Beiträge von Malte

    Passend zum Thema nebenan (Rad-Verkehrspolitische Plakate und Parteienwerbung im Wahlkampfjahr 2021) habe ich mal eine andere Frage: Hier in Lüneburg wie auch in vielen anderen Städten arten die Wochen vor einer Wahl, egal ob Landtags-, Bundestags- oder Kommunalwahl immer in eine Art Materialschlacht aus, in der zehntausende Wahlplakate für ein paar Wochen den Straßenraum zieren.

    Diese Wahlplakate sind in der Regel aus billigsten Kunststoff gefertigt, werden in der Regel mit Einweg-Kabelbindern befestigt und belasten allein durch ihre Existenz die Umwelt — abgesehen davon, dass beinahe zwangsläufig Wahlplakate und Kabelbinder in die Umwelt eintreten, wenn im Zuge von Vandalismus oder Sturmböen das eine oder andere Plakat den Abgang macht.

    Und: Diese Plakate hängen ständig im Verkehrsraum herum — und je nach Qualität der eingesetzten Kabelbinder (und der Lust und Laune der Leute, die dort zugange waren) folgen die Plakate binnen weniger Tage dem Ruf der Schwerkraft und rutschen in das Lichtraumprofil des Radweges. Ich bin mittlerweile über Gebühr genervt von den Plastikplakaten der örtlichen CDU, denn entweder machen sie’s sich auf dem Boden am Laternenpfahl gemütlich oder sie liegen halb zerrissen auf Geh- und Radweg herum. Beim Aufhängen und Erneuern der Plakate kommt dann trotz aller fröhlichen Versprechungen über Umwelt- und Klimaschutz ein Kraftfahrzeug zum Einsatz, das in der Regel dann auch hier und da und dort auf dem Radweg parkt — man will ja nicht den „echten Verkehr“ mitdessen Wählern vergraulen.

    Und wenn die Wahl vorbei ist, sammeln einige Parteien ihre Plakate schnell wieder ein, andere lieber nicht und überlassen es der UV-Strahlung, die Kunststoffverbindungen am Laternenpfahl aufzulösen.

    In der Umgebung von Rendsburg, wo ich aufgewachsen bin, gibt es solche Probleme nicht. Dort werden seitens der Gemeinde Stellwände aufgebaut, auf denen die einzelnen Parteien jeweils ein Plakat aufkleistern dürfen. Total praktisch, löst bis auf das Falschparken auf dem Radweg beinahe alle Probleme.

    Mal davon abgesehen, das der folgende fromme Wunsch so realistisch ist wie eine vernünftige Wahlrechtsreform, die Verkehrswende oder Klimaschutz, aber was wäre der richtige Weg, um diese Art der Wahlwerbung vorzuschreiben und diese bisherige Materialschlacht zu unterbinden? Offenbar wird das ja von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich gehandhabt — oder ist das doch irgendwo im Landes- oder Bundesrecht geregelt?

    20 Jahre Hamburg - und ich musste doch 3x hingucken, bis ich realisiert hab,wo das ist.

    Hat sich ja doch einiges getan. also ein wenig.

    Und besser wird es dann in der Summe (incl. Konflikte) auch nicht. Tjo. ?(

    Warst du vor vier Jahren mit dabei, als wir diese Planung kritisiert hatten? Ich hatte ja damals bei der Fragerunde aufgezeigt und mich gewundert, wie gut wohl diese Berliner Lösung funktioneren wird und nach meiner Erinnerung auch von meinen Erfahrungen mit Differenzierungsproblemen zwischen den Signalgebern für den Fahrverkehr und Fußgängern berichtet.

    So gering die Wahrscheinlichkeit ist, dass jetzt jemand eine solche Situation auf Film bannt, umso größer muss ja die Dunkelziffer bei diesen Verkehrsführungen sein.

    mit dem Video ist eigentlich klar beweisbar, durch frühes Hupen, dass das Absicht war.

    Wäre also Vorsatz und sollte mit MPU belohnt werden.

    Meiner Erfahrung nach würde ein Strafverfahren gegen den Kraftfahrer in Ermangelung öffentlichen Interesses oder wegen „nichts passiert“ umgehend eingestellt. Ich bin ja in Hamburg auch mehrfach vorsätzlich abgedrängt worden, wie man in den einschlägigen Threads nachlesen kann, und die Polizei, aber allerspätestens die Staatsanwaltschaft kam aus dem Schulterzucken mitunter gar nicht mehr raus. Da wird dann auch der eigentliche Aggressor mit den Worten verabschiedet, er hätte „nichts falsch gemacht“.

    Ich weiß, ihr könnt’s nicht mehr hören, aber einer der Gründe, warum ich aus Hamburg wieder abgehauen bin, sind solche Situationen: An einer so genannten Berliner Lösung ist der Signalgeber für den Fahrverkehr grün, irgendwo im Hintergrund aber eine rote Fußgängerampel, also fühlt sich der Kraftfahrer berufen, den vermeintlichen Kampfradler erst anzuhupen und dann anzufahren:

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    Und da nach einschlägiger Erfahrung die Hamburger Polizei den eigentlichen Unfallverursacher sehr wohlwollend protokolliert, bleibt man im Zweifelsfall auf den Kosten sitzen — und die gegnerische Versicherung will auch nichts zahlen, weil Vorsatz nicht gedeckt ist.

    Eigentlich das perfekte Verbrechen Vergehen.

    Nach einem neuerlichen Umbau sieht es nun so aus:

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    Ich bin ja mal gespannt, ob das nun besser funktioniert. Hier ist ja auch immer noch nicht vorgesehen, dass mal mehr als drei Radlinge pro Umlauf warten, denn dann ist der Bereich zum Geradeausfahren voll und die Leute, die von links kommen und indirektes Linksabbiegen praktizieren wollen, finden schon wieder keinen Platz.

    Heute Abend gibt es — mal wieder — eine Diskussion zwischen den Kandidatinnen für das Amt der Oberbürgermeisterin: Sonntagsperlen "ELEFANTENRUNDE"

    Hier gibt’s die Sendung noch mal zum Nachgucken:

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    Am Ende der nichtrepräsentativen Abstimmung gewann mit großem Abstand Claudia Kalisch — ich bin ja mal gespannt, wie die Abstimmung am 12. September ausgeht.

    Nach meinem laienhaften Verständnis müsste doch gerade die Lüneburger Heide als touristisches Ausflugsziel irgendein Interesse an einer Schienenanbindung haben. Bispingen hält beispielsweise eine ganze Menge Attraktionen bereit, in dessen Bahnhof hält hingegen kein Zug. Der Heidepark ist mit dem 2,5 Kilometer entfernten Haltepunkt Wolterdingen auch nur sehr mäßig angeschlossen. Nun ist natürlich die Frage, wer von den Touristen überhaupt mit der Bahn zum Heidepark, zum Snow-Dome oder nach Soltau fahren möchte, wenn die An- und Abreise zum und vom Feriendomizil ohnehin mit dem eigenen Auto bestritten wird.

    Momentan wird die Lüneburger Heide zu einem nicht unerheblichen Teil vom Schienenverkehr abgehängt, das spottet mal wieder jeglicher Beschreibung. Nachdem der jetzige Betreiber erixX das so genannte Heidekreuz Buchholz–Soltau–Hannover und Uelzen–Soltau–Bremen bei der turnusmäßigen Ausschreibung an DB-Regio verloren hatte, laufen ihm jetzt die Mitarbeiter davon.

    Der Betrieb auf dem südlichen Ast des Heidekreuzes wurde bereits eingestellt, nun folgt die Einstellung des westlichen Asts. Es wird allerdings davon ausgegangen, dass bis zur Betriebsübergabe im Dezember der Betrieb vollständig heruntergefahren sein wird. Stattdessen fahren dann „moderne Dieselbusse“ — na, hat man das nicht vor 50 Jahren auch überall als Verbesserung beworben?

    Ich weiß, solche Sprüche sind nicht hilfreich, aber das sind dann wohl auch die Segnungen der Bahnprivatisierung. erixX betreibt dann nur noch die Strecke von Lüneburg nach Dannenberg und von Uelzen nach Braunschweig und hat mich seiner ausgedünnten Mitarbeiterreserve kaum Möglichkeiten, auf größere Krankenstände oder sonstige Probleme zu reagieren.

    Es geht um die Kreuzung zwischen der Fußgängerzone Mühlenstraße und der Ledastraße in Leer, Ostfriesland.

