Ist irgendwo (wo?) niedergeschrieben, dass der fließende Verkehr bei der Verkehrsplanung Vorrang vor dem ruhenden Verkehr genießt? Ich überlege einen Antrag zu schreiben, mit dem Ziel, im Wiesendamm zwischen Saarlandstraße und Wiesenstieg etliche Parkplätze zugunsten des fließenden Verkehrs wegzuordnen.
Oder gibt es bereits konkrete Planungen, von denen ich noch nichts weiß? Andere Teile des Wiesendamms haben ja auch schon gute Radfahrstreifen bekommen.