5000,- Euro Strafe drohen Falschparkern (von Mülltonnen in Erfurt)

  • Wie ist das eigentlich in anderen Städten geregelt?

    Zum Beispiel: Mittwoch ist Abholtag für den Müll. Das heißt für die Hausbesitzer: Mülltonnen auf den Bürgersteig zur Abholung bereitstellen und nachdem die Ver- und Entsorger*innen ihre Arbeit getan haben, müssen die Mülltonnen wieder zurück aufs Grundstück gebracht werden. Für ein bis zwei Tage ist der Bürgersteig blockiert mit zur Abholung bereitstehenden Müllbehältern. Und das mehrmals die Woche, bzw. im Monat. Denn zur Abholung bereitgestellt werden müssen je nach Rhythmus:

    - Die Tonne mit dem Verpackungsmüll (gelber Deckel)

    - Die Tonne mit dem Papiermüll (blauer Deckel)

    - Der organische Abfall (Komposttonne mit dem braunen Deckel)

    - Und der Restabfall (schwarzer Deckel).

    Da kann es schon mal vorkommen, dass eine Tonne mehrere Tage stehen bleibt.

    Mancher Grundstücksbesitzer mag sich aber auch denken:

    "Warum soll ich die Tonne überhaupt wieder auf das Grundstück zurückbringen?

    Soll sie doch einfach auf dem Bürgersteig stehen bleiben, bis sie nächste Woche erneut geleert wird!"

    In einer Pressemitteilung vom: 29.06.2022 schreibt die Stadt Erfurt:

    "Die Abfallinspektoren werden zukünftig kontrollieren, ob Abfallbehälter außerhalb der regulären Leerungszeiten auf Gehwegen oder öffentlichen Verkehrsflächen stehen. Die betreffenden Grundstückseigentümer oder Hausverwaltungen werden dann aufgefordert, die Mülltonnen nur während der Leerungszeiten auf den Gehweg zu stellen. Sollten die Tonnen weiterhin dauerhaft auf dem Gehweg oder auf öffentlichen Verkehrsflächen stehen oder außerhalb der regulären Leerungszeiten bereitgestellt werden, droht ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro."

    Mülltonnen versperren Gehwege
    Häufig stehen Mülltonnen auch vor und nach der Leerung auf dem Gehweg oder der Straße, viele sogar dauerhaft. Sie behindern Passanten und den Verkehr.
    www.erfurt.de

    Auch in Tuttlingen werden Bußgelder verhängt, wenn die Mülltonnen außerhalb der Abholtage auf dem Gehweg verbleiben. Siehe diesen Bericht auf regio tv vom 14.6.2018:

    Mülltonnen auf Gehweg: Stadt verhängt Bußgelder
    Mülltonnen auf Gehweg: Stadt verhängt Bußgelder | Die wilden Mülltonnen sind trotz Besserung ein ärgerliches Thema. …
    www.regio-tv.de

    In dem Bericht wird allerdings nicht erwähnt, ob dort ebenfalls 4000,- Euro fällig werden, wie für die Mülltonnen-Falschparker in Erfurt.

  • Ich bin dafür dass Mülltonnen grundsätzlich auf die Fahrbahn (oder Parkplätze) gehören, sobald eine gewisse Restbreite vom Gehweg unterschritten wird.

    Blöd ist dass kaum nachvollziehbar ist, wer die Mülltonnen dort so hingestellt hat.

  • An der fotografierten Stelle Am Schwarzen Bär endet der getrennte Fußweg und Fahrradweg [Zeichen 241-30] .

    Genau an der Stelle, an der der gemeinsame Fußweg und Fahrradweg [Zeichen 240] beginnt, blockieren Müllcontainer die Weiterfahrt.

  • Ich bin dafür dass Mülltonnen grundsätzlich auf die Fahrbahn (oder Parkplätze) gehören, sobald eine gewisse Restbreite vom Gehweg unterschritten wird.

    Blöd ist dass kaum nachvollziehbar ist, wer die Mülltonnen dort so hingestellt hat.

    In diesem Fall war es "der Wind, der Wind, das himmlische Kind", der die Mülltonnen dahin geschoben hatte.

    Die Stelle an der Gustav-Bradtke-Allee kurz vor der einmündenden Ohestraße ist besonders an windigen Tagen geradezu stürmisch. Und besonders die Tonnen mit Leichtverpackungen (gelber Sack) sind schnell weggeblasen und umgeblasen. Und was weiß der Wind, was ein Fahrradweg ist.

  • Gibt es ein Urteil zu den Mülltonnen-Geschichten?

    Ich hab erst heute wieder eine Beschwerde-Mail geschickt. Was ist wenn der Gehweg kaum breiter als die Tonnen sind und gemäß Satzung weder Fußgänger, noch Fahrzeuge behindert oder gefährdet werden dürfen und auch nicht auf der Fahrbahn abgestellt werden darf? Kann man das Entsorgungsunternehmen dazu zwingen, nach der Leerung die Tonnen auf die Grundstücke zu stellen?