Beiträge von Schaumburger

    Ich sehe auch nicht, dass die Hälfte der Bevölkerung eine AfD-Regierung anstrebt, oder wie hast du das gemeint mit dem Satz: "Etwa die Hälfte der Bevölkerung wird sich nicht kampflos von Entscheidungen ausschließen lassen."?

    Es geht ja nicht nur um die AfD. Es soll auch Parteien geben, die weder mit Afd noch mit der Linken zusammenarbeiten wollen. Und Linke und AfD haben in Thüringen zusammen 54,4% der Stimmen erhalten. Also sogar deutlich mehr als die Hälfte.

    Zitat von Stadt Puchheim (Hervorhebung von mir)


    ich wiederhole mich gerne noch einmal, wer die Erläuterungen des § 26 StVO liest, der weiß, dass er absteigen muss, um einen Zebrastreifen zu überqueren.

    Zitat
    Zitat von Stadt Puchheim

    ich wiederhole mich gerne noch einmal, wer die Erläuterungen des § 26 StVO liest, der weiß, dass er absteigen muss, um einen Zebrastreifen zu überqueren.

    Es dürften die Erläuterungen zu §26 StVO vom Schurig in seinem StVO Kommentar gemeint sein. Ich hatte mal eine ähnliche Diskussion wo ich mir dessen Blödsinn anhören mußte. Aber auch da wurde nicht weiter mit mir diskutiert, da hat Puchheim Dir vergleichsweise ausgiebig Gehör geschenkt.

    Puh, habe lange gebraucht zu verstehen was Du wohl meinst.

    - Der alte Brucker Weg hatte nach der Freigabe der Südumgehung weiter das 250er? Oder wieso war da kein Radverkehr erlaubt?

    - Es geht wohl um den Abschnitt nach der Zufahrt zur Umgehung?

    - Du meinst 240er statt 244er (Fahrradstraße)?

    - Mofa ist bei 251 doch ohnehin frei? oder 260/250?

    Dann bleibt letztlich die Unterschiedliche Beschilderung der beiden Enden. Einmal Geh-/Radweg und auf der anderen Seite Verbot für Kraftwagen, in den mittleren Abschnitten dagegen nichts.

    Sowas kenne ich hierzugegend zu hauf.

    Auf der einen Seite Zeichen 250, auf der anderen Zeichen 260, auf dem Weg zum nächsten Discounter. Frag mich jedesmal, wie weit ich mein Rad hinter dem 250er nun schieben muss. ;)

    Oder auf der einen Seite 250er, auf der anderen nichts.

    Oder habe ich den anderen Witz übersehen?

    PS: Ist hier in der Kategorie Medienhinweise leider falsch. Vielleicht kann jemand das verschieben?

    Auf dem Platten Land in den neuen Bundesländern gibts sogar massig Leerstand, aber da will keiner hin. Willst du den Leuten jetzt vorschreiben, wo sie wohnen dürfen? Würde das nicht sogar zu noch mehr Pendlern führen und damit die Verkehswende noch erschweren?

    Es geht nicht um Vorschriften, sondern um die Frage, wie man den ländlichen Raum wieder attraktiver machen kann. Für die Menschen als Lebensmittelpunkt, aber natürlich auch für die Ansiedelung von Arbeitsplätzen.

    Aktuelles Beispiel aus dem hiesigen Raum:

    https://www.sn-online.de/Nachrichten/Wi…ist-beschlossen

    Da werden also zwei Betriebsstellen im weiteren Umfeld einer Großstadt zu einer zusammengelegt - in die Großstadt. Das führt natürlich zu einer Verschärfung des Wohnraumungleichgewichts zwischen Stadt und Land und zu mehr Pendelverkehr.

    Man könnte auch die Meinung vertreten, dass ich als Radfahrer bei grün geradeaus fahre und damit über die komplette Kreuzung hinweg Vorrang habe.

    Dennoch, solche gefährlichen Kreuzungen will Köln wegen zuvielen Unfällen gerade umbauen. Köln! Ich verstehe nicht, wie woanders dann sowas gebaut werden kann.

    Ware doch erstmal ab was in Köln dann dabei rauskommt. Und ob das tatsächlich besser wird.

    Gibt es schon konkrete Pläne, die man sich schonmal ansehen kann?

    Im Artikel ist zu lesen, dass dort wohl [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] angeordnet wurde.

    Kann ich dem Artikel so nicht entnehmen, aber natürlich möglich. Kennst Du die Stelle?

    Zitat

    nachdem die Stadt den kombinierten Fuß- und Radweg im vergangenen Jahr umgewandelt hatte und Erwachsene dort nur noch zu Fuß unterwegs sein durften.

