Beiträge von Ullie

    Fuss e.V. informiert:

    https://www.fuss-ev.de/blog/aktuelles…d-regelbrueche/

    Radfahren: Sind Regelbrecher Kleinkinder?

    Sind Radfahrer wie Kleinkinder: schwach an eigenem Willen, passiv getrieben durch äußere Umstände? Unser Standpunkt ist das nicht – aber ein radfreundlich gemeintes Forschungsprojekt malt dieses klägliche Bild.

    Ich weiß nicht, wie viele Beispiele Fuss e.V. gefunden hat, die die These erhärten, bei diesem Projekt ginge es vor allem darum, dass Fahrradfahrer-Rüpelverhalten entschuldigt werden sollte.

    Problematischer finde ich, dass anscheinend die in der Regelverstoß-Karte gemachten Angaben anscheinend nicht überprüft und ggf. berichtigt werden. Zum Beispiel hier:

    Der Bus 100 fuhr an der Haltestelle Küchengarten vor und die Türen wurden geöffnet. Ich kam aber nicht zum Bus, weil 2 Radfahrer nicht anhielten. Dort ist der Gehweg für Radfahrer freigegeben ( weisses rechteckiges Schild mit stilisiertem Fahrrad und Aufschrift frei)

    Das hier ist das weiße Schild:

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    Es ist ein Unterschied, ob ein von Fahrradfahrenden genutzter Weg, wie in diesem Fall der graue Weg, ausgeschildert ist mit [Zusatzzeichen 1022-10]oder mit [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10]. Im zweiten Fall gilt eine deutlich höhere Verpflichtung gegenüber Fußgänger*innen, diesen volle Bewegungsfreiheit zu ermöglichen.

    aus Regelverstösse.de, Ortsangabe: Am Küchengarten, 30449 Hannover

    Regelverstoesse.de

    So wie der Fall geschildert ist, wollte der Busfahrgast den Fahrradweg überqueren, um zur Bushaltestelle zu kommen. Er hatte sich noch nicht im Bereich der Bushaltestelle befunden. Der Fahrradweg wird hinter der Bushaltestelle vorbeigeführt. Es gilt in einem solchen Fall streng genommen keine Anhalteverpflichtung für den Fahrradverkehr auf dem Angebotsradweg. Ich würde auch nicht anhalten wollen. Vorsichtig weiter fahren, Tempo verlangsamen, jederzeit bremsbereit sein, Ja! Aber wenn ich anhalte und ein weiterer Fahrradfahrer neben mir oder kurz hinter mir sieht das anders und fährt weiter, dann könnte das gefährlich werden.

    In dem Textfeld für den Regelverstoß wurde aber eingetragen, es handele sich um einen Fußweg, der für den Fahrradverkehr freigegeben sei. Wenn das tatsächlich so wäre, dann gäbe es eine eindeutige Verpflichtung, den Fußverkehr zur Bushaltestelle nicht zu stören. In dem geschilderten Fall war es aber kein Fußweg, sondern ein Fahrradweg und der ist von Fußgängern zu respektieren. Ich fürchte, das ist nicht die einzige Falschmeldung bei Regelverstösse.de

    In dem Fall müsste man sogar sagen: Der Busfahrgast erfindet seine Regeln selbst und macht dann anderen einen Vorwurf, wenn sie sich nicht an seine Regeln halten, sondern stattdessen StVO-konform den Angebotsfahrradweg nutzen.

    Hier ein weiterer Artikel zum Thema:

    Zitat:

    "Um die Sicherheit insbesondere von Fußgängern zu erhöhen, spricht sich die Deutsche Verkehrswacht (DVW) dafür aus, möglichst keine gemeinsamen Geh- und Radwege mehr anzulegen. Denn durch die zeitgleiche Nutzung solcher gemeinsamen Wege von Radfahrern und Fußgängern bestehe ein „erhebliches Konfliktpotenzial“, teilte der Verband nach einer Fachtagung und einer Jahreshauptversammlung in Lüneburg mit. Dadurch steige die Unfallgefahr. Die Verkehrswacht schlägt vor, Radfahrer und Fußgänger konsequent zu trennen und ihnen ausreichend Platz einzuräumen.

