Beiträge von Epaminaidos

    Wie sie alle heulen über Bremswege, nicht sichtbare Fahrbahnmarkierungen, rutschig usw.


    Aber sonst jeden Tag so: "Kommt man doch vorbei, stell dich nicht so an!" beim Parken aufm Radweg

    Winter und Nebel? "pfffft, sonst fahr ich die Strecke auch mit 100!"

    Für einen echten Widerspruch müsste man noch nachweisen, dass es die gleichen Leute sind.

    Die Art des Protests finde ich auch daneben. Die "umweltfreundliche" Farbe war ja tatsächlich wohl gar nicht so umweltfreundlich. Dazu noch die tatsächlich vorhandene Gefährdung.

    Ich habe auch noch nichts dazu gefunden, ob die Farbe wasserlöslich, also auswaschbar, ist.

    Warum eigentlich wird immer wieder diese "Tote Winkel" thematisiert?

    Meine Theorie dazu: Eine unangenehme Wahrheit und Gruppendenken.

    Die unangenehme Wahrheit ist, dass ein Auto in der Nähe von ungeschützten Verkehrsteilnehmern kein leicht zu bedienendes Verkehrsmittel ist, sondern ständig volle Aufmerksamkeit fordert. Viel lieber wäre es wohl den meisten Fahrern, wenn sie das Auto unkompliziert, nebenbei, quasi "leichtfüßig" bewegen könnten.

    So sind Autos aber einfach nicht. Ganz im Gegenteil: In vielen Situationen sind sie sehr unhandliche Vehikel. Speziell in Situationen mit Fußgängern und Radfahrern merkt man es sehr deutlich. Da fordert das Auto volle Aufmerksamkeit, die es nicht immer bekommt.

    Bei vielen fährt deshalb schon ein schlechtes Gewissen mit, das man möglichst verdrängen möchte.

    Durch Abbiegeunfälle wird man aber auf sehr deutliche Art und Weise daran erinnert: Man sitzt selber in einem Fahrzeug, das beim Abbiegen volle Aufmerksamkeit benötigt.

    Da kommt dann das eigene schlechte Gewissen hoch.

    Und da hilft es halt, sich von dem Fehler zu distanzieren: "LKWs haben nunmal einen toten Winkel, der Radfahrer ist selbst schuld". Das beruhigt das Gewissen gleich.

    Leider führt das gleich noch zur Verantwortungsdelegation: Nicht der Fahrer ist schuld, sondern der Zeitdruck/der tote Winkel/die Verkehrsregeln.

    Ist alles nur menschlich. Trotzdem halt blöd.

    Da postet ein User auf Twitter ein Video, in dem kriminelles Überholverhalten vvon zwei Lkw zu sehen ist.

    Was mir gerade noch einfällt und vielleicht den einen oder anderen Freak interessiert (nehme mich da nicht aus):

    In der StVO gibt es ja die Regel, dass ein Kfz den Schutzstreifen nur befahren darf, wenn kein Radfahrer gefährdet wird.

    Diese Regel wird ja oft als "nicht-Regel" belächelt. Denn auch außerhalb von Schutzstreifen darf man ja eigentlich keine Radfahrer gefährden.

    In dieser Situation hier entfaltet sie aber eine ganze wesentliche Wirkung. Ohne den Schutzstreifen hätten die Radfahrer an dieser Stelle einen Spurwechsel machen müssen und wären wohl - trotz Reißverschlussverfahren - wartepflichtig gewesen. Erst durch den Schutzstreifen haben sie mMn Vorrang.

    Dass darunter zwingend stehend zu verstehen ist, sehe ich nicht.

    Diese Ansicht kannte ich bisher nicht.

    Gleich mal Googlen:

    Wer durch die Verkehrslage oder durch eine Anordnung aufgehalten ist, der wartet.

    Das hilft leider nicht so richtig weiter, da man sich darunter beide Ansichten vorstellen kann. Wobei mir bei der fahrenden Auslegung die klare Abgrenzung fehlt. Denn innerorts bin ich fast immer "aufgehalten". Denn ich habe praktisch immer einen Vordermann vor der Nase, der langsamer fährt, als ich gerne würde.

