Aus dem Stade-Thread

  • Zitat Mueck "Das sollte reichen für legales Radeln"

    Aber vmtl. nur einmal, oder?

    Wer einmal durch OWi-,Straf-oder Zivilverfahren über das Radfahrverbot aufgeklärt wurde, kann sich zumindest an Stelle nicht mehr über die Uneindeutigkeit rechtfertigen.

    OT "Wenn bei euch Rot eine radwegtypische Farbe ist, dann ist das ein Indiz."

    Der schlagfertige Robentragende könnte dagegenhalten: Farbe ist keine Infrastruktur.

    Nein, x-mal, bis ein Gehwegschild da steht ...

    Yeti: das hinterlegte Urteil ist ein zivilrechtliches an einer Stelle, wo nur ein Wegweiser ein "Indiz" war, der reicht nur 1x, das auch bei Haftungsfragen, s. Link OLG Jena, bei einer ja angeordneten Radwegfurt (die Strichlierung fällt ja nicht vom Himmel ...) reicht es auch für x-mal.

    Und im Zweifel gilt noch das Rechtsprinzip "Im Zweifel für den Angenagten" oder so ... Guter RA und ggfs. nächte Instanz vorausgesetzt ...

    An wen sich der Geschädigte ggfs. wenden sollte, steht ja auch im Jenenser Urteil ...

  • Autogenix

    Frag mal hier nach und berichte: https://www.stadt-stade.info/buergerservice…0052-20390.html

    Der Mann hält das für sicherer. Und er behauptet, nur durch die Verschwenkung könne man den "Radweg" niveaugleich über die Kreuzung führen, weil ansonsten die Rampe zu steil wird und sich die Auto-Prolls den Fronstspoiler abfahren.

    G. A. ist Abteilungsleiter der Abt. "Straßen und Brücken", aka "Tiefbauamt"

  • Aus der Gegenrichtung:

    In Hannover hatte ich auch schon an sehr einsamen, scheinbar vergessenen Stellen dieses Schild, das auch auf deinem Foto zu sehen ist, fotografieren können:

    "Gemeinsamer Rad- und Fußweg" (Im Untewrschied zu "Gemeinsamer Fuß- und Radweg") wird das Zeichen auf der Wikipedia Verkehrszeichentafel 1971 bis 1992 genannt und als neu bezeichnet.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Bildtafel…,_StVO_1970.svg

    Im darauf folgenden Verzeichnis der Schilder ab 1992 taucht das Schild nicht mehr auf. Man darf wohl davon ausgehen, dass so ein Schild, wenn es noch irgendwo hängt, schon mindestens seit 28 Jahren da hängt. Höchstens 49 Jahre.

    So gesehen ist der Unterschied zwischen [Zeichen 240] dieser Ausschilderung und der Ausschilderung [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] noch mal zusammengeschrumpft. Wollte der Gesetzgeber gemeinsame Rad- und Fußwege haben, bei der sich Radfahrer etwas mehr herausnehmen können (z. B. Fußgänger anklingeln, um auf sich aufmerksam zu machen), dann wäre das entsprechende alte Schild mit dem Fahrradsymbol oben wohl nicht "aus dem Verkehr" gezogen worden.

    Hier am Eilenriede-Rand hängt noch eines in Hannover:

  • Mueck : Das Urteil finde ich äußerst interessant, vielen Dank. Nicht wegen der Frage nach der Zulässigkeit des Radfahrens auf Gehwegen, sondern ganz allgemein wegen des auch am Anfang hervorgehobenen Satzes:

    Zitat

    Eine unzweckmäßige oder irreführende Gestaltung von Verkehrszeichen kann je nach Sachlage entweder das Verschulden eines Verkehrsteilnehmers, der den Sinn des Zeichens missversteht, mindern und ein Mitverschulden des für die Gestaltung Verantwortlichen begründen

    Den werde ich hier sicherlich mal bei passender Gelegenheit anbringen können :)

  • Womit begründet sich eigentlich die Verschiebung der Furt in die Seitenstraße?

    Warum baut man so einen "Radweg" nicht wirklich gerade?

    Gute Frage!

    Ähm ...

    Nächste Frage?

    Vielleicht sind angerampte Bordsteine für die Absenkung ja in gerade billiger als gebogen oder so ...

    Oder ein Versuch einer Anlehnung an niederländisches Kreuzungsdesign ...

    Oder in irgendeiner angestaubten Richtlinie im Aktenschrank des Planers steht das so oder er hat es damals vor 100 Jahren so gelernt und dann verzichtet, sich aktuelle Richtlinien in den Aktenschrank zu stellen ...

  • Eigentlich ist überhaupt die Frage, welchen Unterschied es haftungsrechtlich macht, ob ein Radfahrer einen Fußgänger auf einem benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radweg, einem freigegebenen Gehweg oder einem rot gepflasterten Gehweg mit Radwegfurten an den Kreuzungen, den er daher für einen Radweg gehalten hat, oder sogar auf einem mit [Zeichen 239] eindeutig als Gehweg gekennzeichneten Weg verletzt. Oder auch andersrum, was die Teilschuld des Radfahrers betrifft, wenn er an solch einer Kreuzung von einem hinter dem Gebüsch hervorkommenden Auto abgeräumt wird.

    Sind das Radwegfurten?

    Woran erkennst du, dass das Radwegfurten sind? Ist da ein Fahrradpiktogramm drauf, das auf dem Foto nicht erkennbar ist?

    Ich erkenne da eindeutig Fußgängerfurten und das ist doch mal sehr vorbildlich, dass da Fußgängerfurten angelegt werden.

    Sie sind deshalb vom Bürgersteigrand im Mündungsbereich etwas zurückversetzt, weil andernfalls Stolpergefahr bestünde.

    Die von rechts einmündende Stichstraße ist aufgepflastert oder hat einen aufgepflasterten Mündungsbereich. Das heißt auch ohne Verkehrsschilder ist durch die Aufpflasterung deutlich, dass rechts vor links außer Kraft gesetzt ist und die Fahrzeuge auf der Schölischer Straße den Vorrang haben.

    "Wer aus einem Grundstück, ... oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist;"

    §10 StVO https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__10.html

    Die Planungen sahen vermutlich eine möglichst hohe Aufpflasterung vor, was ja auch im Sinne der Fußgänger ist, weil die dann ebenerdig weitergehen können. Aber die Planer hatten mit viel Verständnis für den hier abbiegenden Fahrzeugverkehr, oder dem, der aus der Stichstraße kommt, eine möglichst lange und deshalb flache Rampe angelegt. Und die Bürgersteigkante um die Ecke herumgezogen, so dass dort eine Stolperfalle entstanden ist.

    Auf der gegenüberliegenden Seite ist ein Grundstückseinfahrt zu sehen, bei der die Rampe noch flacher gestaltet ist und dafür der Bordstein auf ganzer Breite mehr oder weniger stark abgesenkt wurde. Das ist noch schlimmer. Ein Berg und Tal Gehweg, der die Auto-Stoßdämpfer schonen soll. Dabei kann man die doch auch dadurch schonen, dass man eine steile Rampe sehr langsam überfährt.

    Es wäre meines Erachtens auch auf der von rechts kommenden Stichstraße möglich gewesen, eine steile Rampe zu bauen. Dann hätte die Fußgängerfurt nicht verschwenkt werden müssen.

    Etwa an der Stelle, von der aus das Foto aufgenommen wurde, mündet doch von links die Lilienstraße auf die Schölischer Straße. Wie sieht den das Design für die Einmündung der Lilienstraße aus?

  • Radwegfurt = unterbrochener Breitstrich

    Fußgängerfurt = unterbrochener Schmalstrich

    Fußgängerfurten dürfen nur an Ampelkreuzungen markiert werden und dort, wo der Verkehr regelmäßig durch Verkehrshelfer oder Schülerlotsen geregelt wird. sonst sind Fußgängerfurten unzulässig.

    Die Furten sollen bestehende Vorfahrt- oder Vorrangregelungen verdeutlichen und keine Missverständnisse befördern.

    Haben Sie einen Führerschein oder im Verkehrsunterricht in der Grundschule aufgepasst? Falls nicht, wird es hier nochmal erklärt:

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  • nunja, ich denke nicht, dass Richtlinien/Vorgaben zur Anordnung von Verkehrszeichen Inhalt der Führerscheinausbildung sind.

    Sprich: ob Breitstrich oder Schmalstrich interessiert mich als VT nicht und ich muss auch den Unterschied nicht kennen.

    Ich weiß aber: anhalten, besondere Vorsicht beim Abbiegen.

    :)

  • An der Stelle

    hat der Fußgängerverkehr ja in jedem Fall Vorrang, weil Fahrzeugverkehr, der aus der Seitenstraße mit der Aufpflasterung kommt, verpflichtet ist, andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.

    "Wer aus einem Grundstück, ... oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist;"

    https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__10.html

    Es würde also kein Missverständns befördert werden, wenn da eine Fußgängerfurt markiert wäre. Denn der Fußverkehr hat dort gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern Vorrang. Und zwar sowohl vor den Verkehrsteilnehmern, die von der Schölischer Straße dort in die Stichstraße hineinfahren wollen (die müssen dem Geradausverkehr Vorrang gewähren), als auch vor den Verkehrsteilnehmern, die aus der Stichstraße herausfahren wollen (Wegen der Aufpflasterung ist das wie eine Grundstücksausfahrt).

    Ist denn die Furt über die Stichstraße in Breitstrich oder in Schmalstrich markiert? Oder anders gefragt: Hatte man dort während der Bauphase die Absicht, den Bürgersteig als gemeinsamen Geh- und Radweg zu markieren, und deshalb dort eine Furt für Radfahrer gebaut? Und wann wurde diese Absicht über den Haufen geworfen? Und warum? Mir scheint, deine Arbeit trägt reiche Früchte!:thumbup:

    In meinem Bilderordner habe ich ein Bild gefunden, wo die von dir beschriebene Gefahr, dass eine Furtmarkierung verwirrt, deutlich wird.

    Da mündet auf dem Bild von rechts kommend die Straße In der Masch auf die Klöcknerstraße (das ist eine Vorfahrtsstraße). Und ein gemeinsamer Fuß- und Radweg (für beide Richtungen) ist über die Einmündung hinweg markiert, allerdings nicht als unterbrochener Breitstrich, sondern als unterbrochener Schmalstrich. Fahrzeuge, die aus der Straße In der Masch herausfahren, haben dort Vorrang vor dem Fußverkehr entlang der Klöcknerstraße. In der Tat sehr verwirrend, weil Fußgänger aufgrund der Markierung denken könnten, dass sie genau wie Fahrradfahrer Vorrang hätten gegenüber den Fahrzeugen, die aus der Straße In der Masch herausfahren.

    radverkehrsforum.de/attachment/14014/

    https://www.google.de/maps/@52.39412…m/data=!3m1!1e3

  • An der Stelle hat der Fußgängerverkehr ja in jedem Fall Vorrang, weil Fahrzeugverkehr, der aus der Seitenstraße mit der Aufpflasterung kommt, verpflichtet ist, andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.

    "Wer aus einem Grundstück, ... oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist;"

    Da ist aber weder ein Grundstück, noch ein abgesenkter Bordstein. *)

    Der Bordstein geht um's Eck und läuft nicht parallel zur Straße durch.

    Der Autofahrer fährt nur über eine Aufpflasterung, nicht über einen Bordstein.

    Der Fußgänger läuft aber über ein Bordstein, also kann das zwischen den Bordsteinen auch kein Gehweg sein ... Er muss also bzgl. Verkehr aus der Seitenstr. § 25 beachten!

    *) ... und ist auch kein anderer Straßenteil im Verhältnis zur Fahrbahn der Straße des Querstraßenautofahrers, für den wechselt nur der Fahrbahnbelag ...

    Die Furt kann nur ein anderer Straßenteil im Verhältnis zur Fahrbahn des Längsstraßenautofahrers sein, wäre also nur relevant für Radler, die dort vom anderen Radweg auf die Fahrbahn wechseln wollten

  • Der Bordstein geht um's Eck und läuft nicht parallel zur Straße durch.

    Der Autofahrer fährt nur über eine Aufpflasterung, nicht über einen Bordstein.

    Der Fußgänger läuft aber über ein Bordstein, also kann das zwischen den Bordsteinen auch kein Gehweg sein ... Er muss also bzgl. Verkehr aus der Seitenstr. § 25 beachten!

    *) ... und ist auch kein anderer Straßenteil im Verhältnis zur Fahrbahn der Straße des Querstraßenautofahrers, für den wechselt nur der Fahrbahnbelag ...

    Die Furt kann nur ein anderer Straßenteil im Verhältnis zur Fahrbahn des Längsstraßenautofahrers sein, wäre also nur relevant für Radler, die dort vom anderen Radweg auf die Fahrbahn wechseln wollten

    Ich hatte so eine Stelle im Hinterkopf als ich die Einmündung der Stichstraße mit der Aufpflasterung auf die Schölischer Straße auf dem Foto sah:

    https://www.google.de/maps/@52.37012…!7i13312!8i6656

    Hier als Satellitenbild: Die Mittelstraße mündet über eine Aufpflasterung in die Calenberger Straße:

    https://www.google.de/maps/@52.37007…m/data=!3m1!1e3

    Aber du kannst natürlich Recht haben und die um die Ecke gezogenen Kantstein-Stummel in Stade bedeuten, dass es sich hier nicht um eine Straße handelt wie auf meinem Googlestreetview-Bild, die wie eine Ausfahrt auf die Schölischer Straße führt.

    Um so spannender ist es zu sehen, wie die Einmündung Lilienstraße wohl designt wurde.

    Mich treibt die Frage um: Wurde dort beim Umbau der Schölischer Straße ein gemeinsamer Fuß- und Radweg gebaut, der dann allerdings gar nicht als solcher ausgeschildert wird. Fände ich gut, denn profitieren tun davon vor allem die Fußgänger, die sonst möglicherweise mit einem schmaleren Bürgersteig abgespeist worden wären. Und die Radfahrer, die so legal auf der Fahrbahn fahren können. Ich glaube auch nicht, dass sich hier ein Radfahrer ärgert, der vorher auf dem Radweg-Flickenteppich mal links, mal rechts hochbord gefahren ist. Yeti hatte ja Fotos von der vorigen Situation gezeigt. Da hat auch kein Fahrradfahrer drauf Bock, der Hochbordradwege bevorzugt. Da gab es ja gar keine richtigen Hochbordradwege.

  • Es ist so, wie Mueck schreibt: Das ist eine Seitenstraße und weder ein Grundstück, noch ein verkehrsberuhigter Bereich und es gibt auch keinen abgesenkten Bordstein. §10 StVO trifft daher dort nicht zu.

    Es mag zwar inkonsequent sein, aber die VwV-StVO erlaubt auch keine Fußgängerfurten an Grundstücksausfahrten oder einmündenden VBB, auch wenn Fußgänger dort wegen §10 Vorrang haben.

    VwV-StVO zu §25, Rn 4:

    Zitat

    2. Wo der Fußgängerquerverkehr dauernd oder zeitweise durch besondere Lichtzeichen geregelt ist, sind Fußgängerfurten zu markieren. Sonst ist diese Markierung, mit Ausnahme an Überwegen, die durch Schülerlotsen, Schulweghelfer oder sonstige Verkehrshelfer gesichert werden, unzulässig.

    Ebenso inkonsequent ist es natürlich, Radwegfurten an Gehwegen zu markieren.

    Wenn man dort zu Fuß entlang geht, muss man Fahrzeuge aus der Seitenstraße durchlassen. Fahrzeuge, die aus der gezeigten Richtung oder aus der Gegenrichtung in die Nebenstraße einbiegen, müssen jedoch geradeaus gehende Fußgänger durchlassen -> §9 (3).

    Radfahrer haben dort Vorfahrt, weil es eine Vorfahrtstraße ist. Die Vorfahrt besteht auch dann, wenn Radfahrer den rot gepflasterten Weg unzulässiger Weise befahren und sogar für Gehweg-Geisterfahrer.

    Die Frage ist, ob die Vorfahrt eines Radfahrers in dem Moment endet, wo es ihn beim Crash aus dem Sattel hebt, weil er dann als fliegender Fußgänger nicht mehr an der Vorfahrtregelung teilnimmt. Im Moment des Einschlages ist er aber noch Radfahrer. Alles sehr verzwickt an solchen schlecht einsehbaren Kreuzungen :/

    Am besten fährt man dort also auf der Fahrbahn.

  • Radfahrer haben dort Vorfahrt, weil es eine Vorfahrtstraße ist. Die Vorfahrt besteht auch dann, wenn Radfahrer den rot gepflasterten Weg unzulässiger Weise befahren und sogar für Gehweg-Geisterfahrer.

