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    Worum handelt es sich hierbei? Durchgezogene schmale Linie, keinerlei Beschilderung, rot angemalt und bestenfalls alle paar hundert Meter mal ein vereinzeltes Fahrradpiktogramm?

    Ein Schutzstreifen kann es nicht sein, ein Radfahrstreifen auch nicht. Ist das dann einfach irgendein ein Seitenstreifen? Darf da geparkt werden?

  • Abgesehen von der schmalen Begrenzungslinie sieht es einem Radweg doch schon recht ähnlich.

    Ich würde es so gesehen für einen Radweg ohne Benutzungspflicht halten und vermutlich auch trotzdem befahren, denn die Oberfläche usw. sieht nicht schlechter aus als die Fahrbahn daneben. Die Überholabstände sind natürlich noch nicht optimal, aber andererseits im innerstädtischen Bereich auch nicht kritisch klein.

    Finde diese Art der Führung auf der Fahrbahn zumindest wesentlich besser als der enge Geh-/Radweg ein paar hundert Meter weiter.

  • Eher hat man beim Messen der Breite festgestellt, dass es bissele knapp würde mit den gesetzlichen Überholabständen, wenn man 340 hinmalt und der Schmutzstreifen somit Teil der Fahrbahn wäre,also hat man den Streifen exkludiert und alles ist ok mit'm Meter Überholabstand ...

    Wäre es Hamburg, wäre der Streifen "wegen Rechtsfahrgebot benutzungspflichtig" (laut einem Dokument, dass vor paar Jahren bei der Diskussion im Verkehrsportal.de über das Parken auf so'n Teil in HH auftauchte). Ob das vor Gericht Bestand hätte ...

    Die Landespolizei in Karlsruhe hält wohl, im Gegensatz zum dortigen Ordnungsamt und mir, das Parken auf Radfahrstreifen ohne Blech-237 nicht für ahndungsfähig, deswegen wurden in den letzten Jahren div. 237 nachgerüstet ..