Beiträge von Hane

    Es ist also nur folgerichtig, dass aus der Benutzungspflicht auch ein Verbot des direkten Linksabbiegens folgt.

    Nein, allenfalls für den Bauch. Für den Kopf und das Recht sieht es anders aus.

    Rechtlich ist für das Abbiegen § 9 einschlägig und nicht § 2. Wie sehr § 2 nicht gilt, kann man für das Wiederholen des Rechtsfahrgebotes mit dem gleichen Wortlaut in § 9 erkennen. Das aus § 2 ist für Rechtsabbieger schlicht nicht bindend.

    Für die Sicherheitsbetrachtung kommt beim indirekten Abbiegen ein unnötiger Kreuzungspunkt hinzu entsprechend dem typischen Rechtsabbiegeunfall.

    Im Längsverkehr wird ein Hintereinander durch ein Nebeneinander ersetzt. Beim Abbiegen wird das Hintereinander durch ein Kreuzen ersetzt. Das erste kann streng für sich betrachtet der Sicherheit förderlich sein, macht aber nur einen geringen Teil des Risikos aus.

    Jetzt einmal als Moderator: Würdet Ihr die Stadt-Land-Fluss-Debatte einstellen? Fass Zweifel aufkommen: Das ist eine rhetorische Frage.

    Anderenfalls wird verschoben, sobald ich weiss, wie das geht.

    Dafür ist das Sichtfahrgebot aber nicht da! Es geht hier um einen Jogger, der plötzlich von der Seite vors Auto läuft. Der Primärfehler ist, dass der Jogger das Auto übersehen hat. Das hat der Jogger aber wohl nicht absichtlich übersehen!

    Das sind doch nur zwei Seiten einer Medaille. Selbstreden kompensieren auch Nichtautofahrer das Risiko. Bloß kann man meistens davon ausgehen, dass es wirklich ein Fehler war. Bei Autofahrern wird oft genug gar nicht erst geschaut oder nur zu oberflächlich (leuchtet was?). Das ist dann mindestens für mich keine Wahrnehmungsfehler sondern ein Verhaltensfehler, der mit dem Begriff Übersehen euphemisiert wird.

    Helle Kleidung mit viel Beleuchtung hätte (vielleicht) geholfen. Dem Auto nicht den Vorrang zu nehmen, hätte auf jeden Fall geholfen.

    Das Wort in Klammer hat bei diesem Thema für mich eine herausragende Bedeutung. Ich unterteile unfallverursachende Ordnungswidrigkeiten - wenn es denn überhaupt welchen sind - in zwei Kategorien, sagen wir erster und zweiter Art:

    1) Fehler, die für sich allein genommen einen Unfall verursachen. Da fällt mir so etwas ein wie unangepasste Geschwindigkeit oder Vorfahrtverstoß.

    2) Fehler, die keine Unfälle verursachen es aber schwerer machen, Fehler der ersten Art auszugleichen. Das ist beispielsweise eine fehlende Beleuchtung.

    Fehlender Christbaumschmuck ist für sich ein Fehler der zweiten Art. (Da muss ich schon arg konstruieren, um es zu einem der ersten Art zu machen). Wenn die Polizei den Dunkelmodus anspricht, kann man sich also getrost auf die Suche nach dem eigentlichen Fehler machen.

    Um jetzt einmal offtopic zu werden: Ich glaube nicht, dass Strahlemann & Söhne überhaupt etwas zur Sicherheit beitragen werden. Wie beschrieben, ist der primäre Fehler ein anderer. Je stärker die Primärfehlenden sich auf beleuchtete Umstände gewöhne, sie erwarten, umso wahrscheinlicher, werden diese Fehler. Den Autofahrer muss beigebracht werden, wenn man Nichts sieht, ist dort nicht zwingend Nichts, sondern, man sieht einfach nur Nichts.

    Wenn jeder nur Regeln befolgt, die er subjektiv für sinnvoll hält herrscht aber Chaos.

    Du meinst Anarchie, nicht Chaos.

    Denn genauso, wie du (durchaus berechtigterweise) den Sinn mancher Regelung bzgl. Wegelchen nicht sinnvoll findest, mag vielleicht manch ein Autofahrer sagen "Überholabstand reichen doch 10cm, mehr ist Unsinnig" "Auf der Landstraße kann ich doch 130 fahren ich hab das im Griff" etc...

    Pirminator hat schon eine deutlich andere Aussage getroffen als Deine Replik darauf vermuten lässt. Die Fähigkeit zu einer teleologischen Auslegung führt eben nicht zu Egoismus und Chaos. Wenn nur solche Leute da draußen unterwegs wären, könnte man seine Kinder auf Hauptstraßen spielen lassen.

