Bedienungsanleitung für Stader Kreisverkehre.
In §10 steht:
ZitatDie Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
Vorher muss man aber mit Handzeichen rechts anzeigen, dass man den Kreisverkehr geradeaus verlässt, also kann man das Einfahren auf die Fahrbahn frühestens danach anzeigen. Ob das dann noch "rechtzeitig" ist?
Sieht aber auf jeden Fall lustig aus, wenn man sich dort tatsächlich regelkonform verhält. *Hampelmannsmiley*