Mängelmelder-Sammlung zum Radverkehr

  • So, jetzt ist das Maß voll und es bedarf einer systematischen Sammlung der offiziellen Stellungnahmen des Fachdienstes.

    Üblicherweise müsste man schriftliche Kommunikation mit der Fachbehörde jeweils im Einzelnen und auf direktem Wege führen, die Antworten dann anonymisiert veröffentlichen.

    Im Forum sind aus den vergangenen Jahren einige Schriftwechsel dokumentiert. Gerade in Hamburg war das aber durch die Vielzahl der Straßenverkehrsbehörden und die jeweiligen Mitarbeitenden doch recht uneinheitlich in der Aufstellung gegenüber den Nachfragenden.

    Sei es die StVB des berühmt-berüchtigten PK21, das an der Stresemannstraße die "Kopf-in-den-Sand" und "Radfahrer raus!"-Taktik fuhr, sei es PK41, wo sich auch gewehrt wurde, letztendlich aber doch irgendwas passierte.

    In Jena gibt es den Mängelmelder. Hier dokumentiert der Fachdienst (als StVB) ausführlich, welche Ansichten zum Radverkehr vertreten werden.

    beginnen wir mit einem aktuellen Beispiel:

    https://maengelmelder.jena.de/de/requests/4949-2020

    wo liegt die Ecke? hier. und mit Google dort. Straßenansichten gibts bei Mapillary, dort sogar noch als "Gehweg, Radfahrer frei".

    mittlerweile klebt an der Stelle, da bin ich mir 100% sicher, ein [Zeichen 240].

    mithin eine B-Pflicht.

    Der man nicht nachkommen kann, wenn man bis dahin auf der Fahrbahn unterwegs ist.

    Weil: durchgezogene Linie und vorgegebene Fahrtrichtung geradeaus/rechts

    blau: RWBP mit Beginn

    rot: Fahrbahnradeln legal

    pink: vom Fachdienst vorgeschlagene Routen

    der Fachdienst schlägt übrigens Routen vor, die zwar legal befahrbar nach StVO sind, da die Gehwege jeweils in die Richtungen freigegeben sind - allein: das kümmert mich nicht, da ich auf so einem Mist nicht fahre.

    Ich glaub, ich fordere mal fix die Begründung der Anordnung nach ThürIFG an.

  • Das waren wohl ein paar Nachfragen und Quengeleien zu viel. ?(:whistling:

    2min nach der E-Mail meldet man sich telefonisch und bietet einen Vor-Ort-Termin für die Lobedaer Straße an.

    Hey, MTL, hattest du nicht auch schon so einen Termin? War der bei der Behörde oder draußen?

    Und für die Erfurter Straße (siehe oben) kündigt man die Kontaktaufnahme durch den dort zuständigen Kollegen an..

  • Jetzt bin ich aber ein bisschen neidisch, dass du so leicht zu einer Audienz kommst. Ich musste für meine etliche Seiten Widerspruch schreiben und habe das noch nie mit Mängelmeldungen oder E-Mails hinbekommen ^^

    Wahrscheinlich 'ne neue Taktik um schriftliche Belege zu vermeiden.

    Mein Termin fand noch im Verwaltungsgebäude statt, allerdings war das im Herbst wegen Corona für "Betriebsfremde" eigentlich auch schon abgeriegelt. Mittlerweile dürfte es nicht besser sein und vielleicht darum das Treffen an der frischen Luft. Oder weil der KFZ-Parkplatz in der Lobedaer Straße direkt daneben liegt.

    Bin auf jeden Fall gespannt, was da rauskommt; unsere Interessen dahingehend dürften ja gleich gelagert sein ;)

  • Aus einem mir nicht zu erklärenden Grund hat der Fachbereich hier nun so zügig einen Handlungsbedarf erkannt, dass es das Thema in die monatlich(?) stattfindende Sitzung des Radverkehrsbeirates geschafft hat.

    Das Ergebnis der Diskussion dazu wurde mir direkt auf kurzem Dienstweg telefonisch mitgeteilt. Was ich grundsätzlich gut finde, da das am Ende allen Beteiligten Zeit spart.

    Zu einer stringenten Variante der Führung des Radverkehrs konnte man sich allerdings dennoch nicht durchringen.

