• Ich muss sagen bis vor ca. 10 Tagen hatte ich den Eindruck, dass das Verkehrsklima tatsächlich immer besser wurde bei uns. Über den Sommer und Herbst über hatte ich weniger Konflikte als vorher, zumindest gefühlt.
    Aber seit letzter Woche geht es echt wieder übel los.
    Vorallem in den Tempo 30 Zonen wird mir gehäuft (ca. 50 Prozent) der Vorrang verwährt bzw. ist es den Autofahrern egal. Da wird um die parkenden Autos herumgefahren und ohne die Geschwindigkeit zu drosseln voll auf mich draufgehalten oder mit wenigen Zentimetern Abstand vorbeigefahren. So viele Ausenspiegel, wie die letzten 10 Tage, hätte ich die letzten 2 Jahre nicht berühren können. Echt unglaublich was da seit letzter Woche abgeht. Dagegen bleibe ich immer hinter dem Hindernis, wenn es auf meiner Seite ist und lasse die Autofahrer durchfahren. Ich bekomme dafür noch Sprüche zu hören, ob ich mich den überfahren lassen möchte...

    Ich finde es eh schon seit längerem unangenehm in Tempo 30 Zonen zu fahren. Auch wegen meinem beschriebenen Problem. Hinzu kommt das ständige ausbremsen bei Rechts-vor-Links.
    Da ist es auf Hauptverkehrsstraßen weit stressfreier zu fahren, eigentlich.
    Ich würde ja gerne meinen Arbeitsweg auf einer Hauptstraße fahren, aber da muss ich den benutzungspflichten Radweg benutzen, der außerdem noch in mieserablen Zustand ist. Ziemliche Buckelpiste mit wechselnden Straßenbelag.
    Ich habe also die Wahl zwischen Pest und Cholera.
    Ich bin total genervt. Zum Glück muss ich erst wieder kurz vor Weihnachten meinen Arbeitsweg fahren.

  • Ich würde ja gerne meinen Arbeitsweg auf einer Hauptstraße fahren, aber da muss ich den benutzungspflichten Radweg benutzen, der außerdem noch in mieserablen Zustand ist. Ziemliche Buckelpiste mit wechselnden Straßenbelag. Ich habe also die Wahl zwischen Pest und Cholera.


    Nicht nur. Du könntest auch gegen die Benutzungspflicht Widerspruch einlegen und bei dessen Ablehnung dagegen Klagen. Welche Hauptstraße ist es denn?

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Du erweiterst die Auswahl auch nur auf: Pest, Cholera oder AIDS.
    Gemessen daran, wie lange sich diese Geschichten bei unklarer Erfolgsaussicht hinziehen, ist das in der näheren Betrachtung der Alltagsbedürfnisse - irgendwo muss mensch schließlich fahren - auch mal keine Alternative.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Da gebe ich Dir Recht. Leider kenne ich keine bessere/andere Möglichkeit. "AIDS" könnte zumindest in ein, zwei Jahren eine Veränderung bewirken...

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  • Nicht nur. Du könntest auch gegen die Benutzungspflicht Widerspruch einlegen und bei dessen Ablehnung dagegen Klagen. Welche Hauptstraße ist es denn?


    In Bayern gibt es das Widerspruchsverfahren nicht mehr. Ich müsste einen Antrag auf Neubescheidung stellen. Und danach dann gegebenenfalls vor Gericht.
    Da ich noch nie dieses Verfahren angegangen bin, wäre ich lieber erst mal gegen Benutzungspflichten vorgegangen, die eine bessere Chance auf Aufhebung haben. Zum üben sozusagen.
    Es handelt sich um die Albrecht-Dürer-Straße:
    Vierspurig, Verkehrszahlen aus 2004: 21.900 KFZ/Tag. Heutzutage eher mehr.
    Im Winter, wenn die Radwege voller Schnee sind, fahre ich dort auf der Fahrbahn. Das wird von den KFZ-Fahrern auch weitgehend aktzeptiert.
    "Leider" werden seit 2 Jahren auch die Radwege (zumindest die Hauptradwege) früh (ab 6 Uhr) und ordentlich von der Stadt geräumt :)

  • Hmmm..., da würde ich auch lieber erst mit einer kleineren Straße "üben". Ich kenne nur den Weg Widerspruch - Klage. Bayern war schon immer etwas anders... ;)

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  • Ich würde ja gerne meinen Arbeitsweg auf einer Hauptstraße fahren, aber da muss ich den benutzungspflichten Radweg benutzen, der außerdem noch in mieserablen Zustand ist.

    Dito. Ich bin auf der "Veloroute 1" zwischen Iserbrook und Rissen entlag der B431 (Link) unterwegs. Verwirrend ist auch, dass die Benutzungspflicht nicht an jeder Einmündung wiederholt wird. Laut Bernd Sluka enden RBWPs dort, wo die Beschilderung nicht fortgesetzt wird. Andererseits wurde ja der Satz „Sie [die Schilder] stehen dort, wo der Sonderweg beginnt. Sie sind an jeder Kreuzung und Einmündung zu wiederholen.“ leider 2009 aus der VwV-StVO entfernt. Also was gilt nun? :S

    Die Autofahrer kommentieren meine direkten Abbiegevorgänge aus den Seitenstraßen heraus auf die B431, was ja soweit legal ist, gerne mit Hupen. Alternative Wege durch die Wohngebiete gleichen eher einem Zickzackkurs. Das ist zwar toll um Autos aus den Siedlungsstraßen zu halten, leider gilt das aber auch für das effektive Radeln von A nach B.

    Off-topic: Ein historisch-nostalgischer Vergleich zum Waldhotel im Ortskern Iserbrook Vorher / Nachher

  • Sie sind an jeder Kreuzung und Einmündung zu wiederholen.“ leider 2009 aus der VwV-StVO entfernt. Also was gilt nun?


    Ich würde sagen, wenn Radfahrer, die in eine Straße einbiegen, kein VZ 237 erkennen können, ist der dortige Radweg auch nicht benutzungspflichtig. Man muss nur aufpassen bei Sackgassen und ähnlichem. Da man dort auch hineingefahren sein muss, kann man sich nicht darauf berufen, man wisse nichts von einer Benutzungspflicht.

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  • Danke. Dann darf man also auch an dieser Stelle die Fahrbahn benutzen. Wichtig: Das Foto bei Google-StreetView ist nicht mehr aktuell. Denn das Z237 wurde ersatzlos abgebaut. Die gestrichelte Makierung für den Radweg wurde in eine "Blutspur" geändert und der Verkehr aus der Seitenstraße in Richtung 4-spurige Hauptstraße hat nunmehr kein "Vorfahrt gewähren" sondern ein Stopp-Schild zu beachten.
    Diese Stelle ist ein Unfallschwerpunkt, da knallt es ständig. Vielleicht wurde deswegen das Z237 beseitigt oder wurde es von Frank B. weggeklagt? Vielleicht wurde es auch einfach vergessen. :D
    150 Meter weiter stadteinwärts gibt es ab der nächsten Einmüdung dann aber doch wieder eine Benutzungspflicht.

  • Es bringt natürlich wenig, immer zwischen Fahrbahn und Radweg zu wechseln. Ich würde mir die Gesamtsituation ansehen und wenn alles dafür spricht Widerspruch einreichen - oder, falls Du die Stelle länger als ein Jahr kennst, einen Antrag auf Aufhebung stellen.

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  • Hi
    eine der Bedingungen, die laut StVO erfüllt sein müssen, damit ein Radweg benutzungspflichtig sein kann, ist die Stetigkeit. Häufiger Wechsel zwischen Radweg und Fahrbahn und ggf. noch Seitenwechsel zur anderen Straßenseite sind nicht stetig. Gute Voraussetzungen, die verbliebenen Benutzungspflichten doch noch wegzukriegen.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif


  • Ich würde sagen, wenn Radfahrer, die in eine Straße einbiegen, kein VZ 237 erkennen können, ist der dortige Radweg auch nicht benutzungspflichtig. Man muss nur aufpassen bei Sackgassen und ähnlichem. Da man dort auch hineingefahren sein muss, kann man sich nicht darauf berufen, man wisse nichts von einer Benutzungspflicht.