    Dieser Satz in dem verlinkten Artikel hat mir so gut gefallen, dass ich ihn gleich mal golden einrahmen muss:

    Da bin ich anderer Ansicht. Für einen vielversprechenden, wohl sogar mit Abstand sinnvollsten Ansatz halte ich es, von Autofahrern genau die Rücksichtnahme einzufordern, die anderen Verkehrsteilnehmer ihnen gegenüber wie selbstverständlich an den Tag legen.

    Ein schwereres Gefährt mit höherer Geschwindigkeit hat einen längeren Bremsweg. Das ist zunächst noch Physik und keine Ideologie.

    Abgesehen davon, dass die Masse keinen Einfluss (mehr) auf den Bremsweg hat ... Die höhere Geschwindigkeit ist doch ein Privileg.

    Ich kann mir keinen regelloseren Verkehr vorstellen als den in einer Fussgängerzone. Und dennoch rennen die Leute nicht ständig ineinander. Halt! Habe ich regellos geschrieben? Das stimmt natürlich nicht. Es sind nur keine verordneten Regeln sondern laufen über bonverbale Kommunikation und gegenseitige Rücksichtnahme. Die menschlichen Sinne reichen aus.

    Bei höheren Geschwindigkeiten klappt das nicht mehr. Und nun kommt die Ideologie ins Spiel. Die Rücksichtnahme wird einseitig den Fussgängern vorgeschrieben. Diese Ideologie beschert nicht nur den Kraftfahrern ein Privileg sondern uns allen ein Problem.

    Das sind geschätzt knapp 2 m. Viel zu wenig, um den Radfahrer Fahrzeugführer von seinen Pflichten zu entbinden.

    Ich habe da mal was korrigiert. Da Hamburg keine Straßenbahn hat: Wie beurteilst Du die Situation hier?

    1,8 m (mein Tipp) sind für eine Fußweg nicht üppig aber auch nicht mager und vor Allem ausreichend, um ein sicheres Ein- und Aussteigen zu ermöglichen. Sonst hätte ja wohl niemand ein Wartehäuschen in den Weg gestellt.

    Alles andere ist mit mehr oder weniger großen Unsicherheiten und ggf. Gefährdungen behaftet.

    Guggstdu Vertrauensgrundsatz. (Autofahrer nutzen ihn selbstverständlich.) Wenn man bei Vorfahrt nicht einfach über die Kreuzung fahren könnte, weil die Unsicherheit darüber, ob einem die Vorfahrt wirklich gewährt wird, den Verkehr, so wie wir ihn kennen, zu erledigen bringen würde.

    Das läßt sich auch juristisch begründen: Die Spezialregel geht vor. Wenn etwas besonders geregelt ist (zB Vorfahrt in $ 8), ist der $ 1 raus.

    Antwort "Eigene Radwege" hat es bei mir nicht unter die Top 4 geschafft.

    So weit oben?

    Die Antwortmöglichkeit "Keine Radwege" gibt es ja nicht einmal. Das spricht schon Bände.

    Aber bei einigen vorherigen Frage, gab es Eingabefelder. Auf die Frage, "Was würden sie in dieser Situation tun," habe ich geschrieben: Gegen die Beifahrertür klopfen, wenn er sich neben mich stellt. Nur befürchte ich, dass versteht von denen niemand.

    Wenn man die Geschwindigkeit des Hintermannes für die Formel zu Grunde legt eben gerade schon.

    Nein, der Sicherheitsabstand beruht auf dem Reaktionsweg, nicht dem Anhalteweg. Man muss wie der Vordermann eine Bremsung eingeleitet haben, bevor man dessen Eingangsposition erreicht hat. Wie lang dann noch der Bremsweg ist ...

    Das ist einfach nachzuvollziehen, wenn der Vordermann schon steht ...

    Die Abweichungen von der Regel "darunter" sind explizit in der StVO definiert:

    - Radfahrer oder Straßenbahnen kreuzen ÜBER 205 bzw. 206

    - Radfahrer frei alleinstehend für linke Radwege.

    Nein, in der Regel bedeutet in der Regel. Es gibt unregelmäßige Platzierungen.

    Die genannten Beispiele sind nicht einschlägig. Im ersten Fall hat der Zusatzzeichen nur einen informativen Charakter. Im zweiten ist es die einzige rechtliche Wirkung einen Zusatzzeichens ohne Zeichen; da macht regelmäßig unter dem Zeichen überhaupt keinen Sinn.

