Beiträge von Epaminaidos

    Da würde ich DMHHs Vorschlag folgen und die Bussgeldstelle bzw. auch die sachkundigsten Beamten am PK befragen.

    Lass doch die unsicheren Punkte einfach offen, bis Du verlässliche Quellen beisammen hast.
    Wenn die Liste an sich schon hilfreich ist, dann füllen sich die letzten offenen Punkte sicherlich durch Zulieferungen von Lesern in Form von Urteilen.

    bei Bedarf

    Das Problem ist, wie weit "bei Bedarf" ausgelegt werden kann.
    Das Urteil sieht schon im Erreichen der Rechtsabbiegerspur weiter vorne im Stau einen Bedarf. Machen das alle, hat man schnell einen Stau auf dem Radfahrstreifen - und kein einzelner Autofahrer hat einen Fehler gemacht.
    Wo ist die Grenze von "Bedarf"?
    Darf man auch nach rechts fahren, um dem eventuellen Gestank des Müllautos auf der linken Spur zu entgehen?
    Oder darf man sogar grundsätzlich bei Gegenverkehr auf den Schutzstreifen fahren, um möglichst viel Sicherheitsabstand zum Gegenverkehr zu haben?

    Wahrscheinlich gibt es dazu noch keine einheitliche Rechtsprechung :)
    Aber man wird ja wohl noch hoffen dürfen, dass irgendjemand hier das passende BVG-Urteil aus der Tasche zaubert. Ein OLG würde mir ja auch reichen ;)

    Bin ich nicht uneingeschränkt der Meinung. Änderungen der Verhaltensweisen sind in allen Lebensbereichen nachhaltig nur dann zu erreichen, wenn dem Personenkreis die Änderung eben nicht von "außen" oktoyiert bekommt, sondern aus der eigenen Einsicht heraus agiert.

    Also wenn mir bei jedem Geschwindigkeitsverstoß statt 30€ ein Finger abgehackt würde, würde ich ganz sicher nicht mehr schneller fahren als erlaubt. Und ein Parkticket würde ich ganz sicher auch ziehen, wenn ich 200€ statt 10€ zahlen müsste.
    Gerade im Straßenverkehr funktioniert meiner Ansicht nach nichts so gut, wie anständige Strafen. Einsicht kann man im Straßenverkehr vergessen. Da gibt es ca. 300 Verletzte pro 1Mrd Personenkilometer. Macht pro Autofahrerleben ca. einen halben Verletzten (, mit 30.000 km/Jahr und 50 Jahren gerechnet). Das ist viel zu wenig, um über Einsicht eine Verhaltensänderung zu erreichen.

    Es mag andere Delikte geben, bei denen das nicht so gut funktioniert. Straßenverkehr ist für die meisten Menschen eine recht rationale Kosten-Nutzen-Rechnung.

    Hallo zusammen,

    ich hatte heute früh ein Treffen mit einem Autofahrer auf folgendem Schutzstreifen.

    Er war überzeugt davon, dort fahren zu dürfen. Nicht etwa "VerpissDichDuArschloch"-überzeugt, sondern zivilisiert überzeugt.

    Also schnell im Verkehrsportal nachgefragt.
    Ergebnis: Ein Urteil für exakt diese Stelle, nach dem ein Schutzstreifen praktisch ohne Einschränkung "bei Bedarf" genutzt werden darf.
    Autos dürften dort also theoretisch 3-spurig im Stau stehen.
    Die einzige Einschränkung ist der Ausschluss einer Gefährdung von Radfahrern. Die liegt aber bei vernünftigtem Verhalten praktisch nie vor.

    Das widerspricht meinem Gefühl so stark, dass ich mal einen Crosspost riskiere, um möglichst auch noch andere Urteile zu finden.

    Kann das tatsächlich sein?
    Autos dürfen im Stau den Schutzstreifen als zusätzliche Spur benutzen, um schneller voran zu kommen?

    Gibt es anderslautende Urteile?

    Wenn die wirklich auf der Fahrbahn unterwegs war, ist das aber schon mehr als fahrlässige Tötung.

