Beiträge von Ullie

    Hierzu habe ich diesen Artikel aus dem Jahr 2023 gefunden:

    Warum in den Niederlanden so viele Radfahrer im Verkehr sterben

    Darin wird Siegfried Brockmann von der UDV zitiert:

    Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass das nicht die Erklärung für die Unterschiede beim Unfallrisiko sein kann, aber hättest du auch dafür Zahlen, ob Unfälle im Längsverkehr in den NL häufiger sind als in Deutschland? Das müsste ja markant mehr sein, um das insgesamt 1,4-fach höhere streckenbezogene Risiko eines tödlichen Fahrradunfalls zu erklären.

    In dem Artikel heißt es: "Das niederländische Institut für Verkehrssicherheitsforschung SWOV errechnet: Gemessen am gefahrenen Kilometer liegt das Risiko eines tödlichen Unfalls für Radfahrer in den Niederlanden mehr als achtmal über dem von Autofahrern." Warum wird das Unfallrisiko an den gefahrenen Kilometern gemessen?

    Hätte ich einen Weg zum Arbeitsplatz von sagen wir 30 km, dann würde ich dafür nicht das Fahrrad benutzen, denn dann bräuchte ich dafür rund zwei Stunden. Bei einem halbstündigen Anfahrtsweg zur Arbeit käme ich auf ca. 7-8 km Strecke.

    Ein Autofahrer fährt in einer halben Stunde aber rund 30 km. Also die vierfache Strecke.

    Das heißt, selbst wenn das Unfallrisiko auf den Kilometer gerechnet beim Fahrradfahrten größer ist. Die Benutzung des Fahrrades ist trotzdem deutlich weniger risikoreich, als es die Kilometer-bezogene Betrachtung suggeriert.

    Radfahrer in Gera von Straßenbahn überfahren.

    https://www.mdr.de/nachrichten/th…er-tot-104.html

    edit:

    ok, in der Lokalzeitung wird der Unfallhergang genauer beschrieben. Radfahrer wurde wohl nach dem Sturz von entgegenkommender Straßenbahn erfasst.

    https://archive.ph/FcjPb

    Also wenn ich mir manche der pauschal gegen Fahrradfahrende gerichteten Hass-Postings durchlese, frage ich mich schon, warum die Zeitung nicht von ihrem Recht Gebrauch macht, zumindestens die wüstesten Beleidigungs-Orgien erst gar nicht zu veröffentlichen.

    interessant, trotz Rampenspiegel?

    Das ist ja das Absurde: Die Verkehrsbehörden gehen davon aus, dass diese Spiegel nicht benutzt werden vom LKW-Fahrer:

    Fotos von einer Übung der Verkehrswacht auf dem Rathausvorplatz in Hannover. Die Kinder sollten sich in das Fahrerhäuschen setzen und dann feststellen, dass es einen riesigen Toten Winkel gibt. Leider ist zu befürchten, dass viele Kinder nicht auf die Idee kommen, zuerst einmal den eingepackten Rampenspiegel und Weitwinkelspiegel auszupacken.

    Und wenn doch, dann sagt man den Kindern eben, dass der arme LKW-Fahrer im stressigen Berufsalltag halt keine Zeit habe, in den Rampenspiegel und den Weitwinkelspiegel zu schauen. Deshalb seien die zugehängt.

    In dem Artikel fordert die DUH: "„Je mehr Fläche in unseren Städten blockiert wird, desto weniger Platz bleibt für Stadtnatur, öffentliche Verkehrsmittel, Fußgänger und Radwege“, sagte der Umwelthilfe-Geschäftsführer und verlangte eine flächendeckende Parkraumbewirtschaftung in allen Städten sowie ein Ende des kostenlosen Parkens im öffentlichen Raum."

    Ich bin nicht sicher ob, das gut geht. Die Gefahr besteht, dass sich Kommunen sagen: Mit einem Spielplatz verdiene ich kein Geld, mit einem Parkplatz dagegen schon. Dazu kommt: Die kommunalen Bezahl-Parkplätze treten in Konkurrenz zu privatwirtschaftlich betriebenen Parkplätzen zum Beispiel an Supermärkten.

