Die Quelle der Zahlen würde mich auch interessieren. Eigentlich ist die Statistik seit Jahren ziemlich konstant: bei PKW-Fahrradunfällen hat zu 70% der Fahrer des PKW die Hauptschuld (Quelle: Destatis und sogar mal die ADAC-Mitgliederzeitung)
Beiträge von Epaminaidos
-
-
Die Frankfurter Allgemeine Zeitung schreibt: Feinstaub-Falle Bahnhöfe
Diese Studie von der DEKRA sollte man schlicht und einfach ignorieren. Alles andere ist meiner Meinung nach Zeitverschwendung. Die Studie versucht mit aller Macht, vom Straßenverkehr abzulenken.
Der Feinstaub-Grenzwert für Diesel-PKW ist übrigens 4,5 mg/km in den Abgasen. Sonstige Quellen (Bremsen, Reifen, etc) kommen noch oben drauf.
-
Aktuell? Nix!
Künftig? Durchfahrt verboten für Diesel-LKW bis einschließlich Euro 5. Anlieger frei.
Oder mache ich mir das zu einfach?
-
Interessanterweise hat das im Strafverfahren bislang auch niemanden gestört, nicht einmal die Verteidigung kam auf die Idee, hier die Datenschutzkarte zu spielen.
Im Strafverfahren gelten mWn viel niedrigere Anforderungen an die Verwertbarkeit von Beweisen (wenn es überhaupt welche gibt).
Das Lehrbuchbeispiel: A ermordet B. Es gibt keine Beweise. C bricht daraufhin bei A ein und findet die Tatwaffe.
Der Beweis kann verwertet werden und C bekommt eine Strafe für den Einbruch.
Ein befreundeter Rechtsanwalt hat mir mal den Tipp gegeben, Beweise möglichst zuerst im Strafverfahren einzubringen. Dort werden sie dann verwertet. Im anschließenden Zivilprozess findet dann keine weitere Prüfung auf Verwertbarkeit mehr statt.
-
Nach den ersten Meldungen hat der BGH die Verwertbarkeit grundsätzlich freigegeben: https://www.focus.de/finanzen/recht…id_8930314.html
Bin gespannt, welche Details im Laufe des Tages noch bekannt werden.
-
Ich hoffe, der BGH geht einen Schritt weiter:
Das Gerät darf dauerhaft mitlaufen, muss aber die Aufnahmen zuverlässig nach kurzer Zeit überschreiben. Nur bei einem Ereignis (also Knopfdruck oder starke Beschleunigung) wird die Aufnahme dauerhaft gespeichert.
-
Alle anderen machen im Schnitt miese - sonst würde es eine solche Versicherung ja nicht geben.
In der Gesamtheit: Ja.
Für den Einzelnen gilt das nicht unbedingt, da die einzelnen Menschen sehr unterschiedlich durch's Leben gehen ("gute und schlechte Risiken").
Der eine hält sich strikt an Tempo 50 und hat die Versicherung nur für die wirklich unvermeidlichen Notfälle.
Der andere fährt mit 70 durch die Stadt, ist auch sonst ein Streithammel und nutzt die RSV öfters mal.
Das kann vermutlich jeder für sich selbst ganz gut beurteilen.
-
Keine zahlt bei Vorsatz.
Ein kleines Detail: Die Verkehrs-RSV des ADAC zahlt nur bei gerichtlich festgestelltem Vorsatz nicht.
Vermutlich machen die anderen es ähnlich.
Wenn also durch den Einsatz des Anwalts ein Urteil vermieden werden kann, zahlt die RSV trotzdem.
-
Streng genommen keine "Medien" trotzdem ein schöner Vergleich:
-
Na und? Ein Radfahrer verschwindet vollkommen anonym. Bei einem Auto hat man einen Ansatz für Ermittlungen.
Findest Du es wirklich überraschend, dass die zum Anhalten eingesetzten Mittel da unterschiedlich bewertet werden?
-
Autos haben ein Kennzeichen, Radfahrer nicht. Daher ist auch die Verhältnismäßigkeit der Mittel anders zu bewerten.
