Beiträge von Ullie

    Und wenn dann auf dem Radweg die Pedelec-Fraktion locker mit 25kmh dahindüst, was machen machen da die vielen Fahrradfahrer*innen, wenn die nicht mit den Pedelecs tempomäßig mithalten können? :|

    Wenn's gut läuft, wechseln die auf die Fahrbahn, weil die die schnellen Pedelecfahrer auf den Fahrrasdwegen nicht mögen und sich sagen: Auf der Fahrbahn fahren zwar auch schnelle Fahrzeuge, aber da ist mehr Platz als auf dem Radweg. Ich fürchte es wird weniger gut laufen und einige stellen das Fahrradfahren nach und nach ein.

    Eigentlich bedeutet der Satz: „Häufig müssen sich KFZ die Fahrbahn mit radelnden Bodenlurchen teilen. KFZ müssten dann eigentlich ihre Geschwindigkeit anpassen. Das ist absolut unzumutbar, und die durch Radverkehr unvermeidlich provozierten riskanten Kurzschlusshandlungen haben daher unser vollstes Verständnis.“

    Ich vermute dagegen folgendes: Viele Fahrradfahrer*innen möchten nicht mit den KFZ tempomäßig mithalten können, fühlen sich aber auf der Fahrbahn genau dazu verpflichtet. Das ist keineswegs ein abwegiger Gedanke, schließlich ist es auch "normal", den langsameren Fußverkehr von der Fahrbahn (und den Radwegen) zu verdammen. Und dann gibt es da noch die nur für PKW's vorgehaltenen Kraftfahrtstraßen und Autobahnen.

    Es ist ja so, dass selbst in vielen Verkehrsberuhigten Bereichen, wo Autofahrer ganz eindeutig zur Tempo-Drosselung verpflichtet sind, hupen, wenn sie an einem Fußgänger vorbei wollen. Oder drängelnde Autofahrer in Fahrradstraßen, die ja leider sehr oft für KFZ oder zumindest Anlieger KFZ freigegeben sind. Wer ein schnelles Fahrzeug fährt, der meint oft, entsprechend das Privileg zu haben, dass andere ihm Platz machen. Und sich gegen diese Anspruchshaltung zur Wehr zu setzen, ist nicht jedermanns Ding. Deshalb habe ich ja auch viel Sympathie für das Fahrbahn-Fahrradfahren. Aber gleichzeitig auch Verständnis dafür, dass sich viele dieser Herausforderung nicht stellen wollen.

    Und deshalb fordere ich ja immer wieder, den privaten KFZ-Verkehr komplett infrage zu stellen!

    Es stehen 2 Leihroller, 1 Motorrad und mind. 50 Fahrräder im Bild. Gut, ein Großteil von letzteren offensichtlich auf Radabstellplätzen.

    Aber die Roller sind natürlich das Problem, sieht man eindeutig.

    Darauf habe ich allerdings ausdrücklich hingewiesen:

    Foto: Werden auch in Hannover immer wieder zu einem Hindernis zu Fußgänger*innen aufgebaut: E-Tretroller auf Bürgersteig. Aber auch andere Zweiräder, darunter ein Krad beeinträchtigen hier den Fußverkehr. Links in Richtung Supermarkteingang, rechts in Gegenrichtung.

    Hier ist allerdings der E-Scooter-Thread. Trotzdem vielen Dank für die Anregung, für die falsch parkenden Motorräder gibt es ja noch einen Extra-Thread.

    Von den vielen Fahrrädern stehen tatsächlich die meisten an Fahrradbügeln, also den dafür vorgesehenen Stellplätzen. Allerdings sind auch hier mehr Fahrräder als Fahrradbügel auf dem Gehweg. Und es kommt vergleichsweise häufiger vor, dass die E-Tretroller ohne Rücksicht auf Fußweg-Flächen abgestellt werden, wo viele Menschen lang gehen. Ich erklär' mir das so: Viele E-Tretroller-Fahrer fühlen sich auf ihrem KFZ wie ein Fußgänger. Und sie glauben möglicherweise, dass dort, wo sie ihre "Schnell und Bequem-Gehhilfe" (die sehen ihr Fahrzeug ja nicht als KFZ an) abstellen, nur wenige Minuten später ein anderer Fußgänger vorbeikommt, der damit weiter fahren will. Die stellen ihr Leihgerät nicht absichtlich in den Weg, um andere zu beeinträchtigen, sondern sie stellen es für den nächsten E-Roller-Nutzer genau an die Stelle, wo der am bequemsten aufsteigen und damit weiterfahren kann.

