Beiträge von Epaminaidos

    dass die Judikative auch nicht gegen ein bestehendes Gesetz entscheidet, selbst wenn dieses offensichtilich nicht zu erfüllen ist

    Ich hatte das eher unter "Richter ist bescheuert" abgelegt.

    Bei objektiver Unmöglichkeit wird der Angeklagte/Betroffene normalerweise entlastet. Aber es gibt halt gute und schlechte Richter. Die schlechten bleiben in den unteren Instanzen :)

    Entschieden, ob die Exekutive recht hat wird dann von der Legislative.

    Auch wenn es aus dem Kontext klar wird: Judikative stattLegislative.

    Und ich hoffe, dass die Polizei bei der Ahndung solcher Verstöße mit Augenmaß vorgeht.

    Das Umfeld, in dem ich das gelesen habe, war die Polizei Karlsruhe.

    Die fiel gerade durch mehrere Dinge auf:

    • Falschparker erhalten aktuell teilweise nur eine kostenlose Verwarnung: Der Polizist füllt den offiziellen Erfassungsbogen für Owis aus. Und dort, wo "55 €" stehen müsste, wird "0 €" eingetragen. Das hat jemand auf Twitter publik gemacht.
    • Als Antwort darauf wird nicht etwa die Praxis geändert, sondern die Zettel werden in Briefumschläge gesteckt. Das Öffnen wäre dann vermutlich eine Straftat.
    • Gleichzeitig halten sie an anderer Stelle Radfahrer an und kassieren die 55 € von jedem Einzelnen. Ohne vorherige kostenlose Verwarnung im geschützten Briefumschlag.

    Auf Twitter bin ich gerade darauf gestoßen, dass der Bundesrat beim Bußgeld für Gehwegradeln eventuell Blödsinn entschieden hat.

    Wir gehen ja vermutlich alle aktuell von 55 € pro Verstoß aus.

    Aber diese 55 € (Anlage 1, Lfd. Nr. 2) sind der allgemeine Regelsatz ohne speziellen Bezug zu Radfahrern. Und damit gilt es als Regelsatz für Führer von Kraftfahrzeugen.

    Und da es keinen speziellen Regelsatz für Radfahrer gibt, muss wohl §2 Abs. 4 BKatV zur "Umrechnung" heran gezogen werden: Radfahrer zahlen nur 15 €.

    Das steht natürlich im Widerspruch zur Beschlussvorlage des Bundesrats:

    Die Änderung beinhaltet vor allem im Interesse des Fußgängerschutzes auf Gehwegen eine deutliche Anhebung der Regelsanktionen beim vorschriftswidrigen Befahren von Gehwegen und ebenso im Interesse des Radfahrerschutzes beim vorschriftswidrigen Befahren linksseitig angelegter Radwege. Besonders
    das weithin verbreitete und – nicht zuletzt wegen der geringfügigen drohenden Sanktion in Höhe von 10 Euro – im Bewusstsein vieler Fahrer von Elektrokleinstfahrzeugen und vieler Rad Fahrenden jeden Alters als nahezu selbstverständlich angesehene Fahren auf Gehwegen ist für Fußgänger jeden Alters nicht weniger störend und gegebenenfalls sogar stärker behindernd oder gefährdend als das unzulässige Parken auf Gehwege

    Kann es sein, dass die ihre eigenen Gesetze nicht mehr verstehen?

    Habe natürlich gleich mal drüben im VP nachgefragt, ob das Verständnis so korrekt ist.

    sozusagen Packstation light, aber an jedem Haus

    Das gibt es sogar. Man muss es sich nur hinstellen.

    Als ich es vor knapp 10 Jahren das letzte Mal recherchiert habe, waren alle großen Dienstleister außer DHL mit an Bord.

    Scheint aber keinen Bedarf zu geben.

    Auch auf der letzten Meile scheint der Bedarf zu fehlen. Wäre es in der Praxis sinnvoll, die Touren zusammen zu legen, würde es wohl jemand machen.

