Ich stand heute mal vor einem ganz neuen Problem, das ich noch gar nicht so betrachtet hatte: Wie kriege ich denn raus, wer jetzt die Begleitperson des Kindes ist?
Ich wollte eigentlich auf der Fahrbahn abbiegen und ließ gemäß § 9 Abs. 3 StVO erstmal einen Radfahrer durch, der auf dem Gehweg fuhr. Dann kam ein weiterer Radfahrer mit einem Kind, den ich als Fall für § 2 Abs. 5 StVO identifizierte. Der hätte ja eigentlich zusammen mit seinem Kind absteigen und über die Einmündung schieben müssen, hat er aber natürlich nicht, hat er wahrscheinlich nicht nicht einmal gewusst.
Das ist eigentlich eine ganz lustige Sache: Wenn Vater und Kind zusammenfahren, muss Vater absteigen. Fahren sie nicht zusammen, wäre da also einfach nur ein Schulkind in der Nähe eines erwachsenen Radfahrers gefahren, hätte der erwachsene Radfahrer nicht absteigen müssen. Vielleicht gehörte ja auch der Radfahrer, der drei Sekunden vor den beiden unterwegs war, noch dazu? Hätte der auch absteigen müssen?
Man kann ja nur hoffen, dass jetzt nicht irgendwelche Kraftfahrer auf die Idee kommen, das Gewähren der Vorfahrt im Sinne von § 9 Abs. 3 StVO davon abhängig zu machen, ob sie irgendwo ein Kind im Spiegel erkennen. Obwohl… in Hamburg kann man ja nie wissen.