Weimar hat eine neue Fahrradstraße - seine erste, wenn ich mich nicht täusche ...
... bestimmt aber die erste in ganz Deutschland, die auch von Fußgängern betreten werden darf.
Dafür hat man extra ein eigenes, großes ZZ gebastelt und um das sonst geltende Verbot wirksam zu negieren darauf zum energisch Schreitenden aus Zeichen 259
gegriffen, statt die harmlose Mutter-Kind-Gruppe aus Zeichen 239
zu verwenden
Mal eine blöde Frage: Welches Verbot wird mit dem Zusatzzeichen negiert?
Wer zu Fuß geht gehört nicht zum Fahrzeugverkehr. Zu dem Zeichen 244 heißt es in der STVO:
ZitatAlles anzeigen1.
Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr sowie Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV darf Fahrradzonen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt. Die freigegebenen Verkehrsarten können auch gemeinsam auf einem Zusatzzeichen abgebildet sein.
2.
Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.
3.
Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern und Elektrokleinstfahrzeugen im Sinne der eKFV ist erlaubt.
4.
Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt.