Beiträge von Malte

    Radfahren in Niedersachsen ist immer wieder eine Freude. Von Lüneburg bis zum Wilseder Berg sind es keine 40 Kilometer, die man grundsätzlich recht schnell überwinden könnte, wenn man nicht ständig die Wahl zwischen miserablen benutzungspflichtigen Buckelpisten…

    … und Überlandstraßen ohne Radweg hätte, auf denen Radverkehr allerdings nicht toleriert wird. Dass mich mal jemand mit einem vernünftigen Abstand überholt halte ich ja schon beinahe für eine vermessene Erwartungshaltung, aber hier nahm sich tatsächlich ein wütender Kraftfahrer die Zeit, beim Überholvorgang abzubremsen und mich bei Tempo 25 ins Straßenbegleitgrün zu drängen. Sowas hatte ich ja schon ganz lange nicht mehr, so dass ich kurz in Erwägung zog, die Autozei zu benachrichtigen, aber vermutlich hätte ich mir dann nur die üblichen Weisheiten angehört, dass man auf „gelben Straßen“ (vulgo: Bundesstraße) ohne Radweg gar nicht mit dem Rad fahren darf oder dass langsame Fahrzeuge schnelleren das Überholen ermöglichen müssen.

    Aber wenn man dann brav auf dem bestens ausgebauten und breiten Radwegen fährt, hat man auch nie Vorfahrt. Am Kreisverkehr sowieso nicht, da haben dann laut dem OLG Hamm weder der Fahrbahnverkehr noch der Radverkehr irgendwie Vorfahrt, der Radverkehr aber auf jeden Fall noch weniger Vorfahrt als der Fahrbahnverkehr:

    Selbst an der bummeligsten Hofeinfahrt, die beinahe schon eher eine private Anliegerstraße ist, dürfen Zeichen 205 nicht fehlen. An einigen Ecken frage ich mich dann ja schon, was die Straßenverkehrsbehörde sich da wohl als Begründung ausgedacht hat. Wahrscheinlich ist der Radweg hier knappe fünf Meter von der Fahrbahn entfernt und daher aus der Vorfahrtregelung der Straße rausgefallen?

    Und hier habe ich dann erst Vorfahrt, aber dann irgendwie doch nicht?

    Auch superhäufig in jeder Ecke anzutreffen: In Fahrtrichtung rechts ein freigegebener Gehweg mit Schrittgeschwindigkeit, in der Gegenrichtung handelt es sich um einen linksseitigen Radweg, auf dem ich dann mit Vollgas langjagen darf.

    Nun ja. So richtig Freude kommt da beim Radfahren echt nicht auf. Es ist bei mir schon eher die bange Sorge, was wohl die nächste Ortschaft für mich bereithalten wird — und wann mich der nächste Kraftfahrer maßregeln wird, weil ich irgendwo nicht auf einem freigegebenen Gehweg fahre.

    Vielleicht liege ich ja falsch, aber war das ein autonomes Auto oder klingt das nur so?

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    Das scheint ja alles auf kommunaler Ebene angesiedelt zu sein. Man kann jedenfalls auch bei vorgegebenen Stellwänden die so genannte freie Plakatierung beantragen:

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    Interessant aber, dass niemand zu wissen scheint, warum welche Regelungen überhaupt gelten — außerhalb der eigenen Gemeinde kennt man sich nicht aus..

    Hat jemand Lust, hier auch noch einen Kommentar abzugeben?

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    Eigentlich auch immer wieder ganz witzig:

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    Passend zum Thema nebenan (Rad-Verkehrspolitische Plakate und Parteienwerbung im Wahlkampfjahr 2021) habe ich mal eine andere Frage: Hier in Lüneburg wie auch in vielen anderen Städten arten die Wochen vor einer Wahl, egal ob Landtags-, Bundestags- oder Kommunalwahl immer in eine Art Materialschlacht aus, in der zehntausende Wahlplakate für ein paar Wochen den Straßenraum zieren.

    Diese Wahlplakate sind in der Regel aus billigsten Kunststoff gefertigt, werden in der Regel mit Einweg-Kabelbindern befestigt und belasten allein durch ihre Existenz die Umwelt — abgesehen davon, dass beinahe zwangsläufig Wahlplakate und Kabelbinder in die Umwelt eintreten, wenn im Zuge von Vandalismus oder Sturmböen das eine oder andere Plakat den Abgang macht.