    Die Benutzungspflicht beginnt nun einfach 300m später. An einer Stelle, wo man als Fahrbahnradler direkt links abbiegen kann.


    grün: Gehweg, Radfahrer frei

    blau: Radwegebenutzungspflicht

    rot: Fahrbahnradeln

    pink: "richtige" Lösung.

    warum "richtige" Lösung?

    die VwV-StVO schreibt vor, dass am Beginn und am Ende von linksseitigen B-Pflichten eine sichere Querungsmöglichkeit zu schaffen ist.

    Ende gibts hier nicht, weil der Radweg, der nach links aus dem Bild führt, in 800m das Ortsuasgangsschild passiert und linksseitig bleibt.

    Aber es gibt einen Anfang. hier an Zufahrt zu der Klinik am Bildrand unten links.

    Der Fachdienst begründet den Beginn der RWBP an dieser Stelle damit, dass in Richtung Ortsausgang zwar noch eine weitere Kreuzung kommt, wo man ebenfalls wie hier auch direkt links abbiegen kann, aber dort weniger Aufstellfläche auf dem Fahrstreifen zur Verfügung steht.

    Aha. :/

    Also die Verkehrsbelastung ist so gering, dass man die Fußgängerampel nicht umbauen/erweitern muss, um auch für Rad Fahrende als sichere Querung zu fungieren; direkt links abbiegen reicht aus.

    Gleichzeitig ist die Verkehrsbelastung 500m weiter so stark, dass man dort nicht direkt links abbiegen kann. Deshalb muss die B-Pflicht hier an dieser Stelle beginnen.


    In meinen Augen übersieht der Fachdienst jedoch, dass insbesondere die Anordnung einer linksseitigen B-Pflicht "besonders" begründet werden muss.

    de facto sind:

    - Verkehrsstärken

    - Fahrbahnbreite

    - Fahrbahnverlauf

    "rechts" und "links" des geplantes Beginns der RWBP identisch!

    weiter "rechts" der Stelle sind die Fahrstreifen sogar recht schmal, es geht bergauf und es besteht keine Radverkehrsinfrastruktur (nur "Gehweg, Radfahrer frei"). Und Beurteilung der Gefahrenlage für Rad Fahrende? Fehlanzeige. Reduzierung der zHg? Nur Nachts aus Lärmschutzgründen.

    Ich kann verstehen, dass der Fachdienst sich da aus "moralischen" Gründen oder wie immer man die Fraktion der sorglosen Hochbordradler auch nennen mag, mit der Abordnung der RWBP bis kurz vor Ortsausgang schwer tut.

    Aber wirklich durchdacht ist das auch wieder nicht, was jetzt gemacht wird.

    Etwas irritiert war ich übrigens, als im Telefongespräch wiederholt erwähnt wurde, dass die Lösung vielleicht nicht optimal ist, aber "mit gesundem Menschenverstand" auch akzeptiert werden wird. :/

    Ich unterstelle hier mal keine böse Absicht in der Wahl der Formulierung.

    Aber so ganz zufrieden bin ich letztendlich auch nicht. X/

    Ende Februar läuft die Widerspruchsfrist für den Bestand ab. Muss ich mir noch überlegen, was ich da mache. Einerseits - andererseits... :|

  • "mit gesundem Menschenverstand"

    Also auch eine Verkehrsbehörde, die sich für schlauer hält als der Gesetzgeber und die Verfasser der technischen Regelwerke.

    Innerorts soll auf der linken ( = falschen) Straßenseite grundsätzlich keine Benutzungspflicht angeordnet werden, weil die Benutzung linksseitiger Radwege insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden ist. Das steht so wörtlich in der VwV-StVO (zu §2, Randnummer 33). Wie es die Behörden trotzdem schaffen wollen, in der Anordnung zu begründen, dass etwas, das mit besonderen Gefahren verbunden ist, der Verkehrssicherheit dienen soll, ist mir ein Rätsel.

    Wenn der Weg die baulichen Voraussetzungen erfüllt, kann unter Umständen eine linksseitige Freigabe angeordnet werden: Breit genug für Zweirichtungsverkehr, nur wenige Kreuzungen und Einmündungen und es müssen an diesen Kreuzungen und Einmündungen gute Sichtbeziehungen auch mit den Radfahrern bestehen, die entgegen der Fahrtrichtung fahren. Damit wäre für diejenigen, die sowieso auf gar keinen Fall auf der Fahrbahn fahren wollen, eine legale Möglichkeit geschaffen.

