Ich befürchte, hier sticht die speziellere Regelung des StVG. Leider müsste man für eine fundierte Beurteilung die ganzen Ziffern aus §24 Abs. 1 StVG nachverfolgen:
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Rechtsverordnung nach § 1j Absatz 1 Nummer 1, 2, 4, 5 oder 6, § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis c oder d, Nummer 2, 3, 5, 6 Buchstabe a, Nummer 8 bis 16 oder 17, jeweils auch in Verbindung mit § 6 Absatz 3 Nummer 1 bis 5 oder 7, nach § 6e Absatz 1 Nummer 1 bis 5 oder 7 oder nach § 6g Absatz 4 Satz 1 Nummer 3, 5, 7 oder 9 oder einer vollziehbaren Anordnung auf Grund einer solchen Rechtsverordnung zuwiderhandelt, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist.
Wenn man die ganzen Ziffern verfolgt, taucht vermutlich in irgendeinem Pfad die BKatV auf.
Die Mühe habe ich mir nicht gemacht und habe deshalb nur ein Indiz:
Vor einiger Zeit hatte ich mal so einen Fall: Vorfahrtsverstoß + Beleidigung. Die Polizei wollte das Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen abwarten. Die StA stellte nach 6 Monaten + 1 Woche ein -> Owi laut Polizei verjährt.
Ich weiß auch, dass Polizisten manchmal Blödsinn machen. Darum steht über der Geschichte "Indiz", nicht "Nachweis".