Ich hatte in meinem Einspruch noch die so genannte virtuelle Gelbphase von zwei Sekunden aus den RiLSA Abschnitt 2.4 genannt — darauf kann ich mich als Verkehrsteilnehmer zwar nicht berufen, aber es ist schon sehr sportlich, bei einer lediglich die Abfolge rot-grün beherrschenden Lichtzeichenanlage davon auszugehen, Radfahrer müssten so langsam fahren, dass sie immer sofort zum Stehen kommen könnten.
Also ich habe jetzt mal aus purer Neugier an der für Radfahrer nötigen Gelbphase herumgerechnet. Wer immer sich dafür interessiert findet die Rechnung im Anhang. Wenn es tatsächlich um Zehntelsekunden geht, kann eine möglichst objektive Rechnung in der Tasche ja nicht schaden.
Ich komme auf eine angemessene Gelbphase von 2,7-2,8 Sekunden:
- Ein normaler Fahrer mit Pedelec-Geschwindigkeit: 25 km/h und maximale Vollbremsung mit 5,5 m/s^2
- Ein routinierter Fahrer: 30 km/h und maximale Vollbremsung mit 7 m/s^2
Der Rechenweg:
- Berechnung der nötigen Verzögerung für ein Auto innerorts basierend auf 3 Sekunden Gelbphase.
- Bestimmung wie viel Prozent der der maximal möglichen Verzögerung das sind.
- Ansetzen dieses Prozentsatzes für eine vom Radfahrer zu verlangende Bremsung.
- Dann die Rechnung rückwärts, welche Dauer die Gelbphase dafür haben müsste.
Die virtuelle Gelbphase ist aber natürlich immer eine Einzelfallbetrachtung.