    Die Benutzungspflicht in einer Sackgasse würde mich prinzipiell skeptisch machen...übergebührliche Gefährdung durch wendende Fahrzeuge vielleicht :D .

  • Das meinte ich nicht, sondern wenn auf einer Hauptstraße mit VZ 237 hinter einer einmündenden Sackgasse kein erneutes VZ 237 steht, kann man sich nicht rausreden, dass man ja schließlich aus einer Seitenstraße kam und das Schild nicht sehen konnte.

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  • „In die Straße habe ich hineingeschoben oder getragen und heraus bin ich gefahren. Wer achtet schon auf Verkehrszeichen als Fußgänger. Schnell, welche VZ stehen an der östlichen Ecke vom Haus der Gerichte? :saint:

  • Ich würde sagen, wenn Radfahrer, die in eine Straße einbiegen, kein VZ 237 erkennen können, ist der dortige Radweg auch nicht benutzungspflichtig.


    Und wenn man die Benutzungspflicht nur von der Fahrbahn aus sieht?

    Fall 1: Vorher keine Benutzungspflicht. Fährt man auf dem nicht benutzungspflichtigen Radweg ist das VZ durch die Ampel verdeckt.

    Fall 2: Das VZ steht so schräg dass man es aus Richtug Osten kommend kaum sieht, aus der Bundesstraße kommend wohl noch weniger.

  • Hier wurde die Frage zur RWBP über Einmündungen hinweg und ohne weitere Beschilderung ganz gut disktutiert.
    In Köln gab es dazu sogar mal einen Gerichtsprozess, der dann aber leider wieder eingestellt wurde, da der Radfahrer nicht wissen konnte, dass die RWBP trotz fehlenden Schildes weiterhin galt.
    Die Richterin bei diesem Fall sagte, dass die Stadt Köln sich widersprüchlich verhielte und RWBPs erst dann zu Ende seien wenn sie mit dem Zusatzzeichen "ENDE" versehen würden.

    Witzig dass man bei einem so wichtigen Zeichen wie der RWBP, welche ja das Fahrbahnverbot impliziert, meint den Schilderwald willkürlich lichten zu können. Währenddessen wird in Vorfahrtsstraßen ganz brav und automatisch das Vorfahrtstraße-Zeichen wiederholt und in Rechtsvorlinks-Straßen stellt man in jede Einmündung ein Zeichen 102 "Achtung Rechts vor Links", damit es auch jeder Idiot versteht. Wo "andere Radwege" anfangen und enden ist wiederum noch schwerer zu begreifen.

    Man sollte mal einen offiziellen Führerschein fürs Radfahren einführen. Die theoretische Prüfung würde wohl kaum jemand überleben, weil selbst Polizisten und Richter daran scheitern würden.

  • Man sollte mal einen offiziellen Führerschein fürs Radfahren einführen. Die theoretische Prüfung würde wohl kaum jemand überleben,

    Zwei Fragen mit Wertigkeit 5 zum Thema Radverkehr in jeden Prüfungsbogen des KFZ-Führerscheins einzubauen wäre zielführender.

    "I've noticed that the majority of traffic 'safety' campaigns seem to focus on everything except the bull in the china shop - the automobile." copenhagenize.com

  • Und wenn man die Benutzungspflicht nur von der Fahrbahn aus sieht?


    "Verkehrszeichen müssen so aufgestellt sein, dass ein durchschnittlicher Kraftfahrer sie bei Einhaltung der nach § 1 StVO erforderlichen Sorgfalt schon mit einem raschen und beiläufigen Blick erfassen kann. Unklarheiten gehen nicht zu Lasten des Verkehrsteilnehmers." (Verkehrslexikon.de)
    Okay..., man könnte sich noch über das Wort "Kraftfahrer" streiten. Aber im Weiteren heißt es ja wieder "Verkehrsteilnehmer" ;)

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