Immer wieder kommt es im Straßenverkehr zu Situationen, die brenzlig sind und bei denen man fassungslos, verängstigt, wütend oder hilflos dasteht.
Und häufig kommt da der Wunsch auf, jemanden anzuzeigen.
Ich möchte die möglichen Wege und Un-Wege etwas näher beleuchten und hoffe so, Betroffenen etwas Mut zu machen oder die größten Illusionen zu nehmen.
Um Missverständnisse zu vermeiden: ich.bin.kein.Anwalt.
Das Folgende beruht daher auf eigenen Erfahrungen und Gesprächen mit Leuten, die damit beruflich zu tun haben.
Wer Korrekturen anbringen möchte, möge dies bitte tun.
Ich habe versucht, mich kurz zu fassen - aber vieles muss einfach betrachtet, erwähnt und erläutert werden.
1) Unterscheidungen
A) Ordnungswidrigkeit Ordnungswidrigkeiten sind so die kleinen Überschreitungen und Missachtungen der StVO.
Falschparken, bei Rot fahren, Vorfahrt nehmen, hupen, dicht auffahren, Überholen ohne ausreichenden Seitenabstand, und was einem sonst noch so im alltäglichen Leben auf 2 Rädern begegnet.
zum Thread mit der Ordnungswirdrigkeitenanzeige geht's hier lang.
B) Straftat Eine Handlung ist dann strafbar, wenn sie die im Strafgesetzbuch festgeschriebenen Bedingungen erfüllt.
(freie! Definition durch mich)
Die Anzeige einer strafbaren Handlung kann mündlich oder schriftlich bei Polizei, Staatsanwaltschaft oder dem Amtsgericht erfolgen.
In aller Regel geht man zum nächsten/bekannten Polizeikommissariat und erklärt dem Beamten, dass man eine Anzeige stellen möchte wegen folgenden
Sachverhaltes: ...
Typische Stratbare Handlungen: Körperverletzung, Nötigung, Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr