Woche 31 vom 28. Juli bis 3. August 2025

  • 18-Jähriger rast E-Scooter-Fahrer in Dortmund tot
    Trauer um einen 36-Jährigen: In Dortmund erfasst ein Auto anscheinend mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit einen E-Scooter-Fahrer. Der Wagen kommt erst 100…
    www.n-tv.de
    Reisezeit: Fast 25.000 Kilometer Fernstraßen mit Schäden
    In Deutschland rollt die Reisewelle - aber vielerorts holpert es: Ein Drittel der Bundesstraßen und ein Fünftel der Autobahnen bräuchte Ausbesserung. Bei den…
    www.stuttgarter-zeitung.de
  • Mein Beitrag diente nur dazu den etwas theoretischen Fall "Darf ich ein Formel-1-Auto ohne Straßenzulassung einfach so kaufen" in den praxisnahen Fall "Darf ich einen E-Scooter ohne Straßenzulassung einfach so kaufen" umzuwandeln. Die Antwort lautet in beiden Fällen aktuell "ja" und das ist denke ich auch in Ordnung so.
    Unabhängig davon wünsche ich mir keine Allgemeine Betriebserlaubnis-Pflicht fürs Fahrrad.

    Ich wünsche das auch nicht. Aber das schrieb ich bereits:

    Für Fahrräder gilt diese Hürde (allgemeine Betriebserlaubnis) nicht und das ist auch gut so. Was spricht jedoch dagegen, den Fahrradverkauf so zu regeln, dass Händler nur solche Fahrräder verkaufen dürfen, die bestimmte Kriterien erfüllen? Zum Beispiel Ausstattung mit einer StVO konformen Beleuchtung?