Hier dürfte ein "Radfahrer absteigen" für Ortsfremde tatsächlich mal Wirkung entfalten. Aufgrund der Platzverhältnisse würde ich allerdings eher auf der Fahrbahn schieben... Wobei, dann kann ich auch auf der Fahrbahn fahren. Nur der Übergang von Radweg auf die Fahrbahn ist nicht so flüssig.
„Wenn ich groß bin, werde ich mal ein Radweg“ - und das auch vor und nach der Emgstelle. Wie kann man da überhaupt eine Benutzungspflicht anordnen trotz fehlender Stetigkeit?