    Mit Pedelecs, Lastenrädern und E-Rollern seien in den vergangenen Jahren weitere Fortbewegungsmittel in den Straßenverkehr gekommen, sagte die Präsidentin der Verkehrswacht, Kirsten Lühmann, in der Mitteilung. „Diese sind oft genug auf die Gehwege gelenkt worden - die Konflikte mit dem Fußverkehr waren vorprogrammiert“, sagte Lühmann. „Durch eine Trennung können wir den Raum für alle Verkehrsteilnehmende sicherer gestalten.“ "

    Diesen Satz habe ich in dem Text hervorgehoben, denn er weist darauf hin, was nicht in dem Text steht, woher der Platz nämlich kommen soll.

    "Die Verkehrswacht schlägt vor, Radfahrer und Fußgänger konsequent zu trennen und ihnen ausreichend Platz einzuräumen."

    Bedeutet das jetzt, dass konsequent alle gemeinsamen Fuß- und Fahrradwege, auch die außerhalb geschlossener Ortschaften zu reinen Fußwegen umgeschildert werden sollen, wirklich zu reinen Fußwegen? Denn in den wenigsten Fällen ist auf gemeinsamen Fuß- und Radwegen ausreichend Platz, um getrennte Fuß und Radwege draus zu machen.

    Beispiel Wunstorfer Landstraße:

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    Beispiel Brückstraße:

    Der gemeinsame Fuß- und Fahrradweg an der Brückstraße demnächst nur noch Fußweg? Oder wird von der Fahrbahn (oder dem Grünstreifen neben dem gemeinsamen Fuß- und Radweg) ein ausreichend breiter Streifen abgetrennt, um getrennte Fuß- und Fahrradwege zu bauen?

    Oder sollen die an vielen Fahrbahnen vorhandenen Parkplatzstreifen aufgehoben werden, um dort Platz zu schaffen für ausreichend breite Fahrradwege getrennt von den Fußwegen?

    Beispiel Göttinger Straße in Hemmingen: https://www.google.com/maps/@52.30566…SoASAFQAw%3D%3D

    Beispiel Landkreis Schaumburg, Niedernwöhrn:

    ebenfalls Niedernwöhrn, Gegenrichtung:

    Und was wird aus den zahlreichen Fußwegen, insbesondere denen außerhalb geschlossener Ortschaften, die in den letzten Jahren umgeschildert wurden zu Fußwegen mit dem Zusatz "Fahrradfahrer frei", weil aufmerksame Verkehrsbehörden festgestellt hatten, dass die vorhandene Breite nicht ausreichend ist, um einen gemeinsamen Fuß- und Radweg auszuschildern?

    Beispiel Niederwöhren, Ortsausgang Richtung Wiedensahl:

    Und was wird aus solchen Fußwegen mit Fahrradfahrer frei innerhalb geschlossener Ortschaften? Soll da das Fahrradfahrer frei einfach nur abmontiert werden, oder sollen dort Parkplätze aufgehoben werden, um einen ausreichend breiten Fahrradweg und ausreichend breiten Fußweg zu bauen?

    Beispiel Laatzen, Hildesheimer Straße:

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    Was wird aus den Hochbordradwegen, die einmal als verpflichtende Hochbordradwege ausgeschildert waren, die aber "entbläut" wurden und heute nur noch Angebotsradwege sind?

    Beispiel Niederwöhren:

    Und wie geht es jetzt weiter?

    Die Forderung ist keine neuen Fahrradwege anzulegen, die nicht ausreichend getrennt sind vom Fußverkehr. Da spart sich die Verkehrswacht die Unannehmlichkeit, zu den aufgezeigten Problemen Stellung zu beziehen. Wenn aber weiter Fahrradwege in Zukunft angelegt werden sollen, dann wird das mit erheblicher zusätzlicher Flächenversiegelung einhergehen, weil außerdem noch breite Gehwege zu bauen sind.

    Da erscheint es mir sinnvoller, das Tempo auf den Straßen deutlich zu reduzieren. Denn dass dort schnell gefahren wird, war ja bisher stets die Begründung dafür, dass separate Fahrradwege anzulegen sind. Auf Fahrradwege kann man dann verzichten. Und auf Fußwege auch, weil der Fußverkehr auf der Fahrbahn der Tempo-50 oder Tempo 60 max. Landstraße ebenso wie der Fahrradverkehr weniger stark gefährdet ist als bei hohem Autofahrertempo. Trotzdem funktioniert das nur mit weniger stark vom Verkehr belasteten Straßen. Es hilft alles nichts: Der Autoverkehr muss zahlenmäßig ganz drastisch reduziert werden! So konkret will die Verkehrswacht wiederum auch nicht werden.