    Würde schon erfüllt sein, wenn nur die bisherigen 240er entfernt worden wären.

    Zitat

    Das impliziert laut Jenny Laue, Leiterin der Reinbeker Verkehrsaufsicht, das Vorankommen in Schrittgeschwindigkeit – fünf bis sieben Kilometer pro Stunde.


    Laut Text und auch was man auf dem Foto sieht steht da ein alleinstehendes Zusatzzeichen[Zusatzzeichen 1022-10]. Ist da drüber ein [Zeichen 239] wegschnitten oder wie kommt die Verkehrsaufsicht auf die Idee, da gelte Schrittgeschwindigkeit?

    Das ist ein Zeichen 274 („zulässige Höchstgeschwindigkeit") mit der Angabe Schrittgeschwindigkeit als Höchstgeschwindigkeit. Oder steht in der StVO irgendwas davon, dass die Angabe numerisch sein muss? ;)

    Und schieben dafst Du da natürlich nicht, steht doch da: fahren.

    Nur was das „Achtung" da zu suchen hat?

    eine Ausschilderung von Feldwegen im Landkreis Schaumburg erinnert. Ob die Kommune Bad Nenndorf oder der Landkreis das durchgeführt und genehmigt hat, weiß ich nicht.

    Dann hatte wohl wer den Gedanken, dass Radfahrende zu solch abstrakter Denkungsart nicht in der Lage seien und hat deshalb eine Umgestaltung vorgenommen, sodass jetzt Fotos zum Einsatz kommen, um klarzumachen, dass Fußgänger und Radfahrer nur im Straßengraben erwünscht sind:

    Ich habe zwar keine Ahnung wo genau das ist, aber ich sehe im Hintergrund an diesem „Feldweg" Grundstückszufahrten, die mindestens den Graben überwinden. Für mich ist das damit kein Feldweg, sondern eine öffentliche Straße. Und ich sehe nicht, warum hier nicht derjenige, der das geländegängigere Fahrzeug hat, ausweichen könnte.

    Weißt Du noch wo genau das ist? Mathestraße von Hohnhorst nach Nenndorf?

    Am anderen Ende des Landkreises fahre ich üblicherweise nur auf Straßen, die ich kenne, nicht auf solchen abseitigen Wegen bie denen man nicht weiß, wo man rauskommt.

    Interessant ist aber diese straßenverkehrsrechtliche Definition des Abstellens, also bitte Fahrradleichen nur abseits der Fahrbahn!

    Hat jemand eine Ahnung, wie die Autoren der Wikipedia zu dieser Rechtsauffassung kommen?

    Aus BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 6.78

    wird im Vekehrslexikon zitiert:

    Zitat

    Das Benutzen der öffentlichen Straßen zum regelmäßigen längerfristigen Abstellen von Kraftfahrzeugen, die zum Verkehr zugelassen, betriebsbereit und zu diesem Zweck aufgestellt sind, ist Teil des in der Straßenverkehrs-Ordnung bundesrechtlich abschließend geregelten Verkehrsvorgangs des Parkens.

    Und auch in den im Wiki-Artikel verwiesenen Landesgesetzen ist vom verbotswidrigem Abstellen (Bay. Straßen- und Wegegesetz) die Rede oder kommt der Begriff des Abstellens überhaupt nicht vor (Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz). Muß ich die anderen 14 Landesstraßengesetze durchsuchen?

    Einzig in Gablers Verkehrslexikon von 1966 ist unter dem Begriff parken eingetragen:

    Zitat

    Das Abstellen von Fahrzeugen gilt nicht mehr als parken, auch [..]

    aber schon im nachfolgenden Eintrag heißt es:

    Zitat

    parkender Verkehr, kurz- oder langfristig abgestellte Fahrzeuge [..]

    Du meinst wenn er sowieso gestorben wäre, wäre es ja nur ein versuchter?

    Wenn schnellere Hilfe aber die Möglichkeit des Überlebens geschaffen hätte?

    Muss man denn bei den Ermittlungen nicht erstmal von der schwerwiegendsten Straftat ausgehen, also Mord? Bzw. wenn der Verdacht besteht, es könnte Mord sein, auch deswegen ermitteln?

    Demnach wäre eine Ermittlung wegen versuchten Mordes höchstens sinnig, wenn jetzt klar wäre, das der Tot unvermeidlich war, das für den Fahrer aber nicht erkennbar war.

    Und klar, (versuchter) Mord durch Unterlassen ist eine komplizierte Rechtsmaterie.