    "Roller von Plattformen dürften nicht mehr ohne Weiteres auf dem Bürgersteig oder in der Fußgängerzone abgestellt werden, sondern nur E-Scooter in Privatbesitz.", heißt es in dem von Baghira verlinkten Spiegel-Artikel.

    Foto: Werden auch in Hannover immer wieder zu einem Hindernis zu Fußgänger*innen aufgebaut: E-Tretroller auf Bürgersteig. Aber auch andere Zweiräder, darunter ein Krad beeinträchtigen hier den Fußverkehr. Links in Richtung Supermarkteingang, rechts in Gegenrichtung.

    Hat denn das Verbot von Leih-E-Tretrollern in anderen Städten wie Paris dazu geführt, dass dort der Absatz von E-Tretrollern angestiegen ist? Oder ist das Benutzen des E-Tretrollers in größerem Umfang mit dem Vorhandensein eines Verleihbetriebes verbunden. Werden die E-Tretroller nur dann zur Plage, wenn sie leihweise zu haben sind?

    udoline Der Satz heißt: "Häufig muss man sich die Fahrbahn mit dem schnelleren Autoverkehr teilen..." Ich weiß nicht, was du daran so anstößig findest. Ich finde es deshalb anstößig, weil vom ADFC nicht sehr viel deutlicherer gefordert wird, den "schnelleren Autoverkehr" auszubremsen und zu reduzieren. Stattdessen sollen die Fahrradfahrer*innen ausweichen. Und das kann's letztlich nicht sein.

    ja, danke ADFC... :rolleyes:

    geliefert, was zu erwarten war.

    Ich bin auch nicht so recht glücklich über die Pressemeldung. Obwohl ich ja hier eher dazu neige, ADFC-Positionen zu verteidigen.

    Es fehlt die Bereitschaft, über den Tag hinaus zu denken. Oder zumindest ist davon zu wenig erkennbar.

    Hat das damit zu tun, dass im ADFC selbst zu viele Autofahrer sind, die nicht bereit, sind in irgendeiner Form zurückzustecken?

    Es fehlt aber auch an konsequenten Überlegungen in dem Text. Man gewinnt als kritischer Leser den Anschein, es besteht eine starke Angst, eine Angriffsfläche zu bieten, möglicherweise bewusst missverstanden zu werden, und dann Opfer einer Hasskampagne zu werden. (Ist auch nicht weiter verwunderlich, wenn man sich zum Beispiel die Hetzjagd gegen die Grünen wegen des Heizungsgesetzes erinnert.)

    Besonders offensichtlich wird es an dieser Stelle: "Häufig muss man sich die Fahrbahn mit dem schnelleren Autoverkehr teilen..." Ja, das ist so und das wird sich auf vielen Strecken auch nicht so schnell ändern lassen. Selbst in Hannover, das an vielen Straßen Fahrradwege hat, ist es so, dass es auch viele Straßen gibt, auf denen zusätzlich zum Fahrradverkehr und Autoverkehr stattfindet. Und der Autoverkehr ist oft deutlich schneller unterwegs, und zwar erlaubt und obendrauf noch ein bisschen schneller im Graubereich. Das wird sich durch die Anlage von separaten Fahrradwege nicht ändern. In den meisten Fällen würde es ausreichen, stattdessen den Autoverkehr zu verlangsamen und zahlenmäßig deutlich zu reduzieren.

    Der Autoverkehr wird in einem sehr hohen Maß privilegiert in Deutschland. Besonders im Hinblick auf das fehlende generelle Tempolimit auf Autobahnen und das schnelle Fahren auf Landstraßen muss man sagen, in Deutschland stärker noch als in vielen anderen Ländern. Es reicht aber nicht aus, niedrigere Tempolimits zu fordern, der ganz persönliche motorisierte Verkehr wäre ja immer noch deutlich schneller unterwegs, als der Fahrradverkehr. Der Zugang zum Auto muss erschwert werden, und viele Privilegien der Autofahrenden müssen gestrichen werden.