    Also mal schauen, in welchem Kontext in der StVO "warten" steht. Vielleicht hilft das etwas.

    • §5 Rechts überholen am Ampelstau: Radfahrer dürfen mit besonderer Vorsicht an wartenden Fahrzeugen vorbeifahren..
    • §8, Vorfahrt: "durch mäßige Geschwindigkeit erkennen lassen, dass gewartet wird"
    • §9, Abbiegen: Besondere Rücksicht auf Fußgänger, wenn nötig, muss gewartet werden.
    • §11: Wenn der Verkehr stockt, darf man trotz grüner Ampel nicht in die Kreuzung einfahren, wenn auf der Kreuzung gewartet werden müsste.
    • §12: "Wenn an einer frei werdenden Parklücke gewartet wird"
    • §19: Fahrzeuge haben vor dem Andreaskreuz am Bahnübergang zu warten (mehrere ähnliche Formulierungen dort)
    • §20: Am stehenden ÖPNV mit Warnblinklicht darf nur in Schrittgeschwindigkeit vorbei gefahren werden. Wenn nötig, ist zu warten.
    • §26: Zebrastreifen: Mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren, wenn nötig warten

    Das reicht mir. Für mich wird durch die letzten sechs Punkte deutlich, dass mit wartenden Fahrzeuge "verkehrsbedingt stehende" gemeint sind. Der erste verwendet den Begriff nur, ohne dass man die Verwendung zur Definition verwenden könnte. Und §8 ist zumindest kompatibel mit "verkehrsbedingt stehend".

    Jetzt weiter zum Überholen:

    Dazu gibt es einige Aussagen im Verkehrslexikon.

    Ich sehe nicht, dass das Überholen eines noch halbwegs schnell fahrenden LKWs mit über 30km/h kurz vor einer Baustelle dadurch gedeckt ist.

    Und in der Baustelle wird man von diesem auf einem Schutzstreifen auf die Fahrbahn geführt. Dann wäre man als Radling nachrangig.

    Ich denke nicht. Denn ein Schutzstreifen darf von Kfz nur befahren werden, wenn keine Radfahrer gefährdet werden. Das hat der Fahrer des LKW missachtet.

    Soweit ich das sehen kann, ist es ein Schutzstreifen. Zumindest auf Mapillary konnte ich keinen blauen Lollie entdecken.

    Bei der Beurteilung des Verstoßes sollte man insbesondere hauptsächlich das Verhalten des LKW gegenüber dem vordersten Radfahrer beachten, nicht das gegenüber den überholenden.

    Denn der vorderste Radfahrer war die ganze Zeit vor dem LKW auf der gleichen Spur unterwegs (Schutzstreifen). Erst ganz kurz vor der Engstelle wechselt der LKW die Spur und möchte den Radfahrer überholen. Das ist ein grob verkehrswidriger Verstoß beim Überholen. Und vorsätzlich noch dazu. Meiner Meinung nach müsste das ein 315c sein.

    Das Video demonstriert sehr schön, wie sehr einzelne Kfz-Fahrer ihr Gefährt zur Belehrung von anderen einsetzen und sie damit gefährden.

    Beim ersten LKW könnte man wenigstens noch vermuten, dass er sich für vorfahrtsberechtigt hält, was er aufgrund des Schutzstreifens nicht ist. Dem zweiten sollte man hingegen sofort die Pappe wegnehmen.

    Leider demonstriert das Video auch, dass einige Radfahrer einen Knall haben. Die beiden Überholer sind ja wohl auch nicht mehr ganz dicht. Das Video eignet sich also nicht so richtig als Anschauungsmaterial für den Wahnsinn, der Radfahrern alltäglich im Straßenverkehr passiert.

    Darwin?

    Den Darwin-Award hätte ich vor ca. 10 Jahren mal fast abgeräumt:

    Wir waren auf freiem Feld zwischen zwei Ortschaften unterwegs. Es war dunkel, das Gewitter kam von hinten links. Ein Blitz schlug hinten links ein, der nächste vorne rechts.

