Wäre Stadt Land Rad nicht in Karlsruhe zuhause, konnte man fast meinen, er käme aus Darmstadt, bei so viel posaunen um nicht belegte Dinge.
In dem Video "Deutschlands Radwege sicherer als die Niederländischen?" geht es nicht darum, zu belegen, dass Radwege sicherer sicnd als keine Radwege. So wird der Film aber anscheinend von mehreren Beitragsschreibern hier aufgefasst.
In dem Video geht es darum, die Behauptung zu widerlegen, dass die deutschen Radwege sicherer seien als die niederländischen Radwege und deshalb in Deutschland alles so bleiben könne wie es ist beim Radwegebau. Zumindest könne alles so lange so bleiben, bis in den Niederlanden die Zahl der Radverkehrstoten sinkt im Vergleich zu Deutschland. Das wird in dem Film kritisiert!
Bei der teils harschen Kritik in manchen Beiträgen habe ich den Eindruck, der Film wird so aufgefasst, dass der Film diejenigen kritisiert, die gar keinen Radwegebau wollen oder sich für einen Rückbau der Radverkehrsinfrastruktur aussprechen.
Warum wird hier in mehreren Beiträgen so scharf dieser Film kritisiert? (Und dann auch noch mit so martialichen Sprüchen wie "Die Zeit der Unschuldsvermutung ist vorüber")?
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Der Autor kritisiert Verkehrsplaner, die behaupten, die deutschen Radwege seien sicherer als die niederländischen, oder zumindest so sicher, dass es keinen Grund gäbe, sie zu verbessern und die Radwegeinfrastruktur weiter auszubauen.
Diese Aussage ist ganz am Anfang bei Minute 0:15.
Im weiteren beschäftigt sich der Film unter anderem damit, dass der Vergleich zwischen Deutschland und den Niederlanden hinkt, weil der Vergleich nicht berücksichtigt, dass die Radnutzung in beiden Ländern jeweils eine andere ist, was dazu führt, dass die längeren Strecken, die in den Niederlanden auf dem Rad zurückgelegt werden, nicht in der Statistik berücksichtigt sind, die belegen soll, dass in den Niederlanden mehr Radfahrtote pro Kilometer zu beklagen sind.
Ein seriöser Vergleich zwischen den beiden Ländern ist vermutlich nur sehr schwer herzustellen, da zahlreiche Faktoren berücksichtigt werden müssten. Eine Frage ist auch, wie man die Pedelec-Nutzung dabei berwertet. "Politische Entscheidung mit Signalwirkung: Ab 2027 sollen Jugendliche bis 18 Jahre in den Niederlanden beim Fahren von E-Bikes und Fatbikes eine Helm tragen müssen. Das demissionäre Kabinett arbeitet an der gesetzlichen Grundlage, die im Herbst 2026 in die Tweede Kamer eingebracht werden soll. Hintergrund ist eine lange Debatte über die Sicherheit im Straßenverkehr und den Umgang mit dem stark wachsenden Anteil von jungen Fahrern auf elektrischen Fahrrädern."
Mit der Helmpflicht soll für die Jugendlichen dass Fahrradfahren auf sogenannten Fatbikes, die oft für das Fahren weit über 25 km/h manipuliert sind, unattraktiv gemacht werden.
Schauen wir mal, ob es hilft. Möglicherweise sinken ja dadurch die Fahrradtoten-Zahlen in den Niederlanden?
Haha "keine Einschränkung der persönlichen Freiheit?" - in Art. 2 GG steht was anderes...
Und könnte hinsichtlich der Anordnung der Benutzungspflicht womöglich ein Ermessenfehler vorliegen? Aber vermutlich wurde standardmäßig überhaupt keines ausgeübt.
Es ist interessant, bei der kreuzung mal um die Ecke zu schauen.
Silence hatte ja diesen streetview-Link versendet:
Wenn man bei streetview von dort losfährt und gleich links abbiegt in die Paderborner Straße, dann sieht man links einen auf die Fahrbahn markierten Radfahrstreifen und rechts einen Fußweg mit Radverkehrsfreigabe.
Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
www.google.com
Die ganze Ecke ist heiß umkämpft. Im günstigsten Fall bewirkt die Initiative, die Fahrradfahrer*innen per Schild auf 10 km/h abbremsen zu wollen, dass an der gefährlichen Situation schnell etwas verbessert wird. Zum Beispiel eine deutliche engere Einmündung am Ende der Paderborner Straße zusammen mit einer Schwelle für den Autoverkehr.
Im ungünstigsten Falle wird das Beispiel Schule machen, wenn die Verkehrsverwaltung damit durch kommt. Und dann werden an allen Kreuzungen dieser Art und davon gibt es reichlich viele bald 10 km/h Schilder stehen.
Bestätigt voll und ganz meine kritische Einschätzung dieser KFZ. Allerdings basiert meine Kritik verstärkt darauf, dass KFZ-Nutzung ein erhebliches Suchtpotenzial beinhaltet:
dlf vom 11.11.2017: Autofahren ist schlimmer als eine Sucht - Hermann Knoflacher im Gespräch mit Susanne Führer
"Der Autofahrer unterscheidet sich vom Menschen wesentlich mehr als jedes Insekt", behauptet der Verkehrsexperte Hermann Knoflacher. Denn: Kein Insekt ruiniere…
www.deutschlandfunkkultur.de
Vermutlich ist es einfacher ein Verbot mit der Unfallgefahr zu begründen anstatt mit der Suchtgefahr.
In dem Spiegel-Artikel ist ein anderer Spiegel-Artikel verlinkt: "Wir befinden uns mit E-Scootern noch weitgehend in einer Wildwest-Phase" Aber auch dieser Artikel thematisiert nicht die Suchtproblematik.
Die Zahl der Unfälle mit E-Scootern wächst. Allein im vergangenen Jahr waren es in Deutschland knapp 15.000. Alles die Schuld von Rowdys und Betrunkenen? Nein,…
hmnein. Denn dann könnt ich mitm Auto ja auch mit 30kmh durch verkehrsberuhigten Bereich dübeln, wenn die Verkehrsfläche breit genug ist und niemand da ist. Oder ich biege mit dem LKW rechts ab mit 20km/h, wenn der Radius stimmt und ich absehen kann, dass da schon kein Radfahrer aufm Radweg unterwegs ist
StVO § 9 (6) Wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t innerorts führt, muss beim Rechtsabbiegen mit Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn auf oder neben der Fahrbahn mit geradeaus fahrendem Radverkehr oder im unmittelbaren Bereich des Einbiegens mit die Fahrbahn überquerendem Fußgängerverkehr zu rechnen ist.
"Die Oberlandesgerichte Brandenburg (Az.: 1 Ss (OWi) 86 B/05), Karlsruhe (Az.: 1 Ss 159/03) und Köln (Az.: Ss 782/84) haben geurteilt, dass die für eine Spielstraße angemessene Geschwindigkeit bei maximal 7 km/h liegt.
Laut dem Oberlandesgericht Hamm (Az.: 3 Ss OWi 1038/02) gilt eine Schrittgeschwindigkeit zwischen 4 und 10 km/h.
Das Amtsgericht Leipzig (Az.: 215 OWi 500 Js 83213/04) ist der Auffassung, dass maximal 15 km/h als Schrittgeschwindigkeit gelten."
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www.bussgeldkatalog.org
Tatsächlich kann Schrittgeschwindigkeit auch sehr, sehr niedrig sein oder einfach stehen bleiben bedeuten. Der Begriff Schrittgeschwindigkeit ist auf dem Hintergrund der angeführten Zitate wohl so zu verstehen, dass du mit deinem Fahrzeug niemanden in Gefahr bringen darfst. Besonders heikel wird es zum Beispiel, wenn kleine Kinder eine Fußgängerfläche beleben, die für den Fahrradverkehr freigegeben ist. Dann ist es am besten abzusteigen und zu schieben, wenn keine Fahrbahnnutzung möglich ist.
Fahre ich allerdings frühmorgens in Hannovers Innenstadt durch die Fußgängerzone, die bis 11:00 Uhr und ab 19:00 für den Radverkehr freigegeben ist, dann kann ich sehr weit voraussehen, ob da Fußgänger gefährdet sind. Fahre ich dort aber erst am späten Vormittag, dann kann es da schon vor 11:00 Uhr so voll sein, dass ich besser absteige.
in der "Neuen Verkehrszeitschrift" 06/2026 gibts einen Aufsatz von H.E.Siedler zum Thema Schrittgeschwindigkeit und Radverkehr.
