auch bei Fußgänger:innen eine duale Fußverkehrs-Lösung sehr verbreitet ist:

    Besonders beim Queren von Fahrbahnen, kann man das jeden Tag beobachten:

    Es gibt fast immer diese beiden Optionen: Entweder ich gehe bis zur nächsten Fußgängerampel oder bis zum nächsten Zebrastreifen, oder ich überquere die Fahrbahn an der Stelle, an der es für mich hinsichtlich der Kürze des Wegs am günstigsten ist.

    * taz-Artikel vom 14.12.2024: https://taz.de/100-Jahre-Verkehrsampeln/%216054010/

    Auch im Längsverkehr kommt es vor, dass Fußgänger*innen die Fahrbahn benutzen. Besonders dann, wenn nur einseitig ein Fußweg vorhanden ist. Zum Beispiel in einem Baustellenbereich.

    "Jaja, früher, da sind wir zu Fuß durch den tief verschneiten Wald gestapft und dabei immer wieder durch die verharschte Schneedecke gebrochen, um in die Schule zu kommen, hinter uns eine hungrige Wolfsmeute, ..."

    Ich hatte glaub' ich schon mal an anderer Stelle den Lesetipp mit dem ersten Christbaum beim Waldbauernbub vorgestellt. Hier nochmal ein Zitat:

    "Und als der Tag kam, da stürmte und stöberte es,
    dass mein Eisenbahnzug steckenblieb.
    Da stieg ich aus und ging zu Fuß,
    frisch und lustig, sechs Stunden lang durch das Tal,
    wo der Frost mir Nase und Ohren abschnitt,
    dass ich sie gar nicht mehr spürte.
    Durch den Bergwald hinauf, wo mir so warm wurde,
    dass die Ohren auf einmal wieder da waren,
    und heißer als je im Sommer."

    aus: PETER ROSEGGER - DER ERSTE CHRISTBAUM BEI DEN WALDBAUERN

    Dieses Nicht-Räumen ist doch auch bloß ein weiteres Pendant von „zu nass“, „zu heiß“, „zu gefährlich!“. Wer will findet Wege, wer nicht will findet Ausreden.

    Das ganze Stück in 2 Teilen vorgelesen auf youtube:

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    8)

    Doch, das wird tatsächlich gemacht. Und zwar befreit die Gemeinde Grafrath im Herbst tatsächlich den gemeinsamen Geh- und Zweirichtungsradweg zwischen Grafrath und Schöngeising entlang der B471.

    Das ist doch eine sehr interessante Strecke, die B 471 zwischen Grafrath und Schöngeising. Es gilt dort Tempo 60, aber nur bei Nässe. Und es wird einiges für den Baumschutz getan:

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    Oder ist das für den Schutz der Landstraßen-Raser, damit die sich mit ihren Blechkisten nicht um den Baum wickeln?

    Jedenfalls gut, dass der Baum noch steht! :thumbup:

    Und den benutzungspflichtigen gemeinsamen Fuß- und Fahrradweg würde ich vermutlich selbst dann benutzen, wenn er mal nicht so ganz optimal gut geräumt ist.

    Allerdings hier wieder der übliche Mist: Dem Fahrzeugverkehr, der von der Bundesstraße abbiegt und dabei die Fahrradfurt kreuzt, wurde Vorrang eingeräumt gegenüber dem Fahrradverkehr auf dem Fahrradweg, ebenso für den auffahrenden Fahrzeugverkehr.

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    Da ohnehin schon eine Fahrradfurt markiert ist, müssten eigentlich die Vorfahrt achten Schilder für den Radverkehr weg!

    Duale Verkehrslösung für den Fußverkehr in Hannover:

    Der Zebrastreifen ist ein Sonderfall auf der Fahrbahn, quasi ein Sonderweg, der dem Fußverkehr besondere Vorrechte einräumt. In diesem Video von bussgeldkatalog.org heißt es:

    "☝️ Der Zebrastreifen ist offiziell als "Fußgängerüberweg" oder als Verkehrszeichen 293 bekannt.
    ⚠️ Der Zebrastreifen kann mit dem Schild 350 daherkommen, das muss aber nicht der Fall sein."

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    siehe Minute 0:40 bis 0:50!

    Wenn das Schild nicht so wichtig ist, dann ist es vielleicht mit dem genauen Aussehen der Markierung auch nicht so wichtig?