    Konsequenter wäre es, Parken im öffentlichen Raum ganz zu verbieten. Dann müssten Supermärkte usw. eben Privatparkplätze anbieten. Aber da besteht eine andere Gefahr: Solche Privatparkplätze könnten Bestandsschutz erlangen. Ziel muss es aber sein, die Autofahrerei möglichst vollständig einzustellen, dann braucht es dann keine Parkplätze mehr. Aber dann müsste für die Flächennutzung schon bei der Inbetriebnahme als Parkplatz geklärt sein, dass diese Nutzungsform zeitlich begrenzt ist und zum Beispiel alle 10 Jahre neu beantragt werden muss. Und die Genehmigungsbehörde darf nicht umfänglich zur Verlängerung verpflichtet sein.

    Wer bereit war ein wenig Geld ( Je nach Fahrschule 300-600 €) und Zeit ( 1 Tag) zu investieren, konnte schon bisher diese 4,25 t Fahrzeuge fahren, in dem er den B96 Schein gemacht hat.Insofern erwarte ich nicht, das diese Änderung eine wesentliche Auswirkung auf die Anzahl der im Weg rumstehenden Wohnmobile hat

    Mein Eindruck ist, Wohnmobilbesitzer sind nur bereit in eine Richtung Geld auszugeben. Für ein großes Wohnmobil. Dagegen sind viele Wohnmobilbesitzer offensichtlich nicht bereit, auch noch für andere Dinge Geld auszugeben, zum Beispiel für einen Dauerstellplatz auf Privatgelände.

    Dazu steht in dem von Silence verlinkten RP-Artikel geschrieben: "Das Oberverwaltungsgericht Münster teilte vergangenen Freitag mit, dass es die Begründung der Düsseldorfer Richter „im Wesentlichen“ übernimmt. „Insbesondere vermochten beide Gerichte die von der Stadt zur Begründung behauptete Gefahr für Radfahrer bei Benutzung der beidseitig jahrzehntealten Radwege durch Baumwurzelwölbungen nicht nachzuvollziehen“, heißt es."

    Das (Autofahrer-)Imperium schlägt zurück. Wozu braucht eine Fahrradfahrerin einen breiten Radweg? "Das geht nicht. Das hatten wir noch nie. Da könnte ja jeder kommen." :cursing:

    "Nachdem es in Brüssel immer wieder Diskussionen gab, wird diese Gewichtsgrenze für Wohnmobile auf 4,25 Tonnen angehoben. Damit könnten alle, die nach 1999 ihren Führerschein gemacht haben, nach einer zusätzlichen Schulung oder Prüfung größere Campingfahrzeuge fahren. Bislang mussten sie den Führerschein C1 machen, der das Fahren von Fahrzeugen bis 7,5 Tonnen erlaubt. Betroffen sind vor allem jüngere Autofahrende, die nach 1981 geboren wurden."

    promobil vom 2.4.2025: EU führt neue Führerschein-Regeln ein - B-Führerschein bald für Wohnmobile bis 4,25 t

    EU gibt Klasse-B-Führerschein für Wohnmobile bis 4,25 t frei
    Die neue EU-Führerscheinrichtlinie schafft auch Änderungen für Wohnmobile. Was das für Camperinnen und Camper bedeutet, lesen Sie hier.
    www.promobil.de

    Zwar hatte ich schon an anderer Stelle im Forum auf die Problematik hingewiesen, aber diese Neuerung bedeutet vermutlich noch einmal eine wesentliche Verschärfung der Gefahren, die von geparkten Wohnmobilen ausgehen. Für die älteren Führerscheinbesitzer, die ihren Führerschein schon sehr früh gemacht haben, war es ohnhin schon möglich, schwere Wohnmobile bis 7,5 t zul. Gesamtgewicht zu fahren.

    Man hätte darauf hoffen können, dass die Führerschein-Neuregelung (max. zul. Gesamtgewicht bis 3,5 t) dazu beiträgt, dass es nicht mehr so attraktiv ist, große und schwere Wohnmobile zu fahren. Aber da haben anscheinend die Lobbyisten ganze Arbeit geleistet. Und im Straßenbild wird es weiterhin zusätzlich zu den zahlreichen Privat-PKW immer mehr große und schwere Wohnmobile zu "bewundern" geben. Denn auch für alle die später ihren Führerschein gemacht haben und für die bislang die 3,5 t-Grenze gegolten hatte, wird diese jetzt fallen, bzw. angehoben auf 4,25 t (5t mit Anhänger).

    Und "weil es ja nicht verboten ist" (diesen Satz kriege ich immer wieder zu hören von Wohnmobil-Straßenrandparker*innen) werden viele dieser Wohnmobile einfach am Straßenrand abgestellt, wo sie dann die meiste Zeit des Jahre ungenutzt herumstehen. Während gleichzeitig Autofahrer, die häufig ihr Fahrzeug benutzen, um zur Arbeit zu fahren, jammern, dass es zu wenig Parkplätze gäbe. Und gefährlich sind diese Wohnmobile außerdem: Sie verdecken mitunter Verkehrsschilder und gefährden Fußgänger*innen, die beim Queren der Straße von den Fahrzeuglenker*innen erst im letzten Moment gesehen werden.

    Ich schlage vor hier hauptsächlich die Wohnmobil-Problematik zu diskutieren und Beispiele dazu beizusteuern. Selbstverständlich stellen auch große Lieferfahrzeuge, von denen auch immer mehr in Wohngebieten abgestellt werden, eine erhöhte Gefahr dar. Aber da spielen dann noch einmal andere Aspekte eine Rolle.

    "Tödlicher Unfall auf der viel befahrenen Kreuzung Berliner Allee/Marienstraße in Hannover: Nach Polizeiangaben hat ein Lkw-Fahrer am Mittwoch, 9. April, gegen 11 Uhr eine Radfahrerin erfasst. Durch die Kollision und den Sturz auf die Fahrbahn erlitt die 50-Jährige so schwere Verletzungen, dass sie wenig später starb. Der Bereich war wegen des Einsatzes mehrere Stunden gesperrt.
    Nach derzeitigem Erkenntnisstand bog der Fahrer (59) eines Mercedes-Lkw von der Berliner Allee nach rechts auf die Marienstraße Richtung Aegidientorplatz ab. Die Radfahrerin wollte am Überweg über die rot eingefärbte Fahrradspur geradeaus zur Sallstraße. Polizeisprecherin Anastasia Polonewicz: „Der Rettungsdienst brachte die Verletzte in ein Krankenhaus.“" HAZ vom 11.4.2025

    Hannover: Unfall zwischen Lkw und Fahrradfahrerin – Frau stirbt im Krankenhaus
    Ein Lkw hat am Mittwoch, 9. April, in Hannover auf der Kreuzung Berliner Allee/Marienstraße eine Radfahrerin erfasst. Die 50-Jährige wurde so schwer verletzt,…
    www.haz.de

    Es ist wirklich traurig, dass das immer und immer wieder passiert. Und ich befürchte, der ADFC-Sprecher, der in der HAZ-Printausgabe vom 11.4.25 zu Wort kommt, hat recht mit seiner Kritik, dass zu wenig kontrolliert wird, ob schwere LKW sich an den Kreuzungen korrekt verhalten und tatsächlich nur wie vorgeschrieben mit Schrittgeschwindigkeit abbiegen.

    "Die Polizei leitete den Verkehr deshalb bis etwa 14 Uhr um, es gab bis dahin lange Staus. Angesichts der viel befahrenen Kreuzung hoffen die Beamten auf Zeugen des Unfalls. Sie werden gebeten, sich unter der Rufnummer (0511) 1091888 beim Verkehrsunfalldienst zu melden." (ebenda)

    Kann eigentlich der vorgeschriebene Fahrtenschreiber in einem LKW darüber Auskunft geben, wie schnell der LKW gefahren ist in der Phase, in der er abbog?

    In der Print-Ausgabe wird auch berichtet, dass der LKW kein Abbiege-Assistenzsystem eingebaut hatte, weil es ein altes Modell ist, dass von dieser Vorschrift ausgenommen ist.

    Hier eine streetview Aufnahme von der Stelle, wo der Unfall passierte:

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    Der weiße PKW steht auf der Abbiegespur. Das schwarze Transportfahrrad mit der dunkel gekleideten Person steht etwa an der Stelle, an der abbiegende LKW vermutlich die Radfahrerin zu Fall brachte.

    Eine Protected Bike-Line führt nun von Hemmingen Westerfeld nach Arnum.

    "Zwischen Arnum und Hemmingen-Westerfeld wird ein geschützter Streifen für Radfahrende angelegt. Die Stadt sieht vom ursprünglich geplanten Neubau von zwei Radwegen entlang der alten B3 aus Kostengründen ab." Das schrieb die HAZ vom 11.11.24

    Und das am 18.3.25:

    "Für den Radverkehr zwischen Arnum und Hemmingen-Westerfeld legt die Stadt eine neue Regelung fest. Auf den beiden Streifen ist künftig nur noch eine Fahrtrichtung erlaubt."

    Das ist der neue Radweg von Arnum aus fotografiert:

    Auf beiden Fahrradwegen darf nur jeweils in Fahrtrichtung gefahren werden. Auf dem alten ehemaligen Zweirichtungs-Fahrradweg darf also nun nur noch in Fahrtrichtung Hemmingen Westerfeld gefahren werden.

    Wenn die Stadt die Zahlen tatsächlich liefert, weiß ich nur, was ich ohnehin schon ahne. Und dann verläuft das wieder im Sand.

    Ich halte mich an die Aussage der Innensenatorin: Bei Behinderungen auf Radwegen darf die 110 genutzt werden.

    Also mache ich halt das. Auch wenn ich ein schlechtes Gewissen habe, den Notruf mit so einem Quatsch zu belästigen.

    In Hannover ist es so, dass bei Parkverstößen sich die Polizei für nicht zuständig erklärt und an den Verkehrsaußendienst der Stadt Hannover verweist. Ist das in Berlin anders, weil Berlin ein Stadtstaat ist?

    Der Verkehrsaußendienst in Hannover hat keine "110-Nummer", es kommt häufig die Ansage, alle Anschlüsse seien belegt und es gibt keinen Rund um die Uhr Service.

    Berlin hat sich weitgehend heimlich (!) gegen Privatanzeigen im ruhenden Verkehr entschieden.

    Es gibt eigentlich eine Webseite mit einer Anleitung, wie man Falschparker per Mail anzeigen kann.

    Einige Jahre war auf dieser Webseite eine Statistik zur Bearbeitung einsehbar: 90% der Privatanzeigen wurden unbearbeitet gelöscht. Nachdem es öffentlich Unmut darüber gab, wurde es 1-2 Monate lang besser. Dann wurde es wieder schlechter und die öffentliche Statistik kurze Zeit später einfach entfernt.

    Ich kann die Beweggründe dazu auch nicht nachvollziehen. Denn bei Privatanzeigen ist schonmal nachgewiesen, dass es zumindest irgendeinen Bürger stört (anders als bei MA im Außendienst). Und vor dem Rechner kann ein MA sicherlich noch viel mehr Umsatz generieren als im Außendienst. Eigentlich müssten dazu sogar Mitarbeiter aus drm Außendienst abgezogen werden.

    Macht die Stadt aber leider nicht.

    Gibt es Zeitungsberichte oder ähnliches, aus denen hervorgeht, dass in Berlin von der Kommunalverwaltung gezielt und absichtlich auf Parkraumkontrolle verzichtet wird?

    Nichts spricht dagegen, dass das OA seine Mitarbeiter so effektiv und gewinnbringend wie möglich einsetzt. So wie heutzutage bewusst weggesehen wird bei 50€+ Vergehen, so wäre es problemlos möglich an den 10€ Einnahmen vorbeizugehen und sich auf die 55€-Einnahme daneben zu konzentrieren

    Effektiv und gewinnbringend wäre der Einsatz von Scan-Cars. Aber der gesetzliche Rahmen dafür ist bislang noch nicht geschaffen worden. Obwohl es das in anderen EU-Ländern bereits gibt.

    "Seit über zehn Jahren sind Scan-Fahrzeuge für Parkraumkontrollen im europäischen Ausland im Einsatz – mit deutlich positiven Effekten auf die Verfügbarkeit von Parkplätzen, die Regeltreue und die Sicherheit im Verkehr. Mit den Vorteilen digital unterstützten Parkraummanagements hat sich Agora Verkehrswende bereits 2021 in einem Politikpapier beschäftigt. Dort wurde auch mit einem Rechtsgutachten der Kanzlei Becker Büttner Held dargelegt, dass sich der Einsatz von ScanFahrzeugen mit dem deutschen Recht vereinbaren lässt.
    Seitdem wurde in Deutschland von verschiedenen Seiten der politische Wille bekundet, die notwendige Rechtsgrundlage für Scan-Fahrzeuge zu schaffen. Doch bislang ist kein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet worden. In der Praxis lässt sich der Datenschutz beim digital unterstützten Parkraummanagement mit verschiedenen Mitteln gewährleisten. Dennoch halten
    sich grundsätzliche juristische Bedenken über die Vereinbarkeit mit der deutschen Rechtsprechung. Direkt einschlägige gerichtliche Entscheidungen dazu gibt es bislang nicht."

