Ich möchte gerne die Frage diskutieren, die dieser Tweet aufwirft:
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Okay, für bestimmte Zwecke kommt im Sinne der Verwaltungsvorschriften und der Straßenverkehrs-Ordnung nur Zeichen 237 in Frage, etwa bei der Anordnung von Radfahrstreifen.
Trotzdem tritt Zeichen 237 sowohl in Hamburg als auch in Kiel (und sicherlich hunderten anderen Städten) auch in Gegenwart baulicher Hochbordradwege auf, neben denen ein baulich vorhandener Gehweg verläuft.
Im Wirkungskreis anderer Straßenverkehrsbehörden wiederum, etwa in meiner Heimatstadt Rendsburg, kommt bei ähnlicher Straßengestaltung ausschließlich Zeichen 241 zum Einsatz.
Wo ist denn hier der konkrete Unterschied?