    Aldi-Hamburg wird sowas sicher nicht alleine für sich verhandeln.

    Die Discounterketten ziehen ihre Preisvorteile daraus, dass eine Zentrale bundesweit verhandelt und somit große Massen abnimmt und entsprehcend Druck ausüben kann. Ob Aldi-Nord und -Süd getrennt verhandeln oder inzwischen auch gemeinsam für zumind. einen Teil ihrer Produkte, entzieht sich aber meiner Kenntnis ... Unterschiede im Produkt-Portfolio gibt es ja durchaus ...

    Aber ich möchte abführen, dass - mindestens ALDI-Nord - Unterzentren, die ein gering unterschiedliches Angebot haben. Für eine allergiegeplagte Freundin habe ich immer Chip bei ALDI in Hamburg gekauft und mitgebracht, die es in Nordniedersachsen nicht bei ALDI gab. Ein regionales Angebot ist deswegen möglich.

    Da gibt's die einen Radler, die immer und stets eine möglichst weit abseits von Autofahrbahnen gelegene Streckenführung bevorzugen und dafür allerhand Ungemach in Kauf nehmen, wie zum Beispiel Abschnitte mit starken Steigungen, Engstellen, schlechter Bodenbelag usw.

    Und da gibts andere Radwanderer, die da keine Kompromisse in Sachen starke Steigungen, Engstellen, schlechter Bodenbelag usw. machen möchten und stattdessen lieber eine Strecke fahren, auf der regulärer Autoverkehr zugelassen ist.

    Autofahrbahn? Radler ... und ... andere Radwanderer? Freudsche Fehlleistung? Und es gibt Radfahrer, die nur irgendwo hinwollen. Und das sind die wichtigen, wenn man solchen Blödsinn wie eine Verkehrswende ins Auge fasst. Man ermittelt dann, nach welchen Kriterien das Verkehrsmittel gewählt wird. Gänseblümchen am Wegesrand werden es wohl nicht auf die ersten Plätze schaffen. Ich spekuliere auf die Zeit als Spitzenreiter. Unnötige Steigungen, schlechte Beläge, Umwege sind deswegen wohl kontraproduktiv.

    Bei nächster Gelegenheit will ich mal versuchen einen wirklich tollen Radweg bzw. Radwegabschnitt in Niedersachsen vorzustellen.

    In drf warten sie schon so lange auf ein Beispiel des guten Radweges, wie ich dort mitlese. Ich bin gespannt.

    Klar die aktuelle Gesetzes- und Verordnungslage spricht klar dagegen. Das ist aber etwas, das geändert werden kann (und muss!). Was spricht denn sonst dagegen?

    Das Komplement?

    Warum wird immer wieder vergessen, dass es neben der Radverkertinfrastruktur noch den Rest der Straße gibt, der zum Wohle der Autofahrer dann fahrradfrei ist?

    Wenn man Separation fordert, läuft man Gefahr, genau diese zu erhalten. Die zeigt dann ihre hässliche Fratze in Form von Verschwendung, Gefahr, Diskriminierung, ....

    Er hat dann auch (so absurd das halt klingt, aber das ist halt eine weitere dieser unlogischen, juristischen Verrenkungen, die erst durch so einen Blödsinn wie "Radwege" enstehen...) keine "Fahrbahn".

    Fahrbahnen entstehen primär durch Fusswege, Radwege sind nicht nötig. Es ist auch nicht entscheidend, ob ein selbstständiger Radweg eine Fahrbahn darstellt. Wichtig ist, dass es sich um eine Straße handelt.

    Und du legst maximal für dich selber fest, wer echter Radfahrer ist.

    Nein, da irrst Du Dich, weil Dus Sichtweise quasi - wohl bis auf ein paar Details - meiner entspricht. Für mich ist ein "echter" Radfahrer, der sich als Verkehrsteilnehmer ernst nimmt. Das können Alltagsfahrer sein, das können Sonntagsfahrer sein, wobei bei ersteren der Anteil höher sein wird. Auchradfahrer gehören aber nicht dazu.

    Auch irritiert mich der gutmenschliche Ansatz vieler. Wer einer eingeengten oder unterbrochenen Radweg gutheisst, damit kein Baum gefällt wird, argumentiert nicht als Radfahrer sondern als Umweltschützer. Es muss ohne Frage eine Abwägung geben, aber nur Radfahrer brauchen dazu keine Umweltschützer mehr, sie verringern ihre Ansprüche schon im Vorfeld zugunsten von Aspekten, die sicherlich von verschiedenen Radfahrer verschieden beurteilt werden.