    Wo die Voraussetzungen nicht gegeben sind, ist nicht einmal die Freigabe linksseitiger "Radwege" möglich. Auch dann wird es Geisterradler geben, aber das darf man dann nicht legalisieren.

  • Die Verkehrsbelastung erfordert in meinen Augen keine B-Pflicht.

    Die bauliche Gestaltung der Nebenfläche erlaubt "Gehweg, Radfahrer frei". Das ist ein ca. 3m breiter Weg, mit einheitlicher Oberfläche.

    Aber da kommen wir wieder ins Problemfeld: Wie ordnet man auf solchen Flächen einen "sonstigen Radweg" an, ohne zu Fuß Gehende auszusperren?

    einheitliche Asphaltoberfläche innerorts ohne weiteres VZ: Gehweg, Fahrbahnpflicht

    einheitliche Asphaltoberfläche innerorts mit [Zeichen 240] : benutzungspflichtiger Geh- und Radweg, Fahrbahnverbot

    einheitliche Asphaltoberfläche innerorts mit [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] : Schrittgeschwindigkeit auf Gehweg, Fahrbahnoption

    ||

    richtig gute Lösung wäre:

    2m Gehweg, Betonpflaster

    3m Radweg, Asphalt, ohne B-Pflicht

    vermutlich würde sogar ich dann darauf fahren. Oder aber auch nicht, wenn ich mal richtig zügig mit erlaubter zHg rumfahren will... :rolleyes:

  • Auf der linken Seite sollte es mit [Zusatzzeichen 1022-10] gehen. Für gemeinsame Geh- und Radwege ohne B-Pflicht auf der rechten Straßenseite fehlt eine einheitliche Vorgabe zur Kennzeichnung. In Hamburg und Niedersachsen wird das ebenfalls mit [Zusatzzeichen 1022-10] gelöst, in Bayern und NRW durch Piktogramme auf dem Weg.

    Zur Situation in Bayern kann man das bei Bernd Sluka nachlesen: Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht (sluka.de)

    Und zur Situation in NRW habe ich Infos in der Gemeinde Schloss-Holte-Stukenbrock gefunden: Radwegenetz (schlossholtestukenbrock.de)

    In beiden Bundesländern gibt es dazu offenbar eine Regelung der obersten Verkehrsbehörde.

    Die niedersächsische Lösung ist im Leitfaden Radverkehr der Niedersaächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr auf S. 11 zu finden, den es hier zum Download gibt: Radverkehr in Niedersachsen | Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung

    Ob es in Thüringen eine entsprechende Regelung gibt, weiß ich nicht.

  • ich halte [Zusatzzeichen 1022-10] auf "einheitlich gestalteten Flächen" nicht für zielführend, weil eben nach meiner Lesart Radwege damit freigegeben werden können. :/

    und ein Radweg sollte baulich (in welcher Form auch immer) abgegrenzt werden können. hm.

    Aber gut, Sluka begründet die rechtliche Möglichkeit, einen gemeinsamen Geh- und Radweg nicht-B-pflichtig damit auszuschildern letztendlich auch über Umwege. Damit kann ich grundsätzlich leben.

    Wäre in der Tat die Frage, ob es da landesweite Regelung auch hier in TH gibt. :/

  • Gemäß VwV-StVO ist ein Radweg ohne Benutzungspflicht eine für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsfläche ohne die Zeichen 237, 240 oder 241. Da das VZ 240 explizit erwähnt wird, schließe ich daraus, dass es nicht erforderlich ist, dass die Verkehrsfläche ausschließlich für den Radverkehr vorgesehen ist. Nach meiner Auffassung reicht es also aus, wenn erkennbar ist, dass die Verkehrsfläche auch für den Radverkehr vorgesehen ist.

    Ein Merkmal einer solchen Verkehrsfläche könnte neben einer Markierung oder Beschilderung auch das Vorhandensein von Radwegfurten sein (ein Gehweg darf keine Radwegfurt haben) oder wenn er der ortsüblichen Gestaltung von "Radwegen" entspricht. Wenn ein Gehweg genauso aussieht wie gemeinsame Geh- und Radwege mit Zeichen 240 sonst aussehen, kann man meiner Meinung nach keinem Radfahrer, der darauf Fahrrad fährt, einen Strick drehen. Wenn das nicht gewollt ist und der Weg sich baulich nicht von gemeinsamen Geh- und Radwegen unterscheidet, sollte mit Zeichen 239 klargestellt werden, dass man darauf nicht Fahrrad fahren darf. Das gilt vor allem auch dort, wo die Behörde eingesehen hat, dass man auf einem vormals mit Zeichen 240 beschilderten Weg künftig nicht mehr Fahrrad fahren soll.

