Servus,
da hier ja einiges Rechtsverständnis versammelt ist. Kurze Frage:
Wenn man den StVB , Ordnungsämtern, (flüssigen-)Radverkehrsbeauftragten-Verhinderern nicht unbekannt ist.
Kann man dann für seine minderjährigen Kinder gegen RW-BNP klagen, auch wenn man den Zustand selber dokumentiert schon länger als ein Jahr kennt, zum Beispiel weil der Junior die Strecke demnächst fahren muss, oder gerade gefahren ist. So als gesetzlicher Vertreter?
Oder können Kinder nicht gegen so etwas vorgehen.
Frage für einen Freund.