    Ich stelle mir das auch gar nicht so einfach vor. Vermutlich zerstört der zusätzliche Aufwand den Kostenvorteile schon wieder.

    Und für die Umwelbilanz ist es vermutlich auch fast egal. Die meiste Strecke machen diese LKWs auf dem Weg von Versandzentrum zu ihrem Lieferbereich. Das bisschen Rumfahren vor Ort ist da wohl vernachlässigbar.

    Ich wäre da schon zuversichtlich. Die aktuelle Sanktion in Form eines Punktes sollte dafür Motivation genug sein.

    In der aktuellen Situation hingegen (also ohne Lieferantenparkplätze) ist es für den Erwartungswert "Knöllchen pro Monat" fast egal, ob die bei vielleicht jeder 10. Station vorhandene legale Lücke genutzt wird oder nicht.

    Das wird noch ein langes Tal der Tränen, bis das Problem mit den Paketboten aus der Welt ist.

    Denn die Paketboten gibt es nunmal. Die verschwinden nicht plötzlich. Und sie werden immer irgendein Gefährt dabei haben, das während der Auslieferung irgendwo stehen muss.

    Gibt es überhaupt eine gangbare Lösung für das Problem?

    Mir fallen nur spezielle Lieferantenparkplätze alle 100 m ein. Es ist aber ein langer Weg, bis die überall eingerichtet sind.

    Und wenn es sie dann gibt, müssen sie regelmäßig freigeschleppt werden. Aber bei der üblichen Beschilderung "Be- und Entladen, Ein- und aussteigen frei" ist das nur schwer möglich. Denn die Dauer dieser Tätigkeiten ist prinzipiell unbegrenzt. Und ein Fahrer muss auch nicht erkennbar in der Nähe sein.

    Wie will man also vor Ort zuverlässig entscheiden, ob der jetzt da stehen darf oder nicht?

    Andere wichtige Kriterien wie volkswirtschaftliche Kosten, Generationengerechtigkeit, Überwindung von sozialen Gegensätzen , eine Infrastruktur der kurzen Wege kommen dagegen regelmäßig zu kurz in der Diskussion.

    Du redest im Wesentlichen über externe Effekte der einzelnen Verkehrsmittel. Die Internalisierung selbiger ist Aufgabe der Politik.

    Es hat noch nie im großen Stil und auf Dauer funktioniert, dass Menschen freiwillig etwas aus höheren Motiven machen. Daher muss es der Geldbeutel steuern.

    Auf der Strecke, die ich in der Vergangenheit häufiger mit dem Auto gefahren bin, hat sich die Fahrgeschwindigkeit im Bereich von +/- 15 Minuten auf die Fahrzeit ausgewirkt, aber Staus und stockender Verkehr haben mich teilweise auf der selben Strecke mehr als 2 Stunden zusätzliche Fahrzeit gekostet.

    Ich mache da andere Erfahrungen. Stau kann natürlich auch mir die Fahrzeit vollkommen verhageln. Das ist klar.

    Der Unterschied in der Reisezeit zwischen meiner Frau als Fahrerin und mir ist aber schon ziemlich deutlich.

    Allerdings fahren wir meistens nachts. Da wirkt sich eine andere Wahl der Geschwindigkeit natürlich fast komplett proportional auf die Fahrzeit aus.

    Interessiert die Leute auch nicht.

    Die Sache hat halt drei Seiten:

    - CO2-Emissionen: sind normalerweise im Alltag nicht entscheidungsrelevant

    - Kosten: Ja, spielen eine Rolle. Aber meist keine große.

    - Zeit: Das ist der Knackpunkt. Beim Verbrenner sinkt die Durchschnittsgeschwindigkeit inklusive Tanken erst bei sehr hohen Geschwindigkeiten.

    Nehmen wir mal mein Auto:

    Ich habe anfangs mal 200 ausprobiert. Der hat dabei tatsächlich 20 l/100km verbraucht. Ich wollte die Anzeige vom Bordcomputer gar nicht glauben. Der nächste Tankstopp hat es aber eindrucksvoll nachgewiesen. Also bei einem 50l-Tank komme ich 250 km weit. Inklusive 10 Minuten Tanken sind das 85 Minuten oder 176km/h im Schnitt.

    Bei 150 verbraucht er 12 l. Das ergibt einen Schnitt von 141 km/h (alle 416 km oder 2:46 h tanken. Macht 2:56 für 416 km).

    Von der 30% höheren Geschwindigkeit bleiben also immer noch knapp 25% übrig.

    Bei einem Eletroauto sieht die Rechnung vermutlich anders aus.

    In dem Fall kam bei mir tatsächlich mal der Geldbeutel ins Spiel und ich habe mich seit dem auf 150 beschränkt. Die paar Minuten sind mir keinen halben Tank wert. Bei einem Elektroauto sinkt aber wohl auch die Durchschnittsgeschwindigkeit.

    Und inzwischen haben die scheinbar irgendein Software-Update nachgelegt: Der Vollgas-Verbrauch liegt jetzt "nur" noch bei 16 l/100km oder so.

    Ne, auch einfache Rückabwicklung ist anscheinend Schadensersatz.

    In § 437 BGB wird unterschieden: Rücktritt vom Kaufvertrag oder Schadenersatz.

    Ich vermute mal, dass Schadenersatz weiter geht. Rückabwicklung ist ja nur Rückgabe gegen Rückzahlung. Schadenersatz hingegen kann im Allgemeinen auch höher sein. Dafür ist der Schadenersatz vermutlich an engere Voraussetzungen gekoppelt (Verschulden?).

    Der vorherige Absatz ist nichtmal Halbwissen, sondern nur geraten.

    Was Du befürchtest, ist der zentrale Zweck der App: den R-Wert durch eine preiswerte Maßnahme senken, so dass eine teurere Maßnahme wieder aufgehoben werden kann.

    Genau darum muss es in der jetzigen Phase gehen: die volkswirtschaftlichen Kosten für die Eindämmung zu minimieren.

    Bisher ging das aufgrund der Hektik und Ungewissheit nicht.

    Die App kostet praktisch nichts. Und sie hat das Potential, den R-Wert weiter zu drücken, so dass auf die eine oder andere teurere Maßnahme verzichtet werden kann.

    Sie ist genauso wenig perfekt wie ein Schal vor Nase, 1,5 m Abstand oder eine der anderen Maßnahmen. Sie ist einfach nur ein Baustein, der bei der Eindämmung der Pandemie hilft. Und zwar sogar einer der billigsten.

    Das sollte eigentlich ein No-Brainer sein: Machen und fertig.

    Was sind denn "begründete technische Zweifel"? Dass es zu Fehlarmen kommt? Dass Kontakte unentdeckt bleiben?

    Gibt es überhaupt irgendjemanden, der das bestreitet?

    Bei der App geht es darum, die Verfolgbarkeit von Ansteckungen zu verbessern. Selbst wenn sie am Ende nur 10 % der sonst nicht verfolgbaren Ansteckungen aufdeckt, ist schon einiges gewonnen.

    Nbgradler: "An haustec.de arbeiten wir alle zusammen und gemeinsam mit unseren Kollegen der Fachmedien aus dem Gentner Verlag." So steht es auf der Seite "Das sind wir" auf der von mir zitierten haustec-Seite.

    https://www.haustec.de/management/team-haustecde

    Ist nicht Dein Ernst, oder?

    Diese Webseite ist eindeutig mehr ein Verkaufsportal als ein neutrale Informationsquelle. Das sieht man eigentlich auf den ersten Blick.

    Der Verlag versucht ja nichtmal, seriös zu wirken. Gleich auf der Homepage steht ein dickes Banner, dass er Werbung produziert und keine neutralen Informationen.

