"Alsterfahrradachse" Harvestehuder Weg

  • Äääh...,

    Ich weiß, Hamburg war besonders bekannt für absurde Stummelbenutzungspflichten, aber es gibt immer noch einige wenige, z.B. hier, hier, hier, . . .
    Entfernt wurden sie z.b. hier, hier , soweit ich weiß auch hier,

    An dieser Stelle (hier) bin ich länger nicht vorbeikommen und kenne daher den aktuellen Stand nicht.

    War natürlich immer zur "Sicherheit" der Radfahrer gedacht . . . :rolleyes:

  • Selbst wenn du aus der Isestraße nach rechts in Eppendorfer Baum fährst, stört dich kein [Zeichen 237]. Da hängt ganz scharf rechts zu Beginn der Hochallee ein [Zeichen 237], aber ich würde nie auf die Idee kommen, dass das irgendwelche Bedeutung für Radler von Isestraße in Eppendorfer Baum hätte.


    War gestern mal dort. So sieht es zurzeit aus:

    Was ich nicht weiß, ist, ob der Radfahrstreifen in der Hochallee in RIchtung Eppendorfer Baum benutzungspflichtig ist - mal abgesehen davon, dass er in der Regel unbenutzbar ist.

    Fährt man darauf, müsste man an dessen Ende die durchgezogene Linie überfahren. Man müsste also die ganze Zeit links des Radfahrstreifens fahren, wenn man em Ende nach links abbiegen möchte... Oder habe ich etwas übersehen? ?(

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Gestern früh (Freitag 08.05.2015) waren an der Kreuzung (alle?) Blauschilder verschwunden, incl. der komischen Aufleitung. Jetzt endet der Radfahrstreifen mit einer Haltelinie an der Ampel. Auch das Schild unter der Bahntrasse am Eppendorfer Baum in Richtung Klosterstern ist verschwunden. Da wurden wohl Ampelschaltungen angepasst, wenn jetzt noch Falschparker abgeschleppt werden, könnte es was werden. Ein Foto habe ich leider noch nicht, das gibt mein Handy in der Dunkelheit nicht her, wird Montag nachgeliefert.

  • Immer (!!) wenn ich dort vorbeikomme, sind dort Kampfparker


    Sag ich ja, deshalb das "wenn". Ich komme da jeden Werktag an der Stelle vorbei, bisher war keiner ohne Falschparker dabei. Ca. 2-3 mal im Jahr sieht man das dort Knöllchen verteilt wurden, einen Abschlepper habe ich dort noch nie gesehen.

    Da ja immer die hohen Kosten für eine Änderung der Ampelschaltung vorgeschoben werden, diese jetzt aber geschehen ist und die Radverkehrsführung an der Kreuzung "frisch" überdacht wurde, darf man doch mal hoffen das auch an anderer Stelle gehandelt wird. Ich bin halt von Grund auf Optimist und weigere mich immer alles schwarz zu sehen.

  • Da ist überhaupt nur etwas passiert, weil es nen Widerspruch gegen die Anordnung gerade im völlig überfüllten Kreuzungsbereich gab, man der Anordnung nicht folgeleisten konnte (zum Beispiel von Klosterstern kommend für den Anfang der Kreuzung aufs Hochbord springen, dann direkt wieder auf die Fahrbahn einordnen), und die Begründungen offensichtlich unsinnig waren (Schutz im Bereich der Bushaltestelle, obwohl der Radweg dort nicht mehr nutzungspflichtig war). Die Benutzungspflicht sollte angeblich nur so lange bleiben bis der Bereich bis Klosterstern umgebaut ist (man konnte mir aber nicht sagen, warum deswegen vorher die Kreuzung b.pflichtig bleiben musste).

    Ein etwas längeres Gespräch mit der Dame im Justiziariat hat dazu geführt, dass sie beim LSBG Druck gemacht hat und die immerhin zugesagt haben, die Schaltung bis August (!) umzustellen; Begründung: vorher sei es nicht garantiert >10°C (wirklich, steht so in ihrem Brief). Nachfolgendes Telefongespräch hat dann möglicherweise noch geholfen, jedenfalls haben sie trotzdem nen Monat länger gebraucht als die Klagefrist gewesen wäre. Aber immerhin; es ist wohl für die nicht ganz unwichtig, wie lange sie überziehen, für die Verteilung der Gerichtskosten falls eine eingereichte Klage wegen Abhilfe in der Hauptsache zurückgezogen wird. (Dazu wäre ich an Information von jemand Verwaltungsrechtskundigen sehr interessiert!)


  • es ist wohl für die nicht ganz unwichtig, wie lange sie überziehen, für die Verteilung der Gerichtskosten falls eine eingereichte Klage wegen Abhilfe in der Hauptsache zurückgezogen wird. (Dazu wäre ich an Information von jemand Verwaltungsrechtskundigen sehr interessiert!)

    kundig bin ich (noch) nicht. Ich würde davon ausgehen, dass die Beklagte die Verfahrenskosten exkl. meiner Auslagen trägt. Als Bedingung für's Zurückziehen würde ich genau das stellen.

    Aber naja: ianal.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Wenn ich schon das Wort zurückziehen höre... es gibt nen Unterschied zwischen Klagerücknahme - Kläger trägt Kosten - und Erledigung. Im letzteren Fall entscheidet das Gericht nach billigem Ermessen über die Kosten. Sprich, wenn während der Klage abgeschildert wird, erklärt insoweit für erledigt.

  • Dann waren das wohl die Bauarbeiten am 6. Mai!?

    Im Jahr 2012 gab es bereits eine Klage gegen die RWBP im gesamten Eppendorfer Baum 8)
    In der mündlichen Verhandlung wurde vereinbart, dass die blauen Schilder verschwinden, die noch da waren und jene, die im Bereich Hochallee - Isestraße stehen, noch bis zum vorgesehenen Umbau, welcher jetzt anscheinend stattfand, stehen bleiben.

    Demnach ist die Sache anscheinend erledigt. Muss ich mir mal ansehen...

    Es geht voran! :thumbup:

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    Peter Ustinov