    Maßgeblich muss der ÖPNV werden. Im Verkehrsverbund von Fußverkehr, Fahrradverkehr und ÖPNV liegt die Zukunft, Fahrradwege können an bestimmten Stellen hilfreich sein, aber mit dem Bau von zusätzlichen Fahrradwegen alleine ist keine Verkehrswende zu bewirken.

    Als ADFC-Sprecher*in ist es nicht immer möglich, das alles in einzelnen Statements zu Einzelthemen durchblicken zu lassen, aber ein bisschen mehr grundsätzliche Überlegungen dürfen schon durchschimmern.

    In diesem Bereich ist die Zweirichtungsanordnung aufgehoben worden. Aber weiter westlich, wo sich jemand beklagte, dass ein Fahrrad aus der falschen Richtung gekommen sei, gibt es sie noch.

    In einem Straßenbereich mit einer so hohen Dominanz des Autoverkehrs wie im Beispiel, mit 4 Fahrspuren auf denen sehr viele Autos sehr schnell fahren und sichere und schnelle Querungsmöglichkeiten fehlen, ist es gerechtfertigt, dass auf beiden Seiten die Fahrradwege in beider Richtungen frei gegeben werden.

    In dieser Quelle wird 2,50 m als Mindestbreite für Zweirichtungsradwege genannt.

    https://www.fgsv-verlag.de/pub/media/pdf/284_Gwiasda_P_Radverkehr_an_inneroertlichen_Hauptverkehrsstrassen.pdf

    Aber selbst wenn man 3 m breite Radwege hat, dann ist das im Staßenquerschnitt immer noch deutlich weniger als die 4 Fahrspuren auf der Fahrbahn. An mehreren Stellen im Beispiel gibt es außerdem zwei Fahrbahnen mit je zwei Fahrspuren und einem breiten Mittelstreifen.

    Viel besser wäre es natürlich, je eine Fahrspur zu einem Fahrradweg zu machen und die Bürgersteige zu verbreitern, bzw. Platz für Straßenbäume zu schaffen. Wenn dann noch ausreichend Querungsmöglichkeiten entstehen, dann gibt es keinen Grund mehr für Zweirichtungsfahrradwege. Und am Fahrbahnrand parkende Autos oder Parkstände am Fahrbahnrand dürfte es ohnehin nicht geben.

    Ich würde E-Scooter lieber heute als morgen verbieten. Sie sind m.E. eine Landplage, egal ob sie fahren, stehen oder liegen.

    Aber: Die Regeln sind auch denkbar unübersichtlich und teilweise unsinnig.

    Ich muss gestehen, ich habe das so nicht kommen sehen. Und ich hätte als Gegenmittel nur einen Vorschlag, der nur schwer vermittelbar ist: Es wurde von Beginn an übersehen, dass es sich bei E-Tretrollern um KFZ handelt, die in einem viel stärkeren Maße reguliert (!) werden müssen, als das bei uns der Fall ist. Nicht nur die E-Tretroller, auch andere KFZ. Warum zum Beispiel wird es in unserer Gesellschaft hingenommen, dass einzelne Personen einfach so, weil sie Spaß daran haben, PKW lenken dürfen, die deutlich mehr PS haben, als ein Linien-Omnibus?

    Und diese Fahrzeugbesitzer dürfen als Privatpersonen, ohne dass dafür eine wirkliche Notwendigkeit besteht, mit ihren Fahrzeugen deutlich schneller fahren als Linien-Omnibusse. Auf Landstraßen z. B. Tempo 100. (Ein Linien-Omnibus darf nur Tempo 80 fahren. Wenn der Linien-Omnibus allerdings so gut ausgelastet ist, dass Fahrgäste stehen, dann darf er nur 60 km/h fahren. Tempo 60 max. auf Landstraßen gilt auch für schwere LKW.) Und bei uns in Deutschland gilt als Zielvorgabe für den Landstraßenbau und die Erneuerung von Landstraßen, dass dort Tempo 100 gefahren werden können soll. :( Komplett ohne Not. Es gibt dafür keine Notwendigkeit!