    Man muss dazu sagen, es handelt sich um Bergisch Gladbach. Dort gibt es in weiten Teilen Tempo 30-Zonen ohne jegliche Geh- und/ oder Radwege. Nur eine Fahrbahn, die von Grundstück zu Grundstück reicht.

    Das zeigt, wie sich so manches entwickelt. Gibt es kleine Kinder die auf der Straße spielen wollen? Nicht auf einer Fahrbahn, sondern in einem Verkehrsberuhigten Bereich. Haben die Eltern, die das unterstützen? Wie lange dauert die Umsetzung? Sind die Kinder bis dahin groß?

    Oder ist den Bewohnern mehrheitlich wichtig, dass sie ihre Autos möglichst überall abstellen können? In einem verkehrsberuhigten Bereich geht das nur an dafür markierten Stellen.

    Ist das jetzt eine Fußgänger"zone" oder nur der Versuch, Radfahrer von dem 60 cm breiten Gehweg fernzuhalten?

    Oder fehlten Halteverbotschilder? Ich war verwirrt.

    Vielleicht sollen Fahrradfahrende davon abgehalten werden, den Gehweg zu benutzen?;)

    StVO §25 Abs 1, Satz 3, 4! Fussverkehr auf Fahrbahn = fast immer Gänsemarsch.

    Naja, so ganz hart kann man das jetzt auch nicht sagen:

    "außerhalb geschlossener Ortschaften muss am linken Fahrbahnrand gegangen werden, wenn das zumutbar ist. 4 Bei Dunkelheit, bei schlechter Sicht oder wenn die Verkehrslage es erfordert, muss einzeln hintereinander gegangen werden."

    § 25 StVO Fußgänger Straßenverkehrs-Ordnung

    Das bedeutet, bei guter Sicht und günstiger Verkehrslage müssen Fußgänger nicht im Gänsemarsch am Fahrbahnrand gehen.

    Das erinnert mich dran, dass Fahrradfahrende ebenfalls nebeneinander fahren dürfen, wenn dadurch niemand behindert wird. Das Prinzip ist dennoch: Die Fahrbahn soll unbehindert von langsameren Verkehrsteilnehmern möglichst exklusiv dem schnellen Fahrzeugverkehr zur Verfügung stehen.

    Nicht nur mit Haifischzähnen, auf der Rückseite der Z.240 hängen Z.205. Das ist der typischer Kreisverkehr ausserorts, wo Radfahrern verwehrt wird , an die Vorfahrt der Kreiselfahrbahn zu benutzen.

    Verd... du hast recht!

    Von vorne:

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    Derselbe Schildermast von hinten:

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    Trotzdem passt das nicht zusammen: Das Vorfahrt achten für den Autoverkehr steht so, dass beide Radverkehr und Fußverkehr auf ein [Zeichen 205] schauen.

    Apropo ein oder zwei Straßen. Kurz vorher kam ich an diesem Kreisverkehr vorbei:
    https://maps.app.goo.gl/vPdPvbQB4d8CEjqx5

    Die Radweg-Führung fand ich auch sehr spannend. Irgendwie werden Radfahrer anders um den Kreisverkehr geleitet als der landwirtschaftliche Verkehr. Ob Radweg (Zeichen 240) oder Landwirtschaftsweg (KFZ verboten, ausgenommen Land- und Forstwirtschaftlicher Verkehr) war mir hier auch nicht so ganz klar.
    Trotzdem: Sehr angenehm zu fahren. Guter sauberer Asphalt, relativ wenige Kreuzungen, hat Spaß gemacht.

    Ich habe deinem Link gefolgt und mir den Kreisel angeschaut und bin auf diese Stelle gestoßen:

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    Dem Fahrradverkehr wird mit Haifischzähnen angedeutet, dass er zu warten habe, aber der Fahrbahnverkehr wird mit [Zeichen 205]gegenüber dem Verkehr auf dem kreuzenden Fuß-/Fahrradweg wartepflichtig gemacht.

    Das passt nicht zusammen.

    Da die Fahrradstraßen-/-zonenschilder nicht in § 2 aufgezählt werden bei der B-Pflicht: Ja!
    Hier in KA haben die Anliegerfahrbahnen der Kaiserallee auch Fahrradstr.schilder, da kannste auch gerne die Hauptfahrbahn nehmen, wenn's auf der Anliegerfahrbahn Stau gibt oder so ...

