Die Unschuld des Busfahrers am tödlichen Unfall, der Radfahrer kam von links hinten, konnte nur dank der Kameras im Bus bewiesen werden. So stand es in der NWZ. Der Busfahrer hat für die Aufnahme auch nichts drücken müssen, denn er hatte den Radfahrer nicht gesehen. Die NWZ hat dabei die Polizei, bzw. deren Ermittlungen, und das Gerichtsverfahren wiedergegeben, keine warmen Versprechungen. Als hier die Kameras eingeführt wurden, ging es ausschließlich um den Innenraum und den Schutz des Fahrers.
Pustekuchen. Ungefragt wird alles im 15? Meter Radius aufgenommen und gespeichert, soweit es sichttechnisch eben möglich ist. Anderswo eventuell vorhandene Beschränkungen werden aufgehoben werden, denn ein autoritärer Staat braucht permanente Überwachung. Ein Blinder mit Krückstock sieht, was hier vorgeht.
Eine oder mehrere Kameras, die im Businneren installiert sind, haben Aufnahmen gemacht von dem, was außerhalb des Busses geschieht. Und zur Auswertung eines Unfalls wurden diese Kamera-Aufnahmen ausgewertet. Die Kamera-Aufnahmen wurden quasi nicht im ursprünglich dafür vorgesehenen Verwendungszweck benutzt. Aber weil sie vorhanden waren und auf die Aufnahmen zugegriffen werden konnte, hat man sie benutzt.
Das erinnert mich an einen Beinaheunfall-Vorgang, den ich in einem Linienbus hatte: Der Fahrer war gerade von der Bushaltestelle abgefahren, als ein ungeduldiger Autofahrer hinter dem Bus zum Vorbeifahren ansetzte, der zunächst hinter dem Bus gewartet hatte, weil Gegenverkehr ein Vorbeifahren zunächst verhinderte. Als der Gegenverkehr passiert hatte, fuhr der Bus ab und gleichzeitig setzte der Autofahrer zum Vorbeifahren an.
Ich sprach an der Endhaltestelle in der Pause darüber mit dem Busfahrer und der bat mich ggf. als Zeuge auszusagen, weil er bereits solche Fälle erlebt hatte, bei denen dann der Autofahrer den Busfahrer anzeigte. Ich hatte dann dem Fahrer meine Adresse gegeben, aber dann nichts mehr davon gehört.
Das ist schon ein paar Jahre her. Seit ein paar Jahren sind Dashcam-Aufnahmen vor Gericht zugelassen. Demnach müsste auch eine Innenkamera, die sozusagen als "Beifang" Bilder von außen im Speicher hatte, zulässig sein bei einer Gerichtsverhandlung. So gesehen ist doch eher die Frage: Benutzen Linienbus-Betreiber die Außenkameras als Dashcams, um ggf. bei Unfällen den Unfallhergang belegen zu können?