    Wenn man Radfahren auf gemeinsamen Wegen erlaubt, dann muss aus meiner Sicht der Weg auch die baulichen Voraussetzungen erfüllen, die auch bei Anordnung einer Benutzungspflicht gelten. Der einzige Unterschied besteht dann darin, dass keine besondere Gefahrenlage nachgewiesen (vorgetäuscht ;) ) werden kann.

    In den RASt-06 findet man dazu auch einen entsprechenden Abschnitt zur gemeinsamen Führung des Rad- und Fußverkehrs. Unabhängig von der Benutzungspflicht wird darin eine Mindestbreite von 2,50m gefordert, die auch nur in dem Fall angesetzt werden darf, dass der Weg nur von wenigen Fußgängern und Radfahrern genutzt wird (weniger als 70 (Fg + Rf) / h). Bei höheren (Fg + Rf) / h sind dort Breiten gefordert, bei denen sicherlich auch eine Trennung zwischen Rad- und Fußverkehr möglich wäre. In den RASt-06 findet man auch eine Reihe von Kriterien, bei denen eine gemeinsame Führung des Rad- und Fußverkehrs ausgeschlossen ist.

  • Meine Erkenntnisse zum "Sluka-Piktogramm":

    • Das ist bundesweit freigegeben, darf also in allen Bundesländern jederzeit benutzt werden.
    • Es macht [Zusatzzeichen 1022-10] überflüssig.
    • Sluka hat irgendwie dafür gesorgt, dass alle relevanten Ämter in Bayern davon per Rundschreiben offiziell Kenntnis bekommen haben.
    • Lt. seine Aussage hat es das Piktogramm leider nicht in den offiziellen Verkehrsschilder-Katalog geschafft (warum auch immer).
    • Er bezeichnet die StVO-Behörde FFB als "geistig vor 20 Jahren stehengeblieben". Offenbar schicken die demonstrativ alle Radwegs-bezogenen Veröffentlichungen ungeöffnet zurück, die er im Namen des VCD regelmäßig als Info-Material verschickt.

    Ich hab vor ca. 1,5 Jahren mal per email mit ihm kommuniziert, mit der Frage, was genau es mit dem Piktogramm auf sich hat und wieso das nirgends verwendet wird.

  • Ich glaube, dass die Verweigerung, sich mit speziell diesem Thema zu befassen, zwei Gründe hat:

    1. Die VB müsste darüber nachdenken, ob sie eine B-Pflicht wirklich begründen kann.

    2. Die VB müsste darüber nachdenken, ob der Weg zum Radfahren geeignet ist.

    Eigentlich müsste sie darüber bereits seit 23 Jahren nachgedacht haben, aber bislang war es halt einfacher zu behaupten, dass man das [Zeichen 240] aufhängen müsse, weil die Leute nicht auf der "Straße" (sic.) fahren wollen, sondern Radwege wollen.

    Im Fall von Gehwegen, die zum Radfahren absolut ungeeignet sind oder wo eine gemeinsame Nutzung nicht mit der Sicherheit der Fußgänger zu vereinbaren ist, können sie nicht mehr argumentieren, dass das bei [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] mit Schritttempo doch irgendwie noch ginge.

  • Hat irgendeiner jemals diese Markierung gesehen? Also jenseits der Bilder im Internet, so "real live"

    Ich nicht.

    Und dort, wo es sie gäbe, höre ich jetzt schon aus dem offenen Beifahrerfenster: "Fahr auf dem Radweg!!!!!"

  • Hat irgendeiner jemals diese Markierung gesehen? Also jenseits der Bilder im Internet, so "real live"

    Ich nicht.

    Und dort, wo es sie gäbe, höre ich jetzt schon aus dem offenen Beifahrerfenster: "Fahr auf dem Radweg!!!!!"

    In Rosenheim hab ich sie live gesehen - aus dem Auto.

