Ampelscheiben, Sonderformen, gesetzliche Vorschriften

  • Servus,

    wir haben eine Ampel in FFb, die laut StVB verhindert, dass nachfolgend ein grüner Pfeil für Radfahrer stehen darf.

    Eigentlich wollte ich heute ein Bild machen, aber sie war ausgefallen. :huh:


    Die Scheibe ist so nicht in den Tafeln zur RiLSA zu finden.

    Müssen Ampelscheiben, die sozusagen örtlich besonders sind, eine Zulassung der jeweiligen Landesbehörde haben, so wie Schilder?

    Ich liefere die Scheibe nach, die Kreuzung ist -> https://geoportal.bayern.de/bayernatlas/?l…60-d80c81480599

    Der Grünpfeil wird an der Pucherstraße verweigert, es geht um die Ampel im Norden mit Pfeil markiert

  • Die Ampelscheibe ist zumindest selbsterklärend, was ich vom Rest der Kreuzung nicht sagen würde. Deswegen und weil man nur in einen Schutzstreifen (bei vermutlich hohem Verkehrsaufkommen?) einbiegt, würde ich auf den Grünpfeil hier auch verzichten.

  • Von der Pucher Straße aus darf man nur links abbiegen. Eigentlich ist die Ampel dort völlig überflüssig, man hat einen hervorragenden Blick auf den Feind, denn der kommt von vorne.

    Den Verkehrsverlauf zeigt das abknickende Vorfahrtsschild recht gut an, den Pfeilen auf der Ampelscheibe folgend kann man entweder um die Ecke biegen oder mit dem Auto scharf rechts ins Rathaus fahren. Gegen letzteres spricht schon ein Geländer.


    Ich wüsste nicht, was gegen simple Vollscheiben sprechen würde.

  • Ich wüsste nicht, was gegen simple Vollscheiben sprechen würde.

    die Fußgängerquerung hier

    Mit vollscheibe würde ich beim Abbiegen erstmal anhalten, um den Fußverkehr rüberzulassen. Der aber bei der Signalisierung "rot" hat, was ich aber bei "Vollscheibe" für mich nicht annehmen muss/darf. :/

  • stimmt. der fragliche Überweg ist mit extra Signal gelb-rot ausgestattet. :/

    Aber nur auf der östl. Seite, nicht auf der westlichen Seite. hm. seltsames konstrukt.

    Ich vermute, dass immer nur nachgebessert wurde, jedoch keine bauliche Situation incl. lichtsignalregelung in einem Aufwasch betrachtet wurden.

  • Ich ckeck gar nix :). Östlich/westlich? Ich dachte, der Fußgänger-Überweg liegt in Nord/Südrichtung?

    Und überhaupt: Ich dachte, beim Fürstenfeldbrucker Grünpfeil-Gedröns gehts um die Radfahrer, die aus der Pucherstraße kommend (also im Bild von links) an der Ampel rechts abbiegen wollen (also im Bild nach unten)? Siehe blauer Pfeil. Alles andere macht doch gar keinen Sinn?

  • So, ich greif das hier noch mal auf, weil ich mir noch mal dazu Gedanken gemacht habe (ja, fällt mir schwer, aber geht manchmal)


    So, wie auf Pepschmiers Bild gut zu sehen, eigentlich gehts darum, dass Radler von der Pucher Straße mit [Zeichen 720] in die Hauptstraße einbiegen können. Nur, noch mal zur Festlegung.

    Argument StVB: oben bei dem roten Pfeil auf der Karte wird die komplette Kreuzung per freigegeben, deswegen kann es keinen Grünpfeil für Radler an der Pucher Straße geben.

    Nun hat ja DMHH richtig festgestellt, hat ein Fußgänger, der eine Fahrbahn überquert, auch bei einer abknickenden Vorfahrt Vorrang. (Interpretation von StVO §9 (3). So hab ich das auch in der Fahrschule gelernt, ob das heute noch gilt??

    Nun ist die Kreuzung ja .

    Nach der ersten abknickenden Vorfahrt gibt es eine Fußgängerampel, die dafür sorgt, dass der Autoverkehr "Fußgängerfrei" abbiegen kann.

    Aber gerade für den zweiten Teil mit der Pucher Straße gilt das nicht, dort gibt es nämlich keine Fußgänger-Ampel.

    D. h. der kann nicht für die Kreuzung Pucher Straße gelten.

    Insofern gilt auch nicht das Argument, bei der Pucher Straße kann man keinen [Zeichen 720] montieren, weil KFz durch auf freie Fahrt hoffen dürfen.


    Ich hoffe, ich hab Euch genug verwirrt.