Beiträge von Julius

    Wenn man wie in Hamburg alle Bahnlinien über einen Knotenpunkt führt, wäre es doch eigentlich sinnvoll, wenn es "Sprinter" geben würde. D.H. Linien, die von außerhalb auf mehr oder weniger direktem Weg zu den Umsteigepunkten fahren. In Kombination mit entsprechendend großzügigen P+R- Anlagen wäre das eine echte Entlastung, sowohl für Straßen, als auch für die Bahnlinien selbst.

    Wenn ich aktuell morgens in HH-Schnelsen in die (volle) Bahn steige, muss ich in HH-Eidelstedt in zwei völlig bereits überfüllte S-Bahn-Linien mit Speckgürtel-Pendlern umsteigen. Für eine der beiden Bahnen ist das sogar erst die erste Haltestelle nach dem Startpunkt. Auf der U2 dasselbe. In Niendorf Nord lohnt sich die U-Bahn selbst im Berufsverkehr kaum, ab Niendorf Markt ist der Langzug dann voll. Trotz Abfahrt alle 3 Minuten dort. Und er wird voller... Nördlich von Niendorf Nord ist grüne Wiese. Eine Station mehr, dazu ein großer Parkplatz an der Oldesloer Straße/A7 und Direktzug in die Innenstadt, wären meine Vision.

    Nunja, Busse, Straßenbahnen und U-Bahnen sollten nicht für die gleiche Funktion eingesetzt werden. U-Bahnen müssen, weil sie sehr teuer in Bau und Betrieb sind, sehr große Mengen an Passagieren auf wichtigen Routen transportieren. Straßenbahnen verästeln dann das eher grobe U-Bahn-Netz auch auf weniger stark genutzten Routen und Busse übernehmen die Feinverteilung.

    Das klappt hier in Norddeutschland schonmal nicht. Sowohl die Straßenbahn in Hamburg, als auch hier in Kiel sind daran gescheitert, dass man direkt die eierlegende Wollmilchsau haben wollte. Statt behutsam eine erste Linie auf einer stark genutzten Linie mit genug Platz im Straßenraum zu bauen. (In HH Metrobus 5 auf eigener Trasse, in Kiel Linie 11 auf teilweise relativ wenig ausgelasteten vierspurigen Straßen.), wollte man in Hamburg eine möglichst lange Strecke über Bramfelder Dorfplatz oder Winterhuder Marktplatz und dafür in den Straßenschluchten gleich komplett alles umbauen fürs edle Rasengleis. In Kiel sollte die Straßenbahn dann gleichzeitig eine Regionalbahn werden, die nicht nur das gesamte Stadtgebiet durchfährt, sondern dann raus auf die Dörfer. Deren bisherige Anbindung hätte sich verschlechtert, sie sollten es aber finanzieren. Natürlich gab es bei beiden Projekten Widerstand ohne Ende, sodass sie letztendlich beerdigt wurden. Wenn man vor hundert Jahren so angefangen hätte, hätte Hamburg heute noch keinen Kilometer U-Bahn. X/

    Schade, dass die Klage zurückgenommen wurde. Ein Urteil hätte mich doch sehr interessiert.

    In Halstenbek fährt son Ding auch rum. Dagegen sind sogar die langsamsten Radler noch schnell. Und wo die wohl auf Toilette gehen. Wenn es nur um Sport geht, könnte man doch als Auflage den Ausschank auf Mineralwasser begrenzen. :evil:

    Ob es die überhaupt braucht? Wer es mit 2,36 Promille Alkohol im Blut nicht nur schafft, aufs Rad zu kommen, sondern dieses zuvor noch an einem recht komplex zu bedienenden Automaten auszuleihen, für den dürften Kopfschmerzen und Schwindel wohl ein gewohnter Begleiter sein.

    Diese Entwicklung war lange abzusehen.

    In meiner Familie (in Hamburg) fährt allenfalls meine Schwester noch ab und zu mit einem StadtRad im Innenstadtbereich Rad. Die anderen Räder sind abgeschafft oder rosten im Keller dahin. Dabei war mein Vater zuvor sogar 10 Jahre lang Fahrradpendler.

