Beiträge von Schaumburger

    Man denkt ja immer, schlimmer geht nimmer. Hier Bilder von einer Radverkehrsanlage in einem Kreisel Niedernwöhren, bei Stadthagen. Die Radwegfurten werden über einen abgeschrägten Bordstein befahren. Das geht mit einem gewöhnlichen Rad nur mit sehr langsamer Schrittgeschwindigkeit. Davor und dahinter benutzungspflichtiger Zwei-Richtungsradweg. Die Mittelinsel ist auch mit den abgeschrägten Bordsteinen ausgestattet.

    Die beiden Fotos sind von der Radfurt, die dort verläuft wo auf dem Satellitenbild das Wort "Str." steht von dem Wort Meerbecker Str.

    Ach, dann müssen da halt noch ein paar Schilder "Radwegschäden" hin. Gibt es Richtung Stadthagen sowieso schon. Da ich dort zwar öfters mal langkomme, den Radweg aber noch nie benutzt habe ist mir das allerdings noch nie aufgefallen. Daher danke für den Hinweis.

    Diese 2-Kreisel Konstruktion war mir schon immer suspekt, jetzt umso mehr.

    Ich gehe davon aus, dass Du in Deiner Tasche kein (fahrbereites) Fahrrad transportierst, sondern Fahrradteile. Das sich die zu einem kompletten Fahrrad zusammenbauen lassen spielt keine Rolle. Ein Fahrrad ist es erst, wenn die Fahrbereitschaft hergestellt ist. So sehe ich das.

    Ein verpacktes, aber ohne Verpackung fahrbereites Fahrrad wäre tatsächlich als Fahrrad und nicht als Traglast zu bewerten.

    Sobald auch nur das Vorderrad(*) ausgebaut ist, transportierst Du kein Fahrrad mehr.

    (*) Es würde ja schon reichen, die Pedalen abzuschrauben und in eine andere Tasche zu packen - und schon kann keiner mehr mit dem Fahrrad fahren.

    Soll Scheuers Initiative nun bedeuten, dass Elektrotretroller, genau wie Fahrräder, die Busspur benutzen dürfen, wenn diese für Fahrräder freigegeben ist?

    Oder will Scheuer erreichen das Elektro-Tretroller grundsätzlich immer die Busspur benutzen dürfen, wenn irgendwo eine Busspur eingerichtet ist?

    Und soll es - im Falle Scheuers Inititive hat Erfolg - für Kommunen, die Möglichkeit geben, gegebenenfalls eine Busspur für die Benutzung durch Elektro-Tretroller zu sperren. (bzw. für die Benutzung durch mehrfach besetzte PKW?)

    https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/…vo-novelle.html

    Daraus:

    Zitat

    Freigabe von Bussonderfahrstreifen

    Um den motorisierten Individualverkehr zu reduzieren, ermöglichen wir die Freigabe von Busspuren für Pkw oder Krafträdern mit Beiwagen, die mit mindestens 3 Personen besetzt sind. Dazu wird auch ein entsprechendes Sinnbild als Grundlage für ein Zusatzzeichen geschaffen, mit dem die Straßenverkehrsbehörden der Länder die Freigabe von Bussonderfahrstreifen künftig anordnen können:

    Sinnbild mehrfachbesetzte Personenkraftwagen:

    Außerdem sollen zukünftig auch Elektrokleinstfahrzeuge bei Bedarf durch die zuständigen Straßenverkehrsbehörden durch Zusatzzeichen auf Busspuren zugelassen werden können.

    Elektrisch betriebene Fahrzeuge können durch die zuständigen Straßenverkehrsbehörden bereits seit 2015 durch Zusatzzeichen auf Bussonderfahrstreifen zugelassen werden.

    Einfach die Originalquelle hernehmen statt nur das was die Medien draus machen. Ich hatte nur eine bearbeitete Quelle gesehen, die korrekterweise nicht einfach nur "soll freigegeben werden" schrieb, sondern von der Möglichkeit der Freigabe berichtete: die Tagesschau.

    Trotzdem gibt es in Hannover viele Fahrradstraßen-Schilder [Zeichen 244] in Kombination mit Tempo-30-Zone-Schildern [Zeichen 274.1].

