"Premiumroute" Werftstraße

  • So, es tut sich endlich was am Kieler Ostufer. Die Werftstraße wird zur Premiumroute: Drucksache 0506/2021


    Aktueller Zustand:

    Die Werftstraße gehört zu den am stärksten frequentierten Routen für den Radverkehr in der ganzen Stadt und ist überdies Teil des Ostseeküstenradwegs. Die Abschnitte im Stadtteil Ellerbek sind leider (wenn überhaupt) lediglich [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] mit im in regelmäßigen Abständen auftretenden Hinweis für Kfz: [Radwegbenutzungspflicht aufgehoben] . Im Bereich Gaarden haben wir ein Hinundher aus [Zeichen 241-30] , [Zeichen 240] und [Zeichen 237] . Die Nordseite ist dabei durchgehend für beide Fahrtrichtungen gedacht. Auf einem kleinen Abschnitt am nördlichsten Ende der Werftstr. hatten wir bis vor ein paar Monaten noch [Zeichen 254] für einen Abschnitt von ca 200 m. Wurde natürlich konsequent ignoriert, sodass die 1,5 m breite Asphaltdecke ohne Puffer zur Bordsteinkante in beide Richtungen benutzt wurde. Letztes Jahr gabs neuen Asphalt und seitdem ist die Engstelle einigermaßen entfernt (würde jetzt 3,5 m schätzen) und [Zeichen 254] aufgehoben. Die Beschilderung ist zwar weiterhin recht uneindeutig, aber das soll hier nicht Thema sein.

    Plan:

    Wie man aus den der Drucksache beiliegenden Lageplänen entnehmen kann, bekommen wir jetzt einen rechtskonformen 4 m breiten Zweirichtungsradweg mit nebenlaufendem 2 m Gehweg auf der Wasserseite. Darüber kann ich mich zunächst auf jeden Fall freuen. Schlechter als der Status quo wäre aber auch nur schwer machbar 8o . Hier ein grober Umriss in Stichpunkten:

    - Statt durchgängig 4 Kfz-Spuren, gibts in Zukunft nur noch zwei (dafür relativ breit um Begegnungsverkehr für Schwerlast- und Busverkehr zu ermöglichen (oder so)).

    - Im Bereich der Bushaltestellen wird Platz gelassen, damit Kfz an haltenden Bussen vorbeifahren können. Ich persönlich finde die Lösung wie sie hier vorgenommen werden soll gar nicht übel, denn Bushaltetaschen würden schließlich erfordern, den Radweg deutlich zu verschwenken.

    - An der Hauptpforte von TKMS wird Grund erworben, um Platz zu erhalten. Unklar ist noch, ob TKMS seine Hauptzufahrt von Gaarden (Elisabethstraße) nach Ellerbek (Franziusallee) verlegt. Davon hängt ab, an welcher der Kreuzungen eine Spur für Linksabbieger benötigt wird.

    - Den Abschnitt zwischen Kaiserstraße und Großer Ziegelstraße wird man temporär als Protected Bike Lane führen, da man dort aufgrund der Böschungen den Straßenraum erst mit dem neuen ÖPNV-System umplanen will. Wenn ich mich richtig an die Ortsbeiratssitzung erinnere, soll die Barriere aus Beton und einigermaßen groß sein (Ähnlich wie die mit Titandioxid bepinselten am THR). Nagelt mich aber nicht drauf fest.

    - Die dem Wasser abgewandte Seite der Werftstraße soll weitestgehend unangetastet bleiben, um Flächen für das zukünftige ÖPNV-System zu reservieren.

    - Die Große Ziegelstraße soll langfristig zur [Zeichen 244] (mit Sicherheit Kfz frei, wegen der Grundstückszufahrten) umgestaltet werden. Dazu wird die heute schon an der Werftstr. bestehende LSA versetzt. Wahrscheinlich Bettelampel. Wenn ich mir den Plan anschaue, habe ich auch etwas Bedenken, was die Dimensionierung der Warteflächen anbelangt, wenn man von der Premiumroute aus die LSA überqueren will. Bei mehr als zwei wartenden Rädern hängt man doch sicherlich mit dem Hinterrad noch im Radweg.

    - Sorgen mache ich mir über die Oberfläche. Da man Leitungen, Kanäle usw. gleich mitsaniert, hoffe ich, dass wir am Ende kein Betonpflaster bekommen, nur weil man dann besser an die Leitungszugänge käme.


    Die Ortsbeiräte Gaarden und Ellerbek/Wellingdorf stimmten jeweils einstimmig für die Planung.

    Hier sind noch Presseberichte:

    https://www.kn-online.de/Kiel/Weniger-P…ird-2022-gebaut

    https://www.kn-online.de/Kiel/Ortsbeira…auf-dem-Ostufer

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    Plan:

    Wie man aus den der Drucksache beiliegenden Lageplänen entnehmen kann, bekommen wir jetzt einen rechtskonformen 4 m breiten Zweirichtungsradweg mit nebenlaufendem 2 m Gehweg auf der Wasserseite.

    Wie kommst Du darauf, dass das rechtskonform ist?

    II. Freigabe linker Radwege (Radverkehr in Gegenrichtung)
    331. Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden.
    342. Auf baulich angelegten Radwegen kann nach sorgfältiger Prüfung die Benutzungspflicht auch für den Radverkehr in Gegenrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 oder ein Benutzungsrecht durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei" (1022-10) angeordnet werden.
  • weil man ersteinmal die Ermessensfehlerfreiheit annehmen darf.

    Da magst Du recht haben. Es verwundert mich dann allerdings, dass das ausgerechnet hier so angenommen wird, während man sonst hier im Forum bei Straßenverkehrsbehörden stets das Gegenteil anzunehmen pflegt.

    Aber dann ist es hier wohl ein Ausnahmefall.

  • Die vorliegenden Lagepläne lassen für mich keinen Grund erkennen, warum eine Abweichung von II. 1. nach den geltenden Bedingungen nicht in Ordnung sein sollte.

    Natürlich nicht! Lagepläne lassen regelmäßig keine Gründe erkennen. Deshalb sind es ja Lagepläne. Die zeigen einen Plan.