Fuss e.V. informiert:
https://www.fuss-ev.de/blog/aktuelles…d-regelbrueche/
Radfahren: Sind Regelbrecher Kleinkinder?
Sind Radfahrer wie Kleinkinder: schwach an eigenem Willen, passiv getrieben durch äußere Umstände? Unser Standpunkt ist das nicht – aber ein radfreundlich gemeintes Forschungsprojekt malt dieses klägliche Bild.
Ich weiß nicht, wie viele Beispiele Fuss e.V. gefunden hat, die die These erhärten, bei diesem Projekt ginge es vor allem darum, dass Fahrradfahrer-Rüpelverhalten entschuldigt werden sollte.
Problematischer finde ich, dass anscheinend die in der Regelverstoß-Karte gemachten Angaben anscheinend nicht überprüft und ggf. berichtigt werden. Zum Beispiel hier:
Der Bus 100 fuhr an der Haltestelle Küchengarten vor und die Türen wurden geöffnet. Ich kam aber nicht zum Bus, weil 2 Radfahrer nicht anhielten. Dort ist der Gehweg für Radfahrer freigegeben ( weisses rechteckiges Schild mit stilisiertem Fahrrad und Aufschrift frei)
Das hier ist das weiße Schild:
Es ist ein Unterschied, ob ein von Fahrradfahrenden genutzter Weg, wie in diesem Fall der graue Weg, ausgeschildert ist mit oder mit
+
. Im zweiten Fall gilt eine deutlich höhere Verpflichtung gegenüber Fußgänger*innen, diesen volle Bewegungsfreiheit zu ermöglichen.
aus Regelverstösse.de, Ortsangabe: Am Küchengarten, 30449 Hannover
So wie der Fall geschildert ist, wollte der Busfahrgast den Fahrradweg überqueren, um zur Bushaltestelle zu kommen. Er hatte sich noch nicht im Bereich der Bushaltestelle befunden. Der Fahrradweg wird hinter der Bushaltestelle vorbeigeführt. Es gilt in einem solchen Fall streng genommen keine Anhalteverpflichtung für den Fahrradverkehr auf dem Angebotsradweg. Ich würde auch nicht anhalten wollen. Vorsichtig weiter fahren, Tempo verlangsamen, jederzeit bremsbereit sein, Ja! Aber wenn ich anhalte und ein weiterer Fahrradfahrer neben mir oder kurz hinter mir sieht das anders und fährt weiter, dann könnte das gefährlich werden.
In dem Textfeld für den Regelverstoß wurde aber eingetragen, es handele sich um einen Fußweg, der für den Fahrradverkehr freigegeben sei. Wenn das tatsächlich so wäre, dann gäbe es eine eindeutige Verpflichtung, den Fußverkehr zur Bushaltestelle nicht zu stören. In dem geschilderten Fall war es aber kein Fußweg, sondern ein Fahrradweg und der ist von Fußgängern zu respektieren. Ich fürchte, das ist nicht die einzige Falschmeldung bei Regelverstösse.de
In dem Fall müsste man sogar sagen: Der Busfahrgast erfindet seine Regeln selbst und macht dann anderen einen Vorwurf, wenn sie sich nicht an seine Regeln halten, sondern stattdessen StVO-konform den Angebotsfahrradweg nutzen.