Neuer Kreisverkehr am Schiffertor

  • Bedienungsanleitung für Stader Kreisverkehre.

    In §10 steht:

    Zitat

    Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

    Vorher muss man aber mit Handzeichen rechts anzeigen, dass man den Kreisverkehr geradeaus verlässt, also kann man das Einfahren auf die Fahrbahn frühestens danach anzeigen. Ob das dann noch "rechtzeitig" ist?

    Sieht aber auf jeden Fall lustig aus, wenn man sich dort tatsächlich regelkonform verhält. *Hampelmannsmiley*

  • Reduziert auf das Wesentliche: Das Grüne ist der Kreis, den man in diesem Kreisverkehr auf der Kreisfahrbahn fährt und die rote Kurve ist der "Kreis", den man mit dem Fahrrad auf dem umlaufenden "Radweg" fahren soll.

  • also mit der textlichen Erläuterung liegt die Stadt formal ja nicht falsch.

    Dass es nicht im "Sinne des Erfinders" ist, das nun so "kompliziert" zu gestalten, steht auf einem anderen Blatt.

    aber klar ist auch, dass die Stadt dort baulich nichts verändern will und auch nicht wird.

    schade eigentlich, dass man aus vermeintlich gesichtswahrenden Gründen nicht mal sagen kann: ok, ist nicht so optimal geworden...

  • Ich glaube, dass es den Verantwortlichen selbst nicht klar ist, was sie da gebaut haben. Dabei habe ich alle Kritikpunkte bereits vor vier Jahren benannt, als ich zum ersten Mal die Planungsunterlagen gesehen habe. Die wurden mir damals noch auf inoffiziellem Wege zugeschanzt. Kein einziger der Kritikpunkte wurde berücksichtigt.

    Neu für mich waren allerdings die lustigen Markierungen zur Einleitung in den Fahrbahnverkehr, die aus den Unterlagen nicht ersichtlich waren. Allerdings hat man den selben Murks vor knapp zwei Jahren schon einmal gebaut. Das hätte ich mir also denken können, dass sie das allen Einwänden zum Trotz wieder so machen werden. Hat sich ja schließlich bewährt...

  • Wer erkennt sofort, dass in genauer Verlängerung der Radwegfurt eine Treppe liegt?

    Ich habe das auf dem letzten "Arbeitsgespräch" im März angesprochen und es wurde mir ausnahmsweise sogar zugestimmt, dass man da was machen sollte. Das Mindeste wäre ein Schild, das auf die Treppe aufmerksam macht. Ansonsten werden in der Stadt an allen unmöglichen Stellen Umlaufsperren aufgebaut, angeblich zum Schutz des Radverkehrs. Aber dort, wo Ortsunkundige eine Treppe hinunterstürzen könnten, lässt man sich Zeit.

    mgka hat hier auf §839 BGB hingewiesen, unter welchen Umständen Beamte bei Amtspflichtverletzung haften.

    Woche 17 vom 24. bis 30. April 2023

    Es gibt ein Protokoll des Arbeitsgespräches, in dem dieser Punkt dokumentiert ist.

  • Ich weiß nicht, ob man sie erst einmal auf diesen § aufmerksam machen muss, ich kann mir gut vorstellen, dass die Verwaltung mal was vom Verweisungsprivileg gehört hat (und reichlich von ihm Gebrauch machen möchte), dass die genaue Kodifizierung aber eher unbekannt ist.

    Ich hatte auch schon mal vor, das Rechtsamt der Landeshauptstadt München damit zu beschäftigen, also mit der Frage: "was genau muss ich tun, damit ihr euch nicht auf das Privileg aus § 839 BGB berufen könnt?"

    Was Baustellen angeht, so gibt es zu diesem Privileg ein Urteil des OLG Karlsruhe. Dort wird man die Voraussetzungen für die Anwendung nicht besonders hochsetzen können, denn die Absicherung von Baustellen ist ja erfahrungsgemäß eine Katastrophe, aber deswegen kann man ja nicht jedesmal gleich klagen.

    Einmal editiert, zuletzt von mgka (27. April 2023 um 18:59) aus folgendem Grund: Urteil ergänzt

  • Das Mindeste wäre ein Schild, das auf die Treppe aufmerksam macht. Ansonsten werden in der Stadt an allen unmöglichen Stellen Umlaufsperren aufgebaut, angeblich zum Schutz des Radverkehrs. Aber dort, wo Ortsunkundige eine Treppe hinunterstürzen könnten, lässt man sich Zeit.

    Nach einem Mailwechsel mit der stellvertretenden Bürgermeisterin, die sich damit an den Ersten Stadtrat gewandt hat, dauerte es 24 Stunden.

  • Reduziert auf das Wesentliche: Das Grüne ist der Kreis, den man in diesem Kreisverkehr auf der Kreisfahrbahn fährt und die rote Kurve ist der "Kreis", den man mit dem Fahrrad auf dem umlaufenden "Radweg" fahren soll.

    Und das Bild zeigt genau den Grund, warum die Kreisel bei uns oft nicht funktionieren, in den Niederlanden aber schon: Der Radweg selbst muss ebenfalls ein Kreis sein und darf sich eben *NICHT* zwischen den Abzweigungen der Kreisfahrbahn nähern. Steht sogar in der ERA (übrigens mit einem Abstand von ~4m):

    "Eine winklige Führung mit abrupten Verschwenkungen des Radweges auf die Kreiszufahrt ist in jedem Fall zu vermeiden. Bei unzureichenden Flächenreserven ist eine Führung im Mischverkehr auf der Fahrbahn einer nicht nutzungsgerechten Radweglösung vorzuziehen."

    Zynischer Weise hab ich auf die Schnelle zwar zwei Kreisel gefunden, wo das für Gehwege richtig gemacht wurde, für Radwege aber nahezu konsequent falsch (wobei die in Stade ja auch noch extrem gequetscht sind).