man hat ja häufig den Fall, dass eine StVB eine Anordnung trifft und die VAO dann regelmäßig aus einem Satz besteht: "XY wird in Höhe ABC für Fahrtrichtung 123 angeordnet."
ist ein Ermessen eigentlich auszuüben, liegt das nicht vor bzw. fehlt es an der Nachvollziehbarkeit der Ermessensausübung mithin der Dokumentation der Entscheidungsfindung.
Hat da eigentlich schonmal eine StVB vorm VG/OVG einen auf die Mütze bekommen?
Denn es gibt doch eigentlich in jedem Bundesland Vorschriften, dass Akten (vollständig) zu führen sind, um dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit zu genügen: Transparenz, Nachvollziehbarkeit
Hat da jemand mal etwas zu gelesen / gehört? ![]()