Beiträge von Hane

    Der Nachweis einer Gefahrenlage ist also keine notwendige Bedingung mehr für einen Radfahrstreifen.

    Absatz 1 gilt auch nach wie vor.

    Außer bei Tempo-30-Zonen (und Konsorten) darf nicht einfach das gemacht werden, was Politiker so möchten. Deswegen wird eine solche Maßnahme auch nicht damit begründet, dass man sich einen grünen Anschein verschaffen möchte, sondern mit einer mehr oder weniger stichhaltigen vorgesehen Begründung. Das ist oft die Sicherheit. So wird es in diesem Fall wahrscheinlich auch gewesen sein. Wenn man aber Scheinargumente benutzt, halten die einer Prüfung mitunter nicht stand. Das Ministerium hat in diesem Fall argumentativ einfach die besseren Karten.

    Es ist aber auch unzutreffend, pauschal zu sagen: Radwege sind immer und überall schlecht, weil in einem Dokument des Reichsverkehrsministeriums von 1934 drin stand, dass durch den Radwegbau der Fahrradfahrer als Autofahrer-Verkehrshindernis von der Fahrbahn verbannt werden soll.

    Was soll der Strohmann? Meine Aussage war eine ganz andere:

    ZeitArgumentGlaubwürdigkeitErgebnis
    Dritte ReichHindernisseMeinung und keine Tatsachenbehauptung => hochRadwege
    alte BRDSicherheitTatsachenbehauptung, widerlegt => äußerst geringRadwege
    GegenwartFörderungTatsachenbehauptung, unbelegt (bestenfalls) => geringRadwege

    Was ist die Konstante und was ist die glaubwürdigste Begründung?

    Allein die Diskussion um Radverkehrsanlagen bei so einer Straße in den soz.Medien zeigt, dass da gehörig was schief läuft bzw. dass da bei vielen ganz andere Bilder im Kopf sind, als die Realität vor Ort aussieht.

    Dieses Beispiel zeigt den Realitätsverlust in der Radverkehrtpolitik nur deutlicher. Fakten spielen dort doch schon lange keine Rolle mehr. Radwege sind gefährlich! Wer interessiert sich schon dafür? Dass sie den Radverkehr fördern, kann nicht belegt werden! Ja und? Die ADFC-Dogmen stehen.

    Ich weiß nicht mehr, wer den Ausdruck gebracht hat aber ich finde ihn treffend: Wertschätzung durch Bauchpinseln. Da wird ja etwas für Radfahrer gemacht! OK, sie sind adressiert. Unterm Strich wird aber das gleiche "für" Radfahrer gemacht wie es Cubernauts Signatur nahelegt.

    Ist es eine Verkehrsregel, ab welcher Promillezahl die absolute Fahruntüchtigkeit angenommen wird? Ober ob es fürs Mobiltelefon Punkte gibt? Fürs Protokoll: Das sind rhetorische Fragen.

    Eine Straßen- und Zonenbenutzungspflicht halte ich auch für etwas gewagt.

    Und etwas Grundsätzliches: Ist etwas grundsätzlich gültig, wenn es an Bedingungen geknüpft ist?

    Zudem: Wenn ich ein Kind auf dem Gehweg mit dem Rad sehe, rechne ich _genau damit_. Das nennt sich Antizipation aufgrund von Erfahrung und Umsicht.

    Nicht nur das!

    Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

    Wie die Angst geschürt wird, wissen wir ja. Aber was kann man dagegen tun?

    Vorbild sein! Mehr ist mir nicht eingefallen, weil alle reicheweitenstarken Organisationen ein trumpsches Faktenverständnis haben.

    Sich in solchen Foren tummeln, in der Hoffnung, hier möglichen Meinungsmultiplikatoren zu treffen. Oder auf Facebook und Konsortien sachliche Gegenrede halten.

    Mit der Fähigkeit, das Fahrrad sicher zu bedienen, ist es nicht getan. Es benötigt auch eine gewisse geistige Reife, um ständig ausreichend aufmerksam zu fahren.

    Im Gegenteil! Man muss die Spur halten können. Das war es im Grunde schon. Niemanden hinten drauf zu brettern ist für Radfahrer recht einfach. Dann gibt es noch Vorfahrt, Ampeln. Auch kein Ding.

    Das ist ja die Krux. Auf der Fahrbahn zu fahren, ist so einfach, dass das selbst bei Autofahrergeschwindigkeiten millionenfach praktiziert wird, ohne dass massenhaft etwas passiert. Kommen Radwege ins Spiel, sollen gerade diejenigen, die noch nicht (oder nicht mehr) für andere mitdenken können, dort besonders sicher unterwegs sein.