    aus: Agora Verkehrswende vom 10.6.24

    https://www.agora-verkehrswende.de/fileadmin/Projekte/2024/Scan-Cars/Rechtliche_Voraussetzungen_Einsatz_Scan-Fahrzeugen_Deutschland_Argumentationspapier.pdf

    Wie sieht es mit Drittanzeigen aus? Da erledigen ja sogar Leute freiwillig gratis den aufwändigsten Teil der Artbeit und die Stadt müsste nur kassieren.

    Drittanzeigen, das würde bedeuten, dass Privatleute aktiv werden. Wollte man das effektiv machen, dann müsste man dazu einen Verein gründen, zum Beispiel einen Fußweg-Pflegeverein.

    Der könnte dann auf Fußweg-Schlaglöcher hinweisen, Müllsammelaktionen durchführen usw. und eben auch die Stadt auf Falschparker hinweisen. Mit gerichtsfesten Fotos, Zeitangaben, Zeugenangaben.

    Trotzdem wäre es Sache der Stadt, diese Hinweise für Ordnungswidrigkeitenanzeigen zu nutzen oder eben nicht. Auskunftspflichtig ist die Stadt nicht, ob sie den Hinweisen nachgeht.

    Durch eine koordinierte Vereinstätigkeit könnte man allerdings möglicherweise einen Überblick gewinnen, ob die Stadt den Hinweisen nachgeht oder nicht.

    Anzeigen von Parkverstößen | Stadt Hannover

    Das ist der Link zur Parkverstoß-Online-Anzeige der Stadt Hannover. Ein irreführender Begriff. Denn wer den Erläuterungstext liest, der weiß, dass das Formular nur dazu dient, einen Hinweis zu geben.

    Zitat: "Eine Anzeige, die Sie über dieses Formular einreichen, stellt eine Anregung dar. Anregung heißt, dass die Behörde den Sachverhalt nach dem allgemeinen Untersuchungsgrundsatz ermittelt und darüber entscheidet, ob und wie sie den gemeldeten Verstoß verfolgt."

    https://www.unser-bogenhausen.de/2025/04/gehweg…uer-autofahrer/


    Auch im CSU-Stadtteilblatt das große Geflenne...

    Das streetview-Bild aus der Pixisstraße zeigt anders als das Fahrbahnfoto in dem Zeitungsbericht, wie eng es auf dem Gehweg ist. Es zeigt aber auch: Es gibt ein Flächen-Potenzial zwischen Grundstückgrenze und Hauswand.

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    Wie wär's damit: Jeder Hauseigentümer, der behördliche Maßnahmen kritisiert, die zu freien Gehwegen führen, wird entschädigungslos enteignet, seine Grundstücksfläche wird zum neuen Gehweg gemacht und dann kann er den alten zuparken gegen eine drastische Parkgebühr, mit der die Umbauarbeiten finanziert werden und die Ersatzbepflanzungen durch die wegfallenden Vorgärten.

    Ach nein, wir leben ja in einer Demokratie. Bloß dass manche das dahingehend missverstehen, es sei erlaubt seinen stinkenden und lärmenden Blechhaufen anderen Leuten in den Weg zu stellen.

    Gibt es bald dieses Verkehrsschild?

    Mehr dazu bei den Bibern:

    Ullie
    8. April 2025 um 10:29

    ok, ein Denkmal deutet ja stark darauf hin, das der Biber in eurer Region bald wieder ausgestorben sein soll.

    Allerdings gibt es besorgte Bürger, die dem vorbeugen und dafür Sorge tragen, dass die Biber keine Verkehrsunfallopfer werden:

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    Alte Dorfstraße bei Wilkenburg, hier die Gegenrichtung:

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    Oder sollen die Schilder Autofahrer*innen darauf aufmerksam machen, dass mit umstürzenden Bäumen zu rechnen ist?:/

    Auf den verlinkten streetview-Aufnahmen gibt es die Schilder noch nicht.

    Wir haben dort also einen Weg, der nur von Fußgängern und Radfahrern benutzt werden darf und auf dem man gleichzeitig nur reiten darf. Das geht nicht.

    In Dänemark dürfte es so etwas geben (siehe oben).

