Imho Opportunitätsprinzip.
Beiträge von mgka
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"Skandal im Sperrbezirk"

Haha, 81 Knöllchen soll eine "Orgie" sein?
Und die Anwältin scheint vom Verkehrs-/Verwaltungsrecht zumindest keine Ahnung zu haben. Hat sie wohl bei ihrem Studium gepennt, als das Thema dran war.
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Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich.
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Nö. für mich ist eine anlasslose Kontrolle ohne Anfangsverdacht grundsätzlich ein Verstoß gegen die fdGO.
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Beim Messerverbot ging es ja mal primär um die anlasslose Taschenkontrolle ohne Anfangsverdacht...
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Tja, da hat die Landeshauptstadt München hat dann mit ihrer auch so gehypten "Radautobahn" an der Isar dann aber auch ein Riesenproblem:
Neuer (unzweifelhaft) baulicher Radweg - und dann noch in einer 30er-Zone
.Und in der Ferne ein Falschparker, wie von Th(oma)s richtig festgestellt.
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Protected Bike Lane: Stadt wertet Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf aus
Irgendwie erschließt sich mir dieser Beschluss nicht so ganz, es sei denn, das VG Düsseldorf sieht eine PBL als baulichen Radweg an, für den ja weiterhin eine tatbestandliche Voraussetzung gilt. Denn wozu sollte sonst die letzte StVO-Änderung gut gewesen sein?

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Und weiß jemand, ob 551 Einzelfragen noch den Rahmen einer "kleinen Anfrage" entsprechen?
"Klein" bezieht sich - auch - auf die Hürden, welche an eine solche Anfrage gestellt werden, siehe hier.
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https://www.bverwg.de/060624U3C5.23.0:
'Der Umstand, dass die Beklagte - wie das Berufungsgericht festgestellt hat - das Gehwegparken seit Jahren duldet, ändert nichts an dessen Verbotswidrigkeit; ein "Gewohnheitsrecht" auf Gehwegparken wird dadurch nicht begründet.'
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Die Klage wäre spätestens seit der letzten StVO-Änderung eh ziemlich aussichtslos gewesen.
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Ich fürchte allerdings, dass die meisten Straßenverkehrsbehörden dieses Wort genauso verstehen wollen, wie es (umgangssprachlich) verwendet wird. Insbesondere meinen sie dann sicher, auf die (aus meiner Sicht immer notwendige) Ermessensausübung verzichten zu können.
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„Flächen für den Rad- und Fußverkehr sind grundsätzlich angemessen, wenn sie den einschlägigen technischen Regelwerken entsprechen.“
Das würde ich in dieser Absolutheit jedenfalls nicht unterschreiben wollen.
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Mir ist aus Bayern zwar kein solcher Erlass bekannt, aber nachdem die StVO ja nun bundesweit gilt, sollen sich halt die Herren und Damen Landesverkehrsminister und -ministerinnen mal zusammenraufen und am besten den NRW-Erlass so übernehmen.
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ja weil ich weiß wie es ist, wenn der Schreibtisch hackevoll ist und dann noch jemand mit "jetzt! hier! ich!" kommt. Klar, ist in dem Fall deren Problem, nicht meins.

Die Dreimonatsfrist steht halt nun mal in der VwGo, da beißt die Maus kein Faden ab. Klar, gibt es Gründe, warum die Behörde da eine Verlängerung haben will, aber 2 1/2 Jahre? Vielleicht braucht sie doch mal eine Klage und Verwaltungsrichter, die ihr erklären, dass "Unlust" und "keine Lust auf Priorisierung" keine rechtmäßigen Gründe sind.
Übrigens sind zum 1. Januar 2025 die Gerichtskosten erneut gestiegen. Bei einem Streitwert von 5.000 € ist das eine Erhöhung um 28,50 € von ehemals 483 € auf nun 511,50 €.
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Hättest schon nach drei Monaten auf Bescheidung des Widerspruchs klagen können
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achwas? biete 12. bis 26. März in Paguera.

Na, das ist ja die ganz andere Ecke der Insel
. Aber prinzipiell ist mal eine Tour (u.a.) nach Valldemossa geplant. Lass mal sonst gerne per PM was ausmachen. -
btw: weeeer hat im März 2 Wochen auf der Insel zum Radfahren gebucht?



Ich
. Bin vom 21. bis 28. März in Can Picafort -
Mei, wer hätte auch ahnen können, dass da ein GPS-Sender drin versteckt sein könnte

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Unterfallen eigentlich Radfahrstreifen, welche man als "Protected Bike Lanes" ausgestaltet, dann noch der Ausnahmeregelung von § 45 Abs. 9 S. 4 Punkt 3 StVO? Oder ist für deren Anordnung dann plötzlich (zB durch Umwandlung) eine "tatbestandliche Voraussetzung" gemäß § 45 Abs. 9 S. 3 StVO vonseiten der Straßenverkehrsbehörde nachzuweisen?
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Scheint nicht so gut zu funktionieren

Ich hab da manchmal den Eindruck, dass das absichtlich (auch vonseiten von Behörden) passiert. Man drückt sich um die eigentlich (womöglich sowieso rechtswidrige) Anordnung und erweckt halt dann nur den Anschein durch falsche Verkehrszeichen im Hoffen, dass die meisten drauf "reinfallen".