    Dafür sehe ich erstmal keinen Anhaltspunkt. Fast gleichzeitig kam ja auch die Meldung rein, dass ein älterer Fahrer gleich einen ganzen LKW übersehen hat und nicht nur ein Fahrrad. Das kann durchaus fahrlässig gewesen sein. Die Wahrheit erfährt man in solchen Fällen sowieso niemals. Und wenn der Radfahrer keine Zeugenaussage mehr machen kann erst recht nicht.

    Für alle, die den "Radweg" in der Eppendorfer Landstraße nicht kennen:

    Zumindest zeigt das, dass Radfahrer keinen Deut besser sind als Autofahrer :)

    Andererseits: Es ist schon denkbar bescheuert, Fahrradständer so aufzustellen.

    Auf meinem Arbeitsweg stand mal ein paar Tage lang ein einzelnes Rad genauso bekloppt (allerdings an einem "Fußgängerleitgitter" angeschossen). Irgendwann habe ich es kurzerhand drübergehoben und auf die andere Seite gestellt. Ich konnte es mir gerade so verkneifen, es einfach drüber zu werfen. Seit dem stand es immer auf der richtigen Seite.
    Das geht bei solchen Massen natürlich nicht.

    Herr Thering hat sich schon in einem ADFC-Interview als ernsthafter Gesprächsteilnehmer disqualifiziert, weil er nichts von belegbaren Fakten hält.

    Sehr schön finde ich auch die Aussage: "Ich tue alles für den Radverkehr, aber auf keinen Fall zu Lasten von anderen Verkehrsteilnehmern". Er lehnt also jegliche Veränderung ab - außer vielleicht dem Abriss von Häusern, um mehr Straßen zu bauen.

    Ein Argument würde ich aber gerne ernsthaft hinterfragen. Häufig wird ein bestimmtes Argument für Tempo 30 ins Feld geführt: Dass die Durchschnittsgeschwindigkeit schon heute unter Tempo 30 liegt. Da sei ja dann Tempo 30 gar nicht mehr so schlimm.
    Das ist natürlich ohne den Vergleich mit der tatsächlichen Duchschnittsgeschwindigkeit bei Tempo 30 eine Null-Aussage.
    Gibt es irgendwo belastbare Zahlen, wie sich die Durchschnittsgeschwindigkeit bei Tempo 30 tatsächlich entwickeln würde?

    Die Zeiten der Sippenhaft sind zum Glück vorbei.

    Ich finde, das hat nichts mit Sippenhaft zu tun.
    Der Halter eines Autos ist verpflichtet, den Fahrer benennen zu können. Die aktuelle "Strafe" für einen Verstoß dagegen ist eine Fahrtenbuchauflage.
    Das ist bei vielen Vergehen ein stumpfes Schwert, da die mit einem Auto begangenen Straftaten immer mal wieder viel schwerwiegender bestraft werden. Das geht ja schon bei mittleren Geschwindigkeitsverstößen los. Scherzhaft habe ich ja selber schon überlegt, ob ich nicht mein Auto auf meinen Vater und seins auf mich zuzulassen sollte, um im Fall der Fälle etwas flexibler zu sein.

    Und genau weil solche Überlegungen objektiv einen Vorteil versprechen, sollte sich der Staat bessere Maßnahmen einfallen lassen, um Autohalter zur Kooperation zu bewegen.

    Gegen versuchten Totschlag kommt man wohl mit keiner wie auch immer gearteten Maßnahme an. Wesentlich mehr als die Fahrtenbuchauflage sollte aber möglich sein.

    Andererseits finde ich es recht verwunderlich, dass man bei versuchtem Mord (nichts anderes war das in meinen Augen) nicht nachhaltiger ermittelt.

    Mir fällt ehrlich gesagt nicht viel ein, was man noch hätte tun können. Nichtmal der Radfahrer selbst nennt auf Nachfrage einen konkreten Ermittlungsansatz, den die Polizei versäumt hat. Also gehe ich erstmal davon aus, dass alles menschenmögliche getan wurde.
    Besonders ärgerlich: Die beiden möglichen Fahrer treiben die Sache laut dem Radfahrer sogar noch arrogant auf die Spitze und behaupten einfach beide, sie seien selbst gefahren. In dem Wissen, dass kein Rechtstaat zwei Personen bestrafen kann, wenn es eindeutig nur einen Täter gab.

