Gibt es gemeinsame Geh- und Radwege, die nicht benutzungspflichtig sind?
Es wurden in der letzten Zeit einige RWBP aufgehoben. Wenn ein vom Gehweg getrennter Radweg nicht klar erkennbar ist, bedeutet es dann immer, dass Radfahrer die Fahrbahn benutzen müssen?
Zum Z.240 steht in der StVO: "Der Radverkehr darf nicht die Fahrbahn, sondern muss den gemeinsamen Geh- und Radweg benutzen (Radwegbenutzungspflicht)."
Das impliziert doch, dass es grundsätzlich gemeinsamen Geh- und Radwege gibt. Wenn Z.240 steht, müssen Radfahrer dort fahren.
Im Kettler steht wohl auch entsprechendes auf Seite 35/36. (Darf man hier kurze Abschnitte aus Copyrightgeschützten Büchern abtippen?)