    Die Möglichkeit einen E-Tretroller zu "dimmen", so dass er nicht schneller als 20 km/h fahren kann, macht ihn nicht zu einem Fahrrad, das mit Pedalieren angetrieben werden muss. Für mich ein ausreichender Grund dass man diese KFZ nie hätte zulassen dürfen.

    Einen Artikel in sehr alarmierendem Ton hat Fuss e.V. veröffentlicht, in dem Fuss e.V. beklagt, das E-Roller und Fahrräder in einem höheren Maß gleich gestellt werden sollen, als das bisher der Fall war:

    Verkehrsminister hetzt E-Scooter auf Fußgänger - FUSS e.V.
    Der neue Verkehrsminister Schnieder attackiert Deutschlands Fußgänger: E-Scooter sollen künftig auf einem Großteil ihrer Wege fahren dürfen. Und sie bekommen…
    www.fuss-ev.de

    Ich kann einerseits den Unmut gut verstehen, der in dem Artikel lauthals durchklingt. Aber andererseits ist es so, befürchte ich, dass es ein Fehler war, der sich nicht mehr gut machen lässt, dass man überhaupt zugelassen hat, dass reine Kraftfahrzeuge, auch wenn es kleine KFZ sind wie E-Roller, im öffentlichen Straßenverkehr erlaubt wurden.

    Ich musste auf dieser "Regelverstöße"-Seite auch schon, ich sach' ma', "korrigierend eingreifen":

    "Der gemeldete Regelverstoß "Fahren in falscher Fahrtrichtung" ist keiner, denn im Krohnstieg sind beide Hochborde als benutzungspflichtige Zweirichtungs-Rad- und Gehwege ausgeschildert. Der Fehler liegt also bei der Behörde."

    Ich habe mir vorgenommen, dort Dinge einzutragen, die von den Behörden versaut wurden, wie eben beidseitige Zweirichtungs-Radwege oder andere unsägliche Verkehrsführungen.

    Ist das die Stelle mit den Zweirichtungs-Fahrradwegen beidseitig?

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    Hier auf mapillary kann man sehen, dass es auf beiden Seiten jeweils ein Zweirichtungsradweg ist: Richtung Poppenbüttel

    Mapillary

    Gegenrichtung:

    Mapillary

    Was genau willst du da jetzt bei Regelverstoesse.de eintragen? Dass die Verkehrsbehörde zuwenige Schilder aufgestellt hat, die deutlich machen, dass es sich um Zweirichtungsradwege handelt auf den beiden Seiten der Straße mit Mittelstreifen zwischen den beiden Richtungsfahrbahnen mit je zwei Fahrspuren?

    Oder meinst du, die Verkehrsbehörden hätten keine Zweirichtungsradwege ausschildern dürfen?

    Fuss e.V. informiert:

    https://www.fuss-ev.de/blog/aktuelles…d-regelbrueche/

    Radfahren: Sind Regelbrecher Kleinkinder?

    Sind Radfahrer wie Kleinkinder: schwach an eigenem Willen, passiv getrieben durch äußere Umstände? Unser Standpunkt ist das nicht – aber ein radfreundlich gemeintes Forschungsprojekt malt dieses klägliche Bild.

    Ich weiß nicht, wie viele Beispiele Fuss e.V. gefunden hat, die die These erhärten, bei diesem Projekt ginge es vor allem darum, dass Fahrradfahrer-Rüpelverhalten entschuldigt werden sollte.

    Problematischer finde ich, dass anscheinend die in der Regelverstoß-Karte gemachten Angaben anscheinend nicht überprüft und ggf. berichtigt werden. Zum Beispiel hier:

    Der Bus 100 fuhr an der Haltestelle Küchengarten vor und die Türen wurden geöffnet. Ich kam aber nicht zum Bus, weil 2 Radfahrer nicht anhielten. Dort ist der Gehweg für Radfahrer freigegeben ( weisses rechteckiges Schild mit stilisiertem Fahrrad und Aufschrift frei)

    Das hier ist das weiße Schild:

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    Es ist ein Unterschied, ob ein von Fahrradfahrenden genutzter Weg, wie in diesem Fall der graue Weg, ausgeschildert ist mit [Zusatzzeichen 1022-10]oder mit [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10]. Im zweiten Fall gilt eine deutlich höhere Verpflichtung gegenüber Fußgänger*innen, diesen volle Bewegungsfreiheit zu ermöglichen.

    aus Regelverstösse.de, Ortsangabe: Am Küchengarten, 30449 Hannover

    Regelverstoesse.de

    So wie der Fall geschildert ist, wollte der Busfahrgast den Fahrradweg überqueren, um zur Bushaltestelle zu kommen. Er hatte sich noch nicht im Bereich der Bushaltestelle befunden. Der Fahrradweg wird hinter der Bushaltestelle vorbeigeführt. Es gilt in einem solchen Fall streng genommen keine Anhalteverpflichtung für den Fahrradverkehr auf dem Angebotsradweg. Ich würde auch nicht anhalten wollen. Vorsichtig weiter fahren, Tempo verlangsamen, jederzeit bremsbereit sein, Ja! Aber wenn ich anhalte und ein weiterer Fahrradfahrer neben mir oder kurz hinter mir sieht das anders und fährt weiter, dann könnte das gefährlich werden.

    In dem Textfeld für den Regelverstoß wurde aber eingetragen, es handele sich um einen Fußweg, der für den Fahrradverkehr freigegeben sei. Wenn das tatsächlich so wäre, dann gäbe es eine eindeutige Verpflichtung, den Fußverkehr zur Bushaltestelle nicht zu stören. In dem geschilderten Fall war es aber kein Fußweg, sondern ein Fahrradweg und der ist von Fußgängern zu respektieren. Ich fürchte, das ist nicht die einzige Falschmeldung bei Regelverstösse.de

    In dem Fall müsste man sogar sagen: Der Busfahrgast erfindet seine Regeln selbst und macht dann anderen einen Vorwurf, wenn sie sich nicht an seine Regeln halten, sondern stattdessen StVO-konform den Angebotsfahrradweg nutzen.

    Hier ein weiterer Artikel zum Thema:

    Zitat:

    "Um die Sicherheit insbesondere von Fußgängern zu erhöhen, spricht sich die Deutsche Verkehrswacht (DVW) dafür aus, möglichst keine gemeinsamen Geh- und Radwege mehr anzulegen. Denn durch die zeitgleiche Nutzung solcher gemeinsamen Wege von Radfahrern und Fußgängern bestehe ein „erhebliches Konfliktpotenzial“, teilte der Verband nach einer Fachtagung und einer Jahreshauptversammlung in Lüneburg mit. Dadurch steige die Unfallgefahr. Die Verkehrswacht schlägt vor, Radfahrer und Fußgänger konsequent zu trennen und ihnen ausreichend Platz einzuräumen.

    Mit Pedelecs, Lastenrädern und E-Rollern seien in den vergangenen Jahren weitere Fortbewegungsmittel in den Straßenverkehr gekommen, sagte die Präsidentin der Verkehrswacht, Kirsten Lühmann, in der Mitteilung. „Diese sind oft genug auf die Gehwege gelenkt worden - die Konflikte mit dem Fußverkehr waren vorprogrammiert“, sagte Lühmann. „Durch eine Trennung können wir den Raum für alle Verkehrsteilnehmende sicherer gestalten.“ "

    Diesen Satz habe ich in dem Text hervorgehoben, denn er weist darauf hin, was nicht in dem Text steht, woher der Platz nämlich kommen soll.

    "Die Verkehrswacht schlägt vor, Radfahrer und Fußgänger konsequent zu trennen und ihnen ausreichend Platz einzuräumen."

    Bedeutet das jetzt, dass konsequent alle gemeinsamen Fuß- und Fahrradwege, auch die außerhalb geschlossener Ortschaften zu reinen Fußwegen umgeschildert werden sollen, wirklich zu reinen Fußwegen? Denn in den wenigsten Fällen ist auf gemeinsamen Fuß- und Radwegen ausreichend Platz, um getrennte Fuß und Radwege draus zu machen.

    Beispiel Wunstorfer Landstraße:

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    Beispiel Brückstraße:

    Der gemeinsame Fuß- und Fahrradweg an der Brückstraße demnächst nur noch Fußweg? Oder wird von der Fahrbahn (oder dem Grünstreifen neben dem gemeinsamen Fuß- und Radweg) ein ausreichend breiter Streifen abgetrennt, um getrennte Fuß- und Fahrradwege zu bauen?

    Oder sollen die an vielen Fahrbahnen vorhandenen Parkplatzstreifen aufgehoben werden, um dort Platz zu schaffen für ausreichend breite Fahrradwege getrennt von den Fußwegen?

    Beispiel Göttinger Straße in Hemmingen: https://www.google.com/maps/@52.30566…SoASAFQAw%3D%3D

    Beispiel Landkreis Schaumburg, Niedernwöhrn:

    ebenfalls Niedernwöhrn, Gegenrichtung:

    Und was wird aus den zahlreichen Fußwegen, insbesondere denen außerhalb geschlossener Ortschaften, die in den letzten Jahren umgeschildert wurden zu Fußwegen mit dem Zusatz "Fahrradfahrer frei", weil aufmerksame Verkehrsbehörden festgestellt hatten, dass die vorhandene Breite nicht ausreichend ist, um einen gemeinsamen Fuß- und Radweg auszuschildern?

    Beispiel Niederwöhren, Ortsausgang Richtung Wiedensahl:

    Und was wird aus solchen Fußwegen mit Fahrradfahrer frei innerhalb geschlossener Ortschaften? Soll da das Fahrradfahrer frei einfach nur abmontiert werden, oder sollen dort Parkplätze aufgehoben werden, um einen ausreichend breiten Fahrradweg und ausreichend breiten Fußweg zu bauen?

    Beispiel Laatzen, Hildesheimer Straße:

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    Was wird aus den Hochbordradwegen, die einmal als verpflichtende Hochbordradwege ausgeschildert waren, die aber "entbläut" wurden und heute nur noch Angebotsradwege sind?

    Beispiel Niederwöhren:

    Und wie geht es jetzt weiter?

    Die Forderung ist keine neuen Fahrradwege anzulegen, die nicht ausreichend getrennt sind vom Fußverkehr. Da spart sich die Verkehrswacht die Unannehmlichkeit, zu den aufgezeigten Problemen Stellung zu beziehen. Wenn aber weiter Fahrradwege in Zukunft angelegt werden sollen, dann wird das mit erheblicher zusätzlicher Flächenversiegelung einhergehen, weil außerdem noch breite Gehwege zu bauen sind.

    Da erscheint es mir sinnvoller, das Tempo auf den Straßen deutlich zu reduzieren. Denn dass dort schnell gefahren wird, war ja bisher stets die Begründung dafür, dass separate Fahrradwege anzulegen sind. Auf Fahrradwege kann man dann verzichten. Und auf Fußwege auch, weil der Fußverkehr auf der Fahrbahn der Tempo-50 oder Tempo 60 max. Landstraße ebenso wie der Fahrradverkehr weniger stark gefährdet ist als bei hohem Autofahrertempo. Trotzdem funktioniert das nur mit weniger stark vom Verkehr belasteten Straßen. Es hilft alles nichts: Der Autoverkehr muss zahlenmäßig ganz drastisch reduziert werden! So konkret will die Verkehrswacht wiederum auch nicht werden.

    Man muss dazu sagen, es handelt sich um Bergisch Gladbach. Dort gibt es in weiten Teilen Tempo 30-Zonen ohne jegliche Geh- und/ oder Radwege. Nur eine Fahrbahn, die von Grundstück zu Grundstück reicht.

    Das zeigt, wie sich so manches entwickelt. Gibt es kleine Kinder die auf der Straße spielen wollen? Nicht auf einer Fahrbahn, sondern in einem Verkehrsberuhigten Bereich. Haben die Eltern, die das unterstützen? Wie lange dauert die Umsetzung? Sind die Kinder bis dahin groß?

    Oder ist den Bewohnern mehrheitlich wichtig, dass sie ihre Autos möglichst überall abstellen können? In einem verkehrsberuhigten Bereich geht das nur an dafür markierten Stellen.

    Ist das jetzt eine Fußgänger"zone" oder nur der Versuch, Radfahrer von dem 60 cm breiten Gehweg fernzuhalten?

    Oder fehlten Halteverbotschilder? Ich war verwirrt.

    Vielleicht sollen Fahrradfahrende davon abgehalten werden, den Gehweg zu benutzen?;)

    StVO §25 Abs 1, Satz 3, 4! Fussverkehr auf Fahrbahn = fast immer Gänsemarsch.

    Naja, so ganz hart kann man das jetzt auch nicht sagen:

    "außerhalb geschlossener Ortschaften muss am linken Fahrbahnrand gegangen werden, wenn das zumutbar ist. 4 Bei Dunkelheit, bei schlechter Sicht oder wenn die Verkehrslage es erfordert, muss einzeln hintereinander gegangen werden."

    § 25 StVO Fußgänger Straßenverkehrs-Ordnung

    Das bedeutet, bei guter Sicht und günstiger Verkehrslage müssen Fußgänger nicht im Gänsemarsch am Fahrbahnrand gehen.

    Das erinnert mich dran, dass Fahrradfahrende ebenfalls nebeneinander fahren dürfen, wenn dadurch niemand behindert wird. Das Prinzip ist dennoch: Die Fahrbahn soll unbehindert von langsameren Verkehrsteilnehmern möglichst exklusiv dem schnellen Fahrzeugverkehr zur Verfügung stehen.

    Nicht nur mit Haifischzähnen, auf der Rückseite der Z.240 hängen Z.205. Das ist der typischer Kreisverkehr ausserorts, wo Radfahrern verwehrt wird , an die Vorfahrt der Kreiselfahrbahn zu benutzen.

    Verd... du hast recht!

    Von vorne:

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    Derselbe Schildermast von hinten:

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    Trotzdem passt das nicht zusammen: Das Vorfahrt achten für den Autoverkehr steht so, dass beide Radverkehr und Fußverkehr auf ein [Zeichen 205] schauen.

    Apropo ein oder zwei Straßen. Kurz vorher kam ich an diesem Kreisverkehr vorbei:
    https://maps.app.goo.gl/vPdPvbQB4d8CEjqx5

    Die Radweg-Führung fand ich auch sehr spannend. Irgendwie werden Radfahrer anders um den Kreisverkehr geleitet als der landwirtschaftliche Verkehr. Ob Radweg (Zeichen 240) oder Landwirtschaftsweg (KFZ verboten, ausgenommen Land- und Forstwirtschaftlicher Verkehr) war mir hier auch nicht so ganz klar.
    Trotzdem: Sehr angenehm zu fahren. Guter sauberer Asphalt, relativ wenige Kreuzungen, hat Spaß gemacht.

    Ich habe deinem Link gefolgt und mir den Kreisel angeschaut und bin auf diese Stelle gestoßen:

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    Dem Fahrradverkehr wird mit Haifischzähnen angedeutet, dass er zu warten habe, aber der Fahrbahnverkehr wird mit [Zeichen 205]gegenüber dem Verkehr auf dem kreuzenden Fuß-/Fahrradweg wartepflichtig gemacht.

    Das passt nicht zusammen.

    Da die Fahrradstraßen-/-zonenschilder nicht in § 2 aufgezählt werden bei der B-Pflicht: Ja!
    Hier in KA haben die Anliegerfahrbahnen der Kaiserallee auch Fahrradstr.schilder, da kannste auch gerne die Hauptfahrbahn nehmen, wenn's auf der Anliegerfahrbahn Stau gibt oder so ...

    Nur wenn die "Straße" zum Radfahren geeignet ist ...:saint:

    Dafür gibt es schon die Piktogrammlösung oder div. mehr-oder-weniger-Phantasieschilder ...

    Aber die Lösung hier ist noch viiieeeel besser, da es ja eine richtige "Straße" ist, wo der Verkehr sich neben dem Radvorrang ansonsten an die normalen Straßenregeln halten soll, Fußgänger also an § 25, also ohne Gehweg nur Gänsemarsch am Fahrbahnrand!!1!:evil:

    Also nee, das meinst du doch hoffentlich nicht ernst - oder? Als Fahrradfahrer wünschst du dir die Fußgänger*innen da hin, wohin sich die Autofahrerenden die Fahrradfahrenden wünschen.;)