    Nur wenn die "Straße" zum Radfahren geeignet ist ...:saint:

    Dafür gibt es schon die Piktogrammlösung oder div. mehr-oder-weniger-Phantasieschilder ...

    Aber die Lösung hier ist noch viiieeeel besser, da es ja eine richtige "Straße" ist, wo der Verkehr sich neben dem Radvorrang ansonsten an die normalen Straßenregeln halten soll, Fußgänger also an § 25, also ohne Gehweg nur Gänsemarsch am Fahrbahnrand!!1!:evil:

    Also nee, das meinst du doch hoffentlich nicht ernst - oder? Als Fahrradfahrer wünschst du dir die Fußgänger*innen da hin, wohin sich die Autofahrerenden die Fahrradfahrenden wünschen.;)

    Ausgangspunkt dieses Schildes war vermutlich: Blau, irgendetwas mit Fahrrad. Und es ist natürlich dann kein gemeinsamer Geh- und Radweg mehr, auch dann, wenn der Aufsteller sich das so dachte. Es sind nun zwei parallele Straßen, eine davon ist exklusiv dem Radverkehr vorbehalten. Fußverkehr hat sich außerorts auf beiden Straßen am äußersten linken Fahrbahnrand zu halten, kann sich die Straße dafür aber immerhin frei aussuchen. Ein Gehweg ist das also eben *nicht*. Der Radverkehr hat ebenfalls die Wahl: Exklusivfläche oder gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr.

    Also diese Fußgänger haben sich für die Fahrradstraße entschieden. Die werde ich mir gut vermerken für den Fall, dass mal wieder wer rumschimpft nach dem Schema: "Fahrradfahrer seien schlimmer als die Autofahrer". Dann kann ich mit dieser Streetview-Aufnahme beweisen, dass Fußgänger, wenn sie die Wahl haben, lieber die Fahrradstraße benutzen als die Fahrbahn mit Autoverkehr:

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    Den Rotlichtfahrern ist es einfach nur scheißegal, sie kennen anscheinend keine roten Ampeln. Das kotzt mich sowas von an! Diese Ignoranz, diese Rücksichtslosigkeit und dieser Egoismus. Und sie kommen auch noch einfach unbehelligt davon und machen es beim nächsten Mal wieder so. Und das oftmals ein Leben lang.

    Ich mag das Rotlichtfahren auch nicht und bekenne mich ebenfalls zur "Bei-Rot-anhalten-Gruppe".

    Aber ich bin bei der Verurteilung der Rotlichtverstöße nicht ganz so rigoros.

    Denn ein allzu scharfes Aburteilen, bewirkt oft keine Verhaltensänderung, bisweilen wird sogar ein Fehl-Verhalten anderer, dass man so zu korrigieren hofft, noch verstärkt.

    Darüber hinaus ist die Erfindung der Ampel keineswegs nur der Schaffung einer sicheren Straßenquerung für Fußgänger geschuldet. Oder um die Sicherheit des Kreuzungsverkehrs zu verbessern. Vielmehr dienen Ampeln immer auch und oft hauptsächlich dazu, den Fahrzeugverkehr zu beschleunigen, insbesondere den Autoverkehr, auf dessen höheres Tempo im Vergleich zum Fahrrad (und Fußgänger) Ampelsysteme in der Regel ausgelegt sind.

    Fahrradfahrende sind dabei doppelt benachteiligt. Fußgängerampeln mit gemeinsamem Fuß-Rad-Symbol auf der Streuscheibe werden dahingehend optimiert, dass sie für ein oft geringes Zeitfenster für den Fußverkehr Grün zeigen. Sie springen früher wieder auf Rot, als es für den Fahrradverkehr nötig wäre.

    Sind in einem Straßenverlauf mehrere Ampeln gekoppelt, dann ist diese Koppelung in der Regel auf den im Vergleich zum Fahrrad schnelleren KFZ-Verkehr ausgelegt.