    Je unsicherer man ist, um sicher ist die Fahrbahn für einen, weil es dort so gefährlich einfach ist.

    Denke nicht. Ein [Zeichen 240], wenn nicht Teil der Fahrbahn, gilt nicht als Weg/Straße, ist in der Regel auch mit Furt über einen (mit Glück abgesenkten) Bordstein von der Fahrbahn getrennt. entsprechend sind die Ausführungen der VwV.

    Die minimale Voraussetzung, um ein Straßenteil zu sein, ist es, Teil einer Straße zu sein. Radwege können damit Straßen sein. Das ist auch klar im Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr bestimmt.

    «Radweg» ist eine eigene Strasse oder der Teil einer Strasse

    Dort ist auch bestimmt, was eine Straße, was eine Kreuzung ist. Die Bundesrepublik hat sich verpflichtet, das Übereinkommen in nationales Recht umzusetzen und hat es nach eigenen Angaben auch getan mit Ausnahmen zur Bereifung (Spikes).

    Das bedeutet: Wo ein Radweg ist (egal ab fahrbahnbegleitend oder nicht), ist auch eine Straße. Wo sich Straßen kreuzen, ist eine Kreuzung. Und an einer Kreuzung greift § 8.

    Das schließt jedoch Rechtsbrüche seitens der Legislative, Executive oder Judikative nicht aus. Das ist halt eine übliche Begleiterscheinung der Diskriminierung.

    Doch, siehe §1 Abs. 2. Direktes Linksabbiegen ist ein vollkommen üblicher Vorgang. Wenn man sich stattdessen behindernd zwecks indirektem Linksabbiegen aufstellt, begeht man einen Verstoß.

    Es sei denn, man hätte nach irgend einer anderen Regel Vorrang.

    Wie kommen die Leute nur auf die Idee, § 1 hätte irgendeine regelnde Wirkung?

    Könntest du das mal etwas ausführen, warum das so ist? Das ist mir so direkt jetzt nicht klar.

    Ich subsummiere eine Impfung durchaus unter das Recht auf körperliche Unversehrtheit, das somit großen Bevölkerungsgruppen verwehrt wurde.

    Andererseits sind, wie du ja selbst geschrieben hast Grundrechte individuelle Recht jedes Einzelnen. Folglich ist deren Einschränkung auch nur zulässig, wenn sie für den jeweiligen Einzelnen zur Abwehr von Gefahren notwendig ist. Oder hast du hier eine andere Auffassung? Wenn ja, welche?

    Nein, nur habe ich vielleicht andere Vorstellungen davon, was in Gefahr geraten könnte. Der gesellschaftliche Frieden beispielsweise.

    Andererseits wäre man juristisch auf recht dünnem Eis, wenn man Leuten, von denen kein signifikantes Ansteckungsrisiko ausgeht, die Grundrechte beschränkt (denn das lässt sich ja nur durch das Ansteckungsrisiko begründen).

    Grundrechte sind für Individuen. Und das ist das Problem, denn eine Gesellschaft ist mehr als die Summe der Individuen.

    Eine Priorisierung kann ja nicht mit Grundrechten begründet werden, sondern nur über den gesellschaftlichen Nutzen. Grundrechte sprächen gegen eine Priorisierung. Sich als Nutznießer einer in meinen Augen grundrechtswidrigen Priorisierung jetzt auf diese Grundrechte zu berufen, ist unterste Schublade.

    Angst um meine Gesundheit habe ich eigentlich nicht.

    Ich auch nicht. Deswegen war es mir relativ egal, wann ich geimpft worden wäre. Für mich ist der gesellschaftliche Vorteil deutlich wichtiger als der persönliche. Für den ist es aber egal, ob ich oder ein anderer zuerst dran gewesen wäre. Ich hatte mich im Januar schlau gemacht, wann ich in etwas dran gewesen wäre. Ich hätte mich jetzt um einen Termin kümmern können. Doch dann kam ein Angebot aus einer völlig unerwarteten Ecke. Mittwoch war mein zweiter Schuß.

    Mich stört völlig, dass die Vorgehensweise nach politischen Vorteilen entschieden wird (und wurde). Die Priorisierung hätte nicht aufgehoben werden dürfen. Auch, dass geimpfte auf einmal Privilegien erhalten, .... Mein Gedächtnis ist noch gut genug, um mich an bestimmte Politkerreden zu erinnern. Solidarität ist keine Einbahnstraße.