Beiträge von mgka

    Jo, den Flenspunkt hat man bei der letzten großen Reform der Punkte abgeschafft, weil ja angeblich nicht "sicherheitsrelevant".

    Ich würde da eher Lobbyarbeit im Hintergrund vermuten - denn wenn die verantwortliche Person für die Baustelle jedesmal nen Flenspunkt kassiert, dann wird diese wohl recht fix auf ihr Auto verzichten müssen, nach 8x wäre ja dann (spätestens) Schluss.

    Man könnte auch solche Schilder abbauen und sich anschließend selbst bei der Polizei anzeigen. Mal sehen, was dann passiert.

    Ich wollte die Polizei eigentlich auch schon mal fragen, woran sie eigentlich erkennt, ob das Schild (gerade an Baustellen) auch wirklich so angeordnet wurde. Aber dann heißt es wahrscheinlich: "wenn es so da steht, wird es schon richtig sein." - egal, ob die Beschilderung überhaupt sinnvoll ist.

    Ich warte wie gesagt immer noch auf das erste Knöllchen - das Erste wäre ja dann, Akteneinsicht zu verlangen.

    Klar ist das wichtig, aber auch hier in München ist es sowohl der zuständigen Behörde als auch der Polizei schlicht sch**ßegal.

    Verwaltungsrechtlich ist ja das Problem, dass du gegen ein Verkehrszeichen, das nicht angeordnet wurde, faktisch keine Anfechtungsklage erheben kannst (Widerspruch gibt's hier eh keinen mehr). Man könnte allein die Nichtigkeit feststellen lassen. Ist es tatsächlich angeordnet, so wird es aber gerade bei Baustellen regelmäßig auch zusätzlich den Antrag auf Aussetzung des Vollzugs brauchen (§ 80 Abs. 5 VwGO), was die Kosten weiter in die Höhe treibt.

    Ich denke mir manchmal auch, dass viele Gemeinden mittlerweile schon froh sind, wenn sie überhaupt Baufirmen finden, die die entsprechenden Arbeiten ausführen wollen. Die lässt man dann lieber ohne viel Vorschriften die Sachen machen, bevor man sie mit "unnötigen" Vorgaben oder hinterher gar mit Buß-/Ordnungsgeldern vergrault.

    Da verträgt sich gar nichts und ich glaube auch nicht, dass das tatsächlich so angeordnet oder genehmigt wurde. Ich habe stattdessen darum gebeten, die Baufirmen anzuweisen, nicht einfach ohne Genehmigung irgendwelche Verkehrsschilder in die Gegend zu stellen.

    ...was auch absolut im Interesse der Straßenverkehrsbehörde sein muss. Denn leider sieht man den Straßenschildern ja nie an, ob sie nun rechtmäßig aufgrund einer verkehrsrechtlichen Anordnung da stehen oder ob sie "unbeachtliches Blech" sind, weil es am hoheitlichen Verwaltungsakt fehlt.

    Die Beauftragung können sie sich teilweise aber schenken und stattdessen mapillary oder zB mittlerweile auch Apple Maps hernehmen. Gerade auf letzteren gibt's mittlerweile eine ziemlich gute Übersicht.

    Nun ja, wieder einmal typisch, dass die Straßenverkehrsbehörde erst mal jemanden losschicken muss, um vor Ort zu schauen, was da denn überall für Schilder stehen. Ist aber in München nicht anders.

    Ein bisschen hat mich die Entscheidung des BVerfG gestern Abend dann doch überrascht. Bisher hat man da der Politik hinsichtlich des Procederes doch eher immer viel Freiheiten gelassen. Aber es ist auch unverständlich, warum das Gesetz jetzt so eilig die parlamentarischen Hürden passieren soll.

    Es gäbe für mich nur einen Grund, ein S-Pedelec zu kaufen: kein Radwegbenutzungszwang mehr und auch VZ254 unbeachtlich. Allerdings blieben mir dann natürlich auch viele Alltagswege für Radfahrer verschlossen (wobei das ja offenbar niemand wirklich interessiert).

    blöde Frage:

    Bei einem zu engen [Zeichen 240] , kann da ein Fußgänger nicht gegen die gemeinsame Benutzungspflicht klagen?

    Du kannst gegen alles klagen, was dich in deinen Rechten einschränkt. Meines Wissens gibt es aber bisher keine Klagen von Fußgängern gegen die Zulassung oder gar Pflicht von Radverkehr in "ihrem" Territorium.

    Es muss das ureigenste Interesse jeder Straßenverkehrsbehörde sein, dass nur Verkehrszeichen im Straßenraum stehen, welche von ihr angeordnet wurden. Sonst braucht sich ja auch keiner wundern, wenn die Schilder nicht beachtet werden, denn woher soll man (bzw. der berühmte "durchschnittliche Verkehrsteilnehmer mit beiläufigem Blick") denn wissen, welches angeordnet wurde und welches nicht? An Baustellen sind die allermeisten Zeichen nicht ordnungsgemäß angeordnet, dann kann man den kleinen Rest doch auch getrost missachten?

    Das kommt halt davon, wenn die Behörden dem Schlendrian nicht rechtzeitig und nachhaltig Einhalt gebieten.