Wie ist das eigentlich in anderen Städten geregelt?
Zum Beispiel: Mittwoch ist Abholtag für den Müll. Das heißt für die Hausbesitzer: Mülltonnen auf den Bürgersteig zur Abholung bereitstellen und nachdem die Ver- und Entsorger*innen ihre Arbeit getan haben, müssen die Mülltonnen wieder zurück aufs Grundstück gebracht werden. Für ein bis zwei Tage ist der Bürgersteig blockiert mit zur Abholung bereitstehenden Müllbehältern. Und das mehrmals die Woche, bzw. im Monat. Denn zur Abholung bereitgestellt werden müssen je nach Rhythmus:
- Die Tonne mit dem Verpackungsmüll (gelber Deckel)
- Die Tonne mit dem Papiermüll (blauer Deckel)
- Der organische Abfall (Komposttonne mit dem braunen Deckel)
- Und der Restabfall (schwarzer Deckel).
Da kann es schon mal vorkommen, dass eine Tonne mehrere Tage stehen bleibt.
Mancher Grundstücksbesitzer mag sich aber auch denken:
"Warum soll ich die Tonne überhaupt wieder auf das Grundstück zurückbringen?
Soll sie doch einfach auf dem Bürgersteig stehen bleiben, bis sie nächste Woche erneut geleert wird!"
In einer Pressemitteilung vom: 29.06.2022 schreibt die Stadt Erfurt:
"Die Abfallinspektoren werden zukünftig kontrollieren, ob Abfallbehälter außerhalb der regulären Leerungszeiten auf Gehwegen oder öffentlichen Verkehrsflächen stehen. Die betreffenden Grundstückseigentümer oder Hausverwaltungen werden dann aufgefordert, die Mülltonnen nur während der Leerungszeiten auf den Gehweg zu stellen. Sollten die Tonnen weiterhin dauerhaft auf dem Gehweg oder auf öffentlichen Verkehrsflächen stehen oder außerhalb der regulären Leerungszeiten bereitgestellt werden, droht ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro."
Auch in Tuttlingen werden Bußgelder verhängt, wenn die Mülltonnen außerhalb der Abholtage auf dem Gehweg verbleiben. Siehe diesen Bericht auf regio tv vom 14.6.2018:
In dem Bericht wird allerdings nicht erwähnt, ob dort ebenfalls 4000,- Euro fällig werden, wie für die Mülltonnen-Falschparker in Erfurt.