Ein einseitiger Zweirichtungsradweg ist immer eine besondere Herausforderung, deshalb soll es so was ja auch nur außerorts geben.
Kommt dann noch eine abknickende Vorfahrtsstraße dazu, macht es das nicht einfacher.
Aber auch mit Einrichtungsfahrradweg ist eine abknickende Vorfahrtsstraße eine knifflige Sache:
An der Kreuzung im Bild verläuft die nach rechts abknickende Vorfahrtsstraße von der Peiner Straße in die Straße Hoher Weg.
Einige Jahre bin ich dort regelmäßig mit dem Fahrrad gefahren. Wenn ich mich recht erinnere sogar schon zu der Zeit, als der Hochbordradweg noch benutzungspflichtig war. Das wurde vor ca. 10 oder 15 Jahren geändert. Seitdem ist es nur noch ein Angebotsradweg. Je nach Verkehrslage bin ich mal Hochbord und mal Fahrbahn gefahren. Weil mein Weg nicht nach rechts der abknickenden Vorfahrtsstraße folgte, ich musste geradeaus weiter fahren. Eigentlich bin ich das beim Geradeausfahren auf dem Hochbordradweg vorrangberechtigt gegenüber dem parallel verlaufenden Fahrzeugverkehr, der nach rechts abbiegt, um auf der Vorfahrtsstraße zu bleiben.
Eigentlich! Tatsächlich musste ich höllisch aufpassen, viele Autofahrer halten es für selbstverständlich, dass sie der abknickenden Vorfahrtsstraße folgend gegenüber dem parallel verlaufenden Fahrrad- und Fußgänger-Geradausverkehr Vorrang haben.
Irgendwann hatte die Stadtverwaltung das winzige Vorfahrt-Achten-Zeichen da aufgestellt, wo jetzt der Fahrradfahrer warten muss, der den Angebots-Hochbordradweg benutzt, um den Fahrzeugverkehr passieren zu lassen, der der abknickenden Vorfahrt folgt.
Ganz blöd ist dadurch die Situation für den Fußgänger-Geradeausverkehr geworden, denn für den gilt das winzige
Schild nicht, den Autofahrer bestärkt es aber, dass er nicht nur Fahrradfahrer*innen auf dem Hochbordradweg gegenüber Vorrang hat, sondern auch dem Fußgänger-Geradeausverkehr gegenüber Vorrang hat.
Andererseits, wer schaut schon auf so ein winziges Schild? Und Fahrradfahrer*innen sind in der Regel so vorsichtig, dass sie nicht einfach so darauf vertrauen, wenn sie Vorrang haben, dass sie auch wirklich Vorrang bekommen. Viele Fahrradfahrer*innen beschäftigen sich deshalb auch nicht mit solchen Sonderfällen, sondern vertrauen da eher auf ihre Intuition.
Und vielen Fußgänger*innen ist ja schon an normalen Kreuzungen nicht klar, dass sie beim Geradausgehen vorrangberechtigt sind gegenüber Fahrzeug-Abbiegeverkehr.
Mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn hatte ich übrigens nicht das Gefühl irgendeinen Vorteil zu haben an der abknickenden Vorfahrtsstraße im streetview-Bild. Ich fürchte es ist für einen Fahrradfahrer auch kein großer Gewinn, wenn er auf der abknickenden Vorfahrtsstraße auf der Fahrbahn fährt.