    Ist das jetzt Zufall, weil an vielen Stellen der Beginn einer Fahrradstraße zusammenfällt mit dem Beginn einer Temo-30-Zone?

    Oder befürchtet die Verkehrsverwaltung, dass Autofahrer (und Radfahrer) das nicht wissen, dass in der Fahrradstraße nur max. Tempo 30 km/h gefahren werden darf?

    Ich habs gerade schon im lustige Schilder Thread geschrieben:

    Das konkrete Tempolimit von 30km/h kam erst 2009 in die StVO, vorher war nur mäßige Geschwindigkeit vorgeschrieben.

    Vermutlich können wir davon ausgehen das die entsprechenden, - heute doppelten - Beschilderungen älter sind.

    Weiß jemand wie der Richter auf die Idee kam, dass dieser Teil aufgrund der "konkreten örtlichen Verhältnisse" nicht gilt?

    Die konkrete Vorschrift mit den 30km/h kam erst 2009 in die StVO.

    Vorher hieß es nur:

    Zitat

    2. Alle Fahrzeuge dürfen nur mit mäßiger Geschwindigkeit fahren.

    Und das war der StVO-Stand zum Zeitpunkt des Rechtsstreits.

    Insofern ist es auch möglich, dass die Tempo 30-Schilder in Kombination mit der Fahrradstraße aus einer Zeit stammen, in dem die 30km/h eben noch nicht allein durch das Fahrradstraßenschild bereits angeordnet waren.

    Kannst du noch was zu den Berliner "Abschleppern" erzählen, Explosiv? Meines Wissens muss die Polizist oder ein extra dafür qualifizierter Mitarbeiter der Stadtverwaltung das Abschleppen anordnen. Und nach meiner Einschätzung gibt es da viel zu wenige davon (absichtlich?). Können auch Mitarbeiter von Verkehrsunternehmen das Abschleppen veranlassen?

    Das Berliner Mobilitätsgesetz machts wohl möglich:

    https://www.tagesspiegel.de/berlin/nahverk…b/23185608.html

    Da liegt dein Denkfehler: Der Ausbau des Schienennetzes nützt nur denjenigen was, die genau an dieser Strecke von A nach B wollen. Weicht der Start- und Zielort nur marginal davon ab, wird das Ganze sehr schnell für sehr viele unattraktiv. Weil ein Schienennetz mangels Flexibilität des darauf verkehrenden Fahrzeugs NIE eine derartige Feinerschließung wie mittels Straßen ermöglichen wird. Und deshalb bleibt der Individualverkehr mittels Auto UND Rad weiterhin die bevorzugte Mobilitätsform der Mehrheit. Die haben keinen Bock auf ewig warten, Umwege fahren, 5 x umsteigen, Fahrten nur von Mo bis Fr. 7 bis 20 Uhr - und das auch noch zu unverschämt hohen Preisen. Eine ICE-Fahrt kann sich ein Niedriglöhner bspw. bestenfalls 1 x im Jahr leisten...

    Dir ist aber schon klar, dass das Schienennetz in den letzten Jahrzehnten massiv augedünnt wurde? Daß man es früher durchaus mal als flächendeckend bezeichnen konnte?

    Und auch lange Taktabstände und häufiges umsteigen müßten kein Problem sein, wenn man es angehen wollte. Solche Systeme gibt es seit den 1970ern und könnten längst anwendungsreif sein - wenn denn der Wille da wäre.

    Die Rechtswidrigkeit herbeizuargumentieren fiele mir schon sehr schwer, wenn die planende Behörde keine vollkommen sachfremden Erwägungen zugrundegelegt hat. Aber dann ein Recht des Autofahrers auf zwei statt nur noch einer Spur? Da wäre ich vollends raus. Ihm wird ja nicht verboten, dort weiterhin zu fahren.

    Ich sehe deshalb irgendwie nicht das Problem, dass man (nicht benutzungspflichtige) Radfahrstreifen nur bei Gefahrenlagen anordnen dürfte. Das höre ich tatsächlich zum ersten Mal. Deshalb habe ich den oben von mir zitierten Satz so interpretiert, dass es eigentlich um die Anordnung von Benutzungspflichten geht. Die haben dieses Einschränkungen ja noch.

    Ich wüßte ja eben auch gerne wie diese Leute auf diese Rechtsauffassung kommen. Es sind jedenfalls genug, um eine Änderung der StVO zu veranlassen. Die sitzen in den Ländern (Bundesrat) und auch beim ADFC. Ein Urteil wäre eine solche Quelle. Kann ein solches aber nicht finden. Und auch die Begründung zur StVO-Änderung gibt da nichts her, man bezieht sich nur darauf, dass das, was für Schutzstreifen gilt, auch für Radfahrstreifen gelten müsse. Und die stehen WIMRE da drin als Reaktion auf einen rechtlich zweifelhaften einzelnen Beschluss des VG Saarlouis, in dem einem Autofahrer gegen einen Schutzstreifen recht gegeben worden war.

    1. Relevant ist die StVO selbst und in der hängt die B-Pflicht am Schild, demnach kann es nicht-b-pflichtige Radfahrstreifen durchaus geben, auch wenn Hamburg das was anderes faselt, wie mal in einer Diskussion im Verkehrsportal zum Parken auf diesen verlinkt war ...

    Sehe ich ja auch so.

    Ob schon mal ein Radler versucht hat, gegen einen b-pfl. oder nicht-b-pfl. Radfahrstreifen zu klagen, entzieht sich meiner Kenntnis ... Aufgrunf § 45 (9) 3 klappt es jedenfalls nicht mehr, wenn jemand Ambitionen hätte .

    Interessanter fände ich die Frage, ob schonmal ein Kraftfahrer gegen einen Radfahrstreifen geklagt hat. Gegen Schutzstreifen ja, auch mit Erfolg, auch nach der Aufnahme in §46 (9) 3.

    :(

    Der meint benutzungspflichtige Radfahrstreifen, oder?

    Nein, ich fürchte nicht.

    1.) definiert die VwV Radfahrstreifen als beschilderte Streifen, kennt also keine Radfahrstreifen ohne Benutzungspflicht. Und was die VwV nicht kennt, kann es nach Rechtsauffassung dieser Leute nicht geben.

    2.) ist auch die Rechtsauffassung verbreitet, ein (unbeschildeter) Radfahrstreifen sei ein Beschränkung des fließenden (Kfz-)Verkehrs, weil er dem (Kraft-)verkehr Flächen wegnehme.

    Ich kann diese Einschätzungen nicht nachvollziehen. Habe auch keine Ahnung wie man (speziell auf 2.)) überhaupt kommen kann, kenne jedenfalls keine Gerichtsentscheidung o.ä. in der das so gesehen wurde.

    Die gibt es hier in der Pfalz noch wie Sand am Meer. Das war auch kein Zeichen 240, sondern ein Zeichen 244. ;)

    Hat zufällig jemand eine Ahnung, warum es damals überhaupt zwei Varianten gab? Also auch die Abgebildete mit dem Rad oben (statt unten)?

    Gibts hierzugegend auch noch einige von.

    Weiß zwar nicht wirklich warum es beide Varianten gab, es könnte aber damit zusammenhängen, dass es in urspünglichen Fassung der 1970er StVO noch nicht enthalten war und erst (kurz) später eingeführt wurde. Einfach nur in Textform:

    Zitat von BGB 108,5 Dezember 1970

    Ein gemeinsamer Rad- und Gehweg kann durch ein Schild gekennzeichnet sein, das – durch einen waagrechten weißen Streifen getrennt – die entsprechenden Sinnbilder zeigt.

    Für mich zeigt das eher genau das Gegenteil. Warum in den Stau stellen, wenn man auch entspannt nebenher radeln kann? Gerade an Stellen, wo es sich häufig staut, bin ich durchaus dankbar, wenn rechts eine Möglichkeit besteht, daran vorbei zu fahren.

    Ich glaube nicht, dass dort, wo Priminator so fährt, Außerortsstaus häufig anzutreffen sind. In meiner Gegend genausowenig (Höchstens wenn es auf der AB mal wieder gekracht hat) Übrig bleibt eine Verkehrsinfrastruktur, die mich als Radfahrer ausbremst und gefährdet, damit Kraftfahrer nicht ausgebremst werden.

    Das es entsprechende Stellen geben mag, will ich ja gar nicht bestreiten. Aber in der Fläche eben einfach nicht.