    Ich vermute, es handelt sich um den Versuch, dem Fußverkehr (und Radverkehr?) entlang der Fußgängerzone irgendeine Art von Vorrechten einzuräumen.

    Ich finde das hier schwierig, denn nach meinem Dafürhalten haben Fußgänger nichts von dem [Zeichen 301], weil Fußgänger an den Vorfahrtsregelungen nicht teilnehmen. Für den Fahrverkehr aus der Fußgängerzone gilt zunächst einmal § 10 StVO wegen [Zeichen 243], dann aber doch wieder [Zeichen 301]. Der Querverkehr entlang der Ledastraße sieht hingegen erstmal das [Zeichen 206], soll aber in Wirklichkeit querende Fußgänger vorbeilassen.

    Gehe ich recht in der Annahme, dass diese Kreuzung nicht so funktioniert, wie sich die Behörde das mutmaßlich vorgestellt hat? Und: Was hätte gegen einen Fußgängerüberweg gesprochen?

    Ich wusste gar nicht, dass es noch Städte wie Salzburg gibt, in denen man keinen Hehl daraus macht, die so genannten Radlritterl gar nicht in der Stadt haben zu wollen:

    Und die Bevölkerung findet’s zum Großteil ziemlich geil. Von einer solchen Ablehnung der Verkehrswende kann die Union hierzulande ja nur träumen.

    Heute Abend gibt es — mal wieder — eine Diskussion zwischen den Kandidatinnen für das Amt der Oberbürgermeisterin: Sonntagsperlen "ELEFANTENRUNDE"

    „Mal wieder“ schreibe ich etwas lustlos, weil das die nunmehr vierte Debatte zwischen den einzelnen Kandidatinnen ist, bei der bislang nur Monika Scherf von der CDU heraussticht, weil sie entgegen allen anderen Kandidatinnen am Lückenschluss der Bundesautobahn 39 festhält.

    Am Ende soll wohl eine nicht repräsentative Wahl für das Amt der Oberbürgermeisterin durchgeführt werden.

    Ich bin gestern mal wieder in der Gegenrichtung gefahren und bin mir plötzlich gar nicht mal mehr so ganz sicher, ob ich nicht womöglich schon dutzendfach an dieser Stelle bei rotem Licht über die Kreuzung gesaust bin.

    Das sieht hier zwar inklusive der Haltlinie nach einer so genannten Berliner Lösung aus, doch drüben auf der anderen Straßenseite wartet ein roter Signalgeber für den Radverkehr, der aber in der Regel erst in den Wahrnehmungsbereich eines Radfahrers vordringt, wenn man sich bereits auf der eigentlichen Kreuzung befindet, der Rotlichtverstoß also bereits begangen wurde.

    Vermutlich hat die Behörde sogar beabsichtigt, dass hier der Signalgeber für den Fahrverkehr gilt, aber nach meinem Dafürhalten kann man’s sich nicht aussuchen, wenn’s nunmal einen separaten Signalgeber für den Radverkehr gibt.

    An einem anderen Kreuzungsarm links hat die Behörde sogar extra druntergeschrieben, dass man doch bitte „Signal beachten“ möge, lässt den Radverkehr aber im Unklaren, ob hier der Signalgeber für den Fahrverkehr oder die kleine Fahrradampel auf der anderen Straßenseite gemeint ist. Vielleicht sollen die kleinen Fahrradampeln aber auch nur für jene Radfahrer gelten, die sich innerhalb der Kreuzung zum indirekten Linksabbiegen aufgestellt haben:

    Also sucht man sich eigentlich die Ampel aus, die man gerne hätte (günstigerweise natürlich eine grüne), unabhängig davon, welche eigentlich wirklich gilt. Macht der Kraftverkehr ja auch so, ich hab’s eigentlich noch nie erlebt, dass jemand den roten Signalgeber zum Rechtsabbiegen bemerkt.

    … was ja gleich die nächste Frage aufwirft: Darf ich denn mit dem Rad rechts abbiegen, wenn der rote Signalgeber zum Rechtsabbiegen noch leuchtet? Puh.

    nd genau bei diesem gemeinsamen Geh- und Radweg, der ca. 4 Meter unterhalb des Fahrbahnniveaus liegt, fragt man sich, ob der dann noch überhaupt straßenbegleitend ist.

    Als ich dort vor ein paar Monaten das erste Mal mit dem Rad heruntergekracht bin, dachte ich mir noch, der wäre doch ganz sicher mit Fördergeldern gebaut worden, eine solche Rampe baut man doch nicht, wenn man’s selbst bezahlen muss. Tatsächlich steht dort im Verlauf des Grabens irgendwo ein Schild, dass das Land Niedersachsen hier ganz selbstlos was für den Radverkehr investiert hätte.

    Mir fällt immer häufiger auf, dass benutzungspflichtige Hochbordradwege im Bereich von Bushaltestellen plötzlich im Nichts enden und hinter dem Bereich der Bushaltestelle fortgesetzt werden. Diese Lustigkeiten kannte ich früher nur aus Hamburg, sie tauchen nun aber auch in anderen Städten im Zuge der Sanierung von Bushaltestellen und der Anhebung des Einstiegsbereiches für barrierefreies Zusteigen immer häufiger auf, beispielsweise ganz brandneu hier in Lüneburg:

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    Oder nicht ganz so brandneu in Lüneburg:

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    Gibt es irgendeine obskure Einlassung des Bundesverkehrsministeriums, dass es sich bei dieser Ausgestaltung um eine besonders gute Idee handelt oder sind die Straßenverkehrsbehörden bundesweit unabhängig voneinander auf diese Idee gekommen?

    Irgendwie muss doch klar sein, dass diese Ausgestaltung, beziehungsweise dieses Ausspielen von Barrierefreiheit gegen Radverkehr für weitere Konflikte sorgt, etwa weil der Taststreifen für seheingeschränkte Menschen just im „virtuellen Verlauf“ des Radweges liegt. Da ich ja nicht davon ausgehe, dass man ernsthaft erwartet, Radfahrer würden nun artig absteigen und schieben, war wohl mal wieder alles egal, weil in den Grenzen des zur Verfügung stehenden Straßenraumes nunmal irgendwas gemacht werden sollte.

    Gegeben sei eine solche Kreuzung, die Lichtzeichenanlage denken wir uns mal kurz weg:

    Oder diese hier:

    Der gemeinsame Fuß- und Radweg verläuft entlang einer Vorfahrtsstraße und soll in diesem Fall sogar an dessen Vorfahrt teilnehmen. Der linksabbiegende Fahrbahnverkehr bekommt unmittelbar nach dem Abbiegen eine Vorfahrt kraft [Zeichen 306] geschenkt, der rechtsabbiegende Gegenverkehr ist wartepflichtig: So soll verhindert werden, dass die Kreuzung zugestaut wird oder der Linksabbieger auf dem Fahrstreifen des Gegenverkehrs anhält.

    Die Vorfahrt, die dem Linksabbieger zuteil wird, gilt aber im Grunde genommen auch gegenüber dem Radverkehr. Müsste in solchen Fällen die Vorfahrt des Radverkehrs, die ja dank der Vorfahrtstraße gilt, explizit aufgehoben werden? Kann in solchen Fällen § 8 StVO und § 9 Abs. 3 StVO gleichzeitig gelten? Der Radverkehr weiß ja im schlimmsten Fall gar nichts davon, dass Linksabbieger von der Fahrbahn hier mit Zeichen 306 belohnt werden.

    Sprich: Geht es um die eigene Sache (ICH wurde durch den Falschparker auf einem meiner Wege, der nicht dem "Streife fahren" diente, höchstpersönlich behindert oder durch einen Engüberholer selbst gefährdet etc.pp. Ggfs. auch Ablichten eines Unfallflüchtigen als Zeuge), dann gehe ich von Zulässigkeit von Anzeigen/Fotos/... aus, wenn Anzeigen mein Hobby wäre, wäre das dagegen nicht von den §§ gedeckt.

    Wobei ich der Meinung bin, dass die Grenze dort relativ fließend ist: Wenn ich damals in Kiel abends noch einen kurzen Spaziergang um den Block unternommen habe, hätte ich problemlos dutzende ordnungswidrig abgestellte Kraftfahrzeuge anzeigen können, die tatsächlich behindernd oder gar gefährdend auf Geh- und Radwegen abgestellt waren. Das hatte schon was von „Streife laufen“, obwohl es sich tatsächlich nur um einen einfachen Spaziergang handelte, um wenigstens einmal am Tag vor die Tür zu kommen.