Erfurt - Stauffenbergallee

  • Ich war am Wochenende kurz in Erfurt und bin diesmal über eine Relation ins Stadtgebiet gefahren, die mir direkt die Zornesröte ins Gesicht trieb. :cursing:

    In der Stauffenbergallee - Teil des Altstadtringes um Erfurt - ist in nördlicher Fahrtrichtung an dieser Stelle das hier angeordnet:

    oben: [Zeichen 254]

    und auf dem Gehweg: [Zeichen 315-55] nur mit "vollachsig"

    Klar könnte ich z.B. bei einem Autobahnzubringer sagen: gut, wo willste da hin? Auf die Autobahn?

    Nur:

    - vom Gehweg aus sind die Hauszugänge erreichbar

    - es ist eine Rad-Fahrbeziehung nach Norden

    Wenn ich nun dort jemanden besuchen will, muss ich das Rad auf der Fahrbahn schieben. :rolleyes:

    Wie sieht das eigentlich mit Kinderrädern aus?

    - unter vollendetem 8.LJ darf auf dem Gehweg gefahren werden, weil das dann "Kinderspielzeug" ist?

    - begleiten mit dem Fahrrad ist dann wegen Z.254 auch nicht drin?


    Ich hab mal eine Anfragen nach ThürIFG gestellt für

    - Anordnung vorgesch. Parken

    - Anordnung Z.254

    - Widmungserklärung der Straße

  • Das Schild ist doch eindeutig über und für den Gehweg. Damit Du mit dem Radl nicht an den auf dem Gehweg geparkten Autos entlang-schrammst.

    Also eindeutig eine Aufforderung auf der Fahrbahn zu fahren.

    Hätt ich jetzt auch so verstanden. Ab auf die Fahrbahn, und zwar auf die linke Spur. Auf der rechten sind ja schon die Autotüren.

  • naja, in Gegenrichtung gibt's in der Stauffenbergallee keinen Gehweg, keinen Radweg.

    Und da hängt auch Z.254

    ;)

    Das is'n Ding. Gibts auch ein Schild "Autostraße, Anlieger frei"? Ich meine, wenn Autos in Fahrradstraßen fahren dürfen, warum dann nicht Fahrräder in Autostraßen? Klarer Fall für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

  • Auf der anderen Seite gibt es auch keine Anlieger in Form von Hauszugängen. Wenn man per Mapillary der Stauffenbergallee folgt, hat man dann ein wildes Gemisch aus Halteverboten, Hochbordparken, benutzungspflichtigen Hochbords und Fahrbahnverboten. Und erhält den Eindruck, das die Beschilderung einzig und allein dazu dient, ungebremsten KFZ-Verkehr zu ermöglichen