Beiträge von Epaminaidos

    sagt mir die 110 wahrscheinlich, dass ich warten muss bis die Streife da ist.

    Also in Berlin bedanken die sich und schicken eine Streife hin, ohne dass ich warten muss.
    Es dauert aber etwas, bis die kommen. Wenn ich beispielsweise die Polizei hole, weil mal wieder ein Hund mit uneinsichtigem Halter im Buddelkasten spielt, dauert es 30-45 Minuten, bis jemand kommt.

    Konnte man dem LKW-Fahrer (bedingten) Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit o.ä. vorweisen? Oder hat der einfach nur gepennt?

    In allen genannten Fällen halte ich das Urteil für viel zu milde. Es waren vier (!) Sekunden rot.
    Zähl doch mal mit: Ampel wird gelb - 21 - 22 - 23 - Ampel wird rot - 24 - 25 - 26 - 27 - Radfahrer tot.
    Das geht nur mit grober Fahrlässigkeit. "Gepennt" ist mMn "grob fahrlässig" - was denn sonst?
    Strafmaß für fahrlässige Tötung ist Geldstrafe bis max. 5 Jahre. Hier liegt grobe Fahrlässigkeit vor. Das Urteil müsste also eigentlich im oberen Bereich des Strafrahmens liegen. 150 Tagessätze sind hingegen das untere Ende des mögliche Strafmaßes.

    Raserei und auch noch bei Rot über die Ampel!

    Also wenn Du Dich richtig ärgern möchtest, schau Dir die Polizeifotos auf Twitter an (sind im Artikel).
    Keine Ahnung, wie schnell man sein muss, damit ein Radfahrer solche Schäden hinterlässt. Wenn ich mir bildlich vorstelle, wie der Radfahrer ungeschützt so viel Glas und Blech zerstört, wird mir ganz schön schlecht.

    Bin gespannt auf das Urteil. Der letzte Rotsünder, der einen Radfahrer umgebracht hat, war ein LKW-Fahrer. Damals war schon 4s lang rot. Der Fahrer des LKW zahlte gut 5.000€ und durfte seinen Führerschein behalten.

    Noch schlimmer, man kann sich aussuchen wann dann genau. So fallen viele Fahrverbote halt in den Urlaub, wo jemand eh nicht im Land ist. Somit ist es dann kein Denkzettel, es ist nichts weiter als eine recht simple organisatorische Aufgabe.

    Diese Möglichkeit habe ich ehrlich gesagt auch noch nie verstanden. Selbst als ich mir mal ein Fahrverbot gefangen habe, fand ich das komisch. Gemütlich die Pappe ein paar Tage vor dem Urlaub abgeschickt und schon war das Fahrverbot tatsächlich nur noch halb so lang. Eine vollkommen bescheuerte Regelung. Besser wäre es, wenn die Verwaltung den Zeitraum vorgibt.

    Den Einzug an Ort und Stelle finde ich hingegen problematisch. Das kann für den Staat sehr schnell sehr teuer werden, wenn beispielsweise jemand deswegen seinen Job verliert o.ä.

    Sensoren in der Fahrbahn wie bei PKW lange üblich sind wohl zu schwer zu realisieren? Ich frage mich wer sich den Quatsch ausgedacht hat. Was machen ältere Radfahrer, die oft kein Smartphone haben? Oder Leute die nicht möchten, dass ihr genauer Standort ständig ins Netz übertragen wird?

    Die Lösung über das Smartphone ist halt für die Stadt vermutlich billiger als Induktionsschleifen zu verbuddeln.
    Besser für die Radfahrer ist sie wohl eher nicht.

    Was ich meine, ist eigentlich noch schlimmer: Man hätte Argumente, das Radfahren U8 komplett zu verbieten.

    Meiner Ansicht nach gibt es hauptsächlich nur zwei berechtigte Gründe für Verbote:
    - Fremdgefährdung (bzw. nicht akzeptable Belästigung)
    - Zu hohe Eigengefährdung

    Mehr nicht. Alle Verbote für Kinder, die mir gerade einfallen, gehen darauf zurück.
    "Gleichmacherei aus Prinzip" gehört nicht dazu. Und genau das ist Dein Argument: Weil Kinder nicht auf der Fahrbahn fahren können, müssen sie es ganz bleiben lassen. Daraus lässt sich aber keine moralische Berechtigung für ein Verbot herleiten.

    Also bleibt die Gefährdung. Und die ist durch Kinder hoffentlich unbestritten mehrere Größenordnungen geringer als durch einen ausgewachsenen Radfahrer.

    PS:
    "Fremdgefährdung (bzw. Belästigung)" ist schwer zu definieren und kann durchaus abstrakt sein.

    Ja, das ist dünnes Eis. Es könnte heißen: Kinder U8 dürfen nicht mehr mit dem Fahrrad fahren. Mir fällt aber kein logisches Argument gegen diese Sichtweise ein, wie sehr ich mich auch anstrenge. Bitte helft mir!

    Gerne.
    Die Definition "Fahrzeug" ist einfach vollkommen willkürlich und ungeeignet für die Entscheidung, wer was und wo fahren darf.

    Mit folgenden Dingen dürfen sich Kinder ohne Führerschein fortbewegen:
    - Rollschuhe
    - Tretroller
    - Laufrad
    - Zu Fuß

    Wo ist der prinzipielle Unterschied zum Radeln auf dem Gehweg?
    Es gibt keinen.

    Die Trennung muss hingegen hauptsächlich nach Gefährdung von anderen erfolgen:
    - Praktisch keine Gefährdung von Fußgängern -> Gehweg
    - Zusammenstoß mit Fußgänger tut weh -> Fahrbahn bzw. Radweg
    - Zusammenstoß mit Fußgänger meist mit schweren Verletzungen -> Fahrbahn + Führerschein

    Die Übergänge sind fließend. Und es geht hier um Wahrscheinlichkeiten: Ausnahmen mit stärkeren oder schwächeren Verletzungen gibt es immer.

    Ich habe so das Gefühl, da sitzen welche im Ministerium und denken sich, na, lasst uns mal die Regeln für Radfahrer möglichst kompliziert machen — die Gefahr, dass das alles wieder auf eine total bescheuerte Regelung hinausläuft, ist ja durchaus gegeben.

    Ich finde es tatsächlich schwer, eine anständige Regelung zu finden. Denn man muss mehrere Punkte unter einen Hut bekommen:

    • Erwachsene Radfahrer haben auf Gehwegen eigentlich nichts verloren
    • Viele Radfahrer kapieren das leider nicht
    • Kinder hingegen sollen auf Gehwegen fahren und müssen auch entsprechend beaufsichtigt werden können (da sind wir uns hoffentlich einig)
    • Andererseits soll meiner Meinung nach nicht eine 50-köpfige Gruppe von Radlern auf dem Gehweg fahren, nur weil ein Kind dabei ist.
    • Die starre Altersgrenze für alle Straßen finde ich auch problematisch. Wenn meine Tochter 10 ist, kann sie definitiv in einer 30-Zone auf der Fahrbahn fahren. Aber nicht unbedingt auf der 3-spurigen Hauptstraße ohne Radweg.

    Das ist gar nicht so einfach unter einen Hut zu gekommen, ohne dass die Regelung kompliziert wird.