Servus,
wir haben eine Ampel in FFb, die laut StVB verhindert, dass nachfolgend ein grüner Pfeil für Radfahrer stehen darf.
Eigentlich wollte ich heute ein Bild machen, aber sie war ausgefallen.
Die Scheibe ist so nicht in den Tafeln zur RiLSA zu finden.
Müssen Ampelscheiben, die sozusagen örtlich besonders sind, eine Zulassung der jeweiligen Landesbehörde haben, so wie Schilder?
Ich liefere die Scheibe nach, die Kreuzung ist -> https://geoportal.bayern.de/bayernatlas/?l…60-d80c81480599
Der Grünpfeil wird an der Pucherstraße verweigert, es geht um die Ampel im Norden mit Pfeil markiert