Beiträge von Epaminaidos

    Ich will ja den Elan nicht bremsen, aber meiner Meinung nach kommt er zu früh. Ohne die Urteilsbegründung kommt man bei der Formulierung nicht weit.

    Mit etwas Pech steht da einfach drin, dass der Aussage der Polizisten geglaubt wurde, laut denen man noch problemlos hätte anhalten können. Dann wäre die Sache sofort erledigt.

    Wenn die Urteilsbegründung etwas vermeintlich Angreifbares enthält, könnte sich die Investition in einen Kommentar der StVO lohnen. Zum Einen hilft er bei der Argumentation selbst und zum Anderen wirkt der Einspruch gleich professioneller, wenn er ein paar Referenzen auf Urteile u.ä. enthält.

    Irgendwie kommen immer mehr Indizien zusammen, dass die Rechtslage nunmal so ist, wie die Richterin entschieden hat. Wenn sogar ein LG-Richter aufgibt, gibt mir das zu denken.

    Eventuell ist dann der Weg über den Petitionsausschuss des Bundestages der Erfolg versprechendere Weg. Also im Sinne von "immer noch mies, aber besser".

    Voraussetzung ist natürlich eine entsprechende Urteilsbegründung, in der die Aussage der Polizisten, dass Bremsen möglich gewesen wäre, keine Rolle spielt.

    Die Argumente des Gerichts klingen eher nach dem, was ich an hanebüchenen Argumenten in irgendeinem Forum unter totaler Ignoranz der Physik erwarten würde. Aber von einem Gericht?

    Bin gespannt auf die schriftliche Begründung. Das einzig stichhaltige Argument ist ja die Aussage der Polizisten, dass Anhalten noch möglich gewesen wäre. Vielleicht kommt das ja in der Begründung stärker zur Geltung als in der mündlichen Verhandlung.

    Habe ich noch Fehler übersehen?

    Nicht falsch, aber doch komisch bei 2:35

    Der Radfahrer soll "möglichst weit rechts" auf dem Radweg fahren. Der Radweg ist so schmal, dass es überhaupt nur eine Möglichkeit gibt, ihn zu befahren.

    Allgemein: viele der grünen Pfeile sind viel zu weit rechts eingezeichnet (z.B. 3:27 oder 4:50)

    Außerdem spricht der Typ konsequent von "Straße", wenn er die Fahrbahn meint.

    Verstehe ich Dich richtig: Die deutsche Bußgeldstelle hat den Halter in der Schweiz angeschrieben?

    Das ist ja erstmal nur ein Brief. Aber was passiert, wenn er nicht zahlt?

    Setzen dann die Behörden in der Schweiz die Vollstreckung des Bußgelds in Höhe von 10 € durch?

    Soweit ich weiß nicht. Irgendwann verjährt das Bußgeld einfach und die Sache ist erledigt.

    Ausnahme: Vor Ablauf dieser Zeit ist er nochmal in Deutschland und irgendein Polizist stellt fest, dass da noch eine Rechnung offen ist.

    Da wäre erst mal zu prüfen, ob dies etwas bringen würde.

    Das halte ich für überflüssig. Denn in der Masse und routinemäßig werden hauptsächlich die preiswerten Verstöße begangen: Bis zu 20 km/h zu schnell und falsches Parken.

    Zumindest die Verstöße, die praktisch nur vorsätzlich begangen werden können, sollten wesentlich teurer werden.

    Und da schon ein preiswertes Auto im Jahr 2.000 € Unterhalt kostet, hält sich mein Mitleid in Grenzen, wenn jemand mal 200 € Strafe zahlen muss. 10% der jährlichen Unterhaltskosten sind da nicht ruinös.

    Allerdings sollte die Kontrolldichte auch nicht völlig vergessen werden. Ein Rotlichtverstoß gehört ja zu den teureren Vergnügen. Trotzdem haben diese Verstöße meiner Meinung nach stark zugenommen. Von "praktisch niemand" zum Zeitpunkt als ich den Führerschein gemacht habe zu "jede dritte Ampelphase" heute.

    Weil es am politischen Willen mangelt, wirksame Bußgelder (derzeitige Beträge x 10 + automatische Inflationsanpassung) festzuschreiben.

    Vielleicht könnte man etwas darüber erreichen, dass Bußgelder erst ab 70 € im europäischen Ausland vollstreckt werden. Ausländische Fahrer können hier also ziemlich viele Verstöße begehen, ohne Konsequenzen zu befürchten. Und im Ausland müssen deutsche ja auch zahlen.

    So eine Neiddiskussion hat ja immerhin fast zur Einführung einer Autobahnmaut gereicht :)

    Es gibt ja durchaus scharfe Diskussionen darüber, inwiefern sich das auf die zulässige Geschwindigkeit von Radfahrern auswirkt:

    Muss ein schnell fahrender Radfahrer vor jeder grünen Ampel abbremsen, weil die Gelbphase zu kurz zum Anhalten wäre?

    Ganz ohne Gelbphase ist die Situation mMn eigentlich eindeutig: Es muss eine straffreie Karenzzeit geben, über die im Einzelfall entschieden wird.

    Aber wie ist es, wenn ein Radfahrer mit beispielsweise 10m/s auf eine grüne Ampel zufährt? Da ist ein Rotlichtverstoß bei 2s Gelbphase nicht immer vermeidbar. Muss er deswegen die Geschwindigkeit reduzieren?

    Ich hatte in meinem Einspruch noch die so genannte virtuelle Gelbphase von zwei Sekunden aus den RiLSA Abschnitt 2.4 genannt — darauf kann ich mich als Verkehrsteilnehmer zwar nicht berufen, aber es ist schon sehr sportlich, bei einer lediglich die Abfolge rot-grün beherrschenden Lichtzeichenanlage davon auszugehen, Radfahrer müssten so langsam fahren, dass sie immer sofort zum Stehen kommen könnten.

    Also ich habe jetzt mal aus purer Neugier an der für Radfahrer nötigen Gelbphase herumgerechnet. Wer immer sich dafür interessiert findet die Rechnung im Anhang. Wenn es tatsächlich um Zehntelsekunden geht, kann eine möglichst objektive Rechnung in der Tasche ja nicht schaden.

    Ich komme auf eine angemessene Gelbphase von 2,7-2,8 Sekunden:

    - Ein normaler Fahrer mit Pedelec-Geschwindigkeit: 25 km/h und maximale Vollbremsung mit 5,5 m/s^2

    - Ein routinierter Fahrer: 30 km/h und maximale Vollbremsung mit 7 m/s^2

    Der Rechenweg:

    - Berechnung der nötigen Verzögerung für ein Auto innerorts basierend auf 3 Sekunden Gelbphase.

    - Bestimmung wie viel Prozent der der maximal möglichen Verzögerung das sind.

    - Ansetzen dieses Prozentsatzes für eine vom Radfahrer zu verlangende Bremsung.

    - Dann die Rechnung rückwärts, welche Dauer die Gelbphase dafür haben müsste.

    Die virtuelle Gelbphase ist aber natürlich immer eine Einzelfallbetrachtung.

    Wir reden hier über ein anderes Ziel: Reduzierung der Unfälle.

    In dem Sinne hat diese Anlage mit einer hohen Sicherheit geholfen. Zumindest verglichen mit einem wie auch immer gearteten Schild.

    Dass immer Fehler passieren, liegt in der Natur der Sache. Wobei ich auch überrascht bin, dass das übersehen wird. Aber sollte man eine Maßnahme unterlassen, nur weil sie nicht zum perfekten Ergebnis führt?

    Dass bspw. auch externe visuelle Warn-Technik nix bringt, wenn der Kfz-Nutzer weiterhin einfach nichts wahrnehmen will, zeigt auch die berühmte 11foot8-Bridge.

    Wie kommst Du darauf, dass sie nichts bringt? Hast Du Statistiken dazu, wie sich die Unfallzahlen seit der Einführung dieser Anlage entwickelt haben?

    Auch Versicherungsmathematiker sind nicht unfehlbar.

    Das garantiert nicht. Wohl aber gehe ich davon aus, dass die bessere Daten haben als wir und sich auch eingehender mit der Materie beschäftigen.

    Und wenn die zu dem Schluss kommen, dass selbst die eigentlich noch ziemlich schlechten Assistenzsysteme mehr helfen als schaden, dann sollte man das nicht so einfach vom Tisch wischen.

    Diesen naiven Glauben an vermeintlich fehlerfreie (im Kfz verbaute) Technik kann ich aber genauso wenig nachvollziehen.

    Wer glaubt denn an fehlerfreie Technik? Hoffentlich niemand.

    Bei Technik passieren genauso Fehler, wie bei Menschen. Was zählt, ist das Ergebnis.

    In dem Kontext finde ich es bemerkenswert, dass wohl schon die aktuellen Teslas mit dem ziemlich anfälligen "Autopilot" bessere Tarife bei den Autoversicherern bekommen. Die müssen es ja wissen.

    Wo steht eigentlich, dass Abbiegen bei einem Pfeil in der Ampel zwingend konfliktfrei ist?

    In der Praxis ist es normalerweise so. Aber steht es auch in irgendeiner Regelung mit Außenwirkung (also eine, auf die sich ein Fahrzeugführer verlassen kann)?

    Der von Dir zitierte § 37 besagt mMn nach nur, dass andere, die diesen grünen Pfeil sehen, nicht fahren dürfen. Über andere Ampeln auf der gleichen Kreuzung wird da nichts gesagt.

    Aber die Bikeflash-Anlage ist ganz sicher ein wichtiger Entwicklungs-Schritt hin zu mehr Sicherheit,

    Also vielleicht fehlt mir ja einfach die Phantasie. Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Anlagen irgendwann auch nur an 1/10 der Ampelanlagen montiert sein werden.

    Der Trend geht zum selbstfahrenden Auto, das seine Umgebung erkennt. Auf dem Weg dorthin werden Schritt für Schritt immer mehr Sensoren verbaut, die auch Radfahrer erkennen. Und in den nächsten fünf Jahren wird auch noch die EU Abbiegeassistenten zur Pflicht machen bzw. ein Datum setzen, ab dem das der Fall ist. Und die helfen dann an jeder Kreuzung. Und nicht nur an solchen mit Ampeln.

    In diesem Umfeld wird so eine Anlage kaum mehr weite Verbreitung finden. Eventuell gibt es nach der Pilotphase vereinzelt weitere Installationen. Aber das war es mMn dann auch.

    Als Autofahrer musste ich immerhin trotz notorischen 24km/h-zu-viel dreimal für Rasen auf der Autobahn und einmal innerorts (Ausland) zahlen.

    Es gibt einen wesentlichen Unterschied zwischen In- und Ausland:

    - im Inland überweise ich den Kleckerbetrag und vergesse es.

    - die beiden Knöllchen aus der Schweiz und Frankreich vergesse ich hingegen so schnell nicht mehr und fahre dort nun nicht mehr zu schnell.