Jena - B88 - Verbot des Radfahrens

  • Die B88 wälzt sich als autobahnähnliche Straße durch Jena. Nur eben nicht so stark befahren (außer vllt. zur Rushhour, die hier in der Stadt 30-40min dauert)

    hier der Verlauf bei openrouteservices.

    einen real straßenbegleitenden Radweg gibt es auf gesamter Länge nicht. Lediglich abschnittsweise verläuft ein Radweg parallel in akzeptablem Abstand.

    Das hier ist dann die Strecke für Rad Fahrende. Teilweise durch Grünanlagen, teilweise durch VBB, Kreuzung mit Straßenbahn, gemeinsamer Geh- und Radweg, Fahrradstraße usw.

    Das volle Programm. auf 100m hat der "Radweg" eine akzeptable Breite für Fuß- und Radverkehr in den vorhandenen Stärken.

    Im nördlichen Bereich sind zHg70 und zHg50(nachts) angeordnet und Radverkehr mit [Zeichen 254] ausgeschlossen. Dieses Verbot des Radfahrens wird auch an den Knotenpunkten nach Süden hin wiederholt.

    Ja gut, kann ich prinzipiell mit leben. :rolleyes:

    Stutzig machte mich vor 2 Wochen aber, dass man von Süden kommend weder einen Radweg, noch einen b-pflichtigen Radweg noch ein [Zeichen 254] aufgestellt hat.

    Ich bin diesen Weg gefahren und habe partout kein Blauschild und auch keine (linksseitige) B-Pflicht erkannt.

    Hier das video:

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    (kein einbetten erlaubt, nur per Link abrufbar)

    Auch wieder direkt mit Belehrer und Abdränger. Was ich schon krass finde bei dem Straßenquerschnitt.

    Einerseits möchte ich aus Prinzip (jajajaja, ich weiß, irrational, total dämlicher Grund) auf der B88 fahren dürfen.

    Oder anders formuliert: im Dunklen möchte ich verdammt nochmal nicht auf einem linksseitigen Radweg fahren müssen, der 1m tiefer als die Fahrbahn liegt (hier geht der Spaß los). Das ist auch bei innerstädtischem Abblendlicht einfach ... aua.

    Die Alternativen sind Zickzack-Wege mit etlichen Höhenmetern östlich oder ... Kanufahren auf der Saale. Oder andere depperte Umwege.

    was ist in der Vergangenheit passiert:

    Die Markierungen der Aufleitungen der niveaufreien Kreuzungen sind vor wenigen Monaten modifiziert worden.

    Vorher: 2 Richtungsfahrstreifen auf der B88 wurden zu einem Richtungsfahrstreifen zusammengeführt, um maximalen Durchsatz bei der Auffahrt auf die B88 zu gewährleisten. Luftbild

    Jetzt: die beiden Richtungsfahrstreifen sind durchgehend, die Sperrfläche wurde aufgehoben. Auffahrten auf die B88 sind mit [Zeichen 205]beschildert.

    Für mich ist das der erste Schritt in die richtige Richtung. Vorher hätte man wirklich sagen können, dass das Einfädeln vom rechten Streifen auf den linken (einzigen) für "normale" Rad Fahrende echt herausfordernd ist. Ich würde eine behauptete "Gefährlichkeit" auch nicht grundsätzlich abtun.

    Aber jetzt kann man auf der rechten Spur bis ins Zentrum durchfahren, hat nur Kreuzungs- bzw. Einmündungssituationen, bei der der Rad Fahrende immer Vorrang hat und das einfahrende Fahrzeug warten muss.

    Aber ich befürchte mal, dass sich alle Stellen gegen die Aufhebung von [Zeichen 254] auf dem gesamten Abschnitt massiv wehren werden.

    Was ich vorhabe:

    - nach ThüringerTransparenzgesetz die Anordnung zu [Zeichen 254] im nördlichen Abschnitt einholen

    - Einsicht in Protokolle der Verkehrsschauen im nördlichen Abschnitt fordern (höhöhö)

    - Einsicht in Protokolle der Verkehrsschauen im südlichen Abschnitt fordern (höhöhöhöhöhöhö)

    Aber obs was bringt, dann zu argumentieren:

    "Ihr habt seit 2 Jahren nichts gemacht, so gefährlich kann es nicht sein, dort auf der Fahrbahn zu fahren" ?

    hm.

  • Wenn es (abschnittsweise) keinen fahrbahnbegleitenden Radweg gibt, so ist die straßenrechtliche Widmung auf alle Fälle ebenfalls interessant - für diese also auch gleich Akteneinsicht beantragen mit Hinweis auf Randnummer 45a zu § 45 StVO in den VwV-StVO: "Vor der Anordnung von Verkehrsverboten für bestimmte Verkehrsarten durch Verkehrszeichen, wie insbesondere durch Zeichen 242.1 und 244.1, ist mit der für das Straßen- und Wegerecht zuständigen Behörde zu klären, ob eine straßenrechtliche Teileinziehung erforderlich ist. Diese ist im Regelfall notwendig, wenn bestimmte Verkehrsarten auf Dauer vollständig oder weitestgehend von dem durch die Widmung der Verkehrsfläche festgelegten verkehrsüblichen Gemeingebrauch ausgeschlossen werden sollen. Durch Verkehrszeichen darf kein Verkehr zugelassen werden, der über den Widmungsinhalt hinausgeht."

    Das mit der Widmung wissen die wenigsten Straßenverkehrsbehörden, gibt aber auch Urteile, u.a. des BayVGH dazu.

    Gibt es eigentlich Umleitungsschilder für den Radverkehr oder finden das Ortsunkundige einfach so? Lesetipp.

  • Für die Zwischenzeit bis zu einer erreichten Entscheidung kann für kurze Strecken (also bis zur nächsten Einfahrt, die kein Schild hat, von der man dann im Fall des Falles natürlich auf die Straße gekommen ist) oder wenn man gerne Prinzipien reitet, auch ein Blick in §25 Abs. 1 Satz 1 und 2 sowie § 25 Abs. 2 StVO hilfreich sein:

    Zitat

    Wer zu Fuß geht, muss die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn darf nur gegangen werden, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat. [...] Wer zu Fuß geht und Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführt, muss die Fahrbahn benutzen, wenn auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen andere zu Fuß Gehende erheblich behindert würden. Benutzen zu Fuß Gehende, die Fahrzeuge mitführen, die Fahrbahn, müssen sie am rechten Fahrbahnrand gehen; vor dem Abbiegen nach links dürfen sie sich nicht links einordnen.

    Dabei würde ich aus Sicherheitsgründen (kaum jemand kennt diese Regeln und rechnet auf solchen Straßen mit Leuten, die sie befolgen) das Rücklicht des Rads anschalten und das Rad links des Körpers führen statt wie üblich rechts, um etwas Knautschzone zu haben bzw. Abstand zu fördern.

    Könnte natürlich sein, dass die Stadt dann plötzlich [Zeichen 259] aufstellt, aber dann hast du zumindest ein Jahr Zeit. ^^

    Interessante Bemerkung am Rande: das Befahren mit dem Rad einer durch [Zeichen 254] gesperrten Straße kostet mindestens 25 Euro, das Befahren einer Kraftfahrstraße nur 10 Euro.