    Das Ergebnis ist natürlich fürchterlich und zeigt eine deutliche Lücke im Strafrecht: Der Halter eines Fahrzeugs kann auch in Deutschland gegen eine Fahrtenbuchauflage schwere Straftaten decken (in GB sind es halt 150 Pfund).

    Hier müsste der Gesetzgeber ansetzen: Wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann, gibt es eine Strafe für den Halter (bzw. den letzten in der "Ausleihkette"), deren Höhe von der begangenen Straftat abhängt. Muss ja nicht 1:1 sein. Aber zumindest etwas, das weh tut.

    Hat man in anderen Rechtsgebieten eher nicht, dass derjenige, der lediglich auf seinem Recht besteht auch noch geschmäht wird.

    Hängt stark vom Thema ab:
    Gerade wurde doch Mercedes dabei ertappt, ähnlich zu schummeln wie VW*. Auch hier wird der Täter von vielen verteidigt und der "Aufdecker" beschimpft.

    *Ein niederländisches Institut hat festgestellt, dass die C-Klasse im Stadtverkehr ca. 10 mal so viel Stickoxide ausstößt, wie eigentlich zulässig. Mercedes hat eingeräumt, dass unterhalb von 10°C die Abgasnachbehandlung faktisch abgeschaltet wird. Es sei zulässig, die Abgasnachbehandlung zum Schutz des Motors bei ungewöhnichen Betriebsbedingungen zu deaktivieren. Unter 10°C seinen ungewöhnlich niedrig. Die DUH hat daraufhin beim KBA beantragt, die Typzulassung der C-Klasse aufzuheben und die betroffenen Fahrzeuge stillzulegen. Und sie kassiert mächtig Prügel dafür.

    Wieso muss das Verfolgen von Owis kostendeckend sein?

    Ich finde es eher peinlich, dass sie es nicht ist. Irgendwo habe ich neulich gelesen, dass in Berlin alleine die Verwaltungsarbeit ab dem Moment, ab dem die Politesse den Falschparker ins System eingegeben hat, bereits knapp 10€ kostet.
    Ich finde aber auch, das die Ordnungsgelder so gestaltet werden sollten, dass Owis bei "normaler Verstoßdichte" kostendeckend verfolgt werden können. Warum sollte man auch weniger verlangen? Die meisten Owis werden vorsätzlich oder aus Nachlässigkeit begangen. Beides keine Dinge, auf die man Rücksicht nehmen müsste.

    Die Falschparkertickests sind bekanntlich zu billig

    Nicht nur das:
    Ganz ohne Parkscheint zahlt man 10€.
    Kauft man einen Parkschein und parkt 31 Minuten zu lang, zahlt man schon 15€.

    Keine Ahnung, wer sich diesen Blödsinn ausgedacht hat, aber ich habe mich dem angepasst.

    Besonders lächerlich war es vor einigen Jahren, als es noch 5€ waren. Da wollte die Stadt im Umfeld einer Sportveranstaltung 6€ pro Stunde haben. Ich habe lieber das Knöllchen für 5€ genommen. Selbst wenn die mehrfach vorbei gekommen wären, wäre die Strafe kaum schneller gestiegen als die Parkgebühren.

    Da sage nochmal einer, Strafen würden nicht abschrecken :)

    Dann wäre der Weg nach Hause offenbar für die Kinder gefährlicher.

    Wörtlich hast Du recht, meinst aber wahrscheinlich, dass der Fußweg nach hause gefährlicher sei als der Fußweg zur Schule.
    Und das kann man aus den Zahlen nicht ablesen. Das kann man aus den Zahlen aber nicht ablesen, da wir nicht wissen, wie viele Kinder nur einen der beiden Wege von den Eltern mit dem Auto gefahren werden und den anderen zu Fuß gehen.