Es gibt ja zwei verschiedene Interpretationen zu § 9 Abs. 2 StVO:
[stvo]Wer mit dem Fahrrad nach links abbiegen will, braucht sich nicht einzuordnen, wenn die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überquert werden soll. Beim Überqueren ist der Fahrzeugverkehr aus beiden Richtungen zu beachten. Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich folgen.[/stvo]
Die eine sagt, man brauche beim indirekten Linksabbiegen keine eventuell in der neuen Fahrtrichtung gültigen Lichtzeichen beachten, weil in der Straßenverkehrs-Ordnung explizit nur die Beachtung des Fahrzeugverkehrs aus beiden Richtungen gefordert wird — wozu solle man den denn beachten, wenn man beim indirekten Linksabbiegen ohnehin auf das grüne Licht der beispielsweise dort aufgestellten Fußgängerampel wartete?
Die andere sagt, man müsse natürlich und selbstverständlich die Ampel beachten — wo kämen wir sonst dahin?
In Hamburg fährt man diesbezüglich zweigleisig und denkt sich mal dies, mal jenes. In der Regel werden solche Aufstellflächen so aufgemalt, dass man die Fußgängerampel in der neuen Fahrtrichtung sehen kann — ganz unabhängig davon, ob im Sinne von § 37 Abs. 2 Nr. 6 StVO diese Zeichen überhaupt gültig sind oder nicht, aber lassen wir solche Details jetzt mal außer Acht. Manchmal werden auch zusätzliche Signalgeber neben der Aufstellfläche installiert, was wohl verdeutlichen soll, dass Radfahrer tatsächlich nicht „einfach so“ links abbiegen sollen.
Dem gegenüber stehen aber solche Wunderwerke wie hier am Wiebischenkamp oder dort an der Stresemannstraße:
Egal aus welchem Blickwinkel man in der Aufstellfläche steht: Man kann von dort keinen Signalgeber sehen. Auf der anderen Straßenseite gibt es keinen, die Signalgeber für den Fahrbahnverkehr sind entsprechend abgeschirmt und unsichtbar. Weil hier eine für Radfahrer durchlässige Einbahnstraße beginnt, gibt es noch nicht einmal hupenden Kraftfahrer hinter einem. Nun weiß ich bei solchen Situationen wieder nicht: Hat man einfach ohne Sinn und Verstand diese Fläche aufgemalt oder hat man sich hier irgendetwas bei gedacht?
Hat mit so etwas irgendjemand Erfahrungen, eventuell schon mal eine Ansprache von der Polizei bekommen?