    Hier ist ein Regenbogen-Zebrastreifen aus Wiesbaden:

    Allerdings ist die übliche Zebrastreifen-Markierung deutlich erkennbar. Und es gibt ein "Zebrastreifen-Schild".

    Wiesbaden hat ihn auch: Den Regenbogen-Zebrastreifen - Wiesbaden lebt
    Wiesbaden hat ihn auch: Den Regenbogen-Zebrastreifen - Der Zebrastreifen folgt internationalen Symbol der Lesben- und Schwulenbewegung.
    wiesbaden-lebt.de

    Anders bei dem Beispiel aus Hannover (Siehe Foto am Anfang des Beitrags).: Da gibt es kein Verkehrszeichen 250 [Zeichen 350-10].

    Vermutlich handelt es sich hierbei auch nicht wirklich um einen Zebrastreifen. Aber der Kreuzungsbereich ist erkennbar ein sehr breiter durchgezogener Fußweg, der über die Fahrbahn hinweggeführt wird. Der Autoverkehr sozusagen nur zu Gast und ohne Anspruch auf Vorrang! Also ebenfalls eine duale Verkehrslösung, der Fußverkehr kann auf der Fahrbahn gehen und ist nicht gezwungen, auf kürzestem Weg die Fahrbahn zu überqueren, wie an anderen Stellen einer Straße.

    Der "Regenbogen-Zebrastreifen" in Hannover ist recht neu. Auf der streetview-Aufnahme von Aug. 2023 ist er noch nicht zu sehen:

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    Die Problematik ist ja allen bekannt. Und genau deswegen werden sich ausreichend viele Abgeordnete enthalten, so dass das Treiben der AfD egal ist.

    Wenn es so wäre, dass die Problematik allen hinreichend bekannt ist, dann bräuchte es keine Absprache dahingehend, dass die Grünen sich enthalten bei der Abstimmung über die Vertrauensfrage. Denn dann könnten die Grünen Scholz das Vertrauen aussprechen, um deutlich zu machen, dass nicht sie es waren, die die Koalition platzen ließ. Meine Güte, wenn man bedenkt, was die Grünen in dieser Ampelkoalition schon für Kröten schlucken mussten, um ja keinen Zweifel daran aufkommen zu lassen, dass sie zuverlässige und staatstragende Koalitionäre sind.

    Die FDP dagegen trat unentwegt auf als windige, unzuverlässige und staatszerstörende Partei auf.

    Es ist völlig egal, was da einzelne Verwaltungen und Polizeidienststellen so alles meinen, interessant ist nur die ständige Rechtsprechung in dieser Sache. Und die sagt: Fahr auf der Fahrbahn, wenn der Radweg unbenutzbar ist, ansonsten sind Unfälle aufgrund der Unbenutzbarkeit dein Problem.

    Ich befürchte im Falle eines Unfalles auf der Fahrbahn kann es passieren, dass die Unbenutzbarkeit des Radweges nachgewiesen werden muss. Zumindest im Falle eines benutzungspflichtig ausgeschilderten Radweges. Ich mache deshalb gerne manchmal Fotos vom Zustand der Radwege:

    Dieser ist allerdings nicht benutzungspflichtig ausgeschildert. Den meide ich oft auch im Sommer. Da ist er zwar nicht glatt (im Sinne von rutschig), aber die Fahrbahn ist glatt (im Sinne von eben).

    Man fragt sich ja auch, warum im Winter bei miesen Bedingungen die ach so wichtigen benutzungspflichtigen Radwege nicht geräumt und der Radverkehr dann auf die Fahrbahn verwiesen wird, im Sommer wiederum aber bei besten Verhältnissen man auf einmal wieder auf dem Radweg radeln soll.

    Ist das so? Mein Eindruck ist eher, dass von Verkehrsverwaltung und Polizei, sowie großen Teilen der Politik gesagt wird:

    Stellt im Winter das Fahrrad in den Keller und wartet darauf, dass es wieder warm wird, bevor ihr es wieder rausholt, dann könnt ihr damit schön durchs Grüne fahren. Wird aber Jahr für Jahr schwerer, das durchzuhalten. Im Winter ist es nicht mehr kalt. Und im Sommer alles verdorrt und Wüste.

    Andersherum wissen viele Fußgänger nicht, dass sie keinen Vorrang haben vor Fahrzeugen, die aus der Einmündung kommen.

    Mir hat man in der Schule noch beigebracht, die Querungsabsicht am FÜ per Handzeichen anzuzeigen. Macht man das immer noch?

    "Ist er [der Zebrastreifen] jedoch vorhanden muss er, ebenso wie die Fußgängerampel, von allen Fußgängern benutzt werden. Dass er bereits aus großer Entfernung, anhand seiner Beschilderung zu entdecken ist, sollte Grundwissen für Ihr Kind darstellen. Ebenso dass mit dem ausgestreckten Arm das Überqueren der Fahrbahn dem Fahrzeugführer mitgeteilt werden sollte.

    Denken Sie daran, dass Fahrzeugführer dem Fußgänger nur dann das Überqueren ermöglichen müssen, wenn dieser erkennbar die Fahrbahn überschreiten möchte."

    Quelle: Kreisverkehrswacht Esslingen e.V

    https://www.kvw-esslingen.de/kinder-im-verk…%9Fg%C3%A4nger/:

    "An Zebrastreifen müssen Autofahrende anhalten und Fußgänger, die die Fahrbahn erkennbar überqueren wollen, über die Straße lassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Schild auf den Zebrastreifen hinweist. Besondere Gesten, Zeichen oder Blicke sind nicht erforderlich. Ausschlaggebend ist die "objektive Erkennbarkeit". Das heißt, wenn eine Person zügig auf den Überweg zugeht, muss der Autofahrende anhalten und sie passieren lassen. Bei Missachtung drohen dem Fahrer oder der Fahrerin 80 Euro und ein Punkt."

    Quelle: ADAC

    Verkehrsverstöße bei Fußgängern
    Die Straßenverkehrsordnung stellt auch Regeln für Fußgänger auf.
    www.adac.de

    Alles klar? :rolleyes:

    Die AfD vergiftet das politische Klima rund um die Vertrauensfrage.

    Deutscher Bundestag Drucksache 20/14150
    20. Wahlperiode 11.12.2024
    Antrag des Bundeskanzlers gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes
    Gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes stelle ich den Antrag, mir das Vertrauen auszusprechen. Ich beabsichtige, vor der Abstimmung am Montag, dem 16. Dezember 2024, hierzu eine Erklärung abzugeben.
    Berlin, den 11. Dezember 2024
    Olaf Scholz

    https://dserver.bundestag.de/btd/20/141/2014150.pdf

    Der FDP-Vorsitzende und Finanzminister Lindner hatte das Vertrauen des Kanzlers grob missbraucht. Daraufhin hat der Kanzler den Bundespräsidenten um Zustimmung zur Entlassung des Finanzministers gebeten. Und diese Zustimmung durch den Bundespräsidenten erhalten. Daraufhin sind ein FDP-Minister und eine FDP-Ministerin zurückgetreten. Ein weiterer FDP-Minister ist im Amt geblieben und aus der FDP ausgetreten.

    Allgemein wird die Vertrauensfrage, die Scholz jetzt gestellt hat, als "unechte Vertrauensfrage" bezeichnet. Begründung: Scholz stellt die Vertrauensfrage nicht deshalb, weil er auf eine Mehrheit hofft, die es ihm erlaubt, im Amt zu verbleiben, sondern weil er darauf hofft, dass ihm mehrheitlich nicht das Vertrauen ausgesprochen wird, sodass ein Antrag auf Neuwahlen möglich ist.

    Am Montag wird namentlich abgestimmt. Und einzelne AfD-Politiker haben angekündigt, für Scholz zu stimmen. Das verkompliziert die Lage zusätzlich. Denn eigentlich sollte man annehmen, dass bei der Vertrauensfrage-Abstimmung nur die SPD-Abgeordneten und die Grünen-Abgeordneten sich für Scholz aussprechen werden. Und außerdem vielleicht noch einzelne Abgeordnete, die über die FDP-Liste in den Bundestag eingezogen sind, nämlich zum Beispiel Wissing, der inzwischen allerdings fraktionslos ist.

    Sollten sich zum Beispiel eine ausreichende Anzahl AfD-Abgeordnete finden, die Scholz das Vertrauen aussprechen, dann könnte es passieren, dass Scholz auch ohne die FDP-Stimmen weiterhin zumindest nominell das Vertrauen einer Mehrheit der Abgeordneten genießt. Deshalb ist geplant, dass die Grünen-Abgeordneten sich enthalten.

    Siehe auch br.de: https://www.br.de/nachrichten/de%E2%80%A6enarien,UWZX0TA

    Keine schöne Sache, was die AfD da ausheckt. Scholz soll vorgeführt werden. Dahinter steckt der Versuch, Scholz zu einem Rücktritt zu zwingen. Die AfD vergiftet einmal mehr das politische Klima und stiftet Verwirrung, denn es ist die FDP gewesen, die sich aus der Verantwortung gestohlen hat. Die grünen Abgeordneten würden möglicherweise Scholz das Vertrauen aussprechen, aber werden jetzt möglicherweise nur wegen des AfD-Ränkespiels mit Enthaltung stimmen.

    Andersherum wissen viele Fußgänger nicht, dass sie keinen Vorrang haben vor Fahrzeugen, die aus der Einmündung kommen.

    Mir hat man in der Schule noch beigebracht, die Querungsabsicht am FÜ per Handzeichen anzuzeigen. Macht man das immer noch?

    Aber auch das ist nur bedingt richtig. Siehe zum Beispiel hier:

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    An dieser Stelle mündet die Mittelstraße in die Calenberger Straße. Die Pflasterung, inklusive eingebauter Rampe, signalisiert, der Fußgänger hat Vorrang. Und zwar nicht nur gegenüber den Fahrzeugen, die von der Calenberger Straße aus in die Mittelstraße einbiegen, sondern auch gegenüber den Fahrzeugen, die die Mittelstraße verlassen. Und außerdem auch noch gegenüber den Fahrzeugen, die aus der Neustädter Straße aus kommend geradeaus in die Mittelstraße einfahren. Die Neustädter Straße ist die Straße, die auf der gegenüberliegenden Seite in die Calenberger Straße mündet.

    So sieht es aus Fahrzeugperspektive aus, wenn man aus der Neustädter Straße kommend auf die Einmündung in die Calenberger Straße zufährt:

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    Dem ADFC muss man vorwerfen, dass er hier (erneut) auf den gleichen Trick hereinfällt, den die UDV im Sommer bereits bei der Landstraßenstudie verwendet hat: um zum offenbar vorab gewünschten Ergebnis zu kommen (nämlich: "Radfahren? Eigentlich viel zu gefährlich, und wenn, dann bitte nur auf Radwegen möglich!"), ergänzen sie die universellen Daten der amtlichen Statistik (die das Resultat gar nicht hergeben) um unrepräsentative Bias-Beikost. Bei der Landstraßenstudie war es die "Mikroanalyse", in der willkürlich ausgewählte Untergruppen des Gesamtgeschehens in der Außendarstellung als pars pro toto verkauft wurden, in der Alleinsturz-Studie sind es die Umfragen in einer nicht repräsentativ ausgewählten Stichprobe. Das ist Propaganda, aber keine Wissenschaft oder Forschung. Die UDV sollte dringend den Namen in PDV ändern.

    Das ist mir jetzt ein bisschen zu sehr um die Ecke gedacht. Die UDV (=Unfallforschung der Versicherer) veröffentlicht eine Studie mit der heimlichen Absicht, die Fahrradfahrenden auszutricksen, weil in der Studie der UDV so getan wird, als sei Fahrradfahren gefährlicher als es tatsächlich ist.

    Und der ADFC bemerkt nichts davon, dass die UDV trickst, und benutzt deshalb arglos die Graphik der UDV um Radverkehrsanlagen einzufordern. Ist das nicht tatsächlich zu sehr um die Ecke gedacht?

    Fakt ist doch: Je mehr Menschen Fahrrad fahren und je weniger Menschen mit dem Auto fahren, um so mehr Unfälle wird es im Fahrradverkehr geben und im Vergleich dazu werden weniger Unfälle im Autoverkehr stattfinden. In absoluten Zahlen gerechnet.

    Und da wird jeder Fahrradverband ein Problem kriegen, ganz egal mit welchen Mitteln er das Fahrradfahren verbreitet. Je erfolgreicher ein Fahrradverband dabei ist, das Fahrradfahren zu fördern und dafür das Autofahren zurückzudrängen, um so mehr Unfälle wird es im Fahrradverkehr geben, eben auch Alleinunfälle oder Unfälle unter Fahrradfahrenden. Gäbe es irgendwann keine Autos mehr, dann gäbe es nur noch Fahrradunfälle.

    Anders ist es wenn man die Kilometerleistung zugrunde legte, gemessen an der Anzahl der Kilometer, die mit diesem Verkehrsmittel zurückgelegt werden, gibt es beim Fahrrad so und soviel Unfälle und beim Auto so viel.

