Aber wie und auf welcher Rechtsgrundlage kann dort Autofahrern verwehrt werden, von der Autobahn abzufahren, auch wenn sie dort nicht direkt ihren Zielort haben? Das ist Österreich und da mag es vielleicht eine solche Regelung geben, die das irgendwie ermöglicht. In der StVO sehe ich eine solche Möglichkeit aber gar nicht.

Woche 31 vom 28. Juli bis 3. August 2025
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Sieht schon bissl anders aus wie bei uns, schätze §43 ermöglicht einiges:
RIS - Straßenverkehrsordnung 1960 - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 01.08.2025
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Aber wie und auf welcher Rechtsgrundlage kann dort Autofahrern verwehrt werden, von der Autobahn abzufahren, auch wenn sie dort nicht direkt ihren Zielort haben? Das ist Österreich und da mag es vielleicht eine solche Regelung geben, die das irgendwie ermöglicht. In der StVO sehe ich eine solche Möglichkeit aber gar nicht.
Ich denke schon, dass das grundsätzlich über Anlieger frei lösbar wäre.
In meiner alten Heimat sind viele Leute durch den Ort gefahren, es wurde eine Umgehungsstraße gebaut. Dann gab es auf der häufiger Stau und die Leute sind wieder durch den Ort gefahren. Danach wurde ein Durchfahrtsverbot mit Anlieger frei hingestellt, dauerhaft. Rein formal muss man nun auf der Umgehungsstraße bleiben, auch wenn dort Stau ist.
Klar haben sich dann die Einzelhändler beschwert. Aber irgendwas ist ja immer. -
Ohne Rechtsänderung wird man in Deutschland die temporären (Durch-)Fahrtsverbote wie sooft an § 45 Abs. 9 S. 3 StVO messen müssen - und die erfordern eine tatbestandliche Voraussetzung.
Ohnehin wird das mit einer konsistenten Beschilderung sowieso nicht funktionieren - das klappt ja heutzutage an so ziemlich keiner Baustelle. Und widersprüchlich aufgestellte Verkehrszeichen gehen zu Lasten der Straßenverkehrsbehörde. Ich denke auch: viel heiße Luft...
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Durchfahrtsverbot mit Anlieger frei hingestellt, [...] Klar haben sich dann die Einzelhändler beschwert.
Eine Fahrt zum Einzelhändler wäre aber ein Anlieger ...
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Wenn man abfährt, um zum Einzelhändler zu fahren, dann ja. Wie sich das darstellt, wenn man zur Stauvermeidung abfährt, bei der Gelegenheit aber beim Einzelhändler stoppt, mag sich der geneigte Schwarzkittel bitte selber ausmalen.
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Eine Fahrt zum Einzelhändler wäre aber ein Anlieger ...
Ja und nein. Wenn man den Einzelhändler kennt und explizit zu dem fährt ja. Aber die Laufkundschaft fehlt.
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Und wenn man von der Autobahn abfährt, um eine Tankstelle oder Einkaufsmarkt zu suchen? Auch mit Smartphone muss man ja erstmal abfahren und einen geeigneten Ort finden, an dem man anhalten kann, um das Telefon zu nutzen.
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Laufkundschaft
... ist vom 250 eh nicht betroffen ... *duck&renn*
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... ist vom 250 eh nicht betroffen ... *duck&renn*
Ich habe lange über das Wort nachgedacht und kam nach einer Google-Suche zu dem Schluß, dass es hier auch passt. Nicht wortwörtlich, aber sinngemäß.
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Artikel zu MILES und deren "Sondergebühren".
geht auch um verbaute Sensoren, die Bewegungsdaten erkennen. Eigentlich ganz intessanter Artikel, bei dem ich mich dann natürlich wieder frage, wieso das eigentlich nur in Mietwagen verbaut wird, und nicht serienmäßig ..
.. ach, schon gut.
Ich habe beim Spiegel ein Feedback hinterlassen. Ich habe in Carsharing-Autos mehrfach erlebt, dass das Navi spinnt und die zeitlichen Einschränkungen der 30er Schilder nicht erkennt. Da ist nachts wegen Lärmschutz 30, ich fahre tagsüber 50 und das Navi gellt "30! 30!! 30!!!"
Oder die "werktags"-Nummer und man fährt an einem Wochenfeiertag ...
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