Fazit:
ich kann den Aufsatz hier nicht posten. aber ich könnte bei Anruf vorlesen oder ... was sonst so technisch möglich ist
Wäre schon interessant mehr darüber zu lesen. Ich würde ebenfalls vermuten, dass 7 km/h ein ausreichend schnelles Fahrrad-Tempo ist, bei dem man nicht ins Schwanken kommt. Aber das sagt doch noch nichts über das Schritttempo als solches. Auf einem Gehweg, der für den Fahrradverkehr freigegeben ist, sind zum Beispiel 10-15 km/h okay, wenn klar erkennbar niemand dadurch behindert oder gefährdet werden kann. Und dann ist das eben Schrittgeschwindigkeit.
Wenn jedoch direkt an den Fußweg Ein- und Ausgänge grenzen, und oder Fußverkehr tatsächlich auch auf dem Fußweg stattfindet, dann ist 10-15 km/h ein deutlich zu hohes Tempo, aber in vielen Fällen 7 km/h noch machbar. Und dann sind 7 km/h Schrittgeschwindigkeit.
90 cm Schutzstreifen außerorts, wie sehr muss man Radfahrer hassen um sich so etwas einfallen zu lassen?
An anderer Stelle hier im Forum hatte Th(oma)s mal darauf hingewiesen, dass es sinnvoll sei, auf Landstraßen außerorts möglichst weit rechts zu fahren. Da wäre dann Yetis Foto aus Dänemark passend, denn vermutlich werden einige Fahrradfahrer*innen den asphaltierten Streifen zwischen durchgezogener Begrenzungslinie und Grasnabe als Radweg interpretieren und dort, also möglichst weit rechts fahren:
In Dänemark gibt es auch außerorts Schutzstreifen. Das waren die einzigen Abschnitte, wo ich mehrfach eng überholt wurde, trotz Erklärschildern.
Besser fand ich "Wir teilen uns die Straße", was meist auch ohne Schildchen gut funktionierte.
Versuche, den Straßenraum in Reviere aufzuteilen, gehen meistens schief.
In Deutschland gibt es ja außerorts gar keine Schutzstreifen. Und dein erstes Beispiel aus Dänemrk sieht so aus wie das Beispiel aus den Niederlanden mit den schmalen, knapp ein Meter breiten Schutzstreifen.
Bei deinem zweiten Beispiel aus Dänemark steht ja ein Schild, „Vi deler vejen“, das bedeutet auf Deutsch: „Wir teilen uns die Straße“ oder „Wir teilen die Straße“. (Google hat geholfen beim Übersetzen) Warum steht das da? So ganz selbstverständlich scheint es nicht zu sein, dass sich in Dänemark Fahrradfahrer*innen und Autos gleichberechtigt die Fahrbahn teilen. Und ich kann mir gut vorstellen, dass es Fahrradfahrer*innen gibt, die meinen das kleine Stück Asphalt rechts vom seitlichen Begrenzungsstreifen sei ihr Radweg.
Problematisch bei deinem zweiten Foto finde ich, das ausgerechnet an dieser Stelle das Schild aufgestellt ist, auf dem ein Auto einen Fahrradfahrer überholt, obwohl da ein Überholen gar nicht erlaubt ist. Die durchgezogene Linie bedeutet doch sicher auch in Dänemark, dass sie nicht überfahren werden darf und deshalb auch ein Überholen von Fahrradfahrer*innen nicht möglich ist, wenn der notwendige Sicherheitsabstand eingehalten wird.
Diese Woche hat der Plakat-Wahlkampf begonnen und sehr schnell füllten sich die Laternen-Masten mit Plakaten.
Der amtierende Oberbürgermeister Belit Onay von den Grünen präsentiert sich auf diesem Plakat mit Fahrrad an der Hand und dem neuen Stadtbahnfahrzeug TW 3000 im Hintergrund. Die Aussage "Weiter die Wahl haben - Weiter was bewegen" spielt an auf das Austreten der SPD aus der rot-grünen Koalition, etwa zur Mitte der Legislaturperiode, als die SPD dem Auto zuliebe mehrere im Koalitionsvertrag vereinbarte Maßnahmen zur Verbesserung des Rad- und Fußverkehrs platzen ließ und in der Folge mit CDU und FDP versuchte den Oberbürgermeister als ideologisch verblendeten Autohasser in Misskredit zu bringen.
