Woche 25 vom 19. bis zum 25. Juni 2017

  • Man sollte lieber im Hinterkopf behalten, dass die Pressefreiheit für jegliches Presseerzeugnis gilt und jeder in Verbindung mit der Handlungsfreiheit, der Meinungsfreiheit und der Berufsfreiheit ein solches Presseerzeugnis herstellen darf.

    Deine Links beweisen das ganz gut. Oder sind das auch welche der 200 reichen Leute?

    Zeitungen verkaufen das, was ihr Leserkreis lesen will. Deshalb sollte man ihnen dieses Bild öfter mal korrigieren helfen.

  • Zitat

    Auch wenn es in dem Artikel, verglichen mit der "großen Politik" nur um etwas Kleines geht, dürfte es nie verkehrt sein, diesen Satz, der heute leider noch wesentlich zutreffender sein dürfte, als im Jahr 1965, im Hinterkopf zu haben, wenn man sich mit Pressemeldungen beschäftigt.

    Noch nie war die Möglichkeit des einzelnen so groß mit geringem Kapitalaufwand eine große Reichweite zu entfalten. Böse Zungen behaupten, gerade deswegen gibt es bald ein NetzDG.

  • „Pressefreiheit ist die Freiheit von zweihundert reichen Leuten, ihre Meinung zu verbreiten“, sagte im Jahr 1965 Paul Sethe, der Mitherausgeber der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

    Das war 1965. Heute ist es die Kunst, die Vorurteile seiner Leserschaft zu bedienen, ohne die Anzeigenkunden zu vergrätzen.
    Oder verwechsele ich jetzt Pressefreiheit mit Journalismus? :/

    Gruß
    Christoph

    "I've noticed that the majority of traffic 'safety' campaigns seem to focus on everything except the bull in the china shop - the automobile." copenhagenize.com

  • Wenn Du die Zeit dafür hast, diskutiere mit ihnen. Vielleicht findest Du heraus, ob diese verfärbte Art zu berichten, Methode hat. In jedem Fall merkt einmal mehr eine Zeitung, dass es Leser gibt, denen es nicht genügt, an der Oberfläche zu kratzen - und das ist immer gut.

    Neue Antwort:

    »das ist auch gut, dass Sie da sensibilisiert sind. Wie gesagt, es geht uns ja in keiner Weise darum, Victim-Blaming zu betreiben. Aus dem Grund haben wir nun die Passage auch herausgenommen, auch wenn, wie dargelegt, es vor dem Hintergrund geschrieben wurde, um die schweren Verletzungen des Jungen mitzuerklären.

    Wenn Ihnen Ungenauigkeiten wie unten beschrieben (… nach Polizeiangaben etc.) auffallen, geben Sie uns gerne auch weiterhin Bescheid. Wir achten da eigentlich sehr genau darauf, kenntlich zu machen, was Tatsache und was Zeugenaussage/Polizeieinschätzung ist. In dem Fall ist das, wie ich finde, auch ausreichend deutlich gemacht worden.«


    Bitte, gern geschehen.