    Doch, geht es. Kommt nach Stade :) Solche Kreisverkehre sind hier der Standard

    Das solche Radverkehrsführungen an Kreisverkehren die Sicherheit der Radfahrer gefährden könnte hier Konsens sein.

    Es ging Ullie wohl eher um die Art der Absenkung. Und die scheint bei Dir in Stade der übliche "Standard" zu sein - bei dem Kreisel von Ullie sieht das aber schlimmer aus. Werd mir das bei Gelegenheit auch mal vor Ort angucken. Liegt auf meiner Standard-Trainingsrunde.

    Man denkt ja immer, schlimmer geht nimmer. Hier Bilder von einer Radverkehrsanlage in einem Kreisel Niedernwöhren, bei Stadthagen. Die Radwegfurten werden über einen abgeschrägten Bordstein befahren. Das geht mit einem gewöhnlichen Rad nur mit sehr langsamer Schrittgeschwindigkeit. Davor und dahinter benutzungspflichtiger Zwei-Richtungsradweg. Die Mittelinsel ist auch mit den abgeschrägten Bordsteinen ausgestattet.

    Die beiden Fotos sind von der Radfurt, die dort verläuft wo auf dem Satellitenbild das Wort "Str." steht von dem Wort Meerbecker Str.

    Ach, dann müssen da halt noch ein paar Schilder "Radwegschäden" hin. Gibt es Richtung Stadthagen sowieso schon. Da ich dort zwar öfters mal langkomme, den Radweg aber noch nie benutzt habe ist mir das allerdings noch nie aufgefallen. Daher danke für den Hinweis.

    Diese 2-Kreisel Konstruktion war mir schon immer suspekt, jetzt umso mehr.

    Ich gehe davon aus, dass Du in Deiner Tasche kein (fahrbereites) Fahrrad transportierst, sondern Fahrradteile. Das sich die zu einem kompletten Fahrrad zusammenbauen lassen spielt keine Rolle. Ein Fahrrad ist es erst, wenn die Fahrbereitschaft hergestellt ist. So sehe ich das.

    Ein verpacktes, aber ohne Verpackung fahrbereites Fahrrad wäre tatsächlich als Fahrrad und nicht als Traglast zu bewerten.

    Sobald auch nur das Vorderrad(*) ausgebaut ist, transportierst Du kein Fahrrad mehr.

    (*) Es würde ja schon reichen, die Pedalen abzuschrauben und in eine andere Tasche zu packen - und schon kann keiner mehr mit dem Fahrrad fahren.

    Soll Scheuers Initiative nun bedeuten, dass Elektrotretroller, genau wie Fahrräder, die Busspur benutzen dürfen, wenn diese für Fahrräder freigegeben ist?

    Oder will Scheuer erreichen das Elektro-Tretroller grundsätzlich immer die Busspur benutzen dürfen, wenn irgendwo eine Busspur eingerichtet ist?

    Und soll es - im Falle Scheuers Inititive hat Erfolg - für Kommunen, die Möglichkeit geben, gegebenenfalls eine Busspur für die Benutzung durch Elektro-Tretroller zu sperren. (bzw. für die Benutzung durch mehrfach besetzte PKW?)

    https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/…vo-novelle.html

    Daraus:

    Zitat

    Freigabe von Bussonderfahrstreifen

    Um den motorisierten Individualverkehr zu reduzieren, ermöglichen wir die Freigabe von Busspuren für Pkw oder Krafträdern mit Beiwagen, die mit mindestens 3 Personen besetzt sind. Dazu wird auch ein entsprechendes Sinnbild als Grundlage für ein Zusatzzeichen geschaffen, mit dem die Straßenverkehrsbehörden der Länder die Freigabe von Bussonderfahrstreifen künftig anordnen können:

    Sinnbild mehrfachbesetzte Personenkraftwagen:

    Außerdem sollen zukünftig auch Elektrokleinstfahrzeuge bei Bedarf durch die zuständigen Straßenverkehrsbehörden durch Zusatzzeichen auf Busspuren zugelassen werden können.

    Elektrisch betriebene Fahrzeuge können durch die zuständigen Straßenverkehrsbehörden bereits seit 2015 durch Zusatzzeichen auf Bussonderfahrstreifen zugelassen werden.

    Einfach die Originalquelle hernehmen statt nur das was die Medien draus machen. Ich hatte nur eine bearbeitete Quelle gesehen, die korrekterweise nicht einfach nur "soll freigegeben werden" schrieb, sondern von der Möglichkeit der Freigabe berichtete: die Tagesschau.