    Wenn man nach den Gründen fragt:

    1. Gefühlte Sicherheit -> im Stadtrandgebiet wurden die Radwege entbläut. Fertig. Seitdem gibt es entweder keine Radwege. Oder die übriggebliebenden werden nicht mehr gepflegt.

    2. Gefühlte Sicherheit -> mehrfaches aggressives Angehen durch Kraftfahrer unabhängig, von Verhalten, Geschlecht, Alter des jeweiligen Opfers.

    3. Wegeführung. -> Aktuell A7-Baustelle. Fahrbahn Stau und eine sehr kurze Ampelphase im Wechselverkehr über die Behelfsbrücke. oder eine Fußgängerbrüclke mit Schiebepflicht ohne weitere Wegeanbindung (endet beidseitig an einem Drängelgitter an einem Fahrbahnrand einer Seitenstraße) dahinter. Keine Veloroute, Einbahnstraßen nicht freigegeben, Sackgassen nicht geöffnet, nix angenehmes zum Radeln.

    4. Infrastruktur -> keine oder wenige Radbügel, sonst Fahrradständer, die das Rad schon gegen Wind nicht schützen (Felgenbrecher). Am Bahnhof und Busbahnhof teilweise überdachte, aber abends meist unbeleuchtete Abstellanlagen in abgelegenen Ecken.

    5. "Mit dem Auto ist man schneller"

    (6. Kriminalität -> ca. zwei Räder pro Jahr, die trotz guter Schlösser geklaut wurden. )

    Zweifelsfrei ist es angenehmer mit dem Rad oder zu Fuß in einer Hauptverkehrsstraße mit max. Tempo 30.

    Im Längsverkehr auf jeden Fall.

    Wenn aber die Einführung von Tempo 30 an die Bedingung geknüpft ist, den Durchgangsverkehr auf Hauptstraßen noch mehr zu Lasten der querenden Ortsverkehre zu priorisieren, bin ich dagegen.

    Als Beispiel nehmen wir mal die Kieler Straße in Hamburg. Die ist ja hier im Forum gut dokumentiert. Da ist es egal, ob 30,50, oder 70 gefahren wird. Sogar im Stau ist das lebensfeindliches Gebiet. Queren kann man die nur, wenn der Verkehrsfluss absichtlich durch Ampeln unterbrochen wird.

    Verkehrsfluss ist was für Autobahnen. Innerorts müssen die Prioritäten anders liegen.

    Irgendwie pervers. Weil eine Verkehrsart die Luft verschmutzt, muss sie Vorfahrt haben, damit sie sie wenigstens weniger verschmutzt. ||

    Zum 1. Punkt: ich habe irgendwie schon geahnt, dass auf meine Frage nach der Rechtsnorm kneifen wirst.:evil:

    U.a. Umkehrschluss aus §§ 2, Abs. 1, 1.Halbsatz; 25 Abs. 1 Satz 2 StVO. Eine Straße hat grundsätzlich eine Fahrbahn im Sinne der StVO. Sonst würde dort stehen "Fahrzeuge dürfen nur auf einer Fahrbahn fahren." bzw. "In einer Straße, die eine Fahrbahn hat, müssen Fußgänger..."

    In der StVO kommen jedenfalls weder benutzungspflichtige (...) Radfahrstreifen vor.

    Doch! Erläuterungen zu Zeichen 295. "Als Fahrbahnbegrenzung kann die durchgehende Linie auch einen Seitenstreifen oder Sonderweg abgrenzen." Dazu dann Erläuterung zu Zeichen 237 unter "Sonderwege": "Der Radverkehr darf nicht die Fahrbahn, sondern muss den Radweg benutzen."

    - Mit Schild also Radweg -> Sonderweg -> Benutzungspflicht

    - Ohne Schild kein Radweg -> kein Sonderweg -> Seitenstreifen -> Benutzungsrecht (aber ohne weitere Schilder eben auch Parkerlaubnis)

    Die Problematik mit anderen Hochboardradwegen und deren Nichtbeschilderung halte ich für einen großen Fehler. Gerade weil es mit den Gehwegen schon eine unbeschilderte Fläche gibt, die gedeutet werden muss durch die Verkehrsteilnehmer. Und genau deshalb sollte man diesen Fehler nicht schon wieder mit Radstreifen machen.