Beiträge von Epaminaidos

    Die Quelle der Zahlen würde mich auch interessieren. Eigentlich ist die Statistik seit Jahren ziemlich konstant: bei PKW-Fahrradunfällen hat zu 70% der Fahrer des PKW die Hauptschuld (Quelle: Destatis und sogar mal die ADAC-Mitgliederzeitung)

    Die Frankfurter Allgemeine Zeitung schreibt: Feinstaub-Falle Bahnhöfe

    Diese Studie von der DEKRA sollte man schlicht und einfach ignorieren. Alles andere ist meiner Meinung nach Zeitverschwendung. Die Studie versucht mit aller Macht, vom Straßenverkehr abzulenken.

    Der Feinstaub-Grenzwert für Diesel-PKW ist übrigens 4,5 mg/km in den Abgasen. Sonstige Quellen (Bremsen, Reifen, etc) kommen noch oben drauf.

    Interessanterweise hat das im Strafverfahren bislang auch niemanden gestört, nicht einmal die Verteidigung kam auf die Idee, hier die Datenschutzkarte zu spielen.

    Im Strafverfahren gelten mWn viel niedrigere Anforderungen an die Verwertbarkeit von Beweisen (wenn es überhaupt welche gibt).

    Das Lehrbuchbeispiel: A ermordet B. Es gibt keine Beweise. C bricht daraufhin bei A ein und findet die Tatwaffe.

    Der Beweis kann verwertet werden und C bekommt eine Strafe für den Einbruch.

    Ein befreundeter Rechtsanwalt hat mir mal den Tipp gegeben, Beweise möglichst zuerst im Strafverfahren einzubringen. Dort werden sie dann verwertet. Im anschließenden Zivilprozess findet dann keine weitere Prüfung auf Verwertbarkeit mehr statt.

    Ich hoffe, der BGH geht einen Schritt weiter:

    Das Gerät darf dauerhaft mitlaufen, muss aber die Aufnahmen zuverlässig nach kurzer Zeit überschreiben. Nur bei einem Ereignis (also Knopfdruck oder starke Beschleunigung) wird die Aufnahme dauerhaft gespeichert.

    Alle anderen machen im Schnitt miese - sonst würde es eine solche Versicherung ja nicht geben.

    In der Gesamtheit: Ja.

    Für den Einzelnen gilt das nicht unbedingt, da die einzelnen Menschen sehr unterschiedlich durch's Leben gehen ("gute und schlechte Risiken").

    Der eine hält sich strikt an Tempo 50 und hat die Versicherung nur für die wirklich unvermeidlichen Notfälle.

    Der andere fährt mit 70 durch die Stadt, ist auch sonst ein Streithammel und nutzt die RSV öfters mal.

    Das kann vermutlich jeder für sich selbst ganz gut beurteilen.

    Na und? Ein Radfahrer verschwindet vollkommen anonym. Bei einem Auto hat man einen Ansatz für Ermittlungen.

    Findest Du es wirklich überraschend, dass die zum Anhalten eingesetzten Mittel da unterschiedlich bewertet werden?

    Und ich wundere mich, wie die dann im Gegenzug gleich loslegen mit Beschimpfungen sondergleichen.

    Es ist wie im richtigen Leben auch: Der Ton macht die Musik. Es hilft einfach nichts. Mit der harten Aussage "Unfug" bekommt man nur Gegenwind. Ist doch im echten Leben kein bisschen anders, oder?

    Die Antwort auf diese konkrete Frage wäre dann "zu 100%".

    Beweisskizze:

    Das Streckennetz S sei unterteilt in die Teilstrecken s_1, s_2, ..., s_n. M(s) sei die Unfallwahrscheinlichkeit eines Motorradfahrers auf einer beliebigen Strecke.

    Dann gelten:

    M(S) = 1- (1- M(s_1)) * (1-(M(s_2)) * ... * (1-M(s_n))

    R(S) = 1- (1- R(s_1)) * (1-(R(s_2)) * ... * (1-R(s_n))

    denn:

    1-M(s_i) ist die Wahrscheinlichkeit, einen bestimmten Streckenabschnitt unfallfrei zu durchqueren.

    Das Produkt über alle diese Ausdrücke ist als die Wahrscheinlichkeit, alle Teilstrecken unfallfrei zu durchqueren.

    M(S) ist genau das Gegenteil (also 1- dieses Produkt).

    Gemäß Annahme gilt:

    M(S) > R(S)

    Somit gilt:

    1- (1- M(s_1)) * (1-(M(s_2)) * ... * (1-M(s_n)) > 1- (1- R(s_1)) * (1-(R(s_2)) * ... * (1-R(s_n))

    Daraus folgt:

    (1- M(s_1)) * (1-(M(s_2)) * ... * (1-M(s_n)) < (1- R(s_1)) * (1-(R(s_2)) * ... * (1-R(s_n))

    Das kann nur gelten, wenn einer der Faktoren (1-M(s_i)) kleiner ist als sein Gegenpart (1-(R(s_i)).

    Also muss es mindestens einen Teilabschnitt geben, auf dem Motorradfahrer eine höhere Unfallwahrscheinlichkeit haben.

    Damit kann man auch Annehmen das auf irgendeinem bestimmten Straßenabschnitt das Risiko für M(otorradfahrer) größer ist als das für R(adfahrer). Mit welcher Wahrscheinlichkeit trifft diese Annahme zu ?

    Mir ist noch überhaupt nicht klar, was Du eigentlich willst.

    Du schreibst "kann man annehmen" und gleichzeitig "wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Annahme zutrifft?".

    Das passt irgendwie nicht zusammen.

    RTL Extra ab Minute 43

    Nachdem die Fahrradstaffel in HH wohl normalerweise konsequent gegen Radfahrer vorgeht, geht sie diesmal dank RTL auf Streife gegen Kraftfahrer.

    Die wesentlichen Zitate:

    "Sie haben mich viel zu knapp überholt! Verwarnung!"

    "Sie hätten mich gerade fast überfahren! Verwarnung!"

    "Sie lagern Ihr Baumaterial auf dem Radfahrstreifen! Das ist eigentlich richtig teuer! Verwarnung!"

    "Du böser Geisterradler! Das macht 20€"

    Ich beginne zu versehen, was für ein Problem Ihr in HH habt...