    Nochmal Glück gehabt.

    Die Vorsichtsmaßnahmen sind natürlich eigentlich bekannt. Umgesetzt habe ich sie trotzdem nicht. War ein blödes Versagen in dem Moment. Alleine wäre ich wohl gut in den nächsten Ort gekommen. Zu zweit war ich damit beschäftigt, meine wesentlich langsamer fahrende jetzt-Frau anzutreiben und hatte nicht genug "Hirnkapazität", die Situation anständig zu reflektieren, abzusteigen und irgendeine Kuhle zu suchen. Noch dazu hätten wir diese erst suchen müssen. Das macht die Entscheidung zum Absteigen natürlich noch schwerer.

    Ich habe mal ein Youtube-Video gesehen, bei dem sich ein scheinbar neutraler Fahrradhändler viel Mühe gegeben hat, Riemen- und Kettenantrieb zu vergleichen.

    Ergebnis: Der Riemen war in keinem einzigen Punkt besser. Insbesondere nicht bei der Wartungsarmut und auch nicht beim Leichtlauf.

    Edit: Habe das Video verlinkt. Das mit der Wartungsarmut habe ich scheinbar woanders her.

    Frontal 21 berichtet über die Probleme der Radfahrer (gleich der erste Beitrag).

    Besonders schockierend fand ich den Bericht über den Teenager, der von einem rechts abbiegenden LKW getötet wurde. Ergebnis: Verfahren eingestellt, da nicht sicher war, dass der LKW-Fahrer den Jungen sehen konnte.

    Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: Ein Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass der Fahrer den Jungen eventuell gar nicht sehen konnte.

    Ok, man kann zu dem Ergebnis kommen. Aber dann muss man die betroffenen Fahrzeugen doch bitteschön sofort stilllegen!

    Es ist ja gutachterlich festgestellt, dass die Dinger nicht verkehrssicher betrieben werden können.

    Ich bin mal wieder sprachlos.

    Die Quelle der Zahlen würde mich auch interessieren. Eigentlich ist die Statistik seit Jahren ziemlich konstant: bei PKW-Fahrradunfällen hat zu 70% der Fahrer des PKW die Hauptschuld (Quelle: Destatis und sogar mal die ADAC-Mitgliederzeitung)

    Die Frankfurter Allgemeine Zeitung schreibt: Feinstaub-Falle Bahnhöfe

    Diese Studie von der DEKRA sollte man schlicht und einfach ignorieren. Alles andere ist meiner Meinung nach Zeitverschwendung. Die Studie versucht mit aller Macht, vom Straßenverkehr abzulenken.

    Der Feinstaub-Grenzwert für Diesel-PKW ist übrigens 4,5 mg/km in den Abgasen. Sonstige Quellen (Bremsen, Reifen, etc) kommen noch oben drauf.

    Interessanterweise hat das im Strafverfahren bislang auch niemanden gestört, nicht einmal die Verteidigung kam auf die Idee, hier die Datenschutzkarte zu spielen.

    Im Strafverfahren gelten mWn viel niedrigere Anforderungen an die Verwertbarkeit von Beweisen (wenn es überhaupt welche gibt).

    Das Lehrbuchbeispiel: A ermordet B. Es gibt keine Beweise. C bricht daraufhin bei A ein und findet die Tatwaffe.

    Der Beweis kann verwertet werden und C bekommt eine Strafe für den Einbruch.

    Ein befreundeter Rechtsanwalt hat mir mal den Tipp gegeben, Beweise möglichst zuerst im Strafverfahren einzubringen. Dort werden sie dann verwertet. Im anschließenden Zivilprozess findet dann keine weitere Prüfung auf Verwertbarkeit mehr statt.

    Ich hoffe, der BGH geht einen Schritt weiter:

    Das Gerät darf dauerhaft mitlaufen, muss aber die Aufnahmen zuverlässig nach kurzer Zeit überschreiben. Nur bei einem Ereignis (also Knopfdruck oder starke Beschleunigung) wird die Aufnahme dauerhaft gespeichert.