Einer seiner Herausforderer ist Peter Karst von der CDU. Von der CDU habe ich nur im Stadtteil Badenstedt Plakate gesehen. An der zentralen Linie-9-Haltestelle Eichenfeldstraße eines mit dem OB-Kandidaten der CDU.
Tatsächlich hatte bei der Oberbürgermeisterwahl Wahl 2019 neben Belit Onay der CDU-Kandidat die zweite Rund erreicht. Das war damals Dr. Eckhard Scholz. Aktuell gibt es dazu keine Prognosen, wer es in die Stichwahl schaffen wird. Allgemein angenommen wird, dass neben Onay und Karst der SPD Kandidat, Axel von der Ohe, sehr gute Chancen hat, in die Stichwahl am 27.9.2026 zu kommen.
Von Axel von der Ohe, hingen bereits am ersten Tag an vielen Laternenmasten in der Innenstadt Wahlplakate, auf denen er zu sehen war. In den Stadtteilen war er zu dem Zeitpunkt, ganz am Anfang der Wahlplakat-Kampagne noch nicht so stark vertreten.
Von Maren Kaminkski, die bereits 2013 als Oberbürgermeister-Kandidatin angetreten war und die bei dieser Oberbürgermeisterwahl erneut antritt, habe ich noch keine neuen Plakate gesehen. Hier ist ein Plakat von ihr von 2025, mit dem sie erfolgreich für ihre Wahl zur Bundestagsabgeordneten geworben hat.
Hoffentlich hat es keine Personen erwischt. Im Internet habe ich nichts darüber gefunden, was dort passiert ist am Ortsausgang von Hannover an der Hildesheimer Straße kurz vor der Bushaltestelle Am Brabrinke:
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Offenbar paßte er nicht.
In dem Video wird in Minute 3:30 eine Form des Schutzstreifens in den Niederlanden gezeigt, den es in dieser Form in Deutschland außerorts nicht gibt.
Dabei sind in dem folgenden Beispiel die beiden Schutzstreifen zusammengenommen deutlich breiter als der Fahrstreifen für den Autoverkehr. Diese Form von Schutzstreifen gibt es so in Deutschland nicht, sind aber in den Niederlanden sehr verbreitet, auch auf Landstraßen außerorts.
Beispiel Postweg in Leusden, 190 Postweg, Lunteren, Gelderland
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Ebenso gibt es in den Niederlanden diesen Schutzstreifen außerorts, der sehr schmal ist und den es in Deutschland ebenfalls nicht gibt.
Das Landgericht Landau lehnt die Schadenersatzklage eines E-Bike-Fahrers gegen das Land ab. Er war wegen eines Schlaglochs gestürzt, das durch das Land nicht repariert worden war. Tenor: Stimmt, das Land hat schuldhaft die Instandhaltung der Straße vernachlässigt, trotzdem kein Schafenersatz wegen Eigenverantwortung.
Interessant an diesem Fall: Dies ist der erste Fall „Recht im Alltag“, der von der Pressestelle des Landgerichts auch in Comicform behandelt wird.
Das Land·gericht Landau veröffentlicht eine besondere Presse·meldung. Die Presse·meldung berichtet über ein Urteil. Die Presse·meldung zeigt das Urteil als…
"Den Motor nicht laufen lassen, wenn das Fahrzeug steht. An der Ampel, beim Ein- und Ausladen, beim kurzen Gespräch mit dem Nachbarn."
Haben die meisten Fahrzeuge inzwischen nicht ohneghhin ein Start/Stopp-Automatik, die den Motor ausschaltet in den Phasen, in denen er nicht gebraucht wird? Das mit der Start/Stopp Automatik wird erwähnt, aber nicht wie verbreitet das ist.
Der Artikel zeigt deutlich, welche Entwicklung in Gang gesetzt wird, wenn das halbseitige Gehwegparken auf breiten Bürgersteigen geahndet wird: Es wird geprüft, wieviel Platz noch auf dem Bürgersteig verbleibt und entsprechend wird der Bürgersteig verkleinert zugunsten von Parkplatzflächen.