    Und nochmal ganz anders wäre ein Vergleich auf der Grundlage der Verweildauer in verschiedenen Verkehrsmitteln: Eine Stunde Fahrt mit dem Omnibus zum Beispiel ist deutlich sicherer als eine Stunde Autofahrt. Eine Stunde Fahrradfahren liegt vermutlich irgendwo dazwischen. Eine Stunde zu Fuß gehen wäre näher bei einer Stunde Omnibusfahren als das Fahrradfahren. Und nicht zuletzt darf auch nicht gänzlich der Weg zum Auto oder zur Bushaltestelle vernachlässigt werden.

    Warum eigentlich?

    Das hat eine ganz natürliche Ursache: Es dient zur Lebenserhaltung am Zebrastreifen nicht blind darauf zu vertrauen, dass schon kein Auto kommen werde, dass es nicht gut mit mir meint. Leider gibt es Autofahrende, die das Zögern des Fußgängers missverstehen oder absichtlich missverstehen als Einladung regelwidrig dem Fußgänger seinen Vorrang streitig zu machen. Es ist schon eine besondere Aufgabe als Fußgänger das richtige Tempo beim Benutzen des Zebrastreifens zu wählen, die richtige Entschlossenheit zum Ausdruck zu bringen und trotzdem dabei auf der Hut zu sein.

    Noch schwieriger ist das an vielen Einmündungen und Kreuzungen, wenn beide, die am Fußverkehr und die am Radverkehr Teilnehmenden gar nicht wissen, dass abbiegender Fahrzeugverkehr wartepflichtig ist, gegenüber Geradeaus-Fußverkehr. Auch das ist mir schon auf dem Fahrrad passiert. Ich will in eine Querstraße abbiegen, aber ein vorrangberechtigter Fußgänger im Geradeausverkehr will partout mich vorlassen. Klar einige Menschen, die mit dem Fahrrad oder Auto unterwegs sind, könnte das auf die irrige Idee bringen, sie hätten in einer solchen Situation Vorfahrt, oder es sei eben "guter alter Brauch" den Fahrzeugen Vorrang zu gewähren.

    Ich habe das zum Anlass genommen, endlich meine ADFC-Mitgliedschaft zu kündigen. Einen benachbarten Kreisverband (eigener e.V.) werde ich für konkretes Engagement durch eine direkte Spende unterstützen, aber der Bundesverband soll von mir keinen Cent mehr bekommen.

    Vielleicht etwas verfrüht?

    In der UDV Studie wird diese Grafik vorgestellt:

    https://www.udv.de/resource/blob/184796/cce4a6b3ed00b429d98aa99c34b3c120/98-alleinunfaelle-data.pdf

    Und das sagt der ADFC dazu:

    „In den Daten der UDV sehen wir eine klare Häufung der Fahrradunfälle in den Wintermonaten – und das, obwohl im Sommerhalbjahr mehr als doppelt so viel Fahrrad gefahren wird. Radwege sind im Winter häufig mit Laub, Schnee und Eis bedeckt. Das bringt Sturzgefahr. Und diese Gefahr wird weiter zunehmen, wenn Ausbau und Pflege der Radwege nicht schneller vorankommen. ...."

    Radfahrende stürzen häufiger – ADFC fordert bessere Radwege
    Die Unfallforschung der Versicherer warnt: Immer mehr Radfahrende verunglücken ohne Beteiligung anderer. Der ADFC sieht die Hauptursache in der mangelhaften…
    www.adfc.de

    Da sehe ich jetzt keinen Austrittsgrund. Natürlich kann man den ADFC dafür kritisieren, dass er überhaupt Radwegebau fordert. Man könnte den ADFC deshalb für diese Forderung nach Radwegebau kritisieren, wenn man daran glaubt, wenn nur alle Fahrradfahrer*innen konsequent auf der Fahrbahn fahren, dann wächst die Zahl der Fahrradfahrenden rapide an und der Autoverkehr nimmt ab. Ich befürchte jedoch, dass würde nicht passieren.

    Ich halte die Forderung des ADFC nach Radwegeausbau für gerechtfertigt. Es ist ja nicht so, dass der ADFC Fahrradwege für reine Wohnstraßen fordert. Dort wo der ADFC Radwege fordert, gibt es in der Regel auch gute Gründe einen zu bauen. Um dem Autoverkehr freie Bahn zu verschaffen ist kein guter Grund für Radwegebau und auch kein Ansinnen des ADFC.

