Und was sagt die Straßenverkehrs-Ordnung dazu? In § 20 Abs. 4 StVO steht:
An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten.
Nach 3 Minuten parkt er ja. Gibt also kein Knöllchen, wenn man zu schnell vorbei fährt. Erkennen kann man das aus dem Auto heraus natürlich nicht