Beiträge von Ullie

    1.600 Kilometer mit dem Rennrad zum Papst: Priester radelt für Kinderhospiz
    Priester Pawel Nowak radelt derzeit für eine Spendentour von Hildesheim nach Rom - innerhalb von 72 Stunden und ohne Schlaf. Im Gepäck: Briefe für den Papst…
    www.ndr.de

    Das ist mal eine erfreuliche Public Relations Aktion von einem Global Player:saint:

    "Der 39-jährige Pawel Nowak ist katholischer Priester in der Gemeinde "Heilige Familie" in Bremen-Nord. Er fährt leidenschaftlich gern Fahrrad und setzt sich jetzt mit einer Spendentour für das Kinderhospiz Löwenherz in Syke (Landkreis Diepholz) ein. Die Tour hat am Samstag in Hildesheim begonnen. Nowak plant, heute in Rom anzukommen. Am Mittwoch will er dem Papst im Vatikan bei einer Generalaudienz Briefe von kranken Kindern übergeben. Im Interview mit dem NDR Niedersachsen erzählt er vorab von seinem Vorhaben."

    Polizei ist machtlos: Niederländische Raser mit 370 km/h auf der Autobahn
    Autoposer aus den Niederlanden missbrauchen eine deutsche Autobahn in Grenznähe als Rennstrecke. Der Grund: Raser-Videos für Social Media.
    web.de

    Zitat aus dem Artikel: "Warum die Sportwagen-Freunde den Weg über die deutsche Grenze nehmen, um auf ihren Social-Media-Kanälen Clicks zu sammeln, ist nicht schwer zu erraten. In den Niederlanden gilt tagsüber ein Tempolimit von 100 km/h auf einem Großteil der Autobahnstrecken. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 40 km/h kann die Polizei den Führerschein an Ort und Stelle einziehen. Bei besonders hohen Überschreitungen, etwa deutlich über 50 Kilometer pro Stunde, besteht zudem die Möglichkeit, dass das Fahrzeug beschlagnahmt wird. Da es sich ab dieser Schwelle nicht mehr um eine einfache Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat handelt, können im Rahmen des Strafverfahrens hohe Geldstrafen verhängt werden, die sich je nach Höhe der Übertretung schnell auf mehrere tausend Euro summieren. In Extremfällen droht sogar eine Haftstrafe."

    Warum wird in Deutschland nicht genauso wie in den Niederlanden mit den im Artikel beschriebenen niederländischen und allen anderen entsprechend "ambitionierten Motorsportfreunden" umgegangen? "Deutschland einig Raserland"?

    Stimmt ja leider

    Stimmt ja leider auch :|.

    Im Auto mache ich z.B. keinen Schulterblick nach links, wenn ich auf einer Vorfahrtstraße eine rechte Einmündung passiere.

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    An solchen Grundstücksausfahrten fahre ich auf dem Radweg vorsichtig und langsam vorbei und rechne damit, dass ein Auto unvorsichtig die Ausfahrt verlassen könnte. Gegebenenfalls fahre ich langsam genug, um noch bremsen zu können.

    Auf der Fahrbahn kann ich an solchen Grundstücksausfahrten schneller vorbeifahren. Ggf. kann ich Autos, die auf die Fahrbahn auffahren wollen, schon aus einer größeren Entfernung erkennen.

    Das Problem ist, dass diese Frage nicht oft genug gestellt wird, wer verantwortlich ist, wenn jemand auf einer rechtswidrig angeordneten "Radverkehrsführung" zu Schaden kommt.

    Ich fürchte, es ist noch schlimmer: Diese Frage wird thematisiert und dann in der Regel so beantwortet: "Ein Fahrradfahrer muss doch wissen, dass er zum Beispiel an einer Ausfahrt, die den Hochbordradweg kreuzt, mit Autos rechen muss, die unvorsichtig die Ausfahrt verlassen. Der kann doch nicht so naiv sein, dass er sich darauf verlässt, dass der Autofahrer aufpasst."

    Es kommt häufig zu diesem Punkt, wenn ich mit anderen (insbesondere Autofahrer*innen) darüber spreche, dass es Vorteile hat, mit dem Fahrrad die Fahrbahn zu benutzen. Da wird dann schnell entgegnet: Aber für die Fahrradfahrer seien doch die Radwege da. Und wenn ich dann auf das Sicherheitsrisiko Ausfahrten und Einmündungen komme, dann kommt der Spruch: Radfahrer müssen halt aufpassen, sonst sind sie tot.;(

    Denk doch eine Nummer kleiner:
    Ein E-Scooter mit 25 oder 30 km/h. Den kannst du auch einfach so kaufen und damit auf Privatgrundstücken rumheizen.

    Auf Privatgelände rumheizen ist das eine, aber am Verkehr teilnehmen darf ich mit dem Elektrotretroller nur, wenn er eine allgemeine Betriebserlaubnis hat. Und die beinhaltet zum Beispiel eine fest eingebaute Beleuchtung. Ich bin mir bei deinem Beitrag nicht ganz sicher, ob du dir wünschst, dass diese Regelungen für Elektro-Tretroller (Teilnahme nur für Modelle mit Allgemeiner Betriebserlaubnis) auf das Fahrrad übertragen wird? Beim Elektro-Tretroller ist übrigens eine fest eingebaute Beleuchtung vorgeschrieben. Blinker allerdings erst ab 2027: "Ab 2027 müssen alle neu zugelassenen E-Scootern mit Blinkern ausgestattet sein, ..." Die Notwendigkeit für Blinker sehe ich beim Fahrrad nicht.

    Für Fahrräder gilt diese Hürde (allgemeine Betriebserlaubnis) nicht und das ist auch gut so. Was spricht jedoch dagegen, den Fahrradverkauf so zu regeln, dass Händler nur solche Fahrräder verkaufen dürfen, die bestimmte Kriterien erfüllen? Zum Beispiel Ausstattung mit einer StVO konformen Beleuchtung?

    Dafür spricht, dass der Kunde sicher sein kann, dass alle für die Teilnahme am Straßenverkehr notwendigen Vorrichtungen vorhanden sind. Bei der Werbung für Fahrräder wird solche irreführende Werbung erschwert:

    Irreführende Pedelec-Werbung: Wenn die StVZO auf der Strecke bleibt
    In der aktuellen Landschaft der Fahrradbranche häufen sich Berichte und Beobachtungen, die auf einen besorgniserregenden Missstand hinweisen: die Präsentation…
    www.velototal.de

    Es würde außerdem ein deutliches Zeichen dafür gesetzt, dass die Teilnahme am Verkehr ein verkehrssicheres Fahrrad voraussetzt.

    Einen Punkt? Da gibt es mindestens zwei Punkte:

    Auf Landstraßen wird von Autofahrer*innen schnell gefahren. Das ist für mich als Fahrradfahrer ein Grund, keine Landstraßen zu benutzen. Weder Landstraßen mit noch Landstraßen ohne Fahrradwege oder Fußwege, die für den Fahrradverkehr freigegeben sind.

    Weil ich allerdings möglichst direkt und schnell mit dem Fahrrad von A nach B will, benutze ich trotzdem Landstraßen mit dem Fahrrad. Auch dann, wenn kein akzeptabler Fahrradweg vorhanden ist.

    Wenn ich Landstraßen benutze, auf denen Tempo 100 gilt, dann benutze ich die sehr ungern, weil ich Tempo 100 für ein zu hohes Tempo halte, um dieselbe Fahrbahn im Mischverkehr Fahrrad-PKW zu benutzen. Aus diesem Grund und weil es für die Benutzung der Landstraße durch den ÖPNV günstiger ist, halte ich Tempo 60 auf Landstraßen für ein generelles Tempolimit für richtig.

    Wenn an Landstraßen an Gefahrenstellen ein Tempolimit angeordnet ist, dann entspricht das zumindest ein Stück weit eher meinen Vorstellungen und Wünschen für's Fahrradfahren als eine Landstraße, an denen generell auf die Anordnung von Tempolimits verzichtet wird.

    Wenn in der Zeitung häufig über Unfälle auf Landstraßen berichtet wird, dann interessiert es mich, ob dabei ein vorgegebenes Tempolimit missachtet wurde. Leider wird darüber selten detailliert berichtet. Aber wenn häufiger Unfälle passieren und ich Ortskenntnisse besitze, dann beschäftigt mich das. Zum Beispiel, warum auf der K47 im Bereich der Allee, wo der Unfall passierte, kein niedriges Tempolimit angeordnet wurde.

    Erster Punkt: Das generelle Tempolimit von 100 km/h muss gesenkt werden. Ziel muss sein, dass maximal Tempo 60 auf Landstraßen gefahren werden darf.

    Zweiter Punkt: Werden konsequent Gefahrenpunkte an Landstraßen ausgeschildert mit einem Tempolimit von deutlich unter 100 km/h, dann geht das zumindest in die richtige Richtung. Nach meiner Beobachtung werden Gefahrenpunkte häufig mit Tempo 70 ausgeschildert. Das ist zwar immer noch 10 mehr als Tempo 60, aber besser als nix.

