Beiträge von mgka

    Hier dürfte ein "Radfahrer absteigen" für Ortsfremde tatsächlich mal Wirkung entfalten. Aufgrund der Platzverhältnisse würde ich allerdings eher auf der Fahrbahn schieben... Wobei, dann kann ich auch auf der Fahrbahn fahren. Nur der Übergang von Radweg auf die Fahrbahn ist nicht so flüssig.

    „Wenn ich groß bin, werde ich mal ein Radweg“ - und das auch vor und nach der Emgstelle. Wie kann man da überhaupt eine Benutzungspflicht anordnen trotz fehlender Stetigkeit?

    Bei der Fahrt zur Verwandtschaft in Sachsen-Anhalt entdeckt:

    Kein Zeichen, sondern eine Markierung, bei der man gar nicht genau weiß, ob man lachen oder weinen soll, weil da offensichtlich jemand so falsch in seinem Job ist:

    Das können wir hier schon auch. Die Staatsstraße war früher übrigens auch mal Bundesstraße, wobei das in BY keine Rolle spielt, da ist grundsätzlich der Landkreis (München) zuständig.

    Genau das ist bei uns bereits mehrfach passiert. Die Fördergelder wurden zurückgezahlt, und das tut weh.

    Es musste aber nicht zurückgezahlt werden, weil die Benutzungspflicht fehlte, sondern weil sich die versprochenen Sicherheitsgründe für den Bau des Radweges nicht darlegen ließen.

    Wer musste an wen zahlen? Und hat sich ein Lerneffekt eingestellt?

    Der LBM baut die Dinger - und dann will er auch, dass Radfahrer die benutzen; auch unter Verweis darauf dass eine finanzielle "Förderung" von angeordneten Benutzungspflichten abhinge (wozu ich bislang jedenfalls nichts gefunden habe).

    Tja, das mit der finanziellen Förderung steht halt leider, leider nirgendwo in der (einzig einschlägigen) Ermächtigungsgrundlage, nämlich der StVO. Vielleicht muss da echt mal jemand auf die Nase fallen, wenn es heißt: naja, die Benutzungspflicht ist weggeklagt, deshalb zahlen wir die Kosten für den Radweg nicht. Nur: irgendjemand muss die Herstellung ja am Ende bezahlen...

    In § 2 (6) S. 2 FStrG heißt es ja aber tatsächlich, dass das eigentlich das Ministerium entscheiden müsste. Der Absatz 4, auf den sich der LBM beruft, passt m. E. auch nicht; außer, er meint damit das "Gemeinwohl"?

    Diese Sache mit dem "Gemeinwohl" steht so oder in ganz ähnlicher Art und Weise in vermutlich allen Straßen-und Wegegesetzen der Bundesländern drin. Leider ein ziemlicher Gummiparagraf, denn was man darunter versteht, ist ja fast beliebig dehnbar.

    (...)

    Zu meiner im April vor dem Stadtrat vorgetragenen Anfrage hat mir Bürgermeister Maas nun am 29. Juli per e-mail geantwortet. Eventuell mach ich für den Quatsch doch noch einen eigenen Beitrag auf; das wird hier wirklich zu unübersichtlich. Zur Situation am freilaufenden Rechtsabbieger und dem kleinen Z 205. Hierzu schreibt der Bürgermeister abschließend:

    (...)

    Au weia. Aber wenn du absteigst, hast du ja als Fußgänger an der Stelle wieder Vorrang, da es sich um einen (und da wird der Bürgermeister sicher 100% zustimmen) fahrbahnbegleitenden Weg handelt und sich das VZ205 halt nur an den Fahrverkehr richtet...

    Ansonsten hat Bernd Sluka zu solchen idiotischen Schilderkombis ja schon vor fast 20 Jahren alles gesagt: Radfahrer absteigen!

    Müsste gem. § 2 (6) FStrG der LBM sein; er selbst verweist in seiner Teileinziehung auf Absatz 4. Der Paragraph bezieht sich auf Einziehungen; Teileinziehungen hingegen nicht.

    Teileinziehung und Umstufung würde ich jetzt mal als synonym ansehen. Wer ist denn in RLP die oberste Landesstraßenbaubehörde? Die muss einer solchen Umstufung/Einziehung etc nämlich zustimmen.

    Wobei derzeit schon davon auszugehen ist, dass die Teileinziehung rechtskräftig ist, es sei denn, es findet sich noch ein derart massiver Fehler, der während des Vorgangs gemacht wurde, dass man auf Nichtigkeit abheben könnte (eher unwahrscheinlich).

    Ich bin nur von Verwaltungsakten betroffen, die mir gegenüber bekanntgegeben werden. Das geschieht im Straßenverkehr mittels Verkehrszeichen (Allgemeinverfügungen).

    Vorsicht: die Bekanntgabe erfolgt tatsächlich bereits mit der Aufstellung des Verkehrszeichens (siehe Urteil des BVerwG, Rnr. 15).

    Davon zu unterscheiden ist der Zeitpunkt, zu dem die (normalerweise einjährige) Anfechtungsfrist zu laufen beginnt.

    Dann müsste nach dieser Argumentation der Richterin jeder Ortskundige auch weiterhin auf "Radwegen" fahren, nachdem die Benutzungspflicht aufgehoben und die Schilder entfernt wurden? Schließlich weiß er ja auch ohne Schild, dass er den "Radweg" benutzen muss. Was für ein Quatsch. ^^

    Natürlich ist die Argumentation Quatsch. Das hieße ja, dass man bei der Einfahrt in eine 30er-Zone (wo in München durchaus noch bauliche Radwege vorhanden sind) überall ein Blauschild mit "Ende" vorfinden müsste, was nun definitiv nirgendwo der Fall ist.

    Mit dem Urteil drängt sich der Verdacht auf, dass eine Lösung gefunden werden sollte, die Söders Partei drin hält - und dabei Gysis Partei rausschmeißt (soweit das die liebe Sahra nicht erledigt).

    Wobei es ja für 2025 wieder dieselben Regeln sind, insofern: wenn sie wie vor drei Jahren wieder drei Direktmandate holen, sind die Linken doch wieder mit dabei. Insofern sehe ich da jetzt keine so spezielle Lösung.

    Behörden können Rechtsstreitigkeiten untereinander natürlich vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit austragen, aber auch hier gilt: die klagende Behörde (oder Gebietskörperschaft) muss in ihren eigenen Rechten verletzt sein. Beim Straßenverkehrsrechts dürfte das so gut wie nie der Fall sein, da es Recht des übertragenen Wirkungskreises ist.
    Allerdings gehören Widmungen/Teileinziehungen zum Straßenrecht, wo die Gemeinden/Städte/Landkreise im eigenen Wirkungskreis (kommunale Autonomie) tätig sind. Wenn dieser Landesbetrieb eigenmächtig ohne Beteiligung der Landkreise die Teileinziehung vorgenommen hat, so dürfte deren Rechte vermutlich verletzt worden sein. Allerdings wird als weitere Zulässigkeitsvoraussetzung auch die Jahresfrist zu bedenken sein.

    Da wird ziemlich sicher keine Benutzungspflicht mehr kommen (die gab es aber vor vielen Jahren noch, AFAIR), denn der nördliche Abschnitt der Säbener Straße ist schon lange eine 30er Zone, der südliche Teil ohnehin seit einiger Zeit eine Fahrradstraße, aber offenbar hat bisher niemand aus dem zuständigen Bezirksausschuss mal den Astralkörper dahin bewegt, um die Situation persönlich in Augenschein zu nehmen. Nun, man kennt es 🤡.

    Aber selbst so einfache Sachen wie „in 30er Zonen nix Benutzungspflicht“ überfordern diese Herrschaften ja. Auch in der Gänselieselstraße im benachbarten Stadtbezirk war der Wunsch nach Zwangsbeglückung der Radfahrer neulich ebenso vorhanden.