-
Soweit ich mich erinnere, wurde das schonmal abgeurteilt: es ist vollkommen in Ordnung, in so einem Fall den Radfahrer unsanft vom Rad zu holen.
-
Bin überrascht und verärget.
Ich hoffe, Du ärgerst Dich hauptsächlich über Dein kindisches Verhalten.
-
Und ich wundere mich, wie die dann im Gegenzug gleich loslegen mit Beschimpfungen sondergleichen.
Es ist wie im richtigen Leben auch: Der Ton macht die Musik. Es hilft einfach nichts. Mit der harten Aussage "Unfug" bekommt man nur Gegenwind. Ist doch im echten Leben kein bisschen anders, oder?
-
Die Antwort auf diese konkrete Frage wäre dann "zu 100%".
Beweisskizze:
Das Streckennetz S sei unterteilt in die Teilstrecken s_1, s_2, ..., s_n. M(s) sei die Unfallwahrscheinlichkeit eines Motorradfahrers auf einer beliebigen Strecke.
Dann gelten:
M(S) = 1- (1- M(s_1)) * (1-(M(s_2)) * ... * (1-M(s_n))
R(S) = 1- (1- R(s_1)) * (1-(R(s_2)) * ... * (1-R(s_n))
denn:
1-M(s_i) ist die Wahrscheinlichkeit, einen bestimmten Streckenabschnitt unfallfrei zu durchqueren.
Das Produkt über alle diese Ausdrücke ist als die Wahrscheinlichkeit, alle Teilstrecken unfallfrei zu durchqueren.
M(S) ist genau das Gegenteil (also 1- dieses Produkt).
Gemäß Annahme gilt:
M(S) > R(S)
Somit gilt:
1- (1- M(s_1)) * (1-(M(s_2)) * ... * (1-M(s_n)) > 1- (1- R(s_1)) * (1-(R(s_2)) * ... * (1-R(s_n))
Daraus folgt:
(1- M(s_1)) * (1-(M(s_2)) * ... * (1-M(s_n)) < (1- R(s_1)) * (1-(R(s_2)) * ... * (1-R(s_n))
Das kann nur gelten, wenn einer der Faktoren (1-M(s_i)) kleiner ist als sein Gegenpart (1-(R(s_i)).
Also muss es mindestens einen Teilabschnitt geben, auf dem Motorradfahrer eine höhere Unfallwahrscheinlichkeit haben.
-
Damit kann man auch Annehmen das auf irgendeinem bestimmten Straßenabschnitt das Risiko für M(otorradfahrer) größer ist als das für R(adfahrer). Mit welcher Wahrscheinlichkeit trifft diese Annahme zu ?
Mir ist noch überhaupt nicht klar, was Du eigentlich willst.
Du schreibst "kann man annehmen" und gleichzeitig "wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Annahme zutrifft?".
Das passt irgendwie nicht zusammen.
-
Nein, da man die Varianz der Daten berücksichtigen muss.
Es wurde nach dem "streckenbezogenen Unfallrisiko" gefragt. Daher bin ich davon ausgegangen, dass es um die allgemeine Wahrscheinlichkeit eines Unfalls auf der Strecke geht. Nicht um die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls bei einer Zufallsstichprobe.
-
Ich hatte auf irgendeine Verkehrszählung gehofft
Suche aber selber schon immer mal wieder, ohne anständige Zahlen zu finden.
-
mkossmann: Danke, da ist schonmal ein Anhaltspunkt. Mir fällt es noch schwer, das auf eine innerörtliche Hauptstraße mit 50 km/h und Ampeln runterzurechnen.
-
RTL Extra ab Minute 43
Nachdem die Fahrradstaffel in HH wohl normalerweise konsequent gegen Radfahrer vorgeht, geht sie diesmal dank RTL auf Streife gegen Kraftfahrer.
Die wesentlichen Zitate:
"Sie haben mich viel zu knapp überholt! Verwarnung!"
"Sie hätten mich gerade fast überfahren! Verwarnung!"
"Sie lagern Ihr Baumaterial auf dem Radfahrstreifen! Das ist eigentlich richtig teuer! Verwarnung!"
"Du böser Geisterradler! Das macht 20€"
Ich beginne zu versehen, was für ein Problem Ihr in HH habt...