Beispiele für verschiedene Ampel-Anlagen (Lichtsignalanlagen, kurz LSA)

  • Wir sollten uns hier nicht gegenseitig Begriffsstutzigkeit unterstellen oder davon freisprechen.

    Die Wirklichkeit ist eh schwierig genug. Zum Beispiel hier:

    Der Radfahrer ist gerade an der grünen Ampel vorbeigefahren, da hat er sicher alles richtig gemacht.

    Wäre die Ampel allerdings Rot gewesen:

    Hätte er dann anhalten müssen? Oder anders gefragt: Gibt es einen Grund, die rote Ampel als Halte-Signal zu verstehen?

    Die Fußgängerampel und die Fahrradampel, die ein sicheres Überqueren der Fahrbahn ermöglichen sollen, zeigen Grün.

    Es könnten von links eine Fahrradfahrerin und/oder ein Fußgänger kommen, die damit rechnen, dass ihr Grün auch für das Überqueren des Fahrradweges gilt, bzw. für die Auffahrt auf den Fahrradweg.

    Das lässt sich als Grund anführen, das Rotlicht der Ampel als Haltesignal zu verstehen.

    Es kommt an der Stelle eher selten vor, dass Fahrradverkehr oder Fußverkehr quert. Und die meisten Fahrradfahrer*innen fahren nach meiner Beobachtung auch bei Rotlicht, ohne groß darüber nachzudenken, weil sie die Situation intuitiv so auffassen, dass sie die rote Ampel nicht als Halteaufforderung verstehen.

    Gibt es einen Grund, die rote Ampel nicht als Halteaufforderung zu verstehen? Im Bild sieht man eine Aufstellfläche für den Fußverkehr. Das graue Granitsteinpflaster. Dort können Fußgängerinnen warten, bis Fahrradfahrer*innen vorbeigefahren sind.

    Und Fahrradfahrer*innen, die von der gegenüberliegenden Straßenseite kommen. Müssen die auch warten, oder haben die Vorrang vor dem Fahrradverkehr auf dem Radweg? Die haben auch eine Aufstellfläche, allerdings ist die sehr klein. Ein bis zwei Fahrräder können dort jedoch warten. Für ein Tandem oder mehrere Fahrräder ist die Aufstellfläche vermutlich zu klein.

    Hier findet in der Regel eine Ad-hoc-Verständigung statt, mit der die Reihenfolge festgelegt und ein Zusammenstoßen verhindert wird.

  • "Zur komplexen Frage, wann gilt eine rote Ampel nicht für den Radverkehr, gibt es einen Artikel in der aktuellen hanno-Rad von August 2026. Hier ein Zitat: "Denn für Radfahrende, die auf dem Radweg entlang einer Straße unterwegs sind, gilt die rote Ampel nur, wenn sie auch rechts neben dem Radweg steht. Steht sie direkt rechts an der Fahrbahn (also links vom Radweg), hat der Radverkehr auf dem Radweg freie Fahrt und der querende Verkehr muss vor dem Radweg halten und Vorfahrt achten.
    Allerdings gibt es auch dabei wieder Ausnahmen: Ist zwischen Fahrbahn und Radweg keine ausreichende Aufstellfläche, darf der querende
    Verkehr durchfahren. Üblicherweise wird das mit einer weißen Haltelinie auf dem Radweg signalisiert. (...) Erhöhte Aufmerksamkeit und gegenseitige Rücksichtnahme ist hier das Zauberwort."

    Unter anderem wird in dem Artikel diese Stelle erläutert:

    Mapillary

    Seite 12 in der HannoRad September 2026 Ausgabe. Hier die Seite mit dem Button zum Runterladen:

    HannoRad

  • Viel Spaß nach einem Unfall, wenn vor Gericht geklärt wird, ob die rote Ampel gegolten hat. Dann wird sich zeigen, ob eher die StVO oder ein Artikel in der hanno-Rad gilt.

    Du tust so, als gäbe es im Straßenverkehr in jeder Situation ganz klare Regeln. Es gibt aber auch Situationen, in denen gilt, das "Zauberwort": Erhöhte Aufmerksamkeit und gegenseitige Rücksichtnahme! Und natürlich, landet ein solcher Fall vor Gericht, dann kann das sehr unterschiedlich ausgehen. Aber es geht ja auch darum darum, dass möglichst selten Fälle vor Gericht landen, und da hilft Aufmerksamkeit und gegenseitige Rücksichtnahme.

  • und da hilft Aufmerksamkeit und gegenseitige Rücksichtnahme.

    Vor allem hilft da erstmal draufhalten und erst im letzten Moment zu weichen. Das hat schon manches mal auf der Fahrbahn zu meinen Gunsten entschieden — „Schnell noch vor dem Unwerten rein“, oh, „Ne doch nicht.“, brems.

    Sein Recht muß man sich nehmen, das gilt insbesondere für Radfahrer, sonst verfällt es. Wer auf Bückbürger macht, wird Bückbürger bleiben.

    „Wir empfehlen, an solchen Stellen Blickkontakt und Verständigung durch Gesten!“

    So spielt der ADFC der Reichsjustiz noch zu, die regelmäßig meint, der Radfahrer, und nur der, habe selbst physikalisch unmögliches zu leisten, etwa Blickkontakt mit Lkw-Fahrern oder in gleicher Richtung gehenden Fußgängern, er ansonsten selbst Schuld sei. Jedes mal, wenn ich irgendwie auf den ADFC hingewiesen werde, sehe ich etwas, das noch einen oben drauf setzt. Ursache jedes einzelne mal: Die vom ADFC herbeifabrizierten Ghettos. Und dann so tun, als käme das Resultat ganz woanders her. Die Schwere der Schuld der Verantwortlichen beim ADFC, von ganz oben bis ganz unten, sehe ich längst ebenso hoch wie die der beblauenden Behördenmitarbeiter.

    „Anforderungstaster“

    Ich sags ja, Bückbürger.

    „Wenn an solchen Querungen viele Unfälle geschehen, könnte eine weitere Ampel auch für den Radweg installiert werden. Das will und braucht doch niemand.“

    Sich unbedingt zum Handlanger der Verbrecher in den Behörden machen und das dann tarnen mit Aufforderung an die Freundlichkeit der Opfer. Erpressen. Pervers.

    Danke für die Ergänzung meiner Webseite. Die will ja auch mal was neues bekommen.

    Die Zeit der Unschuldsvermutung ist vorüber.