Unterschied Zeichen 237 und 241

  • Ich möchte gerne die Frage diskutieren, die dieser Tweet aufwirft:

    Externer Inhalt twitter.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    Okay, für bestimmte Zwecke kommt im Sinne der Verwaltungsvorschriften und der Straßenverkehrs-Ordnung nur Zeichen 237 in Frage, etwa bei der Anordnung von Radfahrstreifen.

    Trotzdem tritt Zeichen 237 sowohl in Hamburg als auch in Kiel (und sicherlich hunderten anderen Städten) auch in Gegenwart baulicher Hochbordradwege auf, neben denen ein baulich vorhandener Gehweg verläuft.

    Im Wirkungskreis anderer Straßenverkehrsbehörden wiederum, etwa in meiner Heimatstadt Rendsburg, kommt bei ähnlicher Straßengestaltung ausschließlich Zeichen 241 zum Einsatz.

    Wo ist denn hier der konkrete Unterschied?

  • Wenn man von den üblichen Problemen in diesem Zusammenhang (Erkennbarkeit, Existenz etc) absieht, sehe ich für die Verkehrsteilnehmer keinen Unterschied, denn die VwV spielt für sie keine Rolle.

    Für die Verwaltung sieht es anders aus.

  • @BerlinCyclist liegt mMn daneben. Er gibt der VwV eine Außenwirkung, die sie mMn nicht hat.

    Vor ein paar Monaten habe ich mit ihm über eine schraffierte Bake (Zeichen 605-10 vs. 605-20) diskutiert. Er war der Ansicht, dass die Neigung der Schraffur tatsächlich eine Wirkung für den einzelnen Verkehrsteilnehmer hat, welcher Bereich gesperrt ist. Und als einziges Argument hatte er, dass die Baken im Vz-Katalog "links" bzw. "rechts" in der Bezeichnung haben.

    Er war und ist davon überzeugt, dass sich aus dieser Bezeichnung vom Vz-Kat eine Regelungswirkung für jeden VT ergibt, auf welcher Seite er vorbeifahren darf. Ich halte das für falsch.

    Die Situation vor Ort ist gerade im Video ganz oben recht gut erkennbar: getrennter Geh- und Radweg mit Blockade des Radwegs. Da gibt es mMn nicht viel zu diskutieren.

    Wenn ich in Berlin an so eine Stelle komme, wähle ich direkt den Notruf und bitte um sofortige Korrektur. Kann ja nicht sein, dass Radfahrer einfach ohne Vorwarnung auf einer Hauptstraße in eine Sackgasse geschickt werden. Also entweder gelbe Linien zur Umfahrung oder Aufhebung der B-Pflicht. Inzwischen kommt die Polizei dem normalerweise recht zeitnah nach.

    Einmal editiert, zuletzt von Epaminaidos (1. Dezember 2020 um 18:11)