Ich war am Wochenende kurz in Erfurt und bin diesmal über eine Relation ins Stadtgebiet gefahren, die mir direkt die Zornesröte ins Gesicht trieb.
In der Stauffenbergallee - Teil des Altstadtringes um Erfurt - ist in nördlicher Fahrtrichtung an dieser Stelle das hier angeordnet:
oben:
und auf dem Gehweg: nur mit "vollachsig"
Klar könnte ich z.B. bei einem Autobahnzubringer sagen: gut, wo willste da hin? Auf die Autobahn?
Nur:
- vom Gehweg aus sind die Hauszugänge erreichbar
- es ist eine Rad-Fahrbeziehung nach Norden
Wenn ich nun dort jemanden besuchen will, muss ich das Rad auf der Fahrbahn schieben.
Wie sieht das eigentlich mit Kinderrädern aus?
- unter vollendetem 8.LJ darf auf dem Gehweg gefahren werden, weil das dann "Kinderspielzeug" ist?
- begleiten mit dem Fahrrad ist dann wegen Z.254 auch nicht drin?
Ich hab mal eine Anfragen nach ThürIFG gestellt für
- Anordnung vorgesch. Parken
- Anordnung Z.254
- Widmungserklärung der Straße