Langsam verstehen Sie es ![]()
Beispiele für verschiedene Ampel-Anlagen (Lichtsignalanlagen, kurz LSA)
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Wir sollten uns hier nicht gegenseitig Begriffsstutzigkeit unterstellen oder davon freisprechen.
Die Wirklichkeit ist eh schwierig genug. Zum Beispiel hier:
Der Radfahrer ist gerade an der grünen Ampel vorbeigefahren, da hat er sicher alles richtig gemacht.
Wäre die Ampel allerdings Rot gewesen:
Hätte er dann anhalten müssen? Oder anders gefragt: Gibt es einen Grund, die rote Ampel als Halte-Signal zu verstehen?
Die Fußgängerampel und die Fahrradampel, die ein sicheres Überqueren der Fahrbahn ermöglichen sollen, zeigen Grün.
Es könnten von links eine Fahrradfahrerin und/oder ein Fußgänger kommen, die damit rechnen, dass ihr Grün auch für das Überqueren des Fahrradweges gilt, bzw. für die Auffahrt auf den Fahrradweg.
Das lässt sich als Grund anführen, das Rotlicht der Ampel als Haltesignal zu verstehen.
Es kommt an der Stelle eher selten vor, dass Fahrradverkehr oder Fußverkehr quert. Und die meisten Fahrradfahrer*innen fahren nach meiner Beobachtung auch bei Rotlicht, ohne groß darüber nachzudenken, weil sie die Situation intuitiv so auffassen, dass sie die rote Ampel nicht als Halteaufforderung verstehen.
Gibt es einen Grund, die rote Ampel nicht als Halteaufforderung zu verstehen? Im Bild sieht man eine Aufstellfläche für den Fußverkehr. Das graue Granitsteinpflaster. Dort können Fußgängerinnen warten, bis Fahrradfahrer*innen vorbeigefahren sind.
Und Fahrradfahrer*innen, die von der gegenüberliegenden Straßenseite kommen. Müssen die auch warten, oder haben die Vorrang vor dem Fahrradverkehr auf dem Radweg? Die haben auch eine Aufstellfläche, allerdings ist die sehr klein. Ein bis zwei Fahrräder können dort jedoch warten. Für ein Tandem oder mehrere Fahrräder ist die Aufstellfläche vermutlich zu klein.
Hier findet in der Regel eine Ad-hoc-Verständigung statt, mit der die Reihenfolge festgelegt und ein Zusammenstoßen verhindert wird.
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"Zur komplexen Frage, wann gilt eine rote Ampel nicht für den Radverkehr, gibt es einen Artikel in der aktuellen hanno-Rad von August 2026. Hier ein Zitat: "Denn für Radfahrende, die auf dem Radweg entlang einer Straße unterwegs sind, gilt die rote Ampel nur, wenn sie auch rechts neben dem Radweg steht. Steht sie direkt rechts an der Fahrbahn (also links vom Radweg), hat der Radverkehr auf dem Radweg freie Fahrt und der querende Verkehr muss vor dem Radweg halten und Vorfahrt achten.
Allerdings gibt es auch dabei wieder Ausnahmen: Ist zwischen Fahrbahn und Radweg keine ausreichende Aufstellfläche, darf der querende
Verkehr durchfahren. Üblicherweise wird das mit einer weißen Haltelinie auf dem Radweg signalisiert. (...) Erhöhte Aufmerksamkeit und gegenseitige Rücksichtnahme ist hier das Zauberwort."Unter anderem wird in dem Artikel diese Stelle erläutert:
Seite 12 in der HannoRad September 2026 Ausgabe. Hier die Seite mit dem Button zum Runterladen:
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