An der Klütjenfelder Straße in Hamburg hat man sich etwas tolles ausgedacht. Dort führt ja die Veloroute 11 entlang, für die man sich eine tolle Treppe, ne, Moment, eine tolle Brücke gebaut hat.
Nun ist die Brücke auf der einen Straßenseite, der alte Radweg aber auf der anderen, also muss man da irgendwie rüber und die Beschilderung ist mal wieder ganz großartig:
Die Veloroute, also das Schild mit dem roten Fahrrad, zeigt nach hinten rechts. Okay. Ab dem Pfosten handelt es sich nach Hamburger Lesart aber um einen freigegebenen Gehweg, auf dem ja eigentlich Schrittgeschwindigkeit gilt, aber so ganz genau weiß man das ja nicht, weil gleich danach ja ein mit folgt. Normalerweise bedeutet das einen gemeinsamen Fuß- und Radweg mit Radverkehr in beiden Richtungen — damit man aber in diesem Fall nicht auf die Idee kommt, in Blickrichtung noch weiter auf dem gemeinsamen Fuß- und Radweg zu gondeln, hat man am Horizont noch mal schnell und angeklemmt. Ja, Moment: Soll damit auch die vorige Freigabe des Gehweges widerrufen werden?
Oder ist einfach eh alles egal?
Andere Blickrichtung — hier gibt’s immerhin ein Erklärbär-Schild:
Besser wird die Sache aber nicht:
Vielleicht ist es angesichts solcher Beschilderungen auch kein Wunder, dass man als Radling irgendwann keine Lust mehr hat und sich einfach seine eigenen Wege sucht — notfalls eben ordnungswidrig.