    Dass eine Landstraße, die von Autofahrer*innen mit niedrigem Tempo benutzt wird, zum Beispiel mit Tempo 60, weniger unfallträchtig ist und mehr zum Fahrradfahren einlädt, als Landstraßen auf denen Tempo 100 km/h gefahren wird, liegt auf der Hand und wird nach meiner Beobachtung nur von notorischen Rasern und deren Lobby-Organisationen wie z. B. dem ADAC angezweifelt.

    Dass ausgerechnet im Radverkehrsforum jemand meint, das gefahrene Tempo auf Landstraßen spiele keine Rolle, verwundert mich.

    Wozu auch? Es gilt die StVO. Und in §3 ist das mit der Geschwindigkeit soweit eigentlich klar geregelt.

    "Wozu auch?", fragst du. Und du gibst die Antwort selbst: "Und in §3 ist das mit der Geschwindigkeit soweit eigentlich klar geregelt."

    Im Landkreis Schaumburg gibt es kaum ausgeschilderte Tempolimits an Landstraßen, das erzählte mir gestern einmal mehr ein Bekannter, der dort wohnt, und deshalb dort ungern mit dem Fahrrad auf der Landstraße fährt.

    Hier ist ein Unfallbericht von solch einer Strecke im Landkreis Schaumburg, auf der kein Tempolimit ausgeschildert ist, das möglicherweise dazu beigetragen hätte, dass der Fahrer langsamer gefahren wäre und der Unfall nicht stattgefunden hätte:

    Auto geht in Flammen auf: Zwei Tote bei Unfall in Bad Nenndorf
    Bei einem Verkehrsunfall in Bad Nenndorf sind am Sonntagabend zwei Menschen verstorben. Das Auto brannte vollständig aus. Die Identität der Opfer blieb…
    www.sn-online.de

    Der Unfall hat sich wohl irgendwo auf dieser Straße (K47) ereignet:

    Das sind natürlich nur Hinweise und noch keine Beweise, dass auf Landstraßen mit sparsam bis gar nicht angeordneten Tempolimits häufiger und schwerere Unfälle passieren als auf Landstraßen, auf denen an Gefahrenstellen regelmäßig Tempolimits angeordnet sind.

    Dass ein Fahrradfahrer ein ungutes Gefühl hat, wenn er sieht, trotz Gefahrenstellen sind keine Tempolimits angeordnet, kann ich verstehen.

    Ob das dazu führt, dass auf solchen Landstraßen seltener oder deutlich seltener Fahrrad gefahren wird, ist allerdings vermutlich nicht so einfach zu untersuchen. Interessant wäre ein direkter Vergleich bei vergleichbaren Strecken und vergleichbarer Verkehrsbelastung:

    Jeweils Fußweg mit Radfahrer frei auf Strecke A mit Tempolimits an Gefahrenstellen. Strecke B ohne Tempolimits an Gefahrenstellen. Wo wird häufiger von Fahrradfahrenden von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Fahrbahn zu benutzen, bzw. umgekehrt häufiger vom Fußweg Gebrauch gemacht, der mit [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10]ausgeschildert ist.

    Ich behaupte, dass es von der anordnenden Behörde auch nicht so beabsichtigt ist, dass man auf einem solchen Weg immer mit Schrittgeschwindigkeit fährt, wenn erkennbar weit und breit kein Fußgänger zu sehen ist. Innerorts könnte es noch andere Gründe geben, die es erfordern, dass man dort langsam fährt. Dann kann man aber generell anzweifeln, dass ein solcher Weg zum Radfahren auch nur ansatzweise geeignet ist.

    Da sind wir wieder bei dem Punkt, dass eine Behörde das anordnen sollte, was beabsichtigt ist und was erforderlich ist, und nicht irgendwelche Schilder in die Landschaft stellt und es den Verkehrsteilnehmern überlässt, was sie in die Beschilderung hineininterpretieren.

    Was sollte denn deiner Meinung nach die Verkehrsbehörde hier anordnen?

    Von Hannover aus gesehen ist auf der Wilkenburger Straße der straßenbegleitende Weg so ausgeschildert: [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10]

    Fährt man von Hemmingen aus kommend auf derselben Strecke (hier heißt sie allerdings Wülfeler Straße), dann ist der straßenbegleitende Weg so ausgeschildert: [Zusatzzeichen 1022-10]

    Von der Hemminger Seite aus ist eine andere Verkehrsbehörde zuständig. Deren Ausschilderung missfällt mir, weil der Eindruck erweckt wird, es handele sich um einen Fahrradweg. Die Ausschilderung beeinträchtigt den Schutz für Fußgänger*innen im Vergleich zu der Ausschilderung [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10].

    Gar keine Ausschilderung dagegen würde bedeuten, dass es sich um einen reinen Fußweg handelt, der vom Fahrradverkehr nicht benutzt werden darf. Das würde nichts daran ändern, dass Autofahrer*innen trotzdem erwarten, dass Fahrradfahrer*innen den Weg benutzen. Und es würde auch nicht zu einem niedrigeren Tempolimit als die jetzt angeordneten Tempo 70 führen und es würde nichts daran ändern, dass die Strecke relativ stark vom Autoverkehr befahren wird.

    Es könnte aber auch einen anderen Grund haben: Auf Landstraßen gilt in Deutschland ein generelles Tempolimit von 100 km/h. Nach meiner Beobachtung gibt es zahlreiche Landstraßen, die nicht dazu geeignet sind, dort Tempo 100 zu fahren, aber es ist kein niedrigeres Tempolimit ausgeschildert. Außerdem werden Tempolimits häufig missachtet.

    Ich kann es nachvollziehen, wenn eine Behördenmitarbeiterin, die vor der Wahl steht, Fußweg mit Radverkehrsfreigabe oder gar keine straßenbegleitende Wege, sich für Fußweg mit Radverkehrsfreigabe entscheidet.

    Andere Behörden entscheiden sich dagegen für die Totalsperrung von Landstraßen für den Fuß- und Radverkehr:

    Und Gegenrichtung:

    Alter Mann mit altem Auto?

    "Das klingt alles nach, Pardon: Alter Mann [mit altem Auto?] beschwert sich über die Jugend von heute."

    Habe den von Fahrbahnradler verlinkten Artikel aus dem Spiegel auf archive.today nachgeschlagen ...

    https://archive.ph/kLa05

    ... und gelesen. Das Zitat aus dem Artikel habe ich mit der Bemerkung in der eckigen Klammer ergänzt.

    An einer Stelle sagt der Interviewer: "Das klingt alles nach, Pardon: Alter Mann beschwert sich über die Jugend von heute."

    Und diese Bemerkung des Interviewers trifft meines Erachtens mitten ins Schwarze.

    Auf jeden Fall fehlt komplett ein Hinweis darauf, dass ein Auto heute sehr viele Assistenzsysteme haben kann und oft auch hat:

    Welche Fahrerassistenzsysteme gibt es? – Eine Übersicht
    Adaptive Abstands- und Geschwindigkeitsregelung (ACC)
    Adaptive Lenkung (Aktivlenkung)
    Adaptives Fahrwerk
    Adaptives Fernlicht (Blendfreies Fernlicht)
    Adaptives Kurvenlicht
    Anhänger-Rückfahr-Assistent / Trailer Assist
    Antiblockiersystem (ABS)
    Ausparkassistent
    Ausstiegsassistent
    Automatische Unfallmeldung (eCall)
    Baustellenassistent (Construction Zone Assist)
    Berganfahrassistent (Hill Holder)
    Bremsassistent (Notbremsassistent)
    Dynamic Steering Response (DSTC)
    ESP (Elektronisches Stabilitätsprogramm)
    Fahrzeugerkennung
    Fußgängererkennung
    Geschwindigkeitslimit-Assistent (Verkehrszeichenerkennung)
    Heck-Pre-Crash-Assistent
    Intelligent Brake Assistent (IBA)
    Kreuzungsassistent (Cross Traffic Alert)
    Kurvenbremsassistent
    Lichtquellenerkennung
    Linksabbiegeassistent
    Manövrierbremsassistent
    Müdigkeitserkennung
    Nachtsichtassistent
    Park- und Garagenassistent (Ein-/Ausparkassistent)
    Sprachsteuerung
    Spurhalteassistent / Spurverlassenswarnung
    Stauassistent
    Tempomat
    Totwinkelassistent (Spurwechselassistent)
    Traktionskontrolle ( Quelle: https://auto-eder.de/gruppe/fahrzeu…sistenzsysteme/ )

    Ob die Fahrerin nun jung oder alt ist, ich vermute, dass die wenigstens Fahrer*innen sonderlich viel über die Assistenzsysteme der Fahrzeuge Bescheid wissen, mit denen sie jeden Tag unterwegs sind. Bei Fahrzeugen ab 2024 sind diese neuen Assistenzsysteme Pflicht:

    Notbremsassistent
    Spurhalteassistent
    intelligenter Geschwindigkeitsassistent
    Adaptives Bremslicht
    Black-Box (= Unfalldatenspeicher)
    Müdigkeitserkennung
    Rückfahrassistent
    Reifendruckkontrollsystem und
    Alkoholempfindliche Wegfahrsperre ( Quelle: https://www.tuev-nord.de/de/privatkunde…sistenzsysteme/ )

    Viele Assistenzsystem arbeiten im Hintergrund und sie arbeiten hochwirksam, sodass man wohl befürchten muss, dass ein Fahrer, der zum Beispiel Spurhalteassistent und Antiblockiersystem (ABS ist schon länger Pflicht) gewohnt ist, leicht "ins Schleudern kommen" könnte, wenn er plötzlich am Steuer eines Oldtimers wie der Auto-Union Wagen aus den 60er Jahren säße.