    In Belgien so etwas Ähnliches: Nennt sich laut Wikipedia: "Spezieller Weg für: Fußgänger, Radfahrer und Reiter"

    Bildtafel der Verkehrszeichen in Belgien – Wikipedia

    Gibt es auch noch mal in der Version "Ende des Weges für: Fußgänger, Radfahrer, Reiter und Landwirtschaftliche Fahrzeuge"

    Bildtafel der Verkehrszeichen in Belgien – Wikipedia

    In dem Hessenschau-Bericht wird nichts darüber gesagt, dass die Steigung der Flughafenstraße im Bereich mit der Bauminsel 3,2% beträgt. (Mit googlemaps den Höhenunterschied erfasst und entsprechend in Prozent Gefälle umgerechnet.) Auf dem Foto kann man es nur ahnen, dass es bergan geht.

    Auf keinen Fall ist es so, dass man mit dem Fahrrad auf diese Bauminsel mit hoher Geschwindigkeit zurast und dann überraschend ausweichen muss. Leider wird genau der Eindruck geweckt. Auf einer Steigungsstrecke mit 3,2% Steigung rast man nicht mit dem Fahrrad, sondern muss sich ganz schön anstrengen.

    In einem besser recherchierten Artikel kommt der ADFC zu Wort:

    "Auch die Kasseler Radexperten vom Deutschen Fahrradclub (ADFC) äußern ihre Unzufriedenheit. In einem Statement betonen sie die Unverhältnismäßigkeit der geplanten Maßnahmen: "Eine neue Straße so zu planen, dass Radfahrende bergauf anhalten müssen, wenn Gegenverkehr ist, weil Bäume gepflanzt wurden – das ist ein Unding!""

    Chip vom 7.4.25 https://www.chip.de/news/Neuer-Fah…_185902067.html

    Aber auch diese Aussage trifft es nur teilweise, befürchte ich. Denn wenn dort tatsächlich Gegenverkehr kommt, dann ist da immer noch genug Platz für den Begegnungsverkehr zwischen Auto und Fahrrad. Und ein Fahrradfahrer, der darauf vertraut, dass der Autofahrer im vorrangberechtigten Gegenverkehr langsam an der Engstelle vorbeifährt, der könnte vermutlich gefahrlos genau im Bereich der Engstelle gefahrlos dem entgegenkommenden Auto begegnen, wenn das langsam fahren würde und eng am rechten Fahrbahnrand fahren würde.

    Es würde mich allerdings nicht wundern, wenn selbst in den Fällen, in denen sich dort Autos begegnen, der bergab fahrende Autofahrer einfach auf den Bürgersteig ausweichen würde, sodass beide ungebremst ihre Fahrt fortsetzen könnten. Dass sich bislang anscheinend noch keine Fußgänger darüber beschwert haben, liegt vermutlich daran, dass deren Lobby-Verband noch schlechter aufgestellt ist, als der ADFC.

    Und natürlich hat der ADFC recht: Das geht so gar nicht. Aber die Bäume stehen nun schon, ob man sie problemlos noch umsetzen kann ist ungewiss. Und wenn ja, wohin? Warum nicht einfach einen schmalen Weg rechts der Bäume anlegen, auf dem der Fahrradverkehr ohne Verschwenk weiter geradeaus bergan fahren kann? Wenn da ein paar Radfahr-Begeisterte bei Nacht und Nebel eine provisorische Rampe einbauten, würde die vermutlich genutzt werden. Derweil kann sich die Verwaltung was überlegen, ob so was rechtssicher und fachmännisch zu bewerkstelligen ist und friedlich dabei zusehen, wie diese Vorbeifahrspur genutzt wird.

    Es so zu lassen würde jedenfalls bedeuten, dass man Autofahrern signalisiert, es sei ja gar nicht so schlimm, auf dem Schutzstreifen zu halten oder zu parken. Genau das ist aber erst vor wenigen Jahren noch einmal deutlich strenger sanktioniert worden.

    Etwas anderes ist es, wenn ein Schutzstreifen von einer Bushaltestelle unterbrochen wird. Der Bus hält ohnehin nur sehr kurze Zeit und der Radverkehr, der sich nicht traut außen an dem Bus vorbeizufahren, kann so lange warten, bis der Bus weiter fährt. Prinzip: ÖPNV hat Vorrang vor dem Nahverkehr!