    So ganz uneingeschränkt gilt das allerdings auch nicht.

    Zunächst mal finde ich das in Ordnung, dass Radfahrer auch dann ihr Vorfahrtsrecht behalten, wenn sie verbotswidrig zum Beispiel die falsche Fahrtrichtung fahren, obwohl der Radweg nur in eine Richtung freigegeben ist.

    Insbesondere an Baustellenausschilderungen ist es oft gar nicht so einfach immer richtig zu fahren. Und wenn ich an deine Bilder von der Schölischer Straße denke, die zeigen, wie es dort vorher aussah. Da kannst du doch nur sagen, dass man eher zufällig als Fahrradfahrer den Verkehrszeichen entsprechend gefahren ist oder eben nicht der Ausschilderung entsprechend gefahren ist. So was sollte einem Radfahrer dann im Falle eines Unfalls nicht allzusehr zum Nachteil gereichen.

    In diesem Fall der von dem Oberlandesgericht Hamm verhandelt wurde ging es um eine Radfahrerin, die den Radweg in Gegenrichtung benutzte, "obwohl dieser für eine Nutzung in ihrer Fahrtrichtung nicht mehr freigegeben gewesen sei." Kann also sein, dass er zunächst freigegeben war und sie nicht mitbekommen hat, dass er das dann plötzlich nicht mehr war.

    Zur Schuldfrage heißt es in dem Stern-Artikel vom 8.11.2017:

    "Im konkreten Fall wurde dem Autofahrer ein Verschuldensanteil von zwei Dritteln und der Radfahrerin von einem Drittel zugesprochen. Die Verteilung dieser Anteile hängt von den ganz konkreten Einzelheiten dieses Unfalls ab. Sie können nicht verallgemeinert werden. Nur eins stimmt immer: Ein Falschfahrer auf dem Fahrrad muss damit rechnen, eine Teilschuld zugemessen zu bekommen, da auch sein verbotswidriges Verhalten zum Unfall beigetragen hat." https://www.stern.de/auto/service/r…me-7691288.html

    Wenn die Bauverwaltung diese kleine Stichstraße, mit nur sehr wenigen Anliegern als vollwertige Straße betrachtet, dann müsste doch eigentlich die Einmündung Lilienstraße konsequenterweise mit demselben Design gestaltet worden sein.

    https://www.google.com/maps/place/Lil…619!4d9.4708217

    Und was ist mit der Bushaltestelle, die auf der Satellitenaufnahme als Piktogramm eingezeichnet ist? Da gibt es ja mehrere Bushaltestellen an der Schölischer Straße. Alleine schon zum Schutz der Omnibusfahrgäste wäre es besser den Gehweg nicht mit [Zeichen 240] auszuzeichnen.

  • Es ist so, wie Mueck schreibt: Das ist eine Seitenstraße und weder ein Grundstück, noch ein verkehrsberuhigter Bereich und es gibt auch keinen abgesenkten Bordstein. §10 StVO trifft daher dort nicht zu.

    Dieses Beispiel aus einem Video aus Hamburg spricht allerdings eher dafür, dass die kleine Stichstraße durch die Aufpflasterung ihren Vorrang verliert:

    Siehe Minute 0:53

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    Hier der Link zum Filmstart:

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  • maßgeblich ist der Bordstein der Hauptstraße, nicht die Aufpflasterung.

    Am Beispiel des Videos:

    die rechteckigen Steinchen rechts und links der Fahrradstraße seien der Bordstein.

    Dieser Bordstein muss durchgehend und im BEreich des Wabenpflasters (Einmündung) abgesenkt gegenüber dem übrigen Verlauf sein.

    Dann hat der Verkehr auf der Fahrradstraße Vorfahrt.

    Das Video ist nicht geeignet, um diesen Sachverhalt wiederzugeben.

    Das Video vereinfacht stark und bildet ein "Wunschkonzert" ab, das so nicht in jedem Falle vorhanden ist.

    Exemplarisch sei dazu die Fahrradstraße Uferstraße/Lortzingstraße genannt.

    StVB/Polizei ist nach wie vor der Meinung, dass der Bordstein im Kurvenbereich "um die Ecke" geführt wird und nicht abgesenkt parallel zur Fahrradstraße verläuft. Damit gilt "rechts vor links", wer über die Aufpflasterung in die Fahrradstraße einfährt, hat Vorrang vor den von links kommenden Fahrzeugen.