    Nicht alle die genannten verpflichtenden Assistenzsysteme sind unbedingt von Belang. Bei der "Alkoholempflindlichen Wegfahrsperre geht es nur darum, dass das Fahrzeug so beschaffen sein muss, dass eine solche Alkoholempfindliche Wegfahrsperre unproblematisch angeschlossen werden können muss. Andere Assistenzsysteme dagegen sind jedoch akut sicherheitsrelevant und könnten aktiviert werden, es wird aber darauf verzichtet sie zu benutzen. Zum Beispiel der Ausstiegsassistent. Ist zwar keine Vorschrift, aber häufiger vorhanden, als er denn auch aktiviert wird vom Fahrer. Warum nicht? Aus Unkenntnis? Möglicherweise besonders bei älteren Fahrerinnen und Fahrern? Mein altes Fahrzeug hatte so was auch nicht?

    Die "besondere Rücksicht" gilt ja schon beim [Zeichen 240]. Auf [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] gilt aber de iure Schrittgeschwindigkeit auch, wenn da klar erkennbar (gerade außerorts kann man das ja oft durchaus auf 100 Meter voraus sehen) kein Fußgänger ist. Wobei sich daran absolut niemand hält, nichtmal die Polizei selbst…

    Ich hatte mich ja in meinem ursprünglichen Beitrag auf einen Zeitungsartikel bezogen, in dem drin stand:

    Rennrad-Trainingsstrecke?

    "An die Regeln im Straßenverkehr muss sich immer gehalten werden. Und wenn Radwege da sind, sollten sie auf jeden Fall genutzt werden." Das sagt Nikolaj Fuchs in einem Artikel der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 18.7.2025 mit dem Titel: "Sturzserie 2025
    Vor allem auf der Straße: So gefährlich ist der Radrennsport".

    https://archive.ph/S3vs5#selection-1689.262-1689.283

    Nikolaj Fuchs ist Rennrad-Landestrainer in Niedersachsen und wird in dem Artikel noch an einer anderen Stelle zitiert, wo es um einen Unfall bei einem Straßenradrennen in Niedersachsen geht.

    Und was mich wunderte ist, dass der Rennrad-Landestrainer es anscheinend für normal hält und dazu aufruft, dass Rennradfahrer immer, also auch im Training, Radwege benutzen. Wenn er damit auch Fußwege gemeint hat, die für den Radverkehr freigegeben sind, dann muss der Fahrradfahrer Schrittgeschwindigkeit fahren. Selbst wenn man das so auslegt, dass diese Verpflichtung zur Schrittgeschwindigkeit nur gegeben sei, wenn Fußgänger in Sichtweite kommen, so würde das vermutlich trotzdem für ein Rennradtraining sehr störend sein. Tatsächlich werden viele Fußwege außerorts mit Radverkehrsfreigabe nicht so intensiv vom Fußverkehr benutzt. Trotzdem tauchen die immer wieder mal dort auf. Und das hat ja auch absolut seine Berechtigung, bzw. sollte zusätzlich gefördert werden.

    Wer vor Tempomessgeräten nicht haltmacht, der greift möglicherweise auch andernorts und bei anderen Maßnahmen, den Verkehr sicherer zu machen, zu ähnlichen "Gegenmaßnahmen", um deutlich zu machen: "Die Straße bin ich."

    Ich kam zufällig an einem Tag an diesem Tempomessgerät im Kreis Schaumburg vorbei, als ein Reparaturtrupp den Schaden begutachtete. Die sprach ich an und die waren sich ganz sicher, dass jemand den Blitzer nicht versehentlich krumm gefahren hatte, sondern dass er absichtlich sabotiert wurde. Und das zweite Tempomessgerät, dass ich in der Eifel fotografiert habe, hat ebenfalls Anschlagsspuren. Allerdings war es wohl "nur" eine Farbattacke, kein Brandanschlag.

    Rennrad-Trainingsstrecke?

    "An die Regeln im Straßenverkehr muss sich immer gehalten werden. Und wenn Radwege da sind, sollten sie auf jeden Fall genutzt werden." Das sagt Nikolaj Fuchs in einem Artikel der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 18.7.2025 mit dem Titel: "Sturzserie 2025
    Vor allem auf der Straße: So gefährlich ist der Radrennsport".

    https://archive.ph/S3vs5#selection-1689.262-1689.283

    Nikolaj Fuchs ist Rennrad-Landestrainer in Niedersachsen und wird in dem Artikel noch an einer anderen Stelle zitiert, wo es um einen Unfall bei einem Straßenradrennen in Niedersachsen geht.