  • So, nachdem der Mängelmelder in den letzten Tagen übergequollen ist mit Rumgejammer um nicht geräumte Straßen, kommt man langsam dazu, alte Meldungen abzuarbeiten.

    ich stolperte letztens über diese Jammer-Meldung an dieser Stelle:

    https://maengelmelder.jena.de/de/requests/5089-2021

    Tenor: es parken KFZ auf der Straße und man müsste da ja bremsen und es wäre nur eine Frage der Zeit, bis da jemand stirbt.

    Das hab ich zum Anlass genommen, mal diese Stelle mit wortähnlicher Meldung anzumerken.

    Hier erlaubt die Stadt nämlich das beparken (be-halten?) des Schutzstreifens. Also das, was seit einem Jahr nach StVO eben nicht mehr erlaubt ist.

    https://maengelmelder.jena.de/de/requests/5105-2021

    Ich weiß nicht, was man sich bei der Antwort gedacht hat. Vermutlich: nichts.

    Zitat

    Danke für den Hinweis.

    Die angesprochene Beschilderung auf der Westbahnhofstraße ist aus Sicht von Fahrradfahrern nicht optimal, jedoch entspricht sie den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung.

    Das Zusatzzeichen richtet sich hier ausschließlich an den gewerblichen Lieferverkehr, der sonst keine Möglichkeit hätte, die ortsansässigen Geschäfte zu beliefern. FD Mobilität

    Irre. entspricht also der StVO. und: "wo denn sonst".

    ich bin gerade wieder auf Zinne bei solchen Antworten...

  • Ich meine, dass entlang des Schutzstreifens Magdelstieg / Westbahnhofstraße überall noch die Parkverbotszeichen unter den T30-Zeichen hängen:

    https://www.mapillary.com/map/im/doBrVStKCzbyWs3DyWUwxA

    https://www.mapillary.com/map/im/mgBIyVAPRFETuD8MywHawQ

    Ähnlich in der Fischergasse:

    https://www.mapillary.com/map/im/Rk6d8r2VcoLJMlgfx5zsYF

    Hier wird der "Haltestreifen" ja gerne genutzt, um gegenüber Behördenpost einzuwerfen.

    Ich hatte im vergangenen Jahr auch schonmal überlegt, ob ich das Thema beim Fachdienst anspreche, war und bin mir aber nicht sicher genug, ob diese Regelung des Halteverbots auf Schutzstreifen mit Blick auf das Hin-und-Her bei der StVO-Novelle nun gilt oder nicht.

  • ach herrlich, direkt noch mehr Unfug.

    in Thüringen wurde "nur" die Bußgeldsache ausgesetzt. Die StVO gilt. Mindestens so lange, bis eine neue kommt.

    Und sollte eine neue kommen, wird die Regelung an Schutzstreifen garantiert nicht gekippt werden. Weil das ein einfaches Instrument ist, um wenigstens Sicherheit und "wir tun was" zu suggerieren.

    Ich hab mittlerweile den FD direkt angeschrieben. Man möge bitte die eigene Meinung, wonach sowas "der StVO entspricht" unter Bezugnahme auf Anlage 3 zur StVO, zu Zeichen 340 begründen. Bin ja mal gespannt.

    Bei solchen Antworten im Mängelmelder steh ich kurz davor, auf stur zu schalten. Eine Anfrage nach ThürIFG zu dem linksseitigen Radwegeschild in der Erfurter Straße wurde nicht beantwortet. Ja, man hat signalisiert, dass das VZ wegkommt. Aber hey: ich hab den Antrag nicht zurückgezogen. X/

  • Na, da bin ich ja mal auf die Antwort vom Fachdienst gespannt und werde in der Zwischenzeit bei Gelegenheit die oben genannten Stellen melden, wenn das Gejammer über Schnee, Eis und nicht-abgeholten Müll abgeebbt ist.

  • Richtig, war eine kurze Sonntagmorgenrunde. Ausnahmsweise mal in Richtung Innenstadt, die ich sonst ja aus Gründen meide ^^

    Allerdings hat die Kamera kältebedingt vorzeitig schlapp gemacht, sonst wären vielleicht noch ein oder zwei Punkte dazugekommen.

    Bei den Kommentaren wird ja fleißig zensiert, von daher wird vermutlich ohnehin nur der übliche Textblock mit dem seltsam gewählten Pronomen erscheinen:

    "Ihr Kommentar wurde entfernt, da es nicht sachdienlich war. Ihr Mängelmelder-Team"