    Außerdem sollen die Ampeln den schnellen Autoverkehr davor bewahren, dass an jeder Stelle mit kreuzenden Fußgänger*innen zu rechnen ist. Vielmehr soll der Fußverkehr auf festgelegte "Querungshilfen" konzentriert werden. Die Beschleunigungshilfe für den Autoverkehr wird den Fußgänger*innen dann als Sicherheitsgewinn verkauft. Und wenn ein Fußgänger oder Fahrradfahrer dann doch mal die Fahrbahn quert wo kein sicherer Ampelüberweg vorhanden, dafür aber in der Nähe vorhanden ist, dann ist es im Falle eines Unfalles einfacher dem schwächeren Verkehrsteilnehmer die Hauptverantwortung zuzuschieben.

    Das Alles zu entlarven oder Anzuprangern sollte auch ohne Rotlichtverstoß gelingen. Der nächste Ampelstopp bei Rotlicht muss ja nicht verärgert und verbissen abgearbeitet werden. Abe man kann sich Notizen machen und Zeiten stoppen und bei der Verkehrsverwaltung auf über Gebühr lange Rotlichtphasen für Fußgänger*innen oder Fahrradfahrer*innen

    Es gibt einfach immer noch zu viele Autos in den Innenstädten. Ich war die letzten Tage des öfteren mal wieder dienstlich mit dem Auto in der Stadt unterwegs. Wenn man da nicht tiefentspannt ist, glaub ich schon, dass manchen das am Nervenkostüm zerrt.

    Nicht nur in den Innenstädten, auch auf dem Land gibt es viel zu viele Autos. Dort (auf dem Land) fällt es allerdings noch mehr Menschen sehr schwer, sich ein besseres Leben ohne Autos vorzustellen, obwohl das leicht möglich wäre, und es mit einem gemeinsamen Vorgehen ohne allzu große Kraftanstrengung bewerkstelligt werden könnte. An der fehlenden Fantasie, sich ein schöneres Leben ohne Auto vorzustellen, leiden Stadt und Land.

    https://dortmund.polizei.nrw/presse/verkehr…hrlich-verletzt

    https://www.google.com/maps/place/Kan…SoASAFQAw%3D%3D


    Falls ich die Stelle richtig zuordne, könnte man auch eine Polizeiwarnung "ganz wilde Infrastruktur" aussprechen.

    Wild ist auch die Ausschilderung der Straßen, die den Autoverkehr zu dem Supermarkt-Parkplatz führen.

    Von der Seite Sackgassenschild mit Zusatz: "Keine Wendemöglichkeit":

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    Fährt man dort hinein in die Sackgasse, kommt man auf einen riesigen Supermarkt-Parkplatz mit hunderten von Wendemöglichkeiten.

    Und wollte man mit dem Auto von der anderen Seite zu dem Supermarktparkplatz fahren, dann müsste man zuvor durch den Teil der Kantstraße fahren, der Fahrradstraße ist und die ist nur für den Anlieger-Autoverkehr freigegeben:

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    Bislang nur Testfahrten, VW-Tochter Moia startet Regelbetrieb ab 2027:

    "In Hamburg zeigt der Hersteller am Dienstagabend die Serienversion seines selbstfahrenden Elektro-Bullis ID Buzz, der ab 2026 regulär in Betrieb gehen soll. Zunächst in Hamburg und Los Angeles, später auch in anderen Städten."

    Welt vom 19.6.2025

    Modellpräsentation in Hamburg: „Autonomes Fahren ist ein Sprung in die absolute Zukunft“ - WELT
    Fahrermangel und schlechtes Angebot auf dem Land: Autonom fahrende Busse könnten diese Probleme lösen und den öffentlichen Nahverkehr revolutionieren, wie bei…
    www.welt.de

    Nenne es meinetwegen "begriffsstutzig", aber ich kriege diese beiden Artikel nicht zusammen.

    Darin geht es um eine Fahrradfahrer, der auf einer Kreisstraße fuhr und von einem Fahrzeug von der Fahrbahn gedrängt wurde. Vermutlich von einem PKW, nach dem die Polizei jetzt sucht.

    In diesem Artikel geht es um etwas ganz anderes, oder übersehe ich da einen Anknüpfungspunkt?

    https://archive.ph/HM5Lr

    Wenn 30 von 87 Leuten mitmachen, ist das natürlich leicht ...

    Und dann:

    Der "Radweg" ist ein Zweirichtungs-Geh-und-Radweg, natürlich untermaßig und benutzungspflichtig. Daneben liegt die leere Landstraße.