    Man könnte natürlich auch hergehen und den ADFC dafür kritisieren, dass er die Fahrradfahrer*innen dazu ermuntert, auch im Winter Fahrrad zu fahren, obwohl doch da so viele Fahrrad-Unfälle passieren. Da fühlte ich mich dann als Fahrradfahrer nicht mehr gut vertreten durch den ADFC.

    Dann können das 60 Jahre später natürlich nicht alle wissen.

    Auch 60 Jahre später hat sich nichts daran geändert, dass viele Verkehrsteilnehmer*innen am Steuer eines Fahrzeugs davon ausgehen, dass sie die eingebaute Vorfahrt gegenüber Fußgänger*innen auch am Zebrastreifen haben. Und die Zahl der potenziellen Märtyrer unter den Fußgänger*innen, die bereit sind mit maximalem Körpereinsatz Autofahrenden Paroli zu bieten, hält sich in Grenzen.

    So gesehen ist es eigentlich nicht groß verwunderlich, dass ähnliche Probleme bei der partiellen Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht bestehen. Ist ja auch gerade erst mal 26 Jahre her.

    Vermutlich trägt dazu bei, dass viele die Autoperspektive als Hauptverkehrsmittel haben (ob nun aktiv oder Mitfahrer/in) und damit eine gewisse Privilegienblindheit einhergeht. Schließlich ist es ja angenehm, wenn sich (fast) alles um die eigene freie Fahrt dreht. Daraus entwickelt sich dann so eine Selbstverständlichkeit und das nur der "Rest" Störfaktor ist, den man dementsprechend behandeln kann.

    Sieht ja bei den anderen auch nicht so viel besser aus, wenn ich dran denke, wie viele Fußgänger*innen sich bedanken, wenn sie am Zebrastreifen rüber"gelassen" werden oder in der Fußgängerzone aus dem Weg springen, wenn jemand wieder ein dringendes Anliegen und Warnblinker hat.

    Das ist ein zweischneidiges Problem: Ja, es gibt Fußgänger, die sich bedanken, wenn sie beim Fußweg "rüber gelassen" werden, obwohl sie dort, ganz klar geregelt, Vorrang haben. Allerdings ist es so gelaufen: "1964 wurde das Vorrangrecht für Fußgänger auf Zebrastreifen in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen. Aus Furcht, dies könnte den Autoverkehrsfluss negativ beeinflussen, gingen die Städte dazu über, Zebrastreifen abzubauen." Das heißt ältere Menschen kennen es durchaus noch so aus ihrer Jugend, dass man sich zurecht bedanken musste, wenn einem am Fußgängerüberweg Vorrang gewährt wurde. Und andere Fußgänger, die sich eher defensiv am Zebrastreifen verhalten, befürchten möglicherweise instinktiv dessen Existenz zu gefährden, wenn sie allzu forsch von ihrem Vorrangrecht Gebrauch machen.

    Quelle: https://www.fuss-ev.de/verein/vernetz…chland&catid=57

    Mir ist es übrigens schon häufiger passiert, dass in Hannover Fußgänger am Zebrastreifen mir Vorrang gewähren wollten, wenn ich mich auf der Fahrbahn mit dem Fahrrad, dem Zebrastreifen näherte. Auf Nachfrage erhielt ich dann die Auskunft, einen Autofahrer würden sie nicht durchwinken.

    Es gibt recht viele Menschen, die zwar Auto fahren, aber konsequent keine Autobahn benutzen. Zwar ist die Zahl der Unfälle auf Autobahnen geringer als auf Landstraßen, trotzdem werden Autobahnen von Autofahrer*innen gemieden, weil es ihnen dort zu hektisch zugeht und dort sehr hohe Geschwindigkeiten gefahren werden. Möglicherweise ist es sogar so, dass das nicht nur ein Gefühl ist, sondern dass die Unfallgefahr auf Autobahnen tatsächlich deutlich höher ist, als vielfach angenommen, wenn man nämlich die Verweildauer auf der Autobahn als statistische Grundlage benutzt anstatt der Kilometerleistung. Konkret: Wenn ich eine Stunde auf der Autobahn mit 180 km/h fahre, dann entsprechen diese 180 km einer Zeit von 3 Stunden Verweildauer auf der Landstraße und innerörtlichen Straßen, wo ich im Schnitt nur mit 60 km/h unterwegs bin.