    Ich frage mich allerdings, wie Radrennfahrer das machen, wenn sie sich an die Anweisung von Radrennleiter Nikolaj Fuchs halten: "... wenn Radwege da sind, sollten sie auf jeden Fall genutzt werden."

    Die meisten Radwege in Niedersachen außerorts sind gemeinsame Fuß- und Radwege[Zeichen 240], einseitig für beide Richtungen. Auf den Fußverkehr muss Rücksicht genommen werden. Leider wird das in dem Artikel nicht erwähnt, stattdessen wird von Fahrradwegen gesprochen. Oder meint der Autor des Artikels und der Radrennleiter diese gemeinsamen Fuß- und Radwege gar nicht, wenn in dem Artikel von Radwegen die Rede ist.

    Möglicherweise fast genauso weit verbreitet ist vermutlich der Fußweg außerorts, der mit dem Zusatz "Radfahrer frei versehen ist" [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10]. Dort darf der Radverkehr nur Schrittgeschwindigkeit fahren. Für die allermeisten Autofahrer*innen aber ist ein solcher Fußweg mit Radfahrer frei ein Radweg und aus Sicht dieser Autofahrer*innen benutzungspflichtig für den Radverkehr. Bedauerlicherweise wird in dem Artikel nichts dazu gesagt.

    Es wird auch nicht auf die Regel hingewiesen, dass Fahrradfahrer*innen in Gruppen mit mehr als 15 Teilnehmern im Straßenverkehr einen sogenannten Verband bilden dürfen. Benutzungspflichtige Radwege sind für diese Gruppe ohne Bedeutung.

    Ich befürchte, der Artikel wird nicht die Aggressivität vieler Autofahrer*innen gegenüber Fahrradverkehr auf der Fahrbahn senken.

    Viele Fahrradfahrer*innen fahren vom Waterlooplatz zum Schwarzen Bären auf dem Zweirichtungsradweg an der Lavesallee auf der Seite mit dem Berufsschulzentrum. Das erste Foto ist kurz vor der Einmündung Ohestraße aufgenommen, das zweite kurz dahinter.

    Einige Meter hinter der Stelle, an der ein Fußgänger und Radfahrer-Überweg auf die andere Seite der Brückenauffahrt verläuft, ist das Zeichen 254, Verbot für Radverkehr[Zeichen 254].

    Die meisten Fahrradfahrer*innen benutzen den Überweg für Fußgänger*innen und Fahrräder, um auf die gegenüberliegende Straßenseite zu fahren und dort auf dem Fahrradweg über die Brücke zu fahren.

    Einzelne Fahrradfahrer*innen ignorieren leider das Verkehrszeichen 254, Verbot für den Fahrradverkehr, und fahren linksseitig über die Brücke, wo es dann auf der anderen Brückenseite sehr eng wird.

    Nach einer längeren Baustellenphase gab es das Verkehrszeichen 254 nicht an der Stelle. Dann wurde es nach mehreren Monaten wieder aufgehängt, so wie es vor der Baustellenphase der Fall war. Nach meiner Beobachtung hat das dazu beigetragen, dass weniger Fahrradfahrer*innen entgegengesetzt der Fahrtrichtung den Fahrradweg benutzen, um über die Brücke zu fahren, als in der Zeit, in der es nicht aufgehängt war.

    Streetview-Aufnahme aus der Perspektive eines Fahrradfahrers, der regelwidrig den Fahrradweg in die falsche Richtung benutzen würde, am Beginn der Brückenauffahrt ...

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    ... und kurz vor Ende der Brücke auf der anderen Uferseite:

    Street View-Ansicht von „Messe-Service-GmbH MSG“ · Google Maps
    Schwarzer Bär 2, 30449 Hannover
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    Das Problem ist halt, dass man ihnen das negativ auslegen kann, wenn Sie dort einen Unfall veursachen. Der Anwalt, der die Gegenseite vertritt wird nämlich wissen, was das Verkehrszeichen bedeutet und sich nicht dafür interessieren, was Sie da reininterpretiert haben, oder was die Verkehrsbehörde dachte, damit angeordnet zu haben.

    Aber hier ist jetzt für mich wirklich Schluss. Es hat keinen Sinn, Ihre Beiträge auch nur anzeigen zu lassen.

    Tja, das ist wohl wahr. Erst wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt, wird es dann zu einer Einschätzung kommen, mit juristischem Sachverstand. Aber auch dabei kann es ja zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, trotz juristischem Sachverstand. Bei der Frage, wie schnell ist Schrittgeschwindigkeit, gibt es zum Beispiel sehr unterschiedliche Antworten, allesamt von Leuten mit juristischem Sachverstand.

    Deshalb habe ich bei meinem letzten Beitrag auch, wie angekündigt, darauf verzichtet, irgendwelche Interpretationen abzugeben, sondern einfach nur meine Beobachtungen beschrieben, ich hoffe, das ist gelungen.

    Wie schön8)! Eine Antwort. Meine Befürchtung bezüglich der Zuständigkeiten waren anscheinend nicht ganz unbegründet. Das musste wohl zunächst geprüft werden, die Prüfung hat ergeben ...

    ... die Straßenmeisterei Wennigsen ist zuständig. Wunderte mich ein bisschen, weil Wennigsen ist eine der 21 Städte und Gemeinden der Region Hannover und Hemmingen, wo der Stein steht, bzw. an der Grenze zwischen Hemmingen und Hannover, ist eine andere Kommune in der Region Hannover. Vermutlich gibt es da Kooperationen bei der Straßen-Instandhaltung.

    In diesem Fall wird Verkehrszeichen 254, Verbot für Radverkehr[Zeichen 254], nach meiner Beobachtung dafür benutzt, Fahrradfahrer*innen davon abzuhalten, einen Fahrradweg, bzw. eine Radfahrfurt in die falsche Richtung zu benutzen:

    Das Schild wird unterstützt durch ein entsprechendes Bodenpiktogramm, bei dem die Pfeilspitze auf einen möglichen Fahrradfahrer zeigt, der gerade dazu ansetzen will, die Radfahrfurt in die falsche Richtung zu benutzen. Ich komme öfter an der Ecke vorbei und habe es noch nicht erlebt, dass ein Fahrradfahrer an der Stelle versucht hätte, die Radfahrfurt, die auf die Kreuzung markiert ist, entgegengesetzt dem Bodenpiktogramm-Pfeil zu benutzen. Das wäre auch nicht ratsam, denn die Kreuzung ist sehr groß und unübersichtlich. Hier ein Link zur Googlemaps-Satellitenaufnahme:

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    Auf der Satellitenaufnahme sind die Radfahrfurten der Kreuzung noch nicht mit roter Farbe markiert.

    Auf dieser streetview-Aufnahme von 2022 sind ebenfalls keine Rotmarkierungen:

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    Aber auf diesem aktuellen Foto, das wie die streetview-Aufnahme die Radfahrfurt von der Seite aus zeigt, von der aus sie benutzt werden soll:

    Es gibt für Fahrzeuge die Möglichkeit, zum Linksabbiegen sich hier auf eine der beiden Linksabbiegespuren einzuordnen...

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    ... und direkt links abzubiegen. (im Foto unten rot markiert)

    Die allermeisten Fahrradfahrer*innen benutzen den Fahrradweg und die Möglichkeit indirekt links abzubiegen. (grün markiert)

    Pssst, Ullie, Du musst jetzt ganz tapfer sein: Sie verbieten die betreffende Verkehrsart im gesamten Staatsgebiet, nein sogar auf dem gesamten Planeten!

    Boah, ich hab's geahnt. Deswegen fand ich besonders das hier ja auch schon immer so hässlich: [Zeichen 254]<X

    Aber ich bin tapfer, über die Auslegung von StVO-Anlagen und Durchführungsverordnungen äußere ich mich hier zunächst nicht mehr weiter, sondern präsentiere Praxisbeispiele. Ich bringe da auch gar keine persönliche Bewertung mehr zu ein, sondern beschreibe einfache meine Beobachtung hinsichtlich der Wirkung in den gezeigten Beispielen mit dem Verkehrszeichen 254, Verbot für Radverkehr[Zeichen 254].

    Wäre es so, wie Sie immer wieder behaupten, würde dort stehen, dass die nachfolgenden Verkehrsverbote die Verkehrsteilnahme auf dem Straßenteil untersagen, neben oder auf dem sie angeordnet sind. Steht da aber nicht und auch sonst nirgends. Und deshalb untersagen die Verbotsschilder die Verkehrsteilnahme auf der gesamten Straße, egal wie oft Sie noch das Gegenteil behaupten und Beispiele zeigen, bei denen es auch die zuständige Verkehrsbehörde nicht besser wusste.

    Ich behaupte nicht immer wieder, dass es so sei, dass die nachfolgenden Verkehrsverbote gemeint sind z. B. [Zeichen 250],[Zeichen 259],[Zeichen 254]die Verkehrsteilnahme nur auf einem bestimmten Straßenteil untersagen. Vielmehr ist meines Erachtens davon auszugehen, dass es Fall-abhängig ist, ob diese Zeichen nur für bestimmte Straßenteile gelten. Und dabei kommt es unter anderem darauf an, wo sie aufgestellt sind. Das macht deshalb Sinn, weil es eben nicht immer darum geht, für eine ganze Straße eine bestimmte Verkehrsteilnahme auszuschließen.

    Das widerspricht auch keineswegs den bislang dazu zitierten Gesetzes und Verordnungstexten. Dort ist ja weder die Rede davon [Zeichen 250],[Zeichen 259],[Zeichen 254]gelten nur für einen bestimmten Straßenteil, noch ist die Rede davon, die Verbotsschilder verbieten die Verkehrsteilnahme auf der gesamten Straße.

    Yeti hat ja gerade noch einmal dankenswerterweise die entsprechenden Texte als Screenshot gepostet, die genau das belegen, was ich hier gerade gesagt habe.

    Es wurde allerdings auch kein Beleg dafür genannt, dass es andersrum wäre. Ich bin Ingenieur und kein Jurist und muss mich auch immer wieder bemühen, die Sprache im juristischen Sinn richtig zu verstehen. Aber wäre es so, dass die Verbotszeichen nur für einzelne Straßenteile gelten, würde das in der StVO stehen. Steht da aber nicht und darum muss man davon ausgehen, dass es eben nicht so ist, dass das Verbot für jeden Straßenteil gesondert angeordnet werden muss, sondern dass es immer für die gesamte Straße gilt.

    Ich bin auch kein Jurist, es ist aber hinlänglich bekannt, dass auch Juristen ein- und denselben Gesetzes- oder Verordnungstext unterschiedlich bewerten und auslegen. Darum sollte ein Nicht-Jurist besser auch zurückhaltender damit sein, quasi a priori eine bestimmte Auslegung zu bevorzugen und andere Auslegungen mit so viel Geringschätzung zu bewerten, dass beispielsweise Verkehrsbehörden unterstellt wird, sie würden Quatsch anordnen:

    Sie können noch ganz viele Beispiele zeigen und werden hier immer wieder die Antwort erhalten, dass die Verkehrsbehörde damit Quatsch angeordnet hat. Ist das dann eine "Diskussion"? Vor allem, wenn Sie immer wieder das selbe Beispiel zeigen, führt das wohl nicht wirklich weiter.

    Auch hier kann ich nicht folgen:

    Eine solche Verwendung der entsprechenden Verkehrszeichen ist aber missbräuchlich. Es schafft Unklarheit darüber, was tatsächlich gemeint ist (sonst würden wir hier nicht tagelang darüber diskutieren) und es ist auch unnötig, weil es immer eine andere Möglichkeit gibt, einzelne Straßenteile zu sperren.

    Wenn eine Unklarheit besteht, dann ist es doch das Mittel der Wahl darüber zu diskutieren, um Klarheit zu schaffen. Auch tagelang, wenn's sein muss. Das ist doch allemal besser als "kurzen Prozess" zu machen. Wir haben hier doch gerade erst angefangen zu diskutieren, kein Grund gleich die Geduld zu verlieren.

    Auch diese Aussage ist fragwürdig:

    Es kann bei weniger fachkundigen Verkehrsteilnehmern (also bei fast allen) der Eindruck entstehen, dass die Bedeutung der Verkehrszeichen verhandelbar ist, oder dass jede Anordnung einen Interpretationsspielraum bietet, innerhalb dessen man nach eigenen Vorstellungen von der Regelung abweichen darf.

    Das hört sich so an, als spräche da jemand, der es sich wünscht in einer Expertokratie oder Technokratie zu leben. Fast alle sind angeblich ahnungslose Laien und nur diejenigen, die den "Durchblick" haben, sind befugt etwas zum Thema zu sagen. Wenn jemand anfängt von "weniger fachkundigen Verkehrsteilnehmern" zu sprechen, dann muss man wohl annehmen, dass er sich den Experten zurechnet. :(

    Ich erinnere hier mal an die Diskussion um das Verhalten von Fußgänger*innen und Autofahrer*innen am Zebrastreifen. Seit Erfindung des Zebrastreifens hat es Jahrzehnte gedauert, bis sich in der Rechtssprechung die Betrachtungsweise durchgesetzt hat, dass Fußgänger Vorrang am Zebrastreifen genießen. Was dann wiederum bei manchen "Experten" dazu geführt hat, dringend davon abzuraten, Zebrastreifen anzulegen, weil die ja den Verkehrsfluss zum Erliegen bringen würden.