    Und: Diese Plakate hängen ständig im Verkehrsraum herum — und je nach Qualität der eingesetzten Kabelbinder (und der Lust und Laune der Leute, die dort zugange waren) folgen die Plakate binnen weniger Tage dem Ruf der Schwerkraft und rutschen in das Lichtraumprofil des Radweges. Ich bin mittlerweile über Gebühr genervt von den Plastikplakaten der örtlichen CDU, denn entweder machen sie’s sich auf dem Boden am Laternenpfahl gemütlich oder sie liegen halb zerrissen auf Geh- und Radweg herum. Beim Aufhängen und Erneuern der Plakate kommt dann trotz aller fröhlichen Versprechungen über Umwelt- und Klimaschutz ein Kraftfahrzeug zum Einsatz, das in der Regel dann auch hier und da und dort auf dem Radweg parkt — man will ja nicht den „echten Verkehr“ mitdessen Wählern vergraulen.

    Und wenn die Wahl vorbei ist, sammeln einige Parteien ihre Plakate schnell wieder ein, andere lieber nicht und überlassen es der UV-Strahlung, die Kunststoffverbindungen am Laternenpfahl aufzulösen.

    In der Umgebung von Rendsburg, wo ich aufgewachsen bin, gibt es solche Probleme nicht. Dort werden seitens der Gemeinde Stellwände aufgebaut, auf denen die einzelnen Parteien jeweils ein Plakat aufkleistern dürfen. Total praktisch, löst bis auf das Falschparken auf dem Radweg beinahe alle Probleme.

    Mal davon abgesehen, das der folgende fromme Wunsch so realistisch ist wie eine vernünftige Wahlrechtsreform, die Verkehrswende oder Klimaschutz, aber was wäre der richtige Weg, um diese Art der Wahlwerbung vorzuschreiben und diese bisherige Materialschlacht zu unterbinden? Offenbar wird das ja von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich gehandhabt — oder ist das doch irgendwo im Landes- oder Bundesrecht geregelt?

    20 Jahre Hamburg - und ich musste doch 3x hingucken, bis ich realisiert hab,wo das ist.

    Hat sich ja doch einiges getan. also ein wenig.

    Und besser wird es dann in der Summe (incl. Konflikte) auch nicht. Tjo. ?(

    Warst du vor vier Jahren mit dabei, als wir diese Planung kritisiert hatten? Ich hatte ja damals bei der Fragerunde aufgezeigt und mich gewundert, wie gut wohl diese Berliner Lösung funktioneren wird und nach meiner Erinnerung auch von meinen Erfahrungen mit Differenzierungsproblemen zwischen den Signalgebern für den Fahrverkehr und Fußgängern berichtet.

    So gering die Wahrscheinlichkeit ist, dass jetzt jemand eine solche Situation auf Film bannt, umso größer muss ja die Dunkelziffer bei diesen Verkehrsführungen sein.

    mit dem Video ist eigentlich klar beweisbar, durch frühes Hupen, dass das Absicht war.

    Wäre also Vorsatz und sollte mit MPU belohnt werden.

    Meiner Erfahrung nach würde ein Strafverfahren gegen den Kraftfahrer in Ermangelung öffentlichen Interesses oder wegen „nichts passiert“ umgehend eingestellt. Ich bin ja in Hamburg auch mehrfach vorsätzlich abgedrängt worden, wie man in den einschlägigen Threads nachlesen kann, und die Polizei, aber allerspätestens die Staatsanwaltschaft kam aus dem Schulterzucken mitunter gar nicht mehr raus. Da wird dann auch der eigentliche Aggressor mit den Worten verabschiedet, er hätte „nichts falsch gemacht“.

    Ich weiß, ihr könnt’s nicht mehr hören, aber einer der Gründe, warum ich aus Hamburg wieder abgehauen bin, sind solche Situationen: An einer so genannten Berliner Lösung ist der Signalgeber für den Fahrverkehr grün, irgendwo im Hintergrund aber eine rote Fußgängerampel, also fühlt sich der Kraftfahrer berufen, den vermeintlichen Kampfradler erst anzuhupen und dann anzufahren:

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    Und da nach einschlägiger Erfahrung die Hamburger Polizei den eigentlichen Unfallverursacher sehr wohlwollend protokolliert, bleibt man im Zweifelsfall auf den Kosten sitzen — und die gegnerische Versicherung will auch nichts zahlen, weil Vorsatz nicht gedeckt ist.

    Eigentlich das perfekte Verbrechen Vergehen.

    Nach einem neuerlichen Umbau sieht es nun so aus:

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    Ich bin ja mal gespannt, ob das nun besser funktioniert. Hier ist ja auch immer noch nicht vorgesehen, dass mal mehr als drei Radlinge pro Umlauf warten, denn dann ist der Bereich zum Geradeausfahren voll und die Leute, die von links kommen und indirektes Linksabbiegen praktizieren wollen, finden schon wieder keinen Platz.