Es ist eines der klassischen Probleme, die immer dann einsetzen, wenn die grundsätzliche Überlegung nicht stattfindet, dass das Auto untauglich ist als Verkehrsmittel für alle. Wenn man nämlich in konkreten Fällen damit beginnt, Eindeutigkeit zu schaffen und zum Beispiel das halbseitige Gehwegparken auf breiten Bürgersteigen erlaubt, dann kommt als nächstes das Problem, das an noch mehr Stellen in zweiter Reihe gehalten wird. Also müsste man eigentlich in den Parkreihen von vorneherein ausreichend Lücken für Lieferstellplätze berücksichtigen, um das Zweite Reihe parken (nach 3 Minuten wird aus dem Halten [erlaubt] ein Parken [nicht erlaubt]) zu unterbinden. Im konkreten Fall in der Prinzenstraße müssten mehrere Parkplätze wegfallen und als Lieferstellplätze gekennzeichnet werden.
Den Aufschrei der aufgebrachten "Autobürger" ist gewiss.
Aber auch wenn das klappt mit den Lieferstellplätzen: Die müssten dann auch wieder kontrolliert werden, nämlich dass die Lieferstellplätze nicht zugeparkt werden.
Bei diesem Bild aus dem Artikel sieht man, dass der Rampenspiegel eingepackt ist.
Habe das Foto bei einer solchen Toten-Winkel-Übung gemacht mit Einverständnis des Veranstalters.
Ich frage mich, was die beteiligten Lastkraftfahrer*innen den Kindern erzählen, wenn die Kinder sie darauf ansprechen, warum einzelne Spiegel abgeklebt sind.
Ich habe das mal gemacht und mir hatte man dann erzählt, die seien abgehängt, weil im hektischen Berufsalltag viele Lastkraftfahrer*innen nicht die Zeit hätten, das notwendige geringe Tempo zu fahren beim Abbiegen und die notwendige Vorsicht walten zu lassen.
Immerhin fand die Übung in Hannover auf dem Platz vor dem Rathaus statt (Damals Trammplatz, heute Platz der Menschenrechte). Da kommen schon recht viel Leute vorbei. Bin ich der Einzige, dem so was auffällt? DMHH, herzliche Einladung nach Hannover!
Immerhin sprechen Sie ehrlich aus, wozu Helmpflicht-Diskussionen geführt werden: Um das betreffende Verkehrsmittel unattraktiv zu machen.
Mal ganz langsam: Du tust so, als wäre ich ein gewohnheitsmäßiger Lügner, der ausnahmsweise mal die Wahrheit spricht. Dagegen verwehre ich mich.
Sowohl diese Segway-Fahrzeuge als auch Elektro-Tretroller sind Fahrzeuge, die dem Nutzer das Gefühl geben, er sein jetzt ein Fußgänger, der besonders schnell und trotzdem bequem unterwegs ist.
Das ist meines Erachtens etwas anderes als klassisches Fahrradfahren.
Hatte ich zwar weiter oben schon mal geschrieben, aber immer gerne immer wieder.
Und auch, dass ich von einer Helmpflicht für Fahrradfahrer*innen nichts halte, sie nicht will und auch keinen Anlass dafür sehe.
Ja, ist klar: Eine gefährliche und unzureichende Infrastruktur, auf die man am besten gleichzeitig Radfahrer-E-Scooter und Fußgänger zwingt und MoFas erlaubt. Alle fahren darauf, wie sie wollen und niemanden stört es, solange kein Auto deswegen bremsen muss.
Und das Einzige, worüber man diskutiert, ist: "Helmpflicht" (hier fehlt wirklich seit Langem ein Facepalm-Smiley)
Die Helmpflicht-Diskussion im Zusammenhang mit Elektro-Tretrollern bewerte ich anders als im Zusammenhang mit Fahrrädern.
Im Grunde genommen hätten diese Elektro-Tretroller niemals für den Öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden dürfen.
Auch diese Segway-Fahrzeuge (die nach meiner Beobachtung seltener geworden sind, hätten nie zugelassen werden dürfen).
Beises sind Fahrzeuge, die dem Nutzer das Gefühl geben, er sein jetzt ein Fußgänger, der besonders schnell und trotzdem bequem unterwegs ist.
Das ist meines Erachtens etwas anderes als klassisches Fahrradfahren.
Eine Helmpflicht für Elektrotretroller-Fahrer*innen könnte dazu beitragen, dass diese Fahrzeuge nicht mehr "hipp" sind. Im günstigsten Fall könnten Elektro-Tretroller genau wie Segways nahezu komplett verschwinden, weil sie unmodern geworden sind.