Blöde Juristen-Antwort: Das kommt darauf an.
Das korrespondiert ja sozusagen zur Rechtsprechung zur Umgehung einer roten Ampel über eine an die Kreuzung angrenzende Tankstelle oder einen Parkplatz. Insofern hatte ich ja damals noch Glück, dass ich schon von Anfang an auf der Fahrbahn unterwegs war, auch wenn mir die Rennleitung noch die Missachtung der roten Fußgänger-Ampel vorwerfen wollte.