    Die "Bürgermeisterin" von einem Dorf mit 87 Einwohnern beschreibt, dass viele Einwohner*innen des Dorfes so Fahrrad-begeistert seien, dass 30 davon beim Stadtradeln mitgemacht haben. Und sie beschreibt einen benutzungspflichtigen Fahrradweg, der in einem schlechten Zustand ist, was sie bedauert.

    Der offensichtlichste gemeinsame Nenner der beiden Artikel, den ich da sehe (oder besser den ich da als unvoreingenommener Leser sähe), ist: Es wäre schön, wenn es überall gut benutzbare Fahrradwege an Landstraßen gäbe.

    Da du aber in einem vorwurfsvollen von der "leeren Landstraße" schreibst, meinst du vermutlich was anderes. Oder hat dein Beitrag gar keinen Bezug zu meinem Beitrag, und dem von Littlet?

    Auch wenn du schreibst "hätte ... müssen" ist das noch ein Vergleich, und der geht gar nicht.

    Und inhaltlich ist die Aussage, Autofahrer seien die Ausrede für Radwege, eher dünn. Ich erlebe das eher so:

    Autos sind die Ausrede dafür, nicht mit dem Fahrrad zu fahren.

    Nicht fehlende Radwege!

    Zudem weiß ohnehin jeder, der Fahrrad fährt, dass er nicht zu 100 % abseits von Fahrbahnen fahren kann. Leider ist es so, dass es einige Fahrradfahrende gibt, die unerlaubt Gehwege benutzen. Das ist aber nur wirklich sehr selten der Fall, wenn ein Radweg zur Verfügung steht.

    Und nach meiner Beobachtung thematisiert der ADFC auch das: In vielen Situationen ist das Fahrbahnfahren sicherer als den Fahrradweg zu benutzen. Und entsprechend soll in den Fällen, in denen es erlaubt ist, die Fahrbahn zu benutzen, auch davon Gebrauch gemacht werden. Dass das nicht bei jeder ADFC-Feierabend und Wochenendtour konsequent so gemacht wird, ist bedauerlich. Aber es ist kein ADFC-typisches Problem.

    "Radwege sind in der Regel nicht benutzungspflichtig. Radfahrende haben also die freie Wahl, ob sie einen Radweg nutzen oder ob sie wie alle anderen Fahrzeuge die Fahrbahn nutzen. Entscheiden sich Radfahrende für die Fahrbahn, sind sie dort mit dem gleichen Recht unterwegs und es gelten auch alle Regeln zum Überholen, wie zum Beispiel der Mindestabstand beim Überholen von anderthalb Metern innerorts und zwei Metern außerorts."

    aus: https://koeln.adfc.de/artikel/infras…-den-radverkehr

    Und zum Thema Fußwege [Zeichen 239] mit Radfahrer frei [Zusatzzeichen 1022-10] empfiehlt der ADFC Köln:

    "Ist ein Gehweg mit dem Zusatzzeichen "Radverkehr frei" freigegeben, dürfen Radfahrende als Gäste den Gehweg in der Regel nur in Schrittgeschwindigkeit nutzen. Eine Pflicht, einen freigegebenen Gehweg zu nutzen besteht nicht. Für Radfahrende empfiehlt sich hier meist die Nutzung der Fahrbahn, auf der sie mit den gleichen Rechten unterwegs sind, wie alle anderen Fahrzeuge auch."

    Wem das zu wenig Empfehlung zum Fahrbahnradeln ist, der möge bedenken, dass der ADFC sich nicht ausschließlich nur an solche Menschen wendet und für das Fahrradfahren begeistern möchte, die bereits das Fashrbahnradeln begeitert praktizierern. Vielmehr möchte der ADFC alle Menschen für das Fahradfahren begeistern und dabei gilt es manchmal Menschen mit sehr verschiedene Vorlieben unter einen Hut zu bringen.

    Zur Zeit beobachte ich eine andere Diskrepanz als Fahrbahnradeln versus Radwegnutzung sehr viel stärker: "Pedelec, bzw. Speed-Pedelec versus "Biobike", also klassisches Fahrrad ohne Motorunterstützung.

    Was mir auch aufgefallen ist: Ich beobachte jeden Tag viele Rotlichtverstöße von Radfahrern. Als Autofahrer sind mir die völlig egal, als Radfahrer nerven sie mich ziemlich.

    Nerven dich die Rotlichtverstöße vieler Fahrradfahrende mehr, weil sie dir unerwartet in die Quere kommen können oder weil es dem Ansehen der Fahrradfahrer*innen schadet?