    Das steht der Zeichnung im Video entgegen.

  • Es gäbe jetzt also weitere Möglichkeiten, die vorgenommenen Baumaßnahmen zu interpretieren:

    1. Da sollte Hochbordradeln stattfinden, entweder mit der Ausschilderung 1. a)[Zeichen 240].

    Oder mit der Ausschilderung 1.b)[Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10].

    Bei 1. b) bin ich mir allerdings nicht sicher, ob das rechtfertigt, dass die Fahrbahnüberquerungen aufgepflastert werden. *)

    2. Die ganze Aufpflasterei im Mündungsbereich wurde ausschließlich für den Fußverkehr vorgenommen und zwar entweder um 2. a) ein ebenerdiges Kreuzen der Straße zu ermöglichen, ohne jedoch gegenüber dem Fahrzeugverkehr, der aus der Stichstraße herausfährt, automatisch Vorrang zu haben.

    Oder, 2. b), die Aufpflasterung sollte dem Fußverkehr den Vorrang ermöglichen und zwar nicht nur gegenüber Fahrzeugen, die von der Schölischer Straße abbiegen und in die Stichstraße hineinfahren (der Vorrang besteht ohnehin) sondern auch gegenüber Fahrzeugen, die aus der Stichstraße herausfahren.

    Die Schölischer Straße ist ja eine Vorfahrtsstraße, das heißt, das an einmündenden regulären Straßen an der Einmündung ein Vorfahrt achten [Zeichen 205] stehen muss oder ein Stopp-Schild. [Zeichen 206]

    Ist das so bei der Einmündung dieser Stichstraße? Auf dem Foto kann man leider nicht sehen, ob da an der Einmündung der Stichstraße ein Vorfahrt Achten Schild steht. Aber selbst wenn es da aufgestellt wurde, würde dadurch der Fußgängerverkehr automatisch seinen Vorrang verlieren? Vielleicht wurde es ja nur aufgestellt, damit Fahrzeug-Lenker den Vorrang der KFZ auf der Fahrbahn beachten und man ansonsten davon ausgeht, dass sie schon keinen Fußgänger in Bedrängnis bringen werden.

    Es ist allerdings ein Schildmast mit einem Straßennamen-Schild zu sehen, aber leider nicht, was da möglicherweise noch an dem Schildmast befestigt ist. Auf das Straßennamen-Schild schaut man frontal drauf, auf das was da möglicherweise noch hängt, nur von der Seite.

    *) Ich befürchte, da sollte tatsächlich ursprünglich Hochbordradeln stattfinden. Siehe dieser Hinweis: "Der Parkstreifen links und rechts der Fahrbahn wird wegfallen, dafür gibt es auf jeder Seite kombinierte Rad- und Gehwege." aus: Tageblatt.de vom 13.6.2016 "Stade: Stadt hält an Planung in Schölisch fest" https://www.tageblatt.de/lokales/blauli…id,1224350.html

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (3. September 2020 um 09:43) aus folgendem Grund: Straßennamen-Schild anstatt Straßenschild verbessert Hinweis gefunden und mit *) eingefügt.

  • Ich befürchte, da sollte tatsächlich ursprünglich Hochbordradeln stattfinden

    Ja, das war mal so geplant und solche Kreuzungen hat man wirklich für gemeinsame Geh- und Radwege vorgesehen. Wäre ihnen nicht die Stader Fahrrad-Nervensäge dazwischen gekommen, würden dort jetzt auch überall [Zeichen 240] stehen, weil man das halt schon immer so gemacht hat und weil man sich dabei einen Scheixx-Dreck um die rechtlichen Vorgaben geschert hat, die dafür gelten.

    Nun hat die Stadt aber gerade eine Fachaufsichtsbeschwerde an der Backe und da werden sie offenbar etwas nachdenklicher, welche Verkehrszeichen sie aufstellen dürfen und welche nicht.

    Die nächste Attacke auf Fußgänger kommt aber schon von der "Bunten Gruppe" im Stadtrat (FDP, UBLS, Piraten), die wohl einen Antrag stellen wollen, Gehwege in Stade auch für E-Scooter und "E-Bikes" freizugeben. ^^