Was allerdings Blödsinn ist, denn mit einem
,
,
,
,
oder
ist die Gattung verboten, egal in welche Richtung sie sich bewegt.
Wolle man dem Radverkehr aufzeigen, dass er in die falsche Richtung fährt, bedarf es einem
, idealerweise mit einem neu zu schaffenden Zusatzzeichen "Radfahrer falsche Richtung!"
Funktionieren tut schon nach meiner Beobachtung, z. B. am oben angegebenen Ort. Hier ein weiteres Beispiel: https://www.google.de/maps/place/Cut…SoASAFQAw%3D%3D
Bis zu der Stelle ist der Fahrradweg in der Marienstraße an der stadtauswärts gesehen rechten Seite auch in Gegenrichtung befahrfbar. Das bezieht sich nur auf einen kurzen abschnitt und hat auch einen guten Grund. Ab der gekennzeichneten Stelle nicht mehr. Da würde auch ein sehr deplatziert aussehen, weil der Fahrradweg von der anderen Seite ja befahren werden darf.
das sähe auch merkwürdig aus.
Da ist die Ausschilderung mit eindeutiger.
Es gibt hin und wieder Zweifelsfälle bei denen man nicht sofort zweifelsfrei erkennt, ob das Fahrradfahren in eine bestimmte Richtung erlaubt ist oder nicht. Und wenn dann ein zur Klärung beiträgt sollte es auch aufgehängt werden. Und wer meint, das ginge nicht bei einem Fahrradweg, der kann das
ja auf den Fußweg beziehen, da darf jedenfalls kein Fahrrad drauf fahren, in keine Richtung. Trotzdem kann das Schild ja Fahrradfahrer dran erinnern, den Radweg nicht in die falsche Richtung zu benutzen.
Dass ein auf einer Straßenseite aufgestelltes Schild, dass für den Fußweg, auf dieser Straßenseite gilt, auch für die ganze Fahrbahn und den Fußweg auf der gegenüberliegenden Seite gelten soll, kann ich nicht nachvollziehen. Und ich finde auch nirgends einen amtlichen Hinweis darauf, der so eine Einschätzung unterstützt.
In der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) Vorschriftzeichensteht dazu:
"Ge- oder Verbot
Verbot für den Radverkehr und den Verkehr mit Elektrokleinstfahrzeugen im Sinne der eKFV"
Anlage 2 StVO 2013 - Einzelnorm
Wo steht das denn geschrieben, dass das Zeichen stets für die gesamte Straßenbreite gilt, egal an welcher Stelle es aufgestellt ist? Mit einem entsprechenden Hinweis könnte ich zum Beispiel unserer Verwaltung eine sinnvolle Alternative empfehlen. Zum Beispiel ein deutlich markierters Bodenpiktogramm in Form eines Richtungspfeiles auf dem Radweg. Ich finde ja solche Schilder grundsätztlich erst mal nicht so toll, weil es den Radverkehr als etwas Verbotenes darstellt. Und wenn man davon ein paar weg bekommt, um so besser. Andererseits ist es an den Stellen in Hannover die ich kenne und an denen das Schild
aufgestellt ist, um ein Befahren des Radweges in falscher Richtung zu verhindern, dafür geeignet. Ich sehe auch nicht die Gefahr, dass sich dadurch Fahrradfahrer*innen ermuntert fühlen könnten, überall die Radwege in beide Richtungen zu benutzen, wo dieses Schild nicht steht.