Wer hat Vorfahrt: Fahrrad oder Linksabbieger oder Fahrbahnverkehr?

  • In Hamburg gibt es eine Interessante Kreuzung zwischen der Virchowstraße, der Großen Bergstraße und der Jessenstraße. Wenn ich von der Großen Bergstraße nach links in die Virchowstraße abbiegen möchte, sehe ich ein Zeichen 301. Das heißt, ich habe Vorfahrt gegenüber dem Verkehr aus der Richtungsfahrbahn der dort einmündenden Jessenstraße.

    Aus der Jessenstraße kommend sehe ich ein Zeichen 201 mit Fußgängerüberweg und allem drum und dran. Kleines Detail am Rande erwähnt: Das Zeichen 201 befindet sich vor der dort kreuzenden Fahrradfurt, so dass ich in der Theorie sogar auf ebenjener Furt mit dem Rad Vorfahrt vor dem Verkehr aus dieser Richtungsfahrbahn habe. Das harmoniert immerhin mit dem Fußgängerüberweg nebenan, auch wenn ich von diesem Glück auf dem Rad eigentlich gar nichts weiß.

    Wenn ich nun aber mit dem Rad geradeaus fahre, so wie es die Dame auf dem folgenden Bild tut, habe ich dann Vorfahrt gegenüber den eben angesprochenen Linksabbiegern? Ebenfalls noch ein kleines Detail: Über die Virchowstraße gibt es erneut einen Fußgängerüberweg, allerdings befindet sich das Zeichen 201 dieses Mal hinter der Fahrradfurt. Betrifft das in irgendeiner Weise meine Vorfahrt gegenüber dem Fahrbahnverkehr aus dieser Virchowstraße, der also in Fahrtrichung der Dame von rechts kommt, weil sie selbst ja theoretisch das weit abseits des Radweges der Jessenstraße angebrachte Zeichen 201 beachten müsste?

  • Den Bildern nach zu urteilen bezieht sich das [Zeichen 301] auf die nächste Einmündung in Fahrtrichtung, und das ist die schräg zulaufende Jessenstraße bzw. genauer gesagt deren östlich gerichtete Richtungsfahrbahn, da das eine mit breitem Mittelstreifen baulich getrennte Straße ist. Jetzt müsste man schauen, ob der Radweg (ich habe den erst auf den zweiten Blick erkannt, so schmal ist der) überhaupt ein echter Radweg ist und nicht nur alte Farbe, und ob er von den Vorfahrtsregeln her zur Jessenstraße gehört oder nicht. Das würde dann auch festlegen, wer zuerst darf, oder ob es aufgrund von Unklarheit auf Anhalten und gegenseitig Aushandeln rausläuft.

    Falls er dazugehört, müsste zum besseren Verständnis [Zeichen 205] aufgestellt sein und die meisten Radfahrer würden einfach absteigen und schieben, anstatt zu warten. Falls er nicht dazugehört, wäre es entweder Vorfahrt durch RvL und das [Zeichen 301] wäre zu 50% sinnlos, oder es würde §10 StVO greifen und der Linksabbieger hat Vorfahrt. In beiden Fällen würden wahrscheinlich die meisten Radler einfach absteigen und mit Vorrang über den Zebrastreifen laufen.

    Pragmatische Lösung: Radweg entfernen, Radverkehr auf der Fahrbahn führen, Beschilderung beibehalten. Mehr Platz für Fußgänger, mehr Platz für Radfahrer, Schilder müssen nicht geändert werden, alle Situationen eindeutig geregelt, rote Klinkersteine können für Häuserbau verwendet werden. ;)

  • Unglückliche Situation.

    So wie es jetzt ist sind die Radfahrer dem Geradeausverkehr wartepflichtig, haben aber Vorfahrt vor den Abbiegern.

    [Zusazzeichen 1000-32]

    [Zeichen 205]

    vor dem Überweg wäre ne Option...

    Sonst §1