    Der VDI hingegen ist ein Zusammenschluss von Industrie-Unternehmen. Und natürlich hat er deshalb ein Interesse daran, die Produkte möglichst gut darzustellen.

    Keine Perspektive für eine freiheitliche, demokratische Grundordnung.

    Diese Überwachung, wie sie China betreibt, natürlich auf keinen Fall.

    Bei der App muss man die Probleme gegen den konkreten Nutzen abwägen.

    Bei Corona ist ja "R" die harte Währung und nicht Geld: Jede Maßnahme verändert "R" und insgesamt darf der Wert auf keinen Fall über 1 steigen.

    Aktuell scheint es ja so, dass die einschränkenden Maßnahmen ziemlich weitgehend wieder aufgehoben werden können, ohne dass R dauerhaft über 1 steigt.

    Als wirklich essentiell fehlen mir aktuell eigentlich nur noch zwei Dinge:

    - Wieder Vollzeitbetreuung in den Kitas, damit die Eltern wieder arbeiten können.

    - In den Schulen wieder voller Unterricht in den Kernfächern.

    Wenn das beides auch noch geht, ist schon viel erreicht.

    Interessant wird es aber, wenn es einen echten Zielkonflikt gibt:

    Was passiert, wenn Schulen und Kitas "R" über 1 bringen und dann die Pflicht-App "R" wieder unter 1 drücken könnte?

    Mal schauen, was die nächsten Wochen bringen.

    Ich reibe der Polizei das gerne unter die Nase, wie es mit der Benutzbarkeit benutzungspflichtiger "Radwege" bestellt ist.

    Da hatte ich mal ein sehr schönes Telefonat mit der Polizei: Der b-pflichtige Radweg wurde mit Pollern für Filmarbeiten gesperrt. Radfahrer wurden sich selbst überlassen. Formal blieb nur "absteigen und 100 m schieben" oder "absteigen, durch die parkenden Autos durch und auf der Fahrbahn weiter.

    Also habe ich auf dem zuständigen Abschnitt angerufen.

    Das ganze Gespräch über war klar, dass der Polizist denkt: "Soll der sich nicht so anstellen und wie alle über den Gehweg fahren!". Aber er wusste ganz genau, dass er das nicht laut sagen darf. Außerdem hatte er keine Lust, vor Ort eine für Radfahrer akzeptable Lösung durchzusetzen.

    Und so eierte er minutenlang mit dem Versuch herum, mich irgendwie abzuwimmeln.

    Sehr vergnüglich das Gespräch.

    Wo bitte ist das Problem, dort die Streuscheibe zu tauschen?

    Wahrscheinlich müssen sie dafür die ganze Ampelschaltung neu prüfen. Denn Radfahrer fahren schneller in eine grün werdende Kreuzung ein als Fußgänger laufen. Und für diese Prüfung muss man wohl erstmal die alten Planungs-Unterlagen finden.

    Echtes feindliches Grün ist eher ein Fall für die 110, oder?

    Auf dem Papier ist das vollkommen richtig.

    In der Praxis wird wohl kein Radfahrer dort bei Fußgänger-Rot blind weiterfahren?

    Denn intuitiv hält man als Radfahrer bei der Fußgänger-Rot an (zumindest bei [Zeichen 240] und [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10]).

    Auf die Idee, in der Situation bei Rot weiter zu fahren, kommt man doch nur, wenn man in der Fahrradblase unterwegs ist :)

    Trotzdem müssen Behörden sowas natürlich schleunigst abstellen.

    Natürlich fordern die das. Steht ja im Vertrag, dass ihnen das zusteht. Da der Vertrag öffentlich ist, kann das jeder nachlesen.

    Sie wären schön blöd, wenn sie einfach darauf verzichten würden.

    Absolut zum Heulen, dass